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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 27 P 5/09   

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https://dejure.org/2010,30129
LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 27 P 5/09 (https://dejure.org/2010,30129)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2010 - L 27 P 5/09 (https://dejure.org/2010,30129)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2010 - L 27 P 5/09 (https://dejure.org/2010,30129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 2 Halbs 2 SGB 1, § 7 Abs 2 S 1 SGB 11, § 7 Abs 2 S 2 SGB 11, § 33 Abs 1 S 3 SGB 11, § 37 SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Pflegegeld - Leistungen vor Antragstellung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Pflichtverletzung des Hausarztes - Benachrichtigungspflicht gem § 7 Abs 2 S 2 SGB 11 - Zurechenbarkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 2 S 2 SGB 11
    Hausarzt - Beratung - Schweigepflicht - Pflegestufe - Leistung - Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkende Pflegeleistungen im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs wegen Verletzung der hausärztlichen Benachrichtigungspflicht aus § 7 Abs. 2 S. 2 SGB XI

  • reha-recht.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkende Pflegeleistungen im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs wegen Verletzung der hausärztlichen Benachrichtigungspflicht aus § 7 Abs. 2 S. 2 SGB XI

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkende Pflegeleistungen im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs wegen Verletzung der hausärztlichen Benachrichtigungspflicht aus § 7 Abs. 2 S. 2 SGB XI

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 27 P 5/09
    Ein Herstellungsanspruch gegen den zur Entscheidung berufenen Leistungsträger kann auch dann gegeben sein, wenn die unzureichende Beratung, die zu Nachteilen für den Berechtigten geführt hat, einer anderen Behörde zuzurechnen ist, die vom Gesetzgeber "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (so Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24. Juli 1985, 10 RKg 18/84, BSGE 58, 283, unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 17. Dezember 1980, 12 RK 34/80, BSGE 51, 89).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 27 P 5/09
    Ein Herstellungsanspruch gegen den zur Entscheidung berufenen Leistungsträger kann auch dann gegeben sein, wenn die unzureichende Beratung, die zu Nachteilen für den Berechtigten geführt hat, einer anderen Behörde zuzurechnen ist, die vom Gesetzgeber "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (so Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24. Juli 1985, 10 RKg 18/84, BSGE 58, 283, unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 17. Dezember 1980, 12 RK 34/80, BSGE 51, 89).
  • BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R

    Soziale Pflegeversicherung - Verletzung sozialrechtlicher Informations- und

    Die Aufklärungs- und Beratungspflicht setzt kein entsprechendes Beratungsbegehren des Versicherten voraus, sondern entsteht als Pflicht zur Spontanberatung ua dann, wenn sich der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet (zur mit der Benachrichtigungspflicht vorausgesetzten Aufklärungs- und Beratungspflicht gegenüber dem Versicherten LSG Berlin-Brandenburg vom 23.9.2010 - L 27 P 5/09 - juris RdNr 30; Wagner in Hauck/Noftz, SGB XI, § 7 RdNr 20, Stand Juli 2015) .

    Jedenfalls damit sind die Krankenhäuser insoweit vom Gesetzgeber im Sinne der Rechtsprechung zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch partiell derart "arbeitsteilig" in die Aufgabenerfüllung der Pflegekassen eingebunden worden, dass Beratungsfehler jener diesen wie eigene zuzurechnen sind, um nachteilige leistungsrechtliche Folgen für deren Versicherte auch dann zu verhindern, wenn die Pflichtverletzung nicht einem anderem Sozialleistungsträger unterlaufen ist (zum Zurechnungsgrund einer arbeitsteiligen Funktionseinheit vgl mit Nachweisen zur Rechtsprechung Spellbrink in Kasseler Komm, vor §§ 13-15 SGB I RdNr 40 f, 45 f, Stand Juli 2020; vgl auch LSG Berlin-Brandenburg vom 23.9.2010 - L 27 P 5/09 - juris RdNr 31) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2018 - L 5 P 86/17

    Anspruch auf rückwirkende Gewährung von Pflegegeld aus der sozialen

    aa) Nach dieser Vorschrift, auf die die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches Anwendung finden (vgl. Koch in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: 100. EL Juni 2018, § 7 SGB XI Rn. 7 m.W.N.; LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 23.09.2010 - L 27 P 5/09; LSG Bayern, Urteil vom 23.01.2013 - L 2 P 61/12), obliegt es u.a. den behandelnden Ärzten und Krankenhäusern, mit Einwilligung der Versicherten unverzüglich die zuständige Pflegekasse zu benachrichtigen, wenn sich der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.
  • LSG Bayern, 23.01.2013 - L 2 P 61/12

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegegeldanspruch bei Tod des Pflegebedürftigen -

    So hat beispielsweise das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23.09.2010, Az.: L 27 P 5/09) zum Einbezug eines Arztes in die Beratungspflichten nach § 7 Abs. 2 S. 2 SGB XI entschieden, dass die Pflegekasse für einen Hausarzt, der die sich aus § 7 Abs. 2 S. 2 SGB XI ergebenden Pflichten wie die Aufklärung des Patienten über die Notwendigkeit einer Einwilligung zur Benachrichtigung der Pflegekasse durch den Hausarzt und nach Vorliegen einer Einwilligung zur Benachrichtigung verletzt, sich grundsätzlich diesen Beratungsfehler zurechnen lassen muss.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2023 - L 4 P 1640/21

    Private Pflegeversicherung - Leistungsgewährung - verspätete Antragstellung -

    Die Aufklärungs- und Beratungspflicht setzt kein entsprechendes Beratungsbegehren des Versicherten voraus, sondern entsteht als Pflicht zur Spontanberatung u.a. dann, wenn sich der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet (zur mit der Benachrichtigungspflicht vorausgesetzten Aufklärungs- und Beratungspflicht gegenüber dem Versicherten LSG Berlin-Brandenburg vom 23. September 2010 - L 27 P 5/09 - juris Rn. 30; Luik in: Hauck/Noftz, SGB XI, 117. EL Dezember 2022, § 7 Rn. 6 ff.).
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