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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 4 Ss 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10749
OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 4 Ss 3/04 (https://dejure.org/2004,10749)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.02.2004 - 4 Ss 3/04 (https://dejure.org/2004,10749)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 4 Ss 3/04 (https://dejure.org/2004,10749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht auf ein faires Gerichtsverfahren; Ablehnung der Bestellung zum Verteidiger durch das Gericht erster Instanz; Vertrauensschutz nach Nichtbescheidung des Beiordnungsantrags; Verschulden des Angeklagten bei Versäumen der Revisionsbegründungsfrist; Zur Zulässigkeit ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 29.12.1994 - 1St RR 177/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 4 Ss 3/04
    Wird der Antrag des Wahlverteidigers, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, vor Beginn der Hauptverhandlung erster Instanz abgelehnt, ist das Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren auch dann nicht verletzt, wenn seine Revision wegen fehlender Begründung als unzulässig verworfen wird, bevor über seinen erneuten Antrag auf Bestellung zum Verteidiger für das Revisionsverfahren, der keine neuen Gesichtspunkte enthält, entschieden worden ist (im Anschluss an BayObLG NStZ 1995, 300).

    Der Angeklagte darf nämlich regelmäßig darauf vertrauen, dass so rechtzeitig über den Beiordnungsantrag entschieden wird, dass er noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (vgl. BayObLG, NStZ 1995, 300).

  • OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03

    Pflichtverteidigung: Erstrecken der Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 4 Ss 3/04
    Die Ablehnung der Bestellung erstreckt sich nämlich grundsätzlich auf das gesamte Verfahren, so dass ein erneuter Antrag auf Bestellung im Revisionsverfahren aussichtsreich nur dann gestellt werden kann, wenn neue Gesichtspunkte gegeben sind, die nunmehr die Beiordnung eines Verteidigers gebieten ( vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2002 - 4 Ws 62/2002 - ; Beschluss vom 30. Juli 2003 - 4 Ws 163/2003 = NStZ-RR 2003, 334).
  • OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02

    Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony Playstation I in einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 4 Ss 3/04
    Die Ablehnung der Bestellung erstreckt sich nämlich grundsätzlich auf das gesamte Verfahren, so dass ein erneuter Antrag auf Bestellung im Revisionsverfahren aussichtsreich nur dann gestellt werden kann, wenn neue Gesichtspunkte gegeben sind, die nunmehr die Beiordnung eines Verteidigers gebieten ( vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2002 - 4 Ws 62/2002 - ; Beschluss vom 30. Juli 2003 - 4 Ws 163/2003 = NStZ-RR 2003, 334).
  • OLG Koblenz, 25.01.2007 - 1 Ss 11/07

    Revisionsverfahren: Verteidigerbestellung für Revisionsbegründung zur Abfassung …

    Der Tatrichter darf über die Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO erst entscheiden, nachdem er über einen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gestellten Erstantrag bzw. einen auf neue Tatsachen gestützten Wiederholungsantrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers entschieden hat (vergleiche OLG Koblenz, Beschluss vom 2. November 2006, 1 Ss 225/06, juris; BayObLG München, 29. Dezember 1994, 1St RR 177/94, NStZ 1995, 300;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. § 346 Rn. 4; OLG Stuttgart, 16. April 2003, 5 Ss 462/02, Justiz 2003, 596; OLG Stuttgart, 4. Februar 2004, 4 Ss 3/04, Justiz 2004, 249).

    13 b) Von einer bisher unverschuldeten Fristversäumung ist aber deshalb auszugehen, weil über den noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gestellten Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers für das Revisionsverfahren nicht nur nicht rechtzeitig innerhalb der Revisionsbegründungsfrist, sondern bis heute nicht entschieden worden ist (Senat, Beschluss 1 Ss 225/06 vom 2.11.2006, juris; BayObLG NStZ 1995, 300;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. § 346 Rn. 4; s.a. OLG Stuttgart Justiz 2003, 596; 2004, 249).

    Es kann hier offen bleiben, ob die Ablehnung der Verteidigerbestellung grundsätzlich für das gesamte Verfahren bis zu seinem rechtskräftigen Abschluss fortwirkt (so OLG Stuttgart Justiz 2004, 249 ff.).

