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   VGH Baden-Württemberg, 22.04.2013 - 2 S 598/13   

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VGH Baden-Württemberg, 22.04.2013 - 2 S 598/13 (https://dejure.org/2013,12051)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.2013 - 2 S 598/13 (https://dejure.org/2013,12051)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 2013 - 2 S 598/13 (https://dejure.org/2013,12051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 37 Abs 2 AO 1977, § 118 S 1 AO 1977, § 172 Abs 1 Nr 2a AO 1977, § 173 Abs 1 Nr 1 AO 1977, § 175 Abs 1 Nr 2 AO 1977
    Erledigungserklärung eines Widerspruchs; abgabenrechtliche Rechtsfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Auslegung eines Anschreibens als Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2014, 55
  • DÖV 2014, 127
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.10.2002 - VII R 2/02

    Kein Erstattungsanspruch bei Bestandskraft einer rechtswidrigen Festsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2013 - 2 S 598/13
    Denn auch nach der materiellen Rechtsgrundtheorie ist die Erstattung eines nach materiellem Recht ohne rechtlichen Grund gezahlten Betrages nur dann mit Erfolg durchsetzbar, wenn der Bescheid, der der Zahlung zugrunde gelegen hat, nach formellem Recht aufgehoben oder geändert wird; die formelle Bestandskraft eines Verwaltungsakts überlagert also die materielle Fehlerhaftigkeit (vgl. zum Ganzen: BFH, Urteil vom 29.10.2002 - VII R 2/02 - BeckRS 2002, 24001213; Koenig in: Pahlke/Koenig, AO, 2. Aufl. 2009, § 37 Rn. 29ff.; Drüen in: Tipke/Kruse, AO, § 37 Rn. 27ff., insbes. Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2013 - 2 S 598/13
    Die Frage, ob und in welchem Umfang ein neuer Vortrag im Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden kann, ist zwar umstritten (für eine Berücksichtigung: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 146 Rn. 42; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 146 Rn. 82; a.A.: OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 20.12.2004 - 2 M 574/04 - juris; jeweils m.w. Nachw.).
  • BFH, 12.01.1989 - IV R 8/88

    Steuerbescheid - Änderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2013 - 2 S 598/13
    Bei diesem Änderungsbescheid handelt es sich seinerseits ebenfalls um einen abgabenrechtlichen Verwaltungsakt, da er einen Abgabenbescheid geändert hat (vgl. BFH, Urteil vom 12.1.1989 - IV R 8/88 - BFHE 156, 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2013 - 2 S 598/13
    Solche Zweifel sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher ist als deren Misserfolg, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (ausführl.: Beschluss vom 18.8.1997 - 2 S 1518/97 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2004 - 2 M 574/04

    Umdeutung einer mit neuem Vortrag geführten Beschwerde durch das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2013 - 2 S 598/13
    Die Frage, ob und in welchem Umfang ein neuer Vortrag im Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden kann, ist zwar umstritten (für eine Berücksichtigung: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 146 Rn. 42; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 146 Rn. 82; a.A.: OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 20.12.2004 - 2 M 574/04 - juris; jeweils m.w. Nachw.).
  • VG Freiburg, 16.05.2023 - 1 K 1037/22

    Festsetzung der Kosten für ein Vorverfahren

    Obwohl der Bevollmächtigte der Beklagten bereits in einem internen Gutachten vom 27.07.2011 als Mitautor selbst (zu Recht) die Auffassung vertreten hatte, bei dem Schreiben vom 12.04.2011 handle es sich um einen Verwaltungsakt, hat die Beklagte - entgegen dieser Erkenntnis- in zahlreichen Gerichtsverfahren in erster und zweiter Instanz die Auffassung vertreten, dies sei nicht der Fall (vgl. nur VG Freiburg, Urteil vom 20.06.2016 - 1 K 1097/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.2013 - 2 S 598/13 - juris).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist in seinem Beschluss vom 22.04.2013 - 2 S 598/13 - (vgl. z.B. juris-Rn. 19) in einem anderen Verfahren, das ebenfalls einen der Verwaltungsakte der Beklagten vom 12.04.2011 zum Gegenstand hatte, jedenfalls ohne Weiteres davon ausgegangen, dass es sich dabei um eine bloße Änderung des ursprünglichen Abgabenbescheids handelt.

