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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.12.1979

Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1980 - KZR 25/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,842
BGH, 07.10.1980 - KZR 25/79 (https://dejure.org/1980,842)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1980 - KZR 25/79 (https://dejure.org/1980,842)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1980 - KZR 25/79 (https://dejure.org/1980,842)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werbung eines Verbandes - Verweigerung der Aufnahme - Werbende Hinweise eines Nichtmitglieds - Rote Liste - Begriff des Zwanges - Ausschluß der Willensbetätigung - Beeinflussung der Willensbetätigung - Unbillige Behinderung - Diskriminierungsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 190
  • NJW 1981, 634
  • MDR 1981, 205
  • GRUR 1980, 329
  • GRUR 1981, 208
  • DB 1981, 205
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot …

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  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von …

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  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

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  • BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77

    Preisbindung von Verlagserzeugnissen in allen Handelsstufen - …

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  • BGH, 17.05.1973 - KZR 2/72

    Untersagung einer Befugnis zur Benutzung öffentlicher Straßen und Plätze zum …

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  • BGH, 28.06.1977 - KVR 2/77

    Genossenschaft mit dem Ziel der Errichtung des Betriebes von Anlagen und …

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  • BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch das ordentliche …

    Rn. 22 aa) Unter Zwang im Sinne des § 21 Abs. 3 GWB ist eine Beeinflussung zu verstehen, die eine Willensbetätigung des Betroffenen zwar nicht schlechthin ausschließt, aber so stark ist, dass ihm nach den Grundsätzen wirtschaftlicher Vernunft mit Rücksicht auf die Schwere der angedrohten oder zugefügten Nachteile praktisch keine Alternative zu dem geforderten Verhalten bleibt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1980 - KZR 25/79, BGHZ 78, 190 [juris Rn. 27] - Rote Liste).

    Die Anwendung von Zwang bezieht ihre Rechtswidrigkeit allein aus dem gesetzlichen Verbot und bedarf keiner zusätzlichen Begründung (BGHZ 78, 190 [juris Rn. 26] - Rote Liste).

  • OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15

    Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig

    Rn. 141 § 21 Abs. 3 GWB erfasst in Abgrenzung zur Druckausübung i.S.d. § 21 Abs. 2 GWB das noch intensivere Mittel der Zwangsausübung, das eine Entscheidung des beeinflussten Unternehmens zwar nicht völlig ausschließt, jedoch allenfalls formelle, nach den Grundsätzen wirtschaftlicher Vernunft mit Rücksicht auf die Schwere der angedrohten oder zugefügten Nachteile unzumutbare Alternativen gegenüber dem geforderten Verhalten belässt (vgl. BGH GRUR 1981, 208, 210 - Rote Liste;… Markert in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. 2014, § 21 GWB Rz. 86).
  • BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84

    Aufnahmezwang für die IG Metall

    Das ist - was allerdings bei monopolartigen Vereinigungen häufig in Betracht kommen wird - ganz allgemein der Fall, wenn der Verein oder Verband im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat und ein wesentliches oder grundlegendes Interesse am Erwerb der Mitgliedschaft besteht (so andeutungsweise BGH, Urt. v. 26.6.1979 - KZR 25/79, LM BGB § 38 Nr. 7).
  • BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06

    Autoruf-Genossenschaft II

    Eine Behinderung, zu deren Rechtfertigung sich eine Genossenschaft darauf beruft, dass der Behinderte ihr nicht als Mitglied angehört, ist aber nur dann unbillig, wenn die Mitgliedschaft an Bedingungen geknüpft ist, deren Einhaltung dem Behinderten unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zuzumuten ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.10.1980 - KZR 25/79, WuW/E 1740, 1743 f. - Rote Liste).
  • OLG München, 30.03.2006 - U (K) 4148/05

