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   LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23   

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LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23 (https://dejure.org/2024,2289)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.02.2024 - L 2 U 184/23 (https://dejure.org/2024,2289)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2024 - L 2 U 184/23 (https://dejure.org/2024,2289)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23
    * eine am 25.01.2023 eingelegte Berufung gegen den Gerichtsbescheid des SG München vom 12.01.2023, S 40 U 647/19 (Aktenzeichen des Bayer. LSG: L 2 U 27/23):.

    Vorgelegen haben sämtliche Akten des Senats zu aktuellen Verfahren des Klägers (L 2 U 27/23, L 2 U 42/23 PKH, L 2 U 43/23 PKH, L 2 U 184/23, L 2 U 185/23).

    Dass der Kläger insofern durchaus zwischen Berufung und isoliertem Antrag auf PKH zu unterscheiden weiß, ergibt sich zum einen daraus, dass er im Verfahren L 2 U 185/23 - wie hier - zunächst einen isolierten Antrag auf PKH und dann - ebenfalls wie hier - Berufung eingelegt und dafür die Wiedereinsetzung beantragt hat, im Verfahren L 2 U 27/23 hingegen zunächst Berufung und erst später PKH beantragt hat, also sich der unterschiedlichen Vorgehensweisen durchaus bewusst war.

    Irgendwie substantiiert hat der Kläger diesen Vortrag nicht, zumal er noch am 25.02.2023 - im Verfahren L 2 U 27/23 - in der Lage gewesen ist, ein Schreiben an das Gericht zu verfassen.

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 42/23

    S1P-Rezeptormodulator

    Auszug aus LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23
    Dieses Verfahren ist unter dem Aktenzeichen L 2 U 42/23 PKH geführt worden.

    In diesem Verfahren hat der Kläger weitgehend identisch wie im Verfahren L 2 U 42/23 PKH vorgetragen.

    Vorgelegen haben sämtliche Akten des Senats zu aktuellen Verfahren des Klägers (L 2 U 27/23, L 2 U 42/23 PKH, L 2 U 43/23 PKH, L 2 U 184/23, L 2 U 185/23).

  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/17 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Altfall -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23
    * Ein - wie hier - isoliert gestellter PKH-Antrag kann auch nicht als Einlegung der Berufung ausgelegt werden (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 07.09.2017, B 10 ÜG 1/17 R); mit einem isoliert gestellten PKH-Antrag wird noch nicht das damit beabsichtigte Hauptsacheverfahren anhängig (vgl. BSG, Beschluss vom 07.04.2021, B 5 R 1/21 BH).

    Voraussetzung dafür, dass bei der isolierten Beantragung von PKH für ein Klage- oder Berufungsverfahren ein unverschuldeter Hinderungsgrund, rechtzeitig Klage oder Berufung einzulegen, gegeben ist, ist, dass der PKH-Antrag innerhalb der Klage- oder Berufungsfrist vollständig und damit verbescheidungsfähig gestellt worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 13.10.1992, 4 RA 36/92, und vom 07.09.2017, B 10 ÜG 1/17 R; BGH, Beschluss vom 13.01.1993, XII ZA 21/92; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.10.1997, 11 PKH 11/97; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09.04.2013, III B 247/11).

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92

    Revision - Wiedereinsetzung - Berufung - Bedingung - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23
    Diesen Gesichtspunkt berücksichtigt das BSG nicht, wenn es im Urteil vom 13.10.1992, 4 RA 36/92, zur Begründung, warum die Durchführung des Verfahrens über einen isolierten PKH-Antrag einen Wiedereinsetzungsgrund darstelle, Folgendes ausführt: "Wollte man - wie das LSG - dem bedürftigen Beteiligten ansinnen, er solle vorsichtshalber innerhalb der Berufungsfrist auf eigene Kosten Berufung einlegen, würden die Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe ausgehöhlt, weil man den Mittellosen zwänge, sich bereits vor einer Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch die Mittel für die Beauftragung eines Rechtsanwalt zu besorgen." Das BSG würdigt dabei nicht die wesentlichen Unterschiede zwischen sozialgerichtlichen gerichtskostenfreien Verfahren erster und zweiter Instanz einerseits und den (regelmäßig gerichtskostenpflichtigen) Verfahren der anderen Gerichtszweige und Verfahren vor dem BSG andererseits.

    Voraussetzung dafür, dass bei der isolierten Beantragung von PKH für ein Klage- oder Berufungsverfahren ein unverschuldeter Hinderungsgrund, rechtzeitig Klage oder Berufung einzulegen, gegeben ist, ist, dass der PKH-Antrag innerhalb der Klage- oder Berufungsfrist vollständig und damit verbescheidungsfähig gestellt worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 13.10.1992, 4 RA 36/92, und vom 07.09.2017, B 10 ÜG 1/17 R; BGH, Beschluss vom 13.01.1993, XII ZA 21/92; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.10.1997, 11 PKH 11/97; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09.04.2013, III B 247/11).

