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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1966 - KZR 10/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2008
BGH, 20.05.1966 - KZR 10/64 (https://dejure.org/1966,2008)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1966 - KZR 10/64 (https://dejure.org/1966,2008)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1966 - KZR 10/64 (https://dejure.org/1966,2008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs - Gültigkeitsvoraussetzungen für Schiedsverträge - Anforderungen an Kartellverträge nach § 1 GWB - Anforderungen an den gemeinsamen Zweck eines Kartellvertrags - Anwendbare Rechtsvorschriften auf einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 739
  • GRUR 1966, 576
  • DB 1966, 1051
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.1959 - VII ZR 2/58

    Nachprüfung von Schiedssprüchen

    Auszug aus BGH, 20.05.1966 - KZR 10/64
    Diese Feststellung des Schiedsgerichts ist zwar für das ordentliche Gericht bei der Beurteilung der Frage, ob die Anerkennung des Schiedsspruchs gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde, nicht bindend (BGHZ 30, 89, 94, 95) [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] .
  • BGH, 26.10.1959 - KZR 2/59

    Kartellvertrag nach § 1 GWB

    Auszug aus BGH, 20.05.1966 - KZR 10/64
    Aus dieser Regelung ist zumindest ohne hinzutretende weitere Umstände nicht zu entnehmen, daß der Vertrag im Sinne des § 1 GWB zu einem gemeinsamen Zweck geschlossen worden war, d.h., daß die Vertragsbeteiligten sich zu einem gesellschaftlichen oder gesellschaftsähnlichen Rechtsverhältnis zusammengeschlossen hatten, welches sie verpflichtete, den Vertragszweck durch das im Vertrage festgelegte Verhalten zu fördern (BGHZ 31, 105, 110 [BGH 26.09.1959 - KZR 2/59] Gasglühkörper; BGH GRUR 1965, 260 = NJW 1964, 2343 - Flußspat).
  • BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56

    Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.

    Auszug aus BGH, 20.05.1966 - KZR 10/64
    Beanstandungen, welche die vom Landgericht vorgenommene tatsächliche Würdigung selbst betreffen, würden nur mit Verfahrensrügen aus §§ 286, 139 ZPO geltend gemacht werden können (vgl. dazu BGHZ 27, 249, 253) [BGH 12.05.1958 - VII ZR 436/56] .
  • BGH, 16.10.1962 - KZR 11/61

    Bestimmung des Vertragsgegenstandes bei Verträgen auf Überlassung von …

    Auszug aus BGH, 20.05.1966 - KZR 10/64
    Der zweite Halbsatz des § 20 Abs. 1 GWB bringt dies noch besonders zum Ausdruck, indem er bestimmt, daß Beschränkungen u.a. hinsichtlich des Umfanges der Ausübung des Schutzrechts nicht über den Inhalt des Schutzrechts hinausgehen (…vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbe- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl. § 20 GWB Anm. 13; Kellermann WuW 1960, 604; BGH GRUR 1963, 207, 210 - Kieselsäure).
  • BGH, 01.07.1964 - KZR 12/61

    Voraussetzungen zur Erhebung einer Einrede des Schiedsvertrages gegenüber einer …

    Auszug aus BGH, 20.05.1966 - KZR 10/64
    Aus dieser Regelung ist zumindest ohne hinzutretende weitere Umstände nicht zu entnehmen, daß der Vertrag im Sinne des § 1 GWB zu einem gemeinsamen Zweck geschlossen worden war, d.h., daß die Vertragsbeteiligten sich zu einem gesellschaftlichen oder gesellschaftsähnlichen Rechtsverhältnis zusammengeschlossen hatten, welches sie verpflichtete, den Vertragszweck durch das im Vertrage festgelegte Verhalten zu fördern (BGHZ 31, 105, 110 [BGH 26.09.1959 - KZR 2/59] Gasglühkörper; BGH GRUR 1965, 260 = NJW 1964, 2343 - Flußspat).
  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Hat also ein Schiedsgericht den Schiedsbeklagten zu einer nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbotenen Leistung verurteilt, die deshalb auch durch Vertrag nicht rechtswirksam hätte vereinbart werden können, so hat das ordentliche Gericht dem Schiedsspruch die Anerkennung zu versagen (BGH GRUR 1966, 576 a.a.O.; vgl. auch BGHZ 27, 249, 254 f [BGH 12.05.1958 - VII ZR 436/56] ür Verstöße gegen Preisbeschränkungen bei lebensnotwendigen Waren).

    Bei der ihnen durch die §§ 1041 Abs. 1 Ziff. 2, 1042 Abs. 2 ZPO aufgetragenen selbständigen Prüfung, ob die Anerkennung eines Schiedsspruchs gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde, können die ordentlichen Gerichte, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen und auch der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 27, 249, 253 [BGH 12.05.1958 - VII ZR 436/56] ; 30, 89, 94 [BGH 23.04.1959 - VII ZR 2/58] /95; BGH GRUR 1966, 576, 580 bei II 2 c) aa) und bb), weder an die Rechtsauffassung noch an die tatsächlichen Feststellungen des Schiedsgerichts gebunden sein.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Auch im gewerblichen Rechtsschutz ist im Übrigen anerkannt, dass eine Tatsache nicht etwa neu oder eigentümlich im Sinne des Patentrechts zu sein braucht, um als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis qualifiziert werden zu können; vielmehr genügt es, dass es sich um technisches bzw. geschäftliches Wissen handelt, das dem Durchschnittsfachmann nicht ohne Weiteres zur Verfügung steht (…BGH, Urt. v. 16.10.1962, KZR 11/61, GRUR 1963, 207/211; BGH, Urt. v. 20.05.1966, KZR 10/64, GRUR 1966, 576/581).
  • BGH, 24.09.1973 - KZR 1/73

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Lizenzgebühren - Verstoß der Lizenzierung des …

    Dem kann aus Rechtsgründen nicht entgegengetreten werden (vgl. dazu BGH GRUR 1966, 576, 580 f - Zimcofot).
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