Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsnatur der Zustimmungserklärung nach § 7a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 SGB IV; Sozialversicherungspflicht des Fremdgeschäftsführers einer GmbH ohne Beteiligung an der Gesellschaft nach Gewährung eines Gründungszuschusses
- Justiz Baden-Württemberg
§ 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4 vom 20.12.1999, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 7a Abs 6 S 1 Nr 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH ohne Beteiligung an der Gesellschaft - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - Anfrageverfahren - Widerruf der Zustimmungserklärung nach § 7a Abs 6 S 1 Nr 1 SGB 4 vor Eintritt der ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Sozialversicherungspflicht; Wirkung einer Verzichtserklärung; Begriff der abhängigen Beschäftigung
- rechtsportal.de
Beginn der Sozialversicherungspflicht
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 15.03.2013 - S 18 R 404/11
- LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13
- BSG, 24.03.2016 - B 12 R 12/14 R
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (31)
- BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R
Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13
Bei Fremdgeschäftsführern, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind, hat das BSG dementsprechend regelmäßig eine abhängige Beschäftigung angenommen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die eine Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (…BSG 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; BSG 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1).Vergleichbares gilt auch bei Geschäftsführern, die zwar zugleich Gesellschafter sind, jedoch weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine so genannte Sperrminorität verfügen (BSG 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R, aaO).
Hinsichtlich der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist die Indizwirkung für eine selbstständige Tätigkeit allenfalls schwach ausgeprägt, denn im Bereich leitender Angestellter werden häufig solche Freiheiten eingeräumt (BSG 06.03.2003, B 11 AL 25/02 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1).
- BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R
Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13
Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG 29.08.2012, aaO).Vor dieser - überwiegend zu Leistungsansprüchen des Arbeitsförderungs- und Unfallversicherungsrechts ergangenen Rechtsprechung - hat sich der für das Beitragsrecht zuständige 12. Senat des BSG inzwischen abgegrenzt (BSG 29.08.2012, B 12 R 14/10 R, MSK 2021-182 = juris).
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört dabei unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17).
- EuGH, 11.11.2010 - C-232/09
Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13
Ebenso wie beim unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff iS der Richtlinie 92/85/EWG (hierzu EuGH 11.11.201, C-232/09, Dita Danosa, NZA 2011, 143) und im Gegensatz zur Rechtsprechung des BAG (25.10.2007, 6 AZR 1045/06, NZA 2008, 168) kommt es für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung maßgeblich darauf an, welche Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführer einer GmbH hat, ob und in welchem Maße er der Kontrolle und Weisungen durch andere Gesellschaftsorgane unterliegt. - BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R
Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13
Dieser (Arbeits-)einsatz des Klägers kann dem Wagniskapital eines Unternehmers nicht gleichgesetzt werden (BSG 19.06.2001, B 12 KR 44/00 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 18). - BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06
Ordentliche Kündigung - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis neben …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13
Ebenso wie beim unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff iS der Richtlinie 92/85/EWG (hierzu EuGH 11.11.201, C-232/09, Dita Danosa, NZA 2011, 143) und im Gegensatz zur Rechtsprechung des BAG (25.10.2007, 6 AZR 1045/06, NZA 2008, 168) kommt es für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung maßgeblich darauf an, welche Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführer einer GmbH hat, ob und in welchem Maße er der Kontrolle und Weisungen durch andere Gesellschaftsorgane unterliegt. - BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R
Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13
Dies kann zB der Fall sein, wenn er auch als externer (angestellter) Geschäftsführer einer GmbH "schalten und walten" kann, wie er will, weil er die Gesellschaft persönlich dominiert oder weil diese wirtschaftlich von ihm abhängig ist (BSG 14.12.1999, B 2 U 48/98 R). - BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13
Der Umkehrschluss, dass mangels eines durch eine Kapitalbeteiligung hervorgerufenen beherrschenden Einflusses auf die Gesellschaft regelmäßig ein Abhängigkeitsverhältnis des Gesellschafters/Geschäftsführers anzunehmen ist, ist allerdings von der früheren Rechtsprechung des BSG nicht gebilligt worden (BSG 13.12.1960, 3 RK 2/56, BSGE 13, 196, 200). - BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R
Versicherungspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH - Ehegatte als …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13
Abgesehen davon, dass diese Regelung nach dem Vortrag des Beigeladenen zu 1) nicht umgesetzt worden ist, ist die Gewährung einer Tantieme an Arbeitnehmer nicht ungewöhnlich (…BSG 02.06.1982, 12 RK 4/82, SozR 2100 § 17 Nr. 3; BSG 28.04.1982, 12 RK 12/80, USK 8244) und genügt als solche nicht, um eine Beschäftigung auszuschließen (BSG 10.05.2007, B 7a AL 8/06 R, juris). - BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13
