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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10   

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https://dejure.org/2013,8864
LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10 (https://dejure.org/2013,8864)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2013 - L 22 R 1173/10 (https://dejure.org/2013,8864)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2013 - L 22 R 1173/10 (https://dejure.org/2013,8864)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 02.11.1983 - 11 RA 82/82

    Ausfallzeittatbestand - Hochschulausbildung - Ausbildung - Ausbildungseinrichtung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10
    Der Kläger hat auch nach Art und Inhalt eine Ausbildung durchlaufen, die einerseits typisch für die Ausbildung an einer Hochschule ist und die sich von einer Schulausbildung anderseits unterscheidet (vgl. zu diesem Kriterium der Abgrenzung: BSG, Urteil vom 02. November 1983, 11 RA 82/82, veröffentlicht in juris, dort Rz. 17).

    Dass es sich vom Niveau her noch nicht um ein Hochschulstudium gehandelt hat, da es um die Vorbereitung für ein solches ging, ist unerheblich; denn ein niederes Niveau macht nicht aus einer Fach- und Hochschulausbildung eine Schulausbildung (so BSG, Urteil vom 02. November 1983, a.a.O., Rz. 9).

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10
    Dem Urteil des BSG vom 14. Dezember 2011 (B 5 R 36/11 R, veröffentlicht in juris), in dem sich der 5. Senat zum Verhältnis von Vormerkungsbescheid und nachfolgendem Rentenbescheid geäußert hat und sogar eine direkte Anwendung des § 96 SGG "neu" in Fallgestaltungen wie der vorliegenden befürwortet, folgt der Senat nicht.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da er von der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Dezember 2011, B 5 R 36/11 R) - entscheidungserheblich - abweicht (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).

  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10
    Ob ein neuer Verwaltungsakt den mit der Klage angefochtenen früheren Verwaltungsakt abändert oder ersetzt, ist durch Vergleich der in beiden Verwaltungsakten getroffenen Regelungen (der ergangenen "Verfügungssätze") festzustellen (std. Rspr. des BSG, z. B. 11 RA 9/78, abgedruckt in BSGE 47, 168 ff.).

    Die Einbeziehung eines Rentenbescheides in einen Rechtsstreit um die Feststellung von Versicherungszeiten war nach der bisherigen Rechtsprechung - angesichts der in der Regel unterschiedlichen Verfügungssätze von Vormerkungsbescheiden und Rentenbescheiden konsequent - bisher ausschließlich aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 96 SGG in der bis zum 31. März 2008 gültigen Fassung erfolgt (vgl.Urteil vom 09.10.2007, B 5b/8 KN 2/06 R, veröffentlicht in juris, dort Rz. 10 mit weiteren Nachweisen, insbesondere Verweis auf BSGE 47, 168, 170).

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R

    Fremdrentenrecht - Herstellungsbescheid - Bindungswirkung - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hatten sich die Vormerkungen im Bescheid vom 20. Dezember 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07. Februar 2008 auf "andere Art und Weise" erledigt (§ 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X; vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R, veröffentlicht in juris, dort Rz. 41).

    Der Vormerkungsbescheid vom 20. Dezember 2007 hat in seinen Regelungen Feststellungen über den Rechtscharakter und den zeitlichen Umfang rentenrechtlich bedeutsamer Tatbestände getroffen; über die Bewertung dieser - im Hinblick auf eine spätere Rentenleistung - rentenversicherungsrechtlich relevanten Vorleistungen ist in dem Vormerkungsbescheid, wie regelmäßig in Vormerkungsbescheiden (vgl. § 149 Abs. 5 SGB VI; vgl. BSG, Urteil vom 22. September 1981, 1 RA 31/80, veröffentlicht in juris, dort Rz. 28; Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R, veröffentlicht in juris, dort Rz. 41), gerade nicht selbständig entschieden worden.

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10
    Mit dem wenig scharfen Begriff des "Dienens" weitet das BSG den Raum für Sachverhalte, die bisher unter den Begriff des "Ersetzens" zu subsumieren waren, weit aus; denn damit würde fast jeder Bescheid, der weitergehende Regelungen auf der Grundlage eines vorangegangenen Bescheides trifft (vgl. z.B. im Bereich der Unfallversicherung ein Beitragsbescheid im Verhältnis zu einem so genannten Veranlagungsbescheid - Veranlagung eines Unternehmens zu einer Gefahrklasse: nach bisheriger Rechtsprechung keine entsprechende oder gar direkte Anwendung des § 96 SGG, vgl. Urteile vom 24. Juni 2003, BSGE 91, 128, 130, sowie vom 05. Juli 2005, B 2 U 32/03 R, und vom 21. März 2006, B 2 U 2/05 R, veröffentlicht in juris), nach § 96 SGG in einen Rechtsstreit um den "dienenden" Bescheid einzubeziehen sein.
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10
    Mit dem wenig scharfen Begriff des "Dienens" weitet das BSG den Raum für Sachverhalte, die bisher unter den Begriff des "Ersetzens" zu subsumieren waren, weit aus; denn damit würde fast jeder Bescheid, der weitergehende Regelungen auf der Grundlage eines vorangegangenen Bescheides trifft (vgl. z.B. im Bereich der Unfallversicherung ein Beitragsbescheid im Verhältnis zu einem so genannten Veranlagungsbescheid - Veranlagung eines Unternehmens zu einer Gefahrklasse: nach bisheriger Rechtsprechung keine entsprechende oder gar direkte Anwendung des § 96 SGG, vgl. Urteile vom 24. Juni 2003, BSGE 91, 128, 130, sowie vom 05. Juli 2005, B 2 U 32/03 R, und vom 21. März 2006, B 2 U 2/05 R, veröffentlicht in juris), nach § 96 SGG in einen Rechtsstreit um den "dienenden" Bescheid einzubeziehen sein.
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10
    Mit dem wenig scharfen Begriff des "Dienens" weitet das BSG den Raum für Sachverhalte, die bisher unter den Begriff des "Ersetzens" zu subsumieren waren, weit aus; denn damit würde fast jeder Bescheid, der weitergehende Regelungen auf der Grundlage eines vorangegangenen Bescheides trifft (vgl. z.B. im Bereich der Unfallversicherung ein Beitragsbescheid im Verhältnis zu einem so genannten Veranlagungsbescheid - Veranlagung eines Unternehmens zu einer Gefahrklasse: nach bisheriger Rechtsprechung keine entsprechende oder gar direkte Anwendung des § 96 SGG, vgl. Urteile vom 24. Juni 2003, BSGE 91, 128, 130, sowie vom 05. Juli 2005, B 2 U 32/03 R, und vom 21. März 2006, B 2 U 2/05 R, veröffentlicht in juris), nach § 96 SGG in einen Rechtsstreit um den "dienenden" Bescheid einzubeziehen sein.
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/06 R