    Zugang zu Telefonrufsäulensystem nur für Mitglieder einer Taxigenossenschaft - …

    Es kommt in diesem Zusammenhang lediglich darauf an, dass der Kläger wie die anderen Taxiunternehmen als Anbieter von Beförderungsleistungen auftritt, nicht jedoch auf die besondere Geschäftspraxis der Beklagten, die darin besteht, nur ihren Mitgliedern den Zugang zu gewähren (vgl. BGH GRUR 1981, 208 [209] - Rote Liste m. w. N.).
  • BGH, 01.12.1981 - KZR 37/80

    Feststellung der generellen Unwirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen …

    Daß die Bereitschaft zur Belieferung unter einer diskriminierenden Bedingung eine unbillige Behinderung im Sinne des § 26 sein kann, kann nicht zweifelhaft sein und entspricht auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Entscheidungen vom 24. Februar 1976 - KVR 3/75, WuW/E BGH 1429 - Asbach - und vom 7. Oktober 1980 - KZR 25/75, BGHZ 78, 190, 197, 198 - Rote Liste).
  • OLG München, 28.01.2010 - U (K) 3946/09

    Veranstaltung von Pressekonferenzen durch Fußballvereine: Zulassung von …

    Eine Behinderung, zu deren Rechtfertigung sich ein Unternehmen darauf beruft, dass der Behinderte nicht am Zutritt als solchem, sondern nur in einer Verhaltensweise danach eingeschränkt ist, ist aber nur dann unbillig oder sachlich nicht gerechtfertigt, wenn der Zutritt an Bedingungen geknüpft ist, deren Einhaltung dem Behinderten unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zuzumuten ist (BGH NJW-RR 1987, 929, 931 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II ; GRUR 1981, 208, 209 - Rote Liste ; GRUR 1980, 125, 128 - Modellbauartikel II ).
  • VG Osnabrück, 01.03.2005 - 1 A 67/04

    Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) durch die Nutzung der Adresse "www. …

    Zur "Roten Liste" hat der BGH Kartellsenat in seinem Urteil vom 07.10.1980 (- KZR 25/79 - BGHZ 78 S. 190) ausgeführt, dass es sich dabei um "ein für die Verbrauchsdisponenten, also für den Markt bestimmtes Werbemittel" handelt.
  • OLG München, 30.04.1987 - U (K) 6377/86
    Eine Diskriminierung von Vereinsmitgliedern liegt nach allgemeinen Grundsätzen des Vereinsrechts (statt vieler: BGHZ 55, 381, 384/385), nach § 1 UWG (statt vieler BGHZ 56, 327, 335/337) und nach § 26 Abs. 2 GWB (statt vieler: BGHZ 78, 190, 196/197) immer dann vor, wenn sie durch den Verein unbillig behindert oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1979 - KZR 25/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2584
BGH, 11.12.1979 - KZR 25/79 (https://dejure.org/1979,2584)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1979 - KZR 25/79 (https://dejure.org/1979,2584)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1979 - KZR 25/79 (https://dejure.org/1979,2584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beantragung von Vollstreckungsschutz - Rechtmäßigkeit einer Einschränkung der Einstellungsmöglichkeiten im Revisionsrechtszuge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1980, 329
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78