Hiervon ist insbesondere bei demjenigen auszugehen, der - obwohl nicht maßgeblich am Unternehmenskapital beteiligt - aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte des Unternehmens nach eigenem Gutdünken führt (vgl. BSG 08.12.1987, 7 RAr 25/86, juris). - BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57
Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften
- BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85
Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer
- BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 48/92
Gewährung von Zuschüssen zu Vorruhestandsleistungen - Begriff des entgeltlichen …
- OLG Düsseldorf, 15.11.1984 - 8 U 22/84
- BSG, 23.09.1982 - 10 RAr 10/81
Konkursausfallgeld für GmbH-Geschäftsführer als früherer Alleininhaber des …
- BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 14/86
Arbeitslosengeld
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2014 - L 11 R 2546/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - …
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08
Eintritt der Sozialversicherungspflicht - Hinausschieben auf Zeitpunkt der …
- BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
Vorliegen einer Entsendung für den Anspruch auf Kindergeld
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2014 - L 1 KR 335/12
Fremdgeschäftsführer - Verein
- BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82
Tantiem; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Rechnungsjahr; Beitragsberechnung
- BSG, 28.04.1982 - 12 RK 12/80
- BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine …
- BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung …
- BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
- BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89
Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH
- BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92
Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters
- BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende …
- BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des …
- BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92
Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung
- LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit - …
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 50/16
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …
Ein maßgeblicher gesellschaftsrechtlicher Einfluss und damit eine echte Sperrminorität wird aber nicht vorliegen, wenn der (Minderheiten-)Gesellschafter-Geschäftsführer so wesentliche Entscheidungen wie die Auflösung der Gesellschaft, die operative Neuausrichtung oder seine eigene Abberufung bzw. Entlassung nicht verhindern kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2014, - L 11 R 2662/13 -, in juris; zur Reichweite der Stimmverbote des § 47 Abs. 4 GmbHG LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.05.2014, - L 8 R 556/13 -, in juris; dazu auch noch im Folgenden). - LSG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - L 11 R 590/17
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführerin einer …
Soweit eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorliegt, ist eine derartige Gestaltung sowohl bei selbstständiger Tätigkeit als auch bei einer abhängigen Beschäftigung möglich (Senatsurteil vom 30.09.2014 - L 11 R 2662/13 mwN).Auch die Gewährung einer Gewinntantieme ist besonders im Rahmen leitender Tätigkeiten auch bei abhängig Beschäftigten nicht unüblich (vgl Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16
Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - …
Dagegen liegt kein maßgeblicher gesellschaftsrechtlicher Einfluss - und damit in der Regel eine Stellung als Beschäftigter - vor, wenn der Geschäftsführer-Gesellschafter so wesentliche Entscheidungen wie die Auflösung der Gesellschaft, die operative Neuausrichtung oder seine eigene Abberufung bzw Entlassung nicht verhindern kann (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN zur Rechtsprechung des BSG).Soweit der Kläger von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist und einen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung in Abhängigkeit vom Geschäftsergebnis (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 Geschäftsführervertrag) hat, ist eine derartige Gestaltung sowohl bei selbstständiger Tätigkeit als auch bei einer abhängigen Beschäftigung möglich (Senatsurteil vom 30.09.2014 - L 11 R 2662/13 mwN).
Trotz der arbeitnehmeruntypischen Freiheiten des Klägers und fehlender tatsächlicher Weisungen bleibt die Tätigkeit daher fremdbestimmt, denn sie geht in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs auf (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).
- LSG Baden-Württemberg, 07.10.2016 - L 11 R 3176/16 Dagegen liegt kein maßgeblicher gesellschaftsrechtlicher Einfluss - und damit in der Regel eine Stellung als Beschäftigter - vor, wenn der Geschäftsführer-Gesellschafter so wesentliche Entscheidungen wie die Auflösung der Gesellschaft, die operative Neuausrichtung oder seine eigene Abberufung bzw Entlassung nicht verhindern kann (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN zur Rechtsprechung des BSG).
Ein Anspruch auf eine Gewinntantieme (von der Antragstellerin geltend gemacht, aber nicht näher dargelegt) ist ebenfalls nicht als zwingendes Indiz für eine selbstständige Tätigkeit zu werten, sondern ist auch bei einer abhängigen Beschäftigung nicht ungewöhnlich (Senatsurteil vom 30.09.2014 - L 11 R 2662/13 mwN).
