Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen, 05.12.2013

Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 14.12.2012 - L 3 AL 36/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49244
LSG Schleswig-Holstein, 14.12.2012 - L 3 AL 36/11 (https://dejure.org/2012,49244)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.12.2012 - L 3 AL 36/11 (https://dejure.org/2012,49244)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - L 3 AL 36/11 (https://dejure.org/2012,49244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Abs 3 SGB 9, § 73 SGB 9, § 85 SGB 9
    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Arbeitsplatzgefährdung - Prognose - tarifliche Unkündbarkeit - abstrakte Gefährdung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Arbeitsplatzgefährdung - Prognose - tarifliche Unkündbarkeit - abstrakte Gefährdung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 73; SGB IX § 85
    Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen gemäß § 2 Abs 3 SGB IX bei tariflicher Unkündbarkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 6/10 R

    Beamter - Beamtenverhältnis - Gleichstellung - Schwerbehinderter - Behinderung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.12.2012 - L 3 AL 36/11
    Das ist bei tariflicher Unkündbarkeit nur aus besonderen Gründen der Fall (vgl. BSG vom 1.3.2011, B 7 AL 6/10 R).

    Allerdings scheidet die Gleichstellung unkündbarer Arbeitnehmer nicht generell wegen deren Unkündbarkeit aus (BSG, Urteil vom 1. März 2011, B 7 AL 6/10 R).

    Deshalb bedarf es einer besonderen Prüfung bei Personengruppen mit einem "sicheren Arbeitsplatz", wie bei Beamten, Richtern auf Lebenszeit und Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz (BSG, Urteil vom 1. März 2011, a.a.O.).

  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R

    Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.12.2012 - L 3 AL 36/11
    Ist ein behinderter Mensch auf seinem Arbeitsplatz gegenüber nicht behinderten Menschen nicht mehr konkurrenzfähig, so kann diese ungünstige Konkurrenzsituation durch eine Gleichstellung verbessert und somit der Arbeitsplatz sicherer gemacht werden (vgl. Götze a.a.O. unter Bezugnahme auf die bereits zum Schwerbehindertengesetz ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts [BSG] vom 2. März 2000, B 7 AL 46/99 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2010 - L 19 AL 51/09

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.12.2012 - L 3 AL 36/11
    Vielmehr müssen Tatsachen vorliegen, die den Rückschluss zulassen, dass der Arbeitsplatz wegen der Behinderung konkret gefährdet ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. April 2010, L 19 AL 51/09 [juris]).
  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 16/13 R

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen -

    Um die Anknüpfungstatsachen für die Kausalitätsprüfung sachgerecht zu erheben, kann sich eine Arbeitgeberanfrage eignen (Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 14.12.2012 - L 3 AL 36/11).

    Die Antwort auf die Frage nach dem Kausalzusammenhang iS des § 2 Abs. 3 SGB IX ergibt sich dagegen nicht aus der Alternative einer entweder nur abstrakten (so das LSG in der vorinstanzlichen Entscheidung) oder konkreten Prognoseentscheidung über die Arbeitsplatzgefährdung (anders zu § 217 SGB III aF BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 2; auch LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 12.4.2010 - L 19 AL 51/09 - Juris RdNr 27; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18.1.2011 - L 13 AL 3853/10; Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 14.12.2012 - L 3 AL 36/11) .

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 501/13

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Ungeeignetheit des Arbeitsplatzes -

    Weist der Kläger damit am konkreten Arbeitsplatz wegen seiner Behinderung gegenüber nichtbehinderten Arbeitnehmern keine Leistungsbeeinträchtigungen auf, so ist auch im Sinne der vom BSG als ausreichend angesehenen abstrakten Arbeitsplatzgefährdung durch eine Behinderung (BSG 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R - BSGE 86, 10 = SozR 3-3870 § 2 Nr. 1; ebenso LSG 09.08.2013 - L 12 AL 238/12 - n.v.; a.A. LSG 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10 - juris; Schleswig-Holsteinisches LSG 14.12.2012 - L 3 AL 36/11 - juris; LSG Nordrhein-Westphalen 12.04.2010 - L 19 AL 21/09 - juris) vorliegend jedenfalls die vorhandene Behinderung nicht wesentliche Ursache einer ungünstigen Konkurrenzsituation gegenüber nicht behinderten Kollegen und damit einer Arbeitsplatzgefährdung, weshalb eine Gleichstellung nicht zu beanspruchen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2013 - L 12 AL 238/12
    Eine darüber hinausgehende konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes durch eine bereits im Raum stehende oder zumindest angedrohte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10; in diesem Sinne wohl auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 14.12.2012 - L 3 AL 36/11 - und - für den Fall eines bereits behindertengerecht eingerichteten Arbeitsplatzes - LSG Nordrhein-Westphalen, Urteil vom 12.04.2010 - L 19 AL 21/09 - alle veröffentlicht in Juris) ist demgegenüber nicht zu fordern.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2023 - L 9 AL 126/22

    Anspruch auf die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen; Kein Festhalten