  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 40/17

    (Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B.

    Die Norm eröffnet der Behörde kein Ermessen; sie enthält vielmehr eine Änderungspflicht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.04.2013 - 2 S 598/13 -, juris Rn. 26; Rüsken, in: Klein, AO, 14. Aufl. 2018, § 173 Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2022 - 13 S 545/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen verkehrsrechtliche Anordnung einer

    Das Rechtsmittel umfasst daher eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, weshalb vom Beschwerdegericht auch neue Tatsachen oder Änderungen der Rechtslage zu berücksichtigen sind, auf die sich die Beschwerdeführerin fristgerecht beruft und die nach materiellem Recht im Zeitpunkt der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts maßgeblich sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - juris Rn. 3, vom 22.04.2013 - 2 S 598/13 - juris Rn. 16 f. und vom 04.07.2017 - 2 S 1258/17 - juris Rn. 12; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke a. a. O. § 146 Rn. 42; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. § 146 Rn. 82).
  • BGH, 22.08.2023 - AnwZ (Brfg) 7/23

    Vollstreckung eines Säumniszuschlags für den Kammerbeitrag; Freiheit der

    Anderes würde nur gelten, wenn die Zahlungsaufforderung nichtig wäre und deswegen nicht in Bestandskraft erwachsen sein könnte (vgl. etwa Hessischer VGH, Urteil vom 18. August 1999 - 5 UE 2660/98, juris Rn. 31; OVG Berlin, Beschluss vom 16. Juli 2004 - 2 S 28.04, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 2013 - 2 S 598/13, juris Rn. 13; VG Schwerin, Urteil vom 7. März 2016 - 4 A 152/15, juris Rn. 63; Emmeneger in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl., § 113 VwGO Rn. 78).
  • VG Schwerin, 07.03.2016 - 4 A 152/15

    Anspruch auf Erstattung überzahlter Schmutzwasserbeiträge

    Die Erstattung eines Teils des auf einen bestandskräftigen, nicht nichtigen Beitragsbescheid gezahlten Betrags kann deshalb nur dann erfolgreich sein, wenn zuvor der unanfechtbar gewordene Anschlussbeitragsbescheid vom 4. Januar 2001 im gleichen Umfang beseitigt wird (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 22. April 2013 - 2 S 598/13 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VG Freiburg, 11.11.2015 - 1 K 2954/14

    Rückwirkendes Inkrafttreten einer Satzung als abgabenrechtliche Tatsache oder

    Das in den Jahren 2010 und 2014 erfolgte rückwirkende Inkrafttreten einer neuen Satzung stellt jeweils eine Rechtsänderung und keine Tatsache dar (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.04.2013 - 2 S 598/13 - KStZ 2013, 236; Koenig in: Pahlke/Koenig, AO, 2. Aufl., § 173 Rn. 12; von Wedelstädt in: Beermann/Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 173 AO Rn. 9; Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 173 AO Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 2 S 279/16

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag durch Insolvenzverwalter zur Abwendung der

    Nach der materiellen Rechtsgrundtheorie ist die Erstattung eines nach materiellem Recht ohne rechtlichen Grund gezahlten Betrages nur dann mit Erfolg durchsetzbar, wenn der Bescheid, der der Zahlung zugrunde gelegen hat, nach formellem Recht aufgehoben oder geändert wird; die formelle Bestandskraft eines Verwaltungsakts überlagert also die materielle Fehlerhaftigkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 22.04.2013 - 2 S 598/13 -, Rn. 13, juris).
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