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   BGH, 30.03.2004 - KZR 1/03   

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https://dejure.org/2004,511
BGH, 30.03.2004 - KZR 1/03 (https://dejure.org/2004,511)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - KZR 1/03 (https://dejure.org/2004,511)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - KZR 1/03 (https://dejure.org/2004,511)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Kopplung von ISDN Anschlüssen mit Internetzugängen bei marktbeherrschender Stellung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom; Behinderung von Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen durch Koppelung von Kunden bei Verwendung eines ISDN-Anschlusses; Bestehen von Schadensersatzansprüchen und ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 33

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 § 33
    "Der Oberhammer"; Zulässigkeit der Koppelung eines Festnetzanschlusses mit einem Internetzugang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kopplung der Einrichtung eines ISDN-Telefonanschlusses mit Internetzugang durch marktbeherrschendes Unternehmen als Missbrauch marktbeherrschender Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kopplung von ISDN-Anschluß mit Internetzugang durch Deutsche Telekom kartellrechtlich bedenklich

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kopplung von ISDN-Anschluß mit Internetzugang durch Deutsche Telekom kartellrechtlich bedenklich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Der Oberhammer" - Streit um Kundenfang der Deutschen Telekom AG

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kopplung von ISDN-Anschluß mit Internetzugang durch Deutsche Telekom kartellrechtlich bedenklich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kopplung von ISDN mit Internetzugang rechtlich bedenklich

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kopplung von ISDN-Anschluss mit Internetzugang durch Deutsche Telekom kartellrechtlich bedenklich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kopplung von ISDN mit Internetzugang rechtlich bedenklich

Papierfundstellen

  • BGHZ 158, 334
  • NJW 2004, 2375
  • GRUR 2004, 706
  • MMR 2004, 611
  • DB 2004, 1725 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86

    Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - KZR 1/03
    Können diese Ansprüche - wie dargelegt - im Falle eines Behinderungsmißbrauchs (§ 19 Abs. 4 Nr. 1 GWB) auch von Dritten geltend gemacht werden, die nicht auf dem beherrschten Markt tätig sind, erscheint es fraglich, ob in den Fällen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB der zivilrechtliche Rechtsschutz auch weiterhin nur Unternehmen gewährt werden soll, die auf dem beherrschten Markt tätig sind (so noch BGH, Urt. v. 23.2.1988 - KZR 17/86, WuW/E 2483, 2487 f. - Sonderungsverfahren; Urt. v. 24.9.2002 - KZR 34/01, WuW/E DE-R 1011, 1013 - Wertgutscheine für Asylbewerber; zweifelnd bereits BGH WuW/E DE-R 1206, 1207 - Strom und Telefon I; WuW/E DE-R 1210, 1211 - Strom und Telefon II).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - KZR 1/03
    Denn es entspricht der weiten Generalklausel der - durch die Anwendungsbeispiele in § 19 Abs. 4 GWB auszufüllenden - Bestimmung des § 19 Abs. 1 GWB, ein mißbräuchliches Verhalten auch dann zu erfassen, wenn es zu einer Beeinträchtigung anderer Marktteilnehmer auf einem anderen Markt führt (BGH, Urt. v. 4.11.2003 - KZR 16/02, WuW/E DE-R 1206 f. - Strom und Telefon I [zum Abdruck in BGHZ bestimmt]; Urt. v. 4.11.2003 - KZR 38/02, WuW/E DE-R 1210, 1211 - Strom und Telefon II, jeweils m.w.N.).
  • Drs-Bund, 22.06.2001 - BT-Drs 14/6300
    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - KZR 1/03
    Mit ähnlichen Erwägungen hat das Bundeskartellamt in seinem Tätigkeitsbericht 1999/2000 begründet, weshalb das aufgrund einer Beschwerde der Klägerin gegen die Beklagten eingeleitete kartellamtliche Verfahren, das ebenfalls die Kopplung des ISDN-Anschlusses mit dem Internetzugang zum Gegenstand hatte, eingestellt worden ist (BT-Drucks. 14/6300, S. 161 f.).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 34/01