Deren Tätigkeiten werden aber trotz fehlender Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort, Dauer und Art der Ausführung der Tätigkeit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2827/15 Dagegen liegt kein maßgeblicher gesellschaftsrechtlicher Einfluss - und damit in der Regel eine Stellung als Beschäftigter - vor, wenn der Geschäftsführer-Gesellschafter so wesentliche Entscheidungen wie die Auflösung der Gesellschaft, die operative Neuausrichtung oder seine eigene Abberufung bzw Entlassung nicht verhindern kann (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN zur Rechtsprechung des BSG).
Der zusätzlich eingeräumte Anspruch auf eine Gewinntantieme (je nach Höhe des Gewinns zwischen 5 bis 10 %) ist ebenfalls nicht als zwingendes Indiz für eine selbstständige Tätigkeit zu werten, sondern ist auch bei einer abhängigen Beschäftigung nicht ungewöhnlich (Senatsurteil vom 30.09.2014 - L 11 R 2662/13 mwN).
Denn allein diese Umstände, insbesondere auch besondere Branchenkenntnisse, genügen für sich nicht, um eine Selbstständigkeit begründen zu können (vgl Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).
Deren Tätigkeiten werden aber trotz fehlender Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort, Dauer und Art der Ausführung der Tätigkeit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).
- LSG Baden-Württemberg, 10.03.2017 - L 11 R 1963/16 Soweit eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorliegt, ist eine derartige Gestaltung sowohl bei selbstständiger Tätigkeit als auch bei einer abhängigen Beschäftigung möglich (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).
Auch die Gewährung einer Gewinntantieme ist besonders im Rahmen leitender Tätigkeiten auch bei abhängig Beschäftigten nicht unüblich (vgl Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).
Trotz im Alltag möglicherweise arbeitnehmeruntypischer Freiheiten des Klägers und fehlender tatsächlicher Weisungen bleibt die Tätigkeit daher fremdbestimmt, denn sie geht in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs auf (Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13, mwN).
- LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 9 KR 263/15
Keine Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
Dies spricht für eine selbstständige Tätigkeit, wobei auch hier Ausnahmen denkbar und möglich sind (LSG BW, Urteil v. 30.09.2014, L 11 R 2662/13, juris). - LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 R 1497/16 Soweit eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorliegt, ist eine derartige Gestaltung sowohl bei selbstständiger Tätigkeit als auch bei einer abhängigen Beschäftigung möglich (Senatsurteil vom 30.09.2014 - L 11 R 2662/13 mwN).
Auch die Gewährung einer Gewinntantieme ist besonders im Rahmen leitender Tätigkeiten auch bei abhängig Beschäftigten nicht unüblich (vgl Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 R 5180/13
Sozialversicherungspflicht - selbstständiger Berater im Rahmen eines Projekts zur …
Die Regelung der Bundesagentur für Arbeit erschöpft sich in diesem Fall in der Gewährung einer Sozialleistung und enthält keine Feststellung, dass die Tätigkeit, für die der Zuschuss gewährt wird, eine selbständige Tätigkeit ist (vgl Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13). - LSG Baden-Württemberg, 29.03.2017 - L 11 R 3281/16 Soweit eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorliegt, ist eine derartige Gestaltung sowohl bei selbstständiger Tätigkeit als auch bei einer abhängigen Beschäftigung möglich (Senatsurteil vom 30.09.2014 - L 11 R 2662/13 mwN).
Auch die Gewährung einer Gewinntantieme ist besonders im Rahmen leitender Tätigkeiten auch bei abhängig Beschäftigten nicht unüblich (vgl Senatsurteil vom 30.09.2014, L 11 R 2662/13 mwN).
- LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 11 R 1267/16
- LSG Baden-Württemberg, 30.01.2017 - L 11 R 2099/16
- LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
- LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 R 2838/15
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2022 - L 9 BA 1167/21
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 R 5067/15
- LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 KR 1743/15
- LSG Baden-Württemberg, 17.10.2017 - L 9 R 445/17
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 R 2055/16
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 11 R 3781/14
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 4 R 2959/14
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 3635/14
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 R 3915/13
- LSG Baden-Württemberg, 06.07.2015 - L 4 R 4641/14
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 636/16
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 R 3878/15
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 R 4982/15
- LSG Baden-Württemberg, 20.12.2016 - L 5 R 2736/16
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 2 R 1594/17
- LSG Baden-Württemberg, 27.10.2015 - L 5 R 3272/15
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2015 - L 11 R 2992/14
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 5525/13
- LSG Baden-Württemberg, 30.10.2015 - L 4 R 4015/12
- SG Gießen, 27.04.2017 - S 4 R 469/14
- LSG Baden-Württemberg, 20.04.2017 - L 11 R 3031/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2020 - L 1 R 11/17