    Knappschaftliche Rentenversicherung - Fiktion der wirksamen Beitragszahlung an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10
    Die Einbeziehung eines Rentenbescheides in einen Rechtsstreit um die Feststellung von Versicherungszeiten war nach der bisherigen Rechtsprechung - angesichts der in der Regel unterschiedlichen Verfügungssätze von Vormerkungsbescheiden und Rentenbescheiden konsequent - bisher ausschließlich aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 96 SGG in der bis zum 31. März 2008 gültigen Fassung erfolgt (vgl.Urteil vom 09.10.2007, B 5b/8 KN 2/06 R, veröffentlicht in juris, dort Rz. 10 mit weiteren Nachweisen, insbesondere Verweis auf BSGE 47, 168, 170).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 52/95

    Zeit zwischen Fachschulstudium und versicherungspflichtigem Ausbildungs-Praktikum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10
    Maßgebend für die Annahme einer derartigen unvermeidlichen Zwischenzeit - wie hier zwischen dem Ende der Vorbereitung auf das Hochschulstudium am 28. Juni 1969 (vgl. Zeugnis vom 01. Juli 1969) und dem Beginn des Studiums der Rechtswissenschaft am 01. September 1969 - ist lediglich, dass diese Zwischenzeit von zwei Ausbildungsabschnitten umgeben ist, wovon der erste Ausbildungsabschnitt ein Anrechnungszeittatbestand gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI sein muss (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996, 4 RA 52/95, veröffentlicht in juris, dort Rz. 19).
  • BSG, 23.08.1972 - 5 RKnU 16/70

    Arbeitsunfall eines italienischen Staatsangehörigen im deutschen Bergbau -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 1173/10
    Es hat sie im Wesentlichen unter zwei Voraussetzungen für geboten gehalten: Zum einen muss der neue Bescheid wenigstens den Streitstoff (den Prozessstoff, das Prozessziel) des bereits anhängigen Rechtsstreits beeinflussen bzw. berühren, so dass immerhin ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. z. B. BSGE 25, 161, 163; 34, 255, 257); zum anderen muss der Grundgedanke des § 96 Abs. 1 SGG die Einbeziehung des neuen Verwaltungsaktes rechtfertigen.
  • BSG, 27.02.1997 - 4 RA 113/95

    Vormerkung einer Anrechnungszeit nach den Bestimmungen des

  • BSG, 24.08.1966 - 2 RU 176/65

    Unfallrente - Unfallursache - Strafbare Handlung - Kausalzusammenhang mit Unfall

  • BSG, 14.12.1959 - 10 RV 636/56

    Anerkennung von Herzstörungen und Kreislaufstörungen und Lungentuberkulose als

  • BSG, 23.06.1959 - 7 RAr 117/57
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 573 RVO (§ 90 Abs. 1 SGB VII)

    Die im Berufungsverfahren erhobene Klage war durch den Senat als erste Instanz abzuweisen, was auch in der Entscheidungsformel zum Ausdruck kommen musste (in diesem Sinne Eckertz, in Lüdtke, SGG, 4. Aufl. 2012, § 143 Rn. 22, § 153 Rn. 18; vgl. z.B. Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Mai 2011, L 13 R 457/10, juris; LSG für das Land NRW, Urteil vom 30. Januar 2012, L 19 AS 1836/11, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2013, L 22 R 1173/10, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2014 - L 22 R 1031/10

    Vormerkungsbescheid - Rentenbescheid - Abitur mit Berufsausbildung -

    Der Kläger ist darauf hingewiesen worden, dass der Bescheid vom 17. September 2013 entgegen der dortigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht nach § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zum Gegenstand des Rechtsstreits geworden sein dürfte (Hinweis auf Urteil des Senats vom 17. April 2013 - L 22 R 1173/10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 155/11
    Die Gerichtsakten dieses Verfahrens, des Verfahrens S 69 R 3503/10 ER (SG Berlin), des Verfahrens L 33 R 975/09 (LSG Berlin-Brandenburg), des Verfahrens L 22 R 1173/10 (LSG Berlin-Brandenburg), des Verfahrens L 22 R 1236/10 PKH (LSG Berlin-Brandenburg) und die Verwaltungsakten der Beklagten (8 Bände) haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
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