    Servicepauschale bei der Abrechnung von Wertgutscheinen für Asylbewerber nicht

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - KZR 1/03
    Können diese Ansprüche - wie dargelegt - im Falle eines Behinderungsmißbrauchs (§ 19 Abs. 4 Nr. 1 GWB) auch von Dritten geltend gemacht werden, die nicht auf dem beherrschten Markt tätig sind, erscheint es fraglich, ob in den Fällen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB der zivilrechtliche Rechtsschutz auch weiterhin nur Unternehmen gewährt werden soll, die auf dem beherrschten Markt tätig sind (so noch BGH, Urt. v. 23.2.1988 - KZR 17/86, WuW/E 2483, 2487 f. - Sonderungsverfahren; Urt. v. 24.9.2002 - KZR 34/01, WuW/E DE-R 1011, 1013 - Wertgutscheine für Asylbewerber; zweifelnd bereits BGH WuW/E DE-R 1206, 1207 - Strom und Telefon I; WuW/E DE-R 1210, 1211 - Strom und Telefon II).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02

    "Strom und Telefon II"; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - KZR 1/03
    Denn es entspricht der weiten Generalklausel der - durch die Anwendungsbeispiele in § 19 Abs. 4 GWB auszufüllenden - Bestimmung des § 19 Abs. 1 GWB, ein mißbräuchliches Verhalten auch dann zu erfassen, wenn es zu einer Beeinträchtigung anderer Marktteilnehmer auf einem anderen Markt führt (BGH, Urt. v. 4.11.2003 - KZR 16/02, WuW/E DE-R 1206 f. - Strom und Telefon I [zum Abdruck in BGHZ bestimmt]; Urt. v. 4.11.2003 - KZR 38/02, WuW/E DE-R 1210, 1211 - Strom und Telefon II, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - KZR 1/03
    Da das beanstandete Kopplungsangebot von den Beklagten gemeinsam getragen war, kommt hinsichtlich der Beklagten zu 2, die selbst nicht Täterin einer vom Festnetzmarkt ausgehenden Behinderung sein kann, eine Gehilfenhaftung in Betracht (§ 830 Abs. 2 BGB; vgl. BGH, Urt. v. 24.6.2003 - KZR 32/02, WuW/E DE-R 1125, 1127 - Buchpreisbindung [zum Abdruck in BGHZ 155, 189 bestimmt]).
  • BGH, 06.11.2012 - KVR 54/11

    Gasversorgung Ahrensburg

    Eine Beeinträchtigung im Sinne des § 19 Abs. 4 Nr. 1 GWB kann sich aus jeder nachteiligen Beeinflussung der wettbewerblichen Betätigungsfreiheit eines anderen Unternehmens ergeben (Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., GWB § 19 Rn. 144), sei es auf demselben oder einem anderen als demjenigen sachlichen Markt, auf dem der Missbrauch erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - KZR 1/03, BGHZ 158, 334, 338 f. mwN - Der Oberhammer).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 170/02

    Friedhofsruhe

    Die Vorschrift des § 19 GWB kann allerdings auch dann anwendbar sein, wenn die Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen nicht auf dem beherrschten Markt, sondern auf einem Drittmarkt aufgetreten ist (vgl. BGHZ 156, 379, 382 f. - Strom und Telefon I; BGHZ 158, 334, 338 f. - Der Oberhammer, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.2009 - 6 C 14.08

    Post, Postdienstleistung, Beförderung, Beförderungskette, Wertschöpfungskette,

    Auch nach diesem Maßstab können aber etwaige Ungleichbehandlungen von Tochterunternehmen und Dritten, soweit sich ein sachlicher Grund nicht finden lässt, unter Umständen gegen das Missbrauchsverbot verstoßen (vgl. auch BGH, Urteile vom 24. September 2002 - KZR 38/99 - NJW-RR 2003, 834 und vom 30. März 2004 - KZR 1/03 - BGHZ 158, 334).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - U (Kart) 3/16