  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
    Der Angeklagte darf vielmehr darauf vertrauen, dass - im Fall der Ablehnung seines Antrages - hierüber so rechtzeitig eine Entscheidung getroffen wird, dass er noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (OLG Bamberg…, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 Ss OWi 1399/17 -, juris Rdnr. 9 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG] ; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 Ws 366/13 -, juris Rdnr. 7 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG]; OLG Hamm…, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - III-3 RVs 87/10 -, juris Rdnr. 7 f.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07 -, juris Rdnr. 13; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 4 Ss 3/04 -, juris Rdnr. 6 f., und 16. April 2003 - 5 Ss 462/02 -, juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Februar 2003 - 3 Ss 386/02 -, juris [nur Leitsatz] - NStZ-RR 2003, 204 f.;… Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 - 1 ObOWi 52/02 -, juris Rdnr. 9 [betr.

    b) An der Entstehung eines solchen Vertrauenstatbestandes kann es fehlen, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Verfahren der Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Verteidigers abgelehnt worden war (KG, Beschluss vom 30. März 1998 - [4] 1 Ss 27/98 [33/98] -) und keine neuen Umstände gegeben sind, die nunmehr die Bestellung gebieten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Februar 2004 a. a. O., juris Rdnr. 10), oder der bislang aufgetretene Wahlverteidiger auf sein bis zur Entscheidung über den Beiordnungsantrag fortgeltendes Wahlmandat ausdrücklich hinweist und innerhalb der Revisionsbegründungsfrist tätig wird (…OLG Stuttgart a. a. O, juris Rdnr. 9).

  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Verwerfung der Revision vor Entscheidung über einen Antrag auf …

    Der Angeklagte darf vielmehr darauf vertrauen, dass - im Fall der Ablehnung seines Antrages - hierüber so rechtzeitig eine Entscheidung getroffen wird, dass er noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (OLG Bamberg…, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 Ss OWi 1399/17 -, juris Rdnr. 9 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG] ; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 Ws 366/13 -, juris Rdnr. 7 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG]; OLG Hamm…, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - III-3 RVs 87/10 -, juris Rdnr. 7 f.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07 -, juris Rdnr. 13; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 4 Ss 3/04 -, juris Rdnr. 6 f., und 16. April 2003 - 5 Ss 462/02 -, juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Februar 2003 - 3 Ss 386/02 -, juris [nur Leitsatz] - NStZ-RR 2003, 204 f.;… Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 - 1 ObOWi 52/02 -, juris Rdnr. 9 [betr.

    Rn. 18 b) An der Entstehung eines solchen Vertrauenstatbestandes kann es fehlen, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Verfahren der Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Verteidigers abgelehnt worden war (KG, Beschluss vom 30. März 1998 - [4] 1 Ss 27/98 [33/98] -) und keine neuen Umstände gegeben sind, die nunmehr die Bestellung gebieten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. Februar 2004 a. a. O., juris Rdnr. 10), oder der bislang aufgetretene Wahlverteidiger auf sein bis zur Entscheidung über den Beiordnungsantrag fortgeltendes Wahlmandat ausdrücklich hinweist und innerhalb der Revisionsbegründungsfrist tätig wird (…OLG Stuttgart a. a. O, juris Rdnr. 9).

  • OLG Koblenz, 02.11.2006 - 1 Ss 225/06

    Unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen: …

    Unter diesen Umständen durfte er darauf vertrauen, dass das Gericht entweder seinem Antrag entsprach oder ihn zumindest davon unterrichtete, dass es einen neuen Verteidiger nicht beiordnen werde, damit er noch innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO die Revision entweder zu Protokoll der Geschäftsstelle selbst begründen oder Kontakt zu anderen Rechtsanwälten aufnehmen konnte, die die Auffassung des bestellten Verteidigers über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels nicht teilten (…vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Karlsruhe StV 2005, 77; s.a. BGH NStZ 1985, 493: Versagung der Wiedereinsetzung, weil der Angeklagte es versäumt hatte, sich sofort um einem neuen Pflichtverteidiger zu bemühen; s.a. OLG Stuttgart Justiz 2004, 249; BayObLG NStZ 1995, 300;… Meyer-Goßner a.a.O. § 346 Rn. 4: Vor einer Entscheidung über den Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung zur Revisionsbegründung darf ein Verwerfungsbeschluss wegen Nichteinreichens einer Revisionsbegründungsschrift nicht ergehen; ergeht er gleichwohl, so führt dies - da Wiedereinsetzung ausscheidet, solange die versäumte Handlung nicht nachgeholt ist - auf einen zulässigen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO zu seiner Aufhebung).
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