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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2017 - L 20 AS 2483/16 B ER   

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https://dejure.org/2017,1747
LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2017 - L 20 AS 2483/16 B ER (https://dejure.org/2017,1747)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2017 - L 20 AS 2483/16 B ER (https://dejure.org/2017,1747)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - L 20 AS 2483/16 B ER (https://dejure.org/2017,1747)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 Abs 2 FreizügG/EU, § 2 Abs 3 S 1 Nr 1 FreizügG/EU, § 2 Abs 3 S 1 Nr 2 FreizügG/EU, § 2 Abs 3 S 2 FreizügG/EU
    (Kein) fortwirkender Arbeitnehmerstatus nach Geburt eines Kindes über die Zeit des Mutterschutzes hinaus wegen Bezug von Elterngeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung betreffend Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Ausnahme von Ausländern (hier: bulgarische Staatsangehörige) vom Leistungsbezug; Bestehen eines Aufenthaltsrechts zum Zweck der Arbeitssuche; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Schwangerschaft begründet keine Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de

    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.06.2014 - C-507/12

    Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2017 - L 20 AS 2483/16
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Schwangerschaft nicht unter Art. 7 Abs. 3 (a) der Richtlinie 2004/38/EG gefasst werden kann, wonach die Erwerbstätigeneigenschaft einem Unionsbürger, der seine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger nicht mehr ausübt, erhalten bleibt, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig ist (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-507/12 - Saint Prix, m.w.N. juris Rn. 29).

    Zutreffend verweist das Sozialgericht mit dem angefochtenen Beschluss auf die Rechtsprechung des EuGH, wonach eine Unionsbürgerin für den Fall einer durch eine Schwangerschaft bedingten Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit ihre Arbeitnehmereigenschaft nicht verliert, sofern sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Geburt ihres Kindes ihre Beschäftigung wieder aufnimmt oder eine andere Stelle findet (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-507/12 -, Rn. 44, juris).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH hat bei der Feststellung, ob der zwischen der Geburt des Kindes und der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit liegende Zeitraum als angemessen angesehen werden kann, das betreffende nationale Gericht alle konkreten Umstände des Ausgangsverfahrens und die für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs geltenden nationalen Vorschriften im Einklang mit Art. 8 der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 348, S. 1) zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-507/12 -, Rn. 42, juris).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2017 - L 20 AS 2483/16
    Ob die von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossenen Antragsteller nach Maßgabe der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2015, Az. B 4 AS 44/15 R, juris) einen Anspruch auf Leistungen gegen den Sozialhilfeträger hatten, wird der Antragsgegner im Hauptsacheverfahren und gegebenenfalls in einem Erstattungsstreit klären müssen.
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2017 - L 20 AS 2483/16
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift, die mit dem Recht der Europäischen Union im Einklang steht (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15. September 2015, C-67/14, Alimanovic), sind erfüllt.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2017 - L 20 AS 2483/16
    Aber selbst wenn davon ausgegangen werden könnte, dass der Antragstellerin zum Zeitpunkt der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Tätigkeit wegen der körperlichen Belastungen in der Schwangerschaft nicht mehr zumutbar war, so bliebe der Arbeitnehmerstatus unter Zugrundelegung der europarechtlichen Rechtsprechung nur erhalten, sofern sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Geburt des Kindes eine Beschäftigung wiederaufgenommen oder eine andere Beschäftigung gefunden hätte (EugH a.a.O. Rn 41; vgl. auch EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-482/01 -, Rn 50, juris).
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2017 - L 20 AS 2483/16
    Das Elterngeld soll es zwar einfacher machen, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten, um mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben und schafft einen Anreiz, die Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung eines Kindes vorübergehend zu unterbrechen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2011 - B 10 EG 17/09 R -, juris, Rn. 63), es setzt einen Verzicht auf eine Berufstätigkeit aber nicht voraus.
  • SG München, 05.01.2017 - S 46 AS 3026/16

    Fortwirkendes Aufenthaltsrecht für selbstständig erwerbstätige Unionsbürgerinnen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2017 - L 20 AS 2483/16
    Eine Schwangerschaft ist weder eine Krankheit (EuGH, a.a.O. m.w.N.) noch ein Unfall (vgl. SG München, Beschluss vom 05. Januar 2017 - S 46 AS 3026/16 ER - juris Rn. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 21 AS 1459/17

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im

    Eine Schwangerschaft sei nämlich weder eine Krankheit noch ein Unfall (Verweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2017, L 20 AS 2483/16 B ER).

    Im Hinblick auf die gefestigte höchstrichterliche europarechtliche Rechtsprechung verbietet sich insoweit auch eine analoge Heranziehung dieser Vorschrift (so zutreffend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2017, L 20 AS 2483/16 B ER, Juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - L 19 AS 1131/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für

    Dies ist war bei der Antragstellerin zu 1) nicht - auch nicht unter Berücksichtigung der Mutterschutzfristen - der Fall (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2017 - L 20 AS 2483/16 B ER).
  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

    Allerdings setzt das Fortbestehen der Arbeitnehmereigenschaft voraus, dass die Beschäftigung nach Ablauf des gesetzlichen Mutterschutzes wieder aufgenommen wurde (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.1.2017 - L 20 AS 2483/16 B ER, juris Rn 25; unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-507/12, juris Rn 42).

    Der Bezug von Elterngeld hat dagegen keine Auswirkungen auf das Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.1.2017 - L 20 AS 2483/16 B ER, juris Rn 27).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - L 34 AS 850/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Eine Schwangerschaft ist weder eine Krankheit noch ein Unfall und kann somit auch keine vorübergehende Erwerbsminderung im Sinne dieser Vorschrift begründen (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2017 - L 20 AS 2483/16 B ER -, juris Rn. 17; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-507/12 - "Saint Prix", juris Rn. 27 ff. zu Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten; im Folgenden: Unionsbürgerrichtlinie).
  • SG Itzehoe, 07.02.2020 - S 46 AS 147/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Anders als in einer Entscheidung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 30. Januar 2017 - L 20 AS 2483/16 B ER -) bezieht die Antragstellerin zu 1.) nicht nach Verlust des Arbeitsplatzes lediglich Elterngeld, welches als solches ohne Auswirkungen auf die Arbeitnehmereigenschaft bliebe.
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