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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19 (https://dejure.org/2019,51984)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.12.2019 - L 2 R 116/19 (https://dejure.org/2019,51984)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - L 2 R 116/19 (https://dejure.org/2019,51984)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R

    Erstattungsanspruch nach § 118 SGB 6 bzw § 42 SGB 1 auf einen Teil des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
    Dieses (prozessuale und materielle) Vorrangverhältnis des Rücküberweisungsanspruchs gegen das Geldinstitut besteht ungeachtet der Neufassung des § 118 Abs. 4 S 1 SGB VI (mit Gesetz vom 21.6.2002, BGBl I 2167) gegenüber dem in dieser Vorschrift genannten Personenkreis von Empfängern und Verfügenden fort (BSG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 35/12 R -, SozR 4-2600 § 118 Nr. 12, Rn. 37; Körner in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: 106. EL September 2019, § 118 SGB VI Rn. 25).

    Als kontoführende Bank kann sich die Beigeladene insbesondere darauf berufen, dass "sämtliche" Verfügungen, also deren Gesamtheit, im Saldo die eingegangenen Gutschriften der Sozialleistung im Ergebnis wieder aufgezehrt haben (BSG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 35/12 R -, SozR 4-2600 § 118 Nr. 12, Rn. 40).

    Insbesondere wird eine "wirtschaftliche Identität" des "Wertabflusses vom Konto "des Versicherten" und des Wertzuwachses beim "Empfänger"" im Sinne eines "engen Zusammenhanges ihrer Bereicherung mit dem Wert der zu Unrecht überwiesenen Rente" gefordert, die bloße Herkunft des erlangten Betrages von einem Konto, auf das unter anderem auch die Rente des verstorbenen Inhabers geflossen ist, soll hingegen als Grundlage für die Inanspruchnahme der ansonsten unbeteiligten Begünstigten nicht ausreichen (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 53/01 R -, SozR 3-2600 § 118 Nr. 9, Rn. 25; der Sache nach hieran anknüpfend hat das BSG im Urteil vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 35/12 R -, SozR 4-2600 § 118 Nr. 12, Rn. 45, einen Kausalzusammenhang in dem Sinne gefordert, dass "infolge der Überweisung des streitigen Betrags" an den Empfänger "kein Guthaben" mehr auf dem Konto im Zeitpunkt der Rückforderung der Beklagten zur Verfügung gestanden habe).

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
    Bezogen auf die frühere Fassung des § 118 Abs. 4 SGB VI hat die Rechtsprechung des BSG - anknüpfend an die Systematik des § 118 Abs. 3 und 4 SGB VI aF (BSG, Urteil vom 07. Oktober 2004 - B 13 RJ 2/04 R -, Rn. 22, juris) - den Grundsatz entwickelt, dass ein Anspruch nach § 118 Abs. 4 SGB VI subsidiär zu dem in § 118 Abs. 3 SGB VI normierten Rücküberweisungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber dem Geldinstitut ist, welches das Konto führt, auf das die Rentenbeträge (als Zielkonto) überwiesen worden sind (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 53/01 R -, SozR 3-2600 § 118 Nr. 9).

    Soweit das BSG bereits bezogen auf die zum 1. Januar 1996 in Kraft getretene Fassung des § 118 Abs. 4 SGB VI auf einen Willen des Gesetzgebers zur Normierung einer gegenüber entsprechenden Instituten des Zivilrechts inhaltlich "verschärften" Inanspruchnahme der Empfänger von weitergereichten Rentenzahlungen abstellt (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 53/01 R -, SozR 3-2600 § 118 Nr. 9, Rn. 11), ist ein solcher in der Gesetzesbegründung nicht zum Ausdruck gebracht worden.

