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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2010 - L 10 AS 745/10 B PKH   

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https://dejure.org/2010,18792
LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2010 - L 10 AS 745/10 B PKH (https://dejure.org/2010,18792)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2010 - L 10 AS 745/10 B PKH (https://dejure.org/2010,18792)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - L 10 AS 745/10 B PKH (https://dejure.org/2010,18792)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 37 SGB 10, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 84 Abs 1 S 1 SGG, § 95 SGG, § 123 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren: Anforderungen an das Vorliegen der Entscheidungsreife eines PKH-Antrags, Eingreifen der Zugangsfiktion, wenn in den Akten des Absenders lediglich die Zuleitung des Bescheides an die eigene Poststelle vermerkt ist

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 37 SGB 10, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 84 Abs 1 S 1 SGG, § 95 SGG, § 123 SGG, § 79 Abs 1 S 2 VwGO, § 117 Abs 1 S 2 ZPO, § 9 Abs 1 SGB 2, § 2 SGB 2, § 13 Abs 1 Nr 1 SGB 2, § 2a Abs 2 AlgIIV, § 15 SGB 4
    Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Zugangsfiktion; Absendevermerk; Widerspruchsfrist; Widerspruchsbescheid alleiniger Gegenstand der Klage; Rechtsschutzinteresse; Prozesskostenhilfe; Zeitpunkt der Entscheidungsreife; Arbeitslosengeld II; Aufhebung für die Vergangenheit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2010 - L 10 AS 745/10
    Diese Zugangsfiktion greift aber nur ein, wenn der Tag der Aufgabe zur Post in den Behördenakten vermerkt wurde (zum Erfordernis eines solchen Vermerks vgl BSG, Urteil vom 28. November 2006 - B 2 U 33/05 R, juris = SozR 4-2700 § 136 Nr. 2, jeweils RdNr 15und Urteil vom 06. Mai 2010 - B 14 AS 12/09 R, juris RdNr 10).

    Sollte die Beklagte den Zeitpunkt des Zugangs der Bescheide vom 18. November 2008 und 19. November 2008 nicht nachweisen können, wovon nach Lage der Dinge nicht auszugehen sein dürfte, ist zu Gunsten der Kläger davon auszugehen, dass diese ihnen nicht vor dem 08. Dezember 2008 bekannt gegeben worden sind, so dass zum Zeitpunkt des Eingangs ihrer Widersprüche am 08. Januar 2009 die einmonatige Frist zur Einlegung ihrer Widersprüche noch nicht abgelaufen war (vgl BSG, Urteil vom 28. November 2006, aaO).

  • BSG, 26.08.1997 - 5 RJ 6/96

    Wirksame Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2010 - L 10 AS 745/10
    Hinsichtlich der nachfolgenden Vorgänge, nämlich der Aufgabe der Briefe beim Postunternehmen bzw ggf auch dem Einwurf des Briefes bzw der Briefe in den Postkasten (vgl hierzu Waschull in Diering/Timme/Waschull, SGB X, 2. Aufl 2007, RdNr 11 zu § 37), enthält die von der Beklagten vorgelegte BehelfsVA (Band I bis III) keine Vermerke mehr (vgl zum Ganzen auch BSG, Beschluss vom 26. August 1997 - 5 RJ 6/96, juris = SozR 3 -1960 § 4 Nr. 3).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2010 - L 10 AS 745/10
    Für die Annahme hinreichender Erfolgsaussicht reicht die "reale Chance zum Obsiegen" aus, nicht hingegen eine "nur entfernte Erfolgschance" (vgl Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88, juris RdNr 26 = BVerfGE 81, 347, 357f).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2010 - L 10 AS 745/10
    Diese Zugangsfiktion greift aber nur ein, wenn der Tag der Aufgabe zur Post in den Behördenakten vermerkt wurde (zum Erfordernis eines solchen Vermerks vgl BSG, Urteil vom 28. November 2006 - B 2 U 33/05 R, juris = SozR 4-2700 § 136 Nr. 2, jeweils RdNr 15und Urteil vom 06. Mai 2010 - B 14 AS 12/09 R, juris RdNr 10).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2010 - L 10 AS 745/10
    Erst an diesem Tag ist - nach Aufforderung durch den Senat - der Schriftsatz der Kläger vom 10. September 2010 eingegangen, mit dem sie erstmals den Anforderungen des § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO genügten (vgl hierzu und zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieser Anforderungen auch im sozialgerichtlichen Verfahren: BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10, juris RdNr 15 mwN), indem sie dem Gericht im Kern deutlich gemacht haben, warum die von ihnen angefochtenen Ausgangsbescheide vom 18. November 2008 und 19. November 2008 aus ihrer Sicht ganz bzw teilweise rechtswidrig sind, so dass erst zu diesem Zeitpunkt ein vollständiger und damit bewilligungsreifer PKH-Antrag vorlag.
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2010 - L 10 AS 745/10
    Deshalb kann auch offen bleiben, ob den Klägern überhaupt ein schützenswertes Interesse an der isolierten Aufhebung - der möglicherweise verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen - Widerspruchsbescheide gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung, der in sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend Anwendung findet (vgl hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 9 SB 14/97 R, juris RdNr 18ff = SozR 3-1300 § 24 Nr. 14 Seite 39ff), zuzubilligen gewesen wäre (vgl hierzu Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, RdNr 3c mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2012 - L 12 AS 2173/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Zu den Kosten haben sich die Beteiligten dahingehend geeinigt, dass der Beklagte die notwendigen außergerichtlichen Kosten des jeweiligen Klägers in den vom Gesamtvergleich umschlossenen Verfahren auf der Grundlage der Höchstgebühr zu 50% zu tragen habe, dass jedoch lediglich im Verfahren S 10 AS 745/10 eine Einigungsgebühr anfalle.
  • LSG Sachsen, 07.12.2022 - L 6 AS 353/21
    Deswegen reicht der Aktenvermerk über die Abgabe an die Poststelle der Behörde nicht aus, da dies ein innerbehördlicher Vorgang ist, der nichts darüber sagt, wann der Verwaltungsakt die Sphäre der Behörde verlassen hat (BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R, RdNr. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2010 - L 10 AS 745/10 B PKH; beide juris).
  • SG Neuruppin, 11.03.2022 - S 26 AS 63/22
    Da der Antragsgegner den tatsächlichen Zeitpunkt des Zugangs des Widerspruchsbescheides vom 12. Januar 2022 voraussichtlich auch nicht nachweisen kann, ist zu Gunsten des Antragstellers davon auszugehen, dass der Widerspruchsbescheid ihm nicht vor dem 18. Januar 2022 zugegangen ist ( vgl zum Ganzen auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - L 10 AS 745/10 B PKH, RdNr 5 ).
  • SG Neuruppin, 12.04.2021 - S 26 AS 1060/18
    Da der Beklagte den tatsächlichen Zeitpunkt des Zugangs der Bescheide vom 15. Mai 20018 auch nicht nachweisen kann, ist zu Gunsten der Kläger davon auszugehen, dass die mit ihnen verlautbarten Verwaltungsakte ihnen nicht vor Ablauf eines Jahres nach Ende des hier maßgeblichen Bewilligungszeitraumes bekannt gegeben worden sind, so dass zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs die Fiktionswirkung des § 41a Abs. 5 S 1 SGB II bereits eingetreten war ( vgl zum Ganzen auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - L 10 AS 745/10 B PKH, RdNr 5 ).
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