Rechtsprechung
| BGH, 08.10.2019 - KVZ 14/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Veröffentlichung von tatbeteiligten Dritten im wettbewerbsrechtlichen Bußgeldbescheid
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 GWB, § 53 Abs 5 S 1 GWB, § 72 Abs 2 GWB
Veröffentlichung von tatbeteiligten Dritten im wettbewerbsrechtlichen Bußgeldbescheid - IWW
§ 1 GWB, § 33b GWB, § 53 Abs. 5 GWB, § 53 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 GWB, § 33d Abs. 1 GWB, § 72 Abs. 2 GWB, § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, § 78 GWB
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
- BGH, 08.10.2019 - KVZ 14/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- EGMR, 27.02.2014 - 17103/10
Verletzung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung gegenüber einem türkischen …
Auszug aus BGH, 08.10.2019 - KVZ 14/19
Soweit dazu dritte Tatbeteiligte genannt werden, gegen die sich das Verfahren nicht oder nicht mehr richtet, steht dies zur Unschuldsvermutung nicht in Widerspruch (…vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2009, 3569 [juris Rn. 5]; EGMR NJW 2015, 37 Rn. 64, 67). - BVerfG, 03.09.2009 - 2 BvR 2540/08
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Feststellungen in einem …
Auszug aus BGH, 08.10.2019 - KVZ 14/19
Soweit dazu dritte Tatbeteiligte genannt werden, gegen die sich das Verfahren nicht oder nicht mehr richtet, steht dies zur Unschuldsvermutung nicht in Widerspruch (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 2009, 3569 [juris Rn. 5];… EGMR NJW 2015, 37 Rn. 64, 67).
- OLG Düsseldorf, 05.03.2025 - 6 Kart 2/21
Kartellrechtswidriger Informationsaustausch unter Aluminiumherstellern: Geldbuße …
Dies ist der Fall, wenn der Bußgeldbescheid den Gegenstand des (gerichtlichen) Verfahrens in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht abgrenzt sowie den Betroffenen ohne Akteneinsicht und Einholung von Rechtsrat in die Lage zu versetzt, zu erkennen, welcher konkrete Vorwurf gegen ihn erhoben wird (vgl. KG, Beschluss vom 31.01.2019, 3 Ws (B) 42/19, 122 Ss 19/19, BeckRS 2019, 4723; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019, VI-Kart 7/18 (V), BeckRS 2019, 10053, Rn. 96; BGH Beschluss vom 08.10.2019, KVZ 14/19, BeckRS 2019, 28308, Rn. 6 f. - Pressemitteilung des BKartA II). - VG Köln, 17.11.2023 - 1 K 3664/21
Bundesnetzagentur darf keine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie unter …
18/10207, S. 82, und BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - KVZ 14/19 -, juris Rn. 9. - OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16
Zulässigkeit eines Grundurteils im Schadensersatzprozess wegen unzulässiger …
Die Klägerin und die Zedentinnen können sich zwar nicht gegenüber den im Bußgeldbescheid als Kartellteilnehmer benannten Unternehmen, die nicht Adressat des Bußgelbescheids sind, wohl aber gegenüber der Beklagten als Adressat des Bußgeldbescheids auf die Bindungswirkung des § 33b GWB berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - KVZ 14/19, juris Rn. 7 - Pressemitteilung des Bundeskartellamts III). - OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - Kart 1/20 Das ist höchstrichterlich geklärt (BGH, Beschluss vom 8.10.2019, KVZ 14/19 Rn. 8, NZKart 2019, 676 - Pressemitteilung des Bundeskartellamtes II).
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