    Einstellung einer Zwangsvollstreckung bei fehlendem Vollstreckungsschutzantrag …

    Auszug aus BGH, 11.12.1979 - KZR 25/79
    Vielmehr folgt, wie der II. Ferienzivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Beschluß vom 25. August 1978 - X SR 17/78 -, abgedruckt in GRUR 1978, 726 dargelegt hat, das Zurücktreten der Einstellungsmöglichkeit nach § 719 Abs. 2 ZPO hinter diejenige aus § 712 ZPO aus den Unterschieden der Verfahrensweise: In dem Vorfahren nach § 712 ZPO ist dem Gegner des Vollstreckungsschuldners das rechtliche Gehör zuverlässiger gesichert als in dem Verfahren nach § 719 Abs. 2 ZPO.
  • KG, 12.10.1979 - Kart U 540/79
    Auszug aus BGH, 11.12.1979 - KZR 25/79
    Der Antrag des Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Kartellsenats des Kammergerichts vom 12. Oktober 1979 - Kart U 540/79 einstweilen einzustellen, wird abgelehnt.
  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Wenn der Vollstreckungsschuldner auch im Regelfall auf die Möglichkeit verwiesen werden kann, wegen des unterbliebenen Ausspruchs über die Abwendungsbefugnis ein Ergänzungsurteil zu beantragen (oder wegen der ihm aus einer möglichen Vollstreckung drohenden Nachteile beim FG einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen), so bleibt die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nach § 719 Abs. 2 ZPO jedenfalls dann zulässig, wenn einer Antragstellung vor dem FG "erhebliche Hindernisse entgegenstanden" (vgl. BGH-Beschlüsse vom 11. Dezember 1979 KZR 25/79, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 1980 S. 329 - GRUR 1980, 329 - und vom 26. März 1980 I ZR 1/80, MDR 1980, 553).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 189/91

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlendem Antrag auf …

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist deshalb regelmäßig dann abgelehnt worden, wenn es der Schuldner - wie hier - versäumt hatte, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zuzumuten gewesen wäre (BGH, Beschl. v. 25.8.1978 - X ZR 17/78, GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; Beschl. v. 11.12.1979 - KZR 25/79, GRUR 1980, 329 - Rote Liste; st. Rspr., zuletzt Beschl. v. 7.9.1990 - I ZR 220/90I ZR 220/90, GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung; Beschl. v. 8.8.1991 - I ZR 141/91 - Einstellungsbegründung).
  • BGH, 18.02.1982 - VIII ZR 39/82

    Beginn der Frist für den Antrag auf Urteilsergänzung

    Die Einstellungsmöglichkeit nach § 719 Abs. 2 ZPO tritt nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinter diejenige aus § 712 ZPO zurück (vgl. BGH Beschluß vom 25. August 1978 - X ZR 17/78 = LM ZPO § 712 Nr. 1 = MDR 1979, 138 und Beschluß vom 11. Dezember 1979 - KZR 25/79 = GRUR 1980, 329).
  • BGH, 08.08.1991 - I ZR 141/91

    "Einstellungsbegründung"; Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der …

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist deshalb regelmäßig dann abgelehnt worden, wenn es der Schuldner versäumt hatte, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zuzumuten gewesen wäre (BGH, Beschl. v. 25.6.1978 - X ZR 17/78, GRUR 1978, 726 Unterlassungsvollstreckung; Beschl. v. 11.12.1979 KZR 25/79, GRUR 1980, 329 - Rote Liste; st. Rspr., zuletzt Beschl. v. 7.9.1990 - I ZR 220/90, GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung).
  • BGH, 26.03.1980 - I ZR 1/80

    Einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung - Abwendung einer …

    Nach der Rspr. der Zivilsenate des BGH ist einem Vollstreckungsschutzantrag in der Revisionsinstanz regelmäßig der Erfolg zu versagen, wenn es der Vollstreckungsschuldner versäumt hat, im zweiten Rechtszuge die ihm aus einer möglichen Vollstreckung drohenden Nachteile mittels eines Vollstreckungsschutzantrags nach § 712 ZPO geltend zu machen (BGH Beschluß des II. Ferienzivilsenats vom 25.8.1978 - X ZR 17/78, GRUR 1978, 726; Beschluß des Kartellsenats vom 11.12.1979 - KZR 25/79).
  • BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 240/80

    Voraussetzungen für die Einstellung der Zwangsvollstreckung - Abwendung der …

    Ein derartiger unersetzlicher Nachteil liegt nach der Rechtsprechung der Zivilsenate und des Kartellsenats des Bundesgerichtshofes aber nicht vor, wenn der Schuldner es - wie hier - versäumt hat, die ihm drohenden Nachteile mit Hilfe eines an das Berufungsgericht zu richtenden Antrages nach § 712 ZPO abzuwenden (BGH Beschluß vom 25. August 1978 - X ZR 17/78 = LM ZPO § 712 Nr. 1; Beschluß vom 11. Dezember 1979 - KZR 25, 79 = GRUR 1980, 329; Beschluß vom 26. März 1980 - I ZR 1/80 = WM 1980, 660).
  • BGH, 10.12.1991 - X ARZ 85/91

    Voraussetzung der Gewährung einer Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Vollstreckungsschutz zu erlangen, d.h. dort die Befugnis zur Abwendung der Vollstreckung oder deren Einstellung beantragt hat (BGHZ 16, 376, 377; BGH GRUR 1978, 726 - Unterlassungsvollstreckung; GRUR 1980, 329 - Rote Liste; GRUR 1980, 755 = WRP 1980, 551 - Acrylstern; NJW 1983, 455, 456 - Reibebrett; GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung; WRP 1991, 721, 722 - Einstellungsbegründung; Beschl. v. 26.09.1991 - Fehlender Vollstreckungsschutzantrag).
  • BGH, 14.12.1983 - IVa ZR 85/83

    Klagebegehren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem …

    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Vollstreckungsschuldner einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO vor dem Berufungsgericht nicht gestellt hat, obwohl der nicht zu ersetzende Nachteil - wie hier - bereits erkennbar und nachweisbar war (BGH, Beschluß vom 25.8.1978 - X ZR 17/78 = LM ZPO § 712 Nr. 1; Beschluß vom 11.12.1979 - KZR 25/79 = GRUR 1980, 329; Beschluß vom 26.3.1980 - I ZR 1/80 = WM 1980, 660; Senatsbeschluß vom 2.4.1981 - IVa ZR 240/80).
  • BGH, 05.12.1986 - IVa ZR 247/86

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus einem Urteil - …

    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Vollstreckungsschuldner einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO vor dem Berufungsgericht nicht gestellt hat, obwohl die geltend gemachten Nachteile - wie hier - bereits erkennbar waren (BGH Beschluß vom 25.8.1978 - X ZR 17/78 = LM ZPO § 712 Nr. 1; Beschluß vom 11.12.1979 - KZR 25/79 - RGUR 1980, 329; Beschluß vom 26.3.1980 - I ZR 1/80 = WM 1980, 660; Senatsbeschluß vom 2.4.1981 - IVa ZR 240/80 und ständig).
  • BGH, 21.04.1980 - I ZR 34/80

    Begründetheit eines Vollstreckungsschutzantrags

    Der Vollstreckungsschutzantrag gem. § 719 Abs. 2 ZPO ist schon deswegen unbegründet, weil die Beklagte es unterlassen hat, im Berufungsrechtszug einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen, und Umstände dafür, daß ihr die Antragstellung nach § 712 ZPO unzumutbar gewesen wäre, weder dargetan noch ersichtlich sind (vgl. BGH LM ZPO § 712 Nr. 1 - NJW 1979, 1208 - GRUR 1978, 726, BGH, Beschluß vom 11. Dezember 1979 - KZR 25/79, Senatbeschluß vom 26. März 1980 - I ZR 1/80 - "Acrylstern").
  • OLG Frankfurt, 18.09.1991 - 23 U 101/91

    Vollstreckbarkeit eines Teilurteils gegen Sicherheitsleistung; Abwendung der …

  • BGH, 21.08.1990 - IV ZB 7/90
  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 47/88

    Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in der …

  • BGH, 17.03.1982 - VIII ZR 85/82

    Folgen der Versäumung der Stellung eines Vollstreckungsschutzantrages für den …

  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 239/85

    Voraussetzung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in der …

  • BGH, 13.10.1982 - IVa ZR 55/82

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • BGH, 20.08.1982 - VII ZR 204/82

    Einstellung einer Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung im Rahmen eines …

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