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92

    Antrag auf Prozesskostenhilfe - Fehlen einer Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23
    Voraussetzung dafür, dass bei der isolierten Beantragung von PKH für ein Klage- oder Berufungsverfahren ein unverschuldeter Hinderungsgrund, rechtzeitig Klage oder Berufung einzulegen, gegeben ist, ist, dass der PKH-Antrag innerhalb der Klage- oder Berufungsfrist vollständig und damit verbescheidungsfähig gestellt worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 13.10.1992, 4 RA 36/92, und vom 07.09.2017, B 10 ÜG 1/17 R; BGH, Beschluss vom 13.01.1993, XII ZA 21/92; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.10.1997, 11 PKH 11/97; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09.04.2013, III B 247/11).

    Dies setzt insbesondere voraus, dass innerhalb der Klage- oder Berufungsfrist die vollständige, nach § 117 Abs. 3 und 4 ZPO auf dem dafür vorgeschriebenen Formular abzugebende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom Kläger vorgelegt wird, was für jede Instanz gilt, also auch dann, wenn im erstinstanzlichen Verfahren die Erklärung schon einmal abgegeben worden ist, weil PKH für jeden Rechtszug gesondert bewilligt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.1993, XII ZA 21/92).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 43/23

    S1P-Rezeptormodulator II

    Auszug aus LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23
    * einen am 08.02.2023 gestellten isolierten PKH-Antrag gegen den Gerichtsbescheid des SG München vom 30.01.2023, S 40 U 433/22 (Aktenzeichen des Bayer. LSG: L 2 U 43/23 PKH):.

    Vorgelegen haben sämtliche Akten des Senats zu aktuellen Verfahren des Klägers (L 2 U 27/23, L 2 U 42/23 PKH, L 2 U 43/23 PKH, L 2 U 184/23, L 2 U 185/23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2023 - 6 M 25.23

    Isolierter PKH-Antrag in gerichtskostenfreien Verfahren; Versäumung der

    Auszug aus LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23
    (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2023, OVG 6 M 25/23).

    Genau aus diesen Gründen sieht daher auch die obergerichtliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in einem innerhalb der Klagefrist eingereichten, aber erst nach Ablauf dieser Frist verbeschiedenen PKH-Antrag in gemäß § 188 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang, wie sie den sozialgerichtlichen Verfahren nach § 183 SGG erster und zweiter Instanz entsprechen, kein der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernis im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO, also keinen Wiedereinsetzungsgrund (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2023, OVG 6 M 25/23 - m.w.N.).

  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23
    Dabei ist im sozialgerichtlichen Verfahren als Sorgfaltsmaßstab - anders als im zivilgerichtlichen Verfahren (dort: objektiver Maßstab - vgl. Greger, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 233, Rdnr. 12; Bundespatentgericht München, Beschluss vom 11.10.2016, 27 W (pat) 554/16; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 03.11.1971, IV ZB 43/71) - ein subjektiver, auf die Person des Antragstellenden bezogener Maßstab anzulegen, bei dem insbesondere dessen Erkenntnisvermögen (Geisteszustand, Alter, Bildungsgrad, Geschäftsgewandtheit, Rechtserfahrenheit) zu berücksichtigen ist (vgl. BSG, Urteile vom 15.08.2000, B 9 VG 1/99 R, und vom 02.02.2006, B 10 EG 9/05; Senger, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl. Stand: 21.12.2023, § 67, Rdnr. 28; Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 67, Rdnr. 3).
  • BVerfG, 30.10.2023 - 1 BvR 687/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Umweltaktivistin gegen die

    Auszug aus LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23
    Denn anders als bei (regelmäßig gerichtskostenpflichtigen) Verfahren der anderen Gerichtszweige oder nach § 197a Abs. 1 SGG gerichtskostenpflichtigen sozialgerichtlichen Verfahren bzw. dem Anwaltszwang unterliegenden sozialgerichtlichen Verfahren vor dem BSG ist für die vorgenannten sozialgerichtlichen Verfahren (Verfahren nach § 183 SGG vor den Sozial- und Landessozialgerichten) nicht erkennbar, warum es das aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, resultierende Gebot einer Rechtsschutzgleichheit von unbemittelten und bemittelten Beteiligten (ständige Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, z.B. Beschlüsse vom 22.01.1959, 1 BvR 154/55, vom 02.07.2012, 2 BvR 2377/10, und vom 30.10.2023, 1 BvR 687/22) gebieten sollte, einem unbemittelten Kläger die Durchführung eines der Einlegung des Rechtsmittels selbst vorausgehenden (isolierten) PKH-Verfahrens zu ermöglichen und damit einen Wiedereinsetzungsgrund für die versäumte Rechtsmittelfrist zu verschaffen.
  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumen der Klagefrist - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23
    Von fehlendem Verschulden betreffend die Fristeinhaltung ist daher dann auszugehen, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der Frist diejenige Sorgfalt nicht außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falls zuzumuten ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.05.2008, B 2 U 5/07 R).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10

    Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3

  • BSG, 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R

    Anträge auf Gewaltopferentschädigung im Beitrittsgebiet, sozialrechtlicher

  • BFH, 09.04.2013 - III B 247/11

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH

  • BVerwG, 15.10.1997 - 11 PKH 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Antrag auf

  • BGH, 03.11.1971 - IV ZB 43/71

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand auf Grund

  • BPatG, 11.10.2016 - 27 W (pat) 554/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der

  • BSG, 07.04.2021 - B 5 R 1/21 BH
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