    Anspruch eines Fernmeldeteilnehmers auf unentgeltliche Eintragung in ein

    Die Normen der Missbrauchskontrolle erfassen nicht nur den Missbrauch von Marktmacht im Vertikal- und Horizontalverhältnis, sondern auch die Beeinträchtigung der Wettbewerbsverhältnisse auf einem vom betreffenden Unternehmen nicht beherrschten Drittmarkt, sofern der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten oder seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung gegeben ist, insbesondere das behinderte Unternehmen ebenfalls auf dem beherrschten Markt tätig ist (BGH, Urteil vom 30.03.2004, KZR 1/03 "Der Oberhammer", juris, Rn. 10; Senat, Urteil vom 28.03.2012, VI-U (Kart) 20/11 "Schilderprägerunternehmen", juris, Rn. 31).
  • VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 6642/10

    Rechtliche Ausgestaltung eines missbräuchlichen Ausnutzens einer marktmächtigen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 6 C 18.09 -, NVwZ 2011, 623 (624); BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 16/02 -, BGHZ 156, 379 (382 f.) = NJW-RR 2004, 1178 (1179); Urteil vom 30. März 2004 - KZR 1/03 -, BGHZ 158, 334 (338 f.) = NJW 2004, 2375 (2376).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 6 C 18.09 -, NVwZ 2011, 623 (625 f.); BGH, Urteil vom 30. März 2004 - KZR 1/03 -, BGHZ 158, 334 (342) = NJW 2004, 2375 (2377).

  • VG Köln, 04.04.2011 - 21 K 568/08

    Es liegen keine Umstände für ein missbräuchliches Bündelangebot eines Vertrags

    Es ist anerkannt, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 6 C 18.09 -, N&R 2011, 42 = Juris, Rn. 25, und Urteil vom 19. Mai 2008 - 6 C 42.07 -, Buchholz 442.066 § 25 TKG Nr. 1 = Juris, Rn. 15; Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 30. März 2004 - KZR 1/03 -, BGHZ 158, 334 = Juris, Rn. 14, 16, und Urteil vom 04. November 2003 - KZR 38/02 -, K&R 2004, 346 = Juris, Rn. 22, dass jeder für die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf demselben oder einem anderen Markt nachteilige Wirkungszusammenhang als Beeinträchtigung im Sinne eines Missbrauchs in Betracht zu ziehen ist.

    Dass das beanstandete Bündelprodukt der Klägerin aus anderen Gründen als der Preisgestaltung sich im Sinne des § 28 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 TKG als sachlich ungerecht-fertigt erweisen könnte, etwa weil hier die Abnahme von Leistungen miteinander verknüpft wird, die weder sachlich noch handelsüblich zusammengehören, vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. März 2004 - KZR 1/03 -, BGHZ 158, 334 = Juris, Rn. 15, kann jedenfalls für den hier maßgebenden Zeitpunkt des Ergehens des angegriffenen Beschlusses nicht angenommen werden und wird auch von der Beklagten nicht angeführt.

  • BVerwG, 19.02.2013 - 6 B 37.12

    Telekommunikation; beträchtliche Marktmacht; missbräuchliches Ausnutzen; Markt

    Anders als die Beschwerde darzulegen versucht, stellt die erstinstanzliche Entscheidung insbesondere keinen Rechtssatz mit dem Inhalt auf, dass die zu § 19 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1 GWB ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der zufolge der Verhaltensspielraum des Normadressaten je stärker eingeschränkt ist, umso stärker seine Stellung auf dem beherrschten Markt und umso größer die Gefahr ist, dass sich diese Marktmacht mit Hilfe des fraglichen Verhaltens im Drittmarkt ausdehnen lässt, und diese Gefahr wiederum in der Regel je größer sein wird, umso stärker schon die bisherige Marktposition des Normadressaten oder seines Konzernunternehmens auf dem Drittmarkt ist (BGH, vgl. Urteil vom 30. März 2004 - KZR 1/03 - NJW 2004, 2375 ), auf § 42 Abs. 1 TKG nicht übertragbar sei.
  • OLG Hamburg, 04.06.2009 - 3 U 203/08