    Vor diesem Hintergrund kann der Senat offenlassen, ob eine evtl. drohende Änderung des Aufgabenfeldes des Klägers überhaupt einen Verlust seines bisherigen Arbeitsplatzes darstellt, oder ob der Arbeitgeber auch ohne Behinderung befugt ist, den Kläger vom Außen-in den Innendienst zu versetzen (in diesen Fällen eine Arbeitsplatzgefährdung verneinend LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 14.12.2012 - L 3 AL 36/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - L 13 AL 2678/12
    In der bisherigen Rechtsprechung wird darüber hinaus eine konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes gefordert, eine abstrakte Gefährdung reiche nicht (so der erkennende Senat im Urteil vom 18. Januar 2011, L 13 AL3853/10, und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. April 2010, L 19 AL 51/09, sowie Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 14. Dezember 2012, L 3 AL 36/11, alle veröffentlicht in Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44108
LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11 (https://dejure.org/2013,44108)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05.12.2013 - L 3 AL 36/11 (https://dejure.org/2013,44108)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - L 3 AL 36/11 (https://dejure.org/2013,44108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Arbeitslosengeld; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Leistungen aus der schweizerischen Arbeitslosenversicherung; sozialgerichtliches Verfahren; Unmittelbarkeit der Vorbeschäftigung; Versicherungspflichtverhältnis wegen Erziehung von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Sachsen, 06.05.2010 - L 3 AL 98/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erfüllung der Anwartschaftszeit; Bezug laufender

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11
    Das Merkmal der Unmittelbarkeit in § 26 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 SGB III a. F. ist nur erfüllt, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezuges der Einkommenssatzleistung nicht mehr als ein Monat liegt (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - L 3 AL 98/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 37, m. w. N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 8 AL 339/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 23; Fuchs, in: Gagel, SGB II/SGB III [51. Erg.-Lfg., September 2013], § 26 SGB III Rdnr 31).

    Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zu § 28a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III (vgl. BT-Drucks. 15/1515 S. 78), in dem ebenfalls den Begriff der "Unmittelbarkeit" benutzt wird (vgl. die weiteren Beispiele bei Sächs. LSG, Urteil vom 6. Mai 2010, a. a. O.).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-372/02

    Adanez-Vega - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der anzuwendenden

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11
    Der geltend gemachte Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III ab dem 11. März 2010 steht dem Kläger nicht zu, da die bis zum 31. Mai 2009 dauernde Versicherungszeit in der Schweiz, deren Dauer der schweizerische Träger für die Beklagte und das Gericht bindend bescheinigt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 11. November 2004 - C-372/02 [Adanez-Vega] - Slg 2004, I-10761 = SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4 = JURIS-Dokument, jeweils Leitsatz 3), nicht unmittelbar im Sinne des § 26 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 SGB III a. F. vor der frühestens am 27. September 2009 beginnenden Zeit der Kindererziehung in Deutschland lag.
  • LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06

    Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11
    Gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG kann das Landessozialgericht durch Urteil die angefochtene Entscheidung aufheben und die Sache an das Sozialgericht zurückverweisen, wenn das Verfahren an diesem wesentlichen Mangel leidet (vgl. hierzu: Sächs. LSG, Urteil vom 29. März 2007 - L 3 AS 101/06 - ZFSH/SGB 2007, 403 = info also 2007, 167 = Sozialrecht aktuell 2007, 194 = JURIS-Dokument Rdnr. 15, m. w. N.; Sächs. LSG, Urteil vom 23. August 2007 - L 3 AS 134/06 -JURIS-Dokument Rdnr. 16, m. w. N.).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R

    Arbeitslosenversicherung - keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11
    Eine "Unmittelbarkeit" liegt nach Ansicht des Bundessozialgerichts bereits bei einem Zeitraum von sechs Wochen nicht vor (BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 21 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 339/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11
    Das Merkmal der Unmittelbarkeit in § 26 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 SGB III a. F. ist nur erfüllt, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezuges der Einkommenssatzleistung nicht mehr als ein Monat liegt (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - L 3 AL 98/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 37, m. w. N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 8 AL 339/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 23; Fuchs, in: Gagel, SGB II/SGB III [51. Erg.-Lfg., September 2013], § 26 SGB III Rdnr 31).
  • LSG Sachsen, 23.08.2007 - L 3 AS 134/06

    Rechtmäßigkeit von Aufrechnung und Verrechnung eines Leistungsträgers mit

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11
    Gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG kann das Landessozialgericht durch Urteil die angefochtene Entscheidung aufheben und die Sache an das Sozialgericht zurückverweisen, wenn das Verfahren an diesem wesentlichen Mangel leidet (vgl. hierzu: Sächs. LSG, Urteil vom 29. März 2007 - L 3 AS 101/06 - ZFSH/SGB 2007, 403 = info also 2007, 167 = Sozialrecht aktuell 2007, 194 = JURIS-Dokument Rdnr. 15, m. w. N.; Sächs. LSG, Urteil vom 23. August 2007 - L 3 AS 134/06 -JURIS-Dokument Rdnr. 16, m. w. N.).
  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 7 AL 145/14

    Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht

    Bei § 28a SGB III soll durch das Unmittelbarkeitserfordernis eine besonders enge Beziehung zur Arbeitslosenversicherung manifestiert werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 30. März 2011, B 12 AL 2/10 R, Juris, Rdnr. 18; Bundessozialgericht, Urteