Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1836 a; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 4; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BvormVG § 1; ; FGG § 50; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3; ; FGG § 50 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung der Vergütung eines Verfahrenspflegers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung eines Verfahrenspflegers; Festsetzung der Vergütung; Aufgaben eines Verfahrenspflegers ; Ersatz von Aufwendungen; Ermittlung des subjektiven Kindeswillens; Anwalt eines Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Trier, 24.04.2002 - 20 F 149/01
- OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02
Papierfundstellen
- KindPrax 2003, 25
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99
Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02
Das bedeutet indes nicht, dass die Aufgabe des Verfahrenspflegers derjenigen eines Rechtsanwalts gleichkommt ( so aber OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294 ) und er, wie es dessen Aufgabenbild entspricht, sich darauf beschränken darf und damit im Sinne des Erforderlichkeitsprinzips darauf beschränken muss, soll die Tätigkeit erstattungsfähig sein, allein mit dem Kind zu sprechen, um dann dessen Willen zu formulieren. - OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 82/00
Anfechtung der Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Mietvertrages
Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02
Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen ( ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294 ). - OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99
Beschwerdeverfahren bei Anfechtung der Vergütung eines Verfahrenspflegers; …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02
Er hat sich nicht darüber hinaus an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen ( OLG Brandenburg aaO., OLG Schleswig OLGR 2000, 177; KG FamRZ 2000, 1300 ).
- OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01
Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes
Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02
Dabei ist der Aufwand und diejenige Tätigkeit zu vergüten, die zur Erfüllung der dem Verfahrenspfleger übertragenen Aufgabe erforderlich waren ( KG Berlin KGR 2001, 383, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 626 ). - KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02
Er hat sich nicht darüber hinaus an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen (… OLG Brandenburg aaO., OLG Schleswig OLGR 2000, 177; KG FamRZ 2000, 1300 ). - OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00
Verfahrenspfleger - Umfang der Tätigkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02
Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen ( ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294 ). - OLG Karlsruhe, 27.12.2000 - 2 WF 126/00
Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02
Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen ( ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294 ).
- OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03
Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind
Für den Verfahrenspfleger als subjektivem Interessenvertreter des Kindes (…BT-Drucks. 13/4899, S. 129 f), gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der nach dem objektiven Kindeswohl angezeigten Maßnahmen, und die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung nicht zu seinen Aufgaben (erkennender Senat, ZfJ 2002, 233, 234 und FPR 2002, 280 sowie MDR 2001, 573 m.w.N. und FamRZ 2001, 692, 693; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190; KG, FamRZ 2002, 1661 und KGR Berlin 2001, 385, 386; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 408), auch wenn diese Tätigkeit nützlich und möglicherweise zur Konfliktlösung beitragen kann. - OLG Köln, 27.03.2006 - 14 UF 30/06
Keine Kostenerhebung für vermittelnde Tätigkeit des Verfahrenspflegers
Zu den Aufgaben des Verfahrenspflegers des Kindes gehört aber nicht eine vermittelnde Tätigkeit, insbesondere nicht die Herbeiführung eines Interessenausgleichs zwischen den Eltern oder die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Regelung (KG FamRZ 2000, 1300; OLG Dresden FamRZ 2003, 877; OLG Koblenz KindPrax 2003, 25). - OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 25/04
Klärung einer Aussage des Kindes unter den für die Sorgerechtsentscheidung …
Für den Verfahrenspfleger als subjektivem Interessenvertreter des Kindes (…BT-Drucks. 13/4899, S. 129 f), gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Tätigkeiten zur Informationsgewinnung nicht zu seinen Aufgaben (erkennender Senat, ZfJ 2002, 233, 234 und FPR 2002, 280 sowie MDR 2001, 573 m.w.N. und FamRZ 2001, 692, 693 [OLG Brandenburg 22.11.2000 - 9 WF 218/00]; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190 [OLG Düsseldorf 08.07.2002 - 7 WF 73/02]; KG, FamRZ 2002, 1661 und KGR Berlin 2001, 385, 386; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 408), auch wenn diese Aktivitäten nützlich wären.
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