    EU-Kartellrecht: Sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von

    82 EGV erfasst ebenso wie § 19 Abs. 1 GWB Beeinträchtigungen, die nicht auf dem beherrschten Markt, sondern auf einem Drittmarkt eintreten, sofern zwischen dem beherrschten Markt und dem Drittmarkt eine hinreichend enge Verbindung (EuGH, Urt. v. 14.11.1996, Rs C-333/94, Rz. 27ff. - Tetra Pak II; Möschel, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht EG/Teil 1, 4. Aufl. 2007, Art. 82 EGV Rz. 101f.) bzw. zwischen der Marktbeherrschung und der wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung des missbilligten Verhaltens ein Kausalzusammenhang besteht (BGH, Urteil v. 21.7.2005, Az. I ZR 170/02, juris-Rz. 33 - Friedhofsruhe; Urteil v. 30.3.2004, Az. KZR 1/03, juris-Rz. 10 - Der Oberhammer; Urteil v. 4.11.2003, Az. KZR 16/02, juris-Rz. 21 - Strom und Telefon I; Urteil v. 4.11.2003, Az. KZR 38/02, juris-Rz. 22 - Strom und Telefon II).
  • LG München I, 21.03.2006 - 33 O 24781/04

    Zeitschriftenvertrag zwischen Premiere und Axel Springer kartellrechtlich

    Die wettbewerbsschädlichen Auswirkungen können vor allem darin bestehen, dass das marktbeherrschende Unternehmen seine Macht mit Hilfe der Kopplung auf andere Märkte ausdehnt (BGH, Urteil v. 30.03.2004 "Oberhammer", GRUR 2004, 706ff; Immenga/Mestmäcker a.a.O., § 16 Rn. 84).

    Bei "TV DIGITAL" handelt es sich nicht um ein Produkt der Bekl. oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens (hierin liegt nach Auffassung der Kammer einer der wesentlichen Unterschiede zu der von der Kl. ins Feld geführten "Oberhammer"-Entscheidung des BGH vom 30.03.2004 a.a.O.).

  • LG Frankfurt/Main, 21.09.2005 - 8 O 16/05
    Das ergibt sich insbesondere daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Behinderungsmissbrauch nach § 19 Abs. 4 Nr. 1 GWB (NJW 2004, 2375, 2376) ein Dritter Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach § 33 GWB auch dann geltend machen kann, wenn er nicht auf dem beherrschten Markt tätig ist.

    Nichts anderes kann für das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot aus § 20 Abs. 1 GWB gelten (in BGH NJW 2004, 2375, 2376 ausdrücklich offen gelassen), zumal vorliegend ein Verstoß gegen § 20 Abs. 1 GWB zugleich auch zu einer Nichtigkeit nach § 19 Abs. 4 Nr. 1 GWB führt.

  • VG Köln, 13.12.2006 - 21 K 5175/05

    Datenschutzrechtliche Beschränkungen zur Übernahme von Teilnehmerdaten in ein

  • VG Köln, 16.05.2006 - 21 K 1200/05

    Anzeigen für Auskunftsdienste

  • OLG Frankfurt, 10.10.2006 - 11 U 46/05

    Wettbewerbsbeschränkung durch Eisenbahnschienenverkehrsnetzbetreiber:

  • OLG Celle, 07.04.2005 - 13 U 248/04

    Gewerbliche Zusendung unadressierter Haushaltswerbung; Verbot der

  • LG Frankfurt/Main, 15.12.2004 - 8 O 72/04
  • VG Köln, 08.04.2019 - 1 K 408/16
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