    Insbesondere wird eine "wirtschaftliche Identität" des "Wertabflusses vom Konto "des Versicherten" und des Wertzuwachses beim "Empfänger"" im Sinne eines "engen Zusammenhanges ihrer Bereicherung mit dem Wert der zu Unrecht überwiesenen Rente" gefordert, die bloße Herkunft des erlangten Betrages von einem Konto, auf das unter anderem auch die Rente des verstorbenen Inhabers geflossen ist, soll hingegen als Grundlage für die Inanspruchnahme der ansonsten unbeteiligten Begünstigten nicht ausreichen (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 53/01 R -, SozR 3-2600 § 118 Nr. 9, Rn. 25; der Sache nach hieran anknüpfend hat das BSG im Urteil vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 35/12 R -, SozR 4-2600 § 118 Nr. 12, Rn. 45, einen Kausalzusammenhang in dem Sinne gefordert, dass "infolge der Überweisung des streitigen Betrags" an den Empfänger "kein Guthaben" mehr auf dem Konto im Zeitpunkt der Rückforderung der Beklagten zur Verfügung gestanden habe).

  • BVerfG, 21.02.2018 - 1 BvR 606/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Teilrückforderung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
    Der deutschen Rechtsordnungen liegt ebenso wie den anderen europäischen Rechtsordnungen die Annahme zugrunde, dass ein Schaden im Ausgangspunkt grundsätzlich von demjenigen zu tragen ist, der ihn erlitten hat (casum sentit dominus), es sei denn, ein besonderer Grund gebietet und rechtfertigt die Abwälzung des Schadens auf einen Dritten, der letzten Endes zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist (Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin beim EuGH vom 21.10.1999, C-348/98, Celex-Nr. 61998CC0348; BGH, Urteil vom 23. Mai 1951 - II ZR 126/50 -, BGHZ 2, 192-198, Rn. 7; BFH, Urteil vom 03. August 1988 - I R 157/84 -, BFHE 154, 321, BStBl II 1989, 21, Rn. 15, vgl. auch BVerfG, B.v. 21. Februar 2018 - 1 BvR 606/14 -, Rn. 10, juris, zum Erfordernis einer sachlich begründeten Auswahlentscheidung bei der Anwendung des § 118 Abs. 4 SGB VI).

    Das BVerfG hat die Frage aufgeworfen, ob die dem kontoführenden Geldinstitut durch § 118 Abs. 3 Satz 3 SGB VI eröffnete Möglichkeit, sich gegenüber dem Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers auf anderweitige Verfügungen über die Rente und damit im Ergebnis auf eine Entreicherung berufen zu können, der Funktion des Instituts geschuldet sei, bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften als "Zahlstelle" ohne eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu fungieren (BVerfG, 21. Februar 2018 - 1 BvR 606/14 -, Rn. 12, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 356/18

    Gutgläubigkeit der Bank; Lastschrift; Rente; Rückabwicklung überzahlter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
    L 94 vom 30.3.2012, S. 22] gilt, erweitert) als unter Vorbehalt erbracht, wobei dieser Vorbehalt allerdings nicht die zivilrechtliche Wirksamkeit der Überweisung des Rentenbetrages berührt (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2020 - L 2 R 356/18).

    Entsprechende Risiken für die Verlässlichkeit des Geschäftsverkehrs weisen umso größere Relevanz auf, als diese zumindest im Rahmen der Europäischen Union zu betrachten sind, wobei die Europäische Union ihrerseits gerade nachhaltig das Ziel einer Förderung der Verlässlichkeit des unbaren Geldverkehrs verfolgt (vgl. insbesondere Richtlinie 2007/64/EG vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG, nachfolgend ersetzt durch die Richtlinie (EU) 2015/2366 vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 29. Januar 2020 - L 2 R 356/18).

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
    Diese ist im Bereich der leistenden Massenverwaltung besonders groß (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 -, Rn. 69, BVerfGE 142, 353 mwN).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
    Zugleich soll der Gebrauch des Eigentums dem Wohl der Allgemeinheit dienen (Art. 14 Abs. 2 GG; vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 -, BVerfGE 102, 1, Rn. 39 mwN).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
    Erst in einer solchen individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (BVerwG, Urteil vom 29. März 2019 - 9 C 4/18 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12

    Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
    (BGH, Urteil vom 14. März 2013 - III ZR 253/12 -, BGHZ 197, 43, Rn. 11 f.).
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/14 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
    Schon in Bezug auf die das Empfängerkonto führende Bank hat das BSG klargestellt, dass im Ausgangspunkt der Rentenversicherungsträger bzw. der in seinem Auftrag handelnde Rentenservice der Deutschen Post AG die postmortale Rentenüberzahlung verursacht und das Geldinstitut mit dem daraus entstehenden Rückabwicklungsrisiko im Grunde nichts zu tun habe (vgl. BSG, B.v. 07. April 2016 - B 5 R 26/14 R -, aaO, Rn. 50).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
    Die Gleichheit der Abgabenbelastung wäre nicht gewahrt, wenn Einzelne daneben ohne besondere, die Abgabenerhebung rechtfertigende Sachgründe zusätzlich herangezogen werden könnten (BVerfG, aaO, Rn. 63 m.w.N.; B.v. 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 -, BVerfGE 110, 370).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14

    Rückmeldegebühren des Landes Brandenburg verfassungswidrig

  • BGH, 03.06.1954 - IV ZR 218/53

    Treibstoff - § 812 BGB, Verbrauch fremder Sachen, § 818 Abs. 3 BGB; §§ 989, 990

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

  • BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvR 1509/10

    Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) mit Art 3 Abs 1 GG

  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95

    Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger

  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

  • LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15

    Gesetzliche Rentenversicherung

  • BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs - Geltung des BGB - Haftungdes

  • BGH, 05.10.1982 - VI ZR 72/80

    Mitverschuldensausgleich - Gesamtschuld - Haftung - Zurechnung - Kinder - Kfz -

  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00

    Bereicherungsausgleich in Drei-Personen-Verhältnis bei wirksamer Anweisung

  • BFH, 03.08.1988 - I R 157/84

    Zeitpunkt der Anschaffung beim Kauf von Waren vor der Übereignung

  • BGH, 03.12.1998 - III ZR 288/96

    Pflichtwidrige Verfügungen des treuhänderischen Verwalters von Wertpapieren;

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 2/04 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des

  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 126/50

    Vermietung von Baugeräten. Umstellung

  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 21/19 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht -

    Ob die Inanspruchnahme gutgläubiger mittelbarer Empfänger generell oder jedenfalls in bestimmten Konstellationen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (offengelassen von BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 21.2.2018 - 1 BvR 606/14 - RdNr 7 ) und es im Hinblick auf die Grundrechte mittelbarer Empfänger aus Art. 14 Abs. 1 oder Art. 2 Abs. 1 GG einer einschränkenden Auslegung des § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI bedarf (für eine verfassungskonforme teleologische Reduktion LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 18.12.2019 - L 2 R 116/19 - juris; zur Diskussion in der Literatur vgl nur Escher-Weingart, WM 2014, 293 ff; dies/Scheel, WM 2016, 857 ff; Schoen, WM 2014, 2070 ff) , kann offenbleiben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 356/18

    Gutgläubigkeit der Bank; Lastschrift; Rente; Rückabwicklung überzahlter

    Ohnehin handelt die Bank des Überweisungsempfängers im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr regelmäßig nur als bloße Leistungsmittlerin, d.h. lediglich als Zahlstelle des Überweisungsempfängers (BSG, aaO, Rn. 23; vgl. auch zu Senatsurteil vom 18. Dezember 2019 - L 2 R 116/19 - zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine sachliche Rechtfertigung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme Dritter zur Begleichung von Schäden, welche der öffentlichen Hand entstanden sind).
  • SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21

    Voraussetzungen der Erstattung nach dem Tod des Rentenberechtigten überwiesener

    In einem solchen Fall ist vielmehr eine Auswahlentscheidung zwischen den möglichen Schuldnern zu treffen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2020, Az.: L 2 R 163/15, Rn. 34, juris: Auswahl zwischen mehreren Empfängern nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2019, Az.: L 2 R 116/19, Rn. 89, juris: Auswahl zwischen den Erstattungspflichtigen nach Ermessen; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 21. Februar 2018, Az.: 1 BvR 606/14, Rn. 10, juris: Wahlrecht; Westphal, in: Kreikebohm/Roßbach, SGB VI, 6. Aufl. 2021, § 118 Rn. 80, 62: Begrenzung durch die Höhe des unter Vorbehalt gezahlten Betrags).
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