Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25 (V) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 66 Abs. 1 ; GWB § 59
Kein Suspensiveffekt einer Beschwerde gegen einen Auskunftsbeschluss der Kartellbehörde; Keine ernstlichen Zweifel an der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Auskunftsbeschlusses wegen etwaiger früher erfolgten Auskunftsforderungen wegen "Bestpreisklauseln"; ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06
Auskunftsverlangen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25
Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 4 f.;… Beschluss vom 18.03.2020 - VI-Kart 7/19 (V), juris Rn. 13 - Verbraucherschutzrechtliche Sektorenuntersuchung;… Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 13).Eine Datenabfrage ist dagegen dann unzulässig, wenn bereits zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens feststeht, dass die Daten unter keinem Gesichtspunkt für den der Datenabfrage zugrundeliegenden Zweck Bedeutung haben könnten (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 7; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 27; Beschluss vom 27.04.2001 - Kart 19/01 (V), juris Rn. 9 m.w.N.).
Der Schutzbereich der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG wird erst berührt, wenn die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch den Staat offengelegt werden oder der Staat deren Offenlegung auch gegenüber Dritten verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 17/06, juris Rn. 48 - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 11).
Dass solches vorliegend zu befürchten wäre, hat die Beschwerdeführerin nicht substantiiert dargetan, zumal sie vor einer Einsichtnahme durch Dritte im Verwaltungsverfahren oder einem anschließenden Beschwerdeverfahren u.a. durch die §§ 56 Abs. 4, 70 Abs. 2 GWB hinreichend geschützt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 17/06 - Auskunftsverlangen, juris Rn. 48).
Dass die erfragten Informationen nach der Auskunfterteilung beim Bundeskartellamt vorliegen, stellt ebenfalls keine schwerwiegende oder gar irreparable Folge dar, weil die Erfüllung des Auskunftsverlangens der weiteren Zulässigkeit der dagegen gerichteten Beschwerde nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 16 ff. - Auskunftsverlangen).
- OLG Düsseldorf, 04.06.2006 - Kart 6/06
Betrieb von Kalksandsteinwerken; Verdacht eines kooperativen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25
Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 4 f.;… Beschluss vom 18.03.2020 - VI-Kart 7/19 (V), juris Rn. 13 - Verbraucherschutzrechtliche Sektorenuntersuchung;… Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 17 ff.; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 13).Auch der Begriff der Zugänglichkeit der Informationen in § 59 Abs. 1 S. 3 GWB bezieht sich auf die Verfügbarkeit innerhalb des Unternehmens im Sinne der wirtschaftlichen Einheit, so dass eine Information zugänglich ist, wenn die Muttergesellschaft darauf zugreifen kann, woran vorliegend keine Zweifel bestehen (vgl. zum Ganzen BT-Drs. 19/23492 S. 113 f.; vgl. zur früheren Rechtslage auch schon Senat, Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 16).
Ernstliche Mängel an der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens liegen deshalb nicht schon dann vor, wenn die von der Kartellbehörde geltend gemachte Rechtsauffassung nicht geteilt wird, sondern nur dann, wenn ihr jegliche Plausibilität fehlt (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 19).
Eine Datenabfrage ist dagegen dann unzulässig, wenn bereits zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens feststeht, dass die Daten unter keinem Gesichtspunkt für den der Datenabfrage zugrundeliegenden Zweck Bedeutung haben könnten (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 7; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 27; Beschluss vom 27.04.2001 - Kart 19/01 (V), juris Rn. 9 m.w.N.).
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist die Kartellbehörde lediglich gehalten, einen unnötigen oder zum Ermittlungserfolg außer Verhältnis stehenden Aufwand zu ersparen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 08.05.2007, VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 35; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 34).
- OLG Düsseldorf, 23.08.2021 - Kart 4/21
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25
Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 4 f.;… Beschluss vom 18.03.2020 - VI-Kart 7/19 (V), juris Rn. 13 - Verbraucherschutzrechtliche Sektorenuntersuchung;… Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 13).Eine Datenabfrage ist dagegen dann unzulässig, wenn bereits zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens feststeht, dass die Daten unter keinem Gesichtspunkt für den der Datenabfrage zugrundeliegenden Zweck Bedeutung haben könnten (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 7; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 27; Beschluss vom 27.04.2001 - Kart 19/01 (V), juris Rn. 9 m.w.N.).
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist die Kartellbehörde lediglich gehalten, einen unnötigen oder zum Ermittlungserfolg außer Verhältnis stehenden Aufwand zu ersparen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 08.05.2007, VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 35; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 34).
Der Schutzbereich der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG wird erst berührt, wenn die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch den Staat offengelegt werden oder der Staat deren Offenlegung auch gegenüber Dritten verlangt (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 17/06, juris Rn. 48 - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 11).
- OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - Kart 6/19
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25
Unter diesen Umständen stellt der mit der Auskunfterteilung verbundene Aufwand keinen relevanten Nachteil dar; dies gilt auch deshalb, weil dieser Aufwand keinen über den eigentlichen Zweck der Verfügung hinausgehenden Nachteil bedeutet (vgl. Senat, Beschluss vom 17.01.2020 - VI-Kart 6/19 (V), juris Rn. 54 - Trockenbaustoffe).Sie erfolgt mit der Beschwerdeentscheidung nach den Vorgaben des § 71 GWB, da das Verfahren nach § 67 GWB und das Hauptsacheverfahren gebührenrechtlich eine Einheit darstellen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 17.01.2020 - VI-Kart 6/19 (V), juris Rn. 56 - Trockenbaustoffe).
- BGH, 23.06.2020 - KVR 69/19
Facebook gegen Bundeskartellamt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25
Es reicht andererseits nicht aus, wenn die Sach- und Rechtslage bei der gebotenen vorläufigen Beurteilung offen ist (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 16.01.2024 - KVR 78/23, juris Rn. 13 - Kartellbehördliche Zuständigkeit; Beschluss vom 23.06.2020 - KVR 69/19, juris Rn. 11 - Facebook I; Senat…, Beschluss vom 10.05.2024 - VI-Kart 8/22 (V), juris Rn. 21).Ist eine Verfügung der Kartellbehörde kraft Gesetzes sofort vollziehbar, wie es bei dem vorliegenden Auskunftsbeschluss der Fall ist, so ist ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung durch den Gesetzgeber vorausgesetzt und bedarf anders als bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Kartellbehörde nach § 67 Abs. 1 GWB keiner Begründung im Einzelfall (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 23.06.2020 - KVR 69/19, juris Rn. 133 f. - Facebook I).
- OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - Kart 5/07
Voraussetzungen der Einleitung einer Enqueteuntersuchung des Bundeskartellamtes …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25
Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 4 f.;… Beschluss vom 18.03.2020 - VI-Kart 7/19 (V), juris Rn. 13 - Verbraucherschutzrechtliche Sektorenuntersuchung; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 13).Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist die Kartellbehörde lediglich gehalten, einen unnötigen oder zum Ermittlungserfolg außer Verhältnis stehenden Aufwand zu ersparen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 08.05.2007, VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 35; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 34).
- OLG Düsseldorf, 18.03.2020 - Kart 7/19
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25
Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 4 f.; Beschluss vom 18.03.2020 - VI-Kart 7/19 (V), juris Rn. 13 - Verbraucherschutzrechtliche Sektorenuntersuchung;… Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 13). - BGH, 18.05.2021 - KVR 54/20
Booking.com - Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25
Paritätsklauseln können wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen darstellen, die dem Anwendungsbereich des Kartellverbots nicht entzogen und nicht nach Art. 101 Abs. 3 AEUV oder der Vertikal-GVO freigestellt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18.05.2021 - KVR 54/20, juris - Booking.com). - BGH, 16.01.2024 - KVR 78/23
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer kartellbehördlichen Verfügung im Falle …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25
Es reicht andererseits nicht aus, wenn die Sach- und Rechtslage bei der gebotenen vorläufigen Beurteilung offen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 16.01.2024 - KVR 78/23, juris Rn. 13 - Kartellbehördliche Zuständigkeit;… Beschluss vom 23.06.2020 - KVR 69/19, juris Rn. 11 - Facebook I; Senat…, Beschluss vom 10.05.2024 - VI-Kart 8/22 (V), juris Rn. 21). - OLG Düsseldorf, 10.05.2024 - Kart 8/22
Kein Suspensiveffekt einer Beschwerde gegen eine auf § 32 GWB gestützte …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25
Es reicht andererseits nicht aus, wenn die Sach- und Rechtslage bei der gebotenen vorläufigen Beurteilung offen ist (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 16.01.2024 - KVR 78/23, juris Rn. 13 - Kartellbehördliche Zuständigkeit;… Beschluss vom 23.06.2020 - KVR 69/19, juris Rn. 11 - Facebook I; Senat, Beschluss vom 10.05.2024 - VI-Kart 8/22 (V), juris Rn. 21). - OLG Düsseldorf, 27.04.2001 - Kart 19/01
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 - Kart 7/25
Anordnung der aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Presseunternehmens gegen …
Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 5; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 4 f.;… Beschluss vom 18.03.2020 - VI-Kart 7/19 (V), juris Rn. 13 - Verbraucherschutzrechtliche Sektorenuntersuchung;… Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 17 ff. - Außenwerbeflächen;… Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 13).Ernstliche Mängel an der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens liegen deshalb nicht schon dann vor, wenn die von der Kartellbehörde geltend gemachte Rechtsauffassung nicht geteilt wird, sondern nur dann, wenn ihr jegliche Plausibilität fehlt (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 6 f.; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06, juris Rn. 19).
Eine Datenabfrage ist dagegen dann unzulässig, wenn bereits zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens feststeht, dass die Daten unter keinem Gesichtspunkt für den der Datenabfrage zugrundeliegenden Zweck Bedeutung haben können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 7; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 27; Beschluss vom 27.04.2001 - Kart 19/01 (V), juris Rn. 9 m.w.N.).
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist die Kartellbehörde lediglich gehalten, einen unnötigen oder zum Ermittlungserfolg außer Verhältnis stehenden Aufwand zu ersparen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 12; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 35 - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 34).
Der Geheimhaltungsbedürftigkeit der Angaben gegenüber Konkurrenten hat der Gesetzgeber etwa durch die Bestimmungen der §§ 56 Abs. 4, 70 Abs. 2 GWB hinreichend Rechnung getragen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 48 - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 13; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 11).
- OLG Düsseldorf, 21.07.2026 - Kart 5/25
Anordnung derr aufschiebenden Wirkung gegen ergangegnen Auskunftsbeschluss …
Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 5; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 4 f.; Beschluss vom 18.03.2020 - VI-Kart 7/19 (V), juris Rn. 13 - Verbraucherschutzrechtliche Sektorenuntersuchung; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 17 ff. - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 13).Ernstliche Mängel an der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens liegen deshalb nicht schon dann vor, wenn die von der Kartellbehörde geltend gemachte Rechtsauffassung nicht geteilt wird, sondern nur dann, wenn ihr jegliche Plausibilität fehlt (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 6 f.; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06, juris Rn. 19).
Eine Datenabfrage ist dagegen dann unzulässig, wenn bereits zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens feststeht, dass die Daten unter keinem Gesichtspunkt für den der Datenabfrage zugrundeliegenden Zweck Bedeutung haben können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 7; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 27; Beschluss vom 27.04.2001 - Kart 19/01 (V), juris Rn. 9 m.w.N.).
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist die Kartellbehörde lediglich gehalten, einen unnötigen oder zum Ermittlungserfolg außer Verhältnis stehenden Aufwand zu ersparen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 12; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 35 - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 34).
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 - Kart 8/25
Teilweise Anordnung der aufschiebende Wirkung der Beschwerde des …
Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 5; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 4 f.; Beschluss vom 18.03.2020 - VI-Kart 7/19 (V), juris Rn. 13 - Verbraucherschutzrechtliche Sektorenuntersuchung; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 17 ff. - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 13).Ernstliche Mängel an der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens liegen deshalb nicht schon dann vor, wenn die von der Kartellbehörde geltend gemachte Rechtsauffassung nicht geteilt wird, sondern nur dann, wenn ihr jegliche Plausibilität fehlt (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 6 f.; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06, juris Rn. 19).
Eine Datenabfrage ist dagegen dann unzulässig, wenn bereits zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens feststeht, dass die Daten unter keinem Gesichtspunkt für den der Datenabfrage zugrundeliegenden Zweck Bedeutung haben können (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 7; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 27; Beschluss vom 27.04.2001 - Kart 19/01 (V), juris Rn. 9 m.w.N.).
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist die Kartellbehörde lediglich gehalten, einen unnötigen oder zum Ermittlungserfolg außer Verhältnis stehenden Aufwand zu ersparen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 12; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 35 - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 34).
- OLG Düsseldorf, 31.07.2026 - Kart 9/26
Zwischenentscheidung nach § 67 Abs. 3 GWB: Hohe Hürden und Vorrang des …
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, muss das zur Auskunftserteilung verpflichtete Unternehmen grundsätzlich auch erhebliche Belastungen auf sich nehmen, um seiner im Kartellgesetz verankerten Pflicht zur Auskunftserteilung nachzukommen, und führt daher der mit der Beantwortung der Fragen verbundene Personal- und Zeitaufwand auch dann, wenn er erheblich sein sollte, nicht zur Rechtswidrigkeit des Auskunftsersuchens (vgl. Senat…, Beschluss vom 22.04.2026 - VI-Kart 7/25 (V), juris Rn. 83; Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), Umdruck S. 12, n.v.;… Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), Umdruck S. 10, n.v., Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 35 - Außenwerbeflächen).Der Geheimhaltungsbedürftigkeit der Angaben gegenüber Konkurrenten hat der Gesetzgeber etwa durch die Bestimmungen der §§ 56 Abs. 4, 70 Abs. 2 GWB hinreichend Rechnung getragen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 48 - Auskunftsverlangen; Senat…, Beschluss vom 22.04.2026 - VI-Kart 7/25 (V), juris Rn. 86; Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), Umdruck S. 13, n.v.; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), Umdruck S. 11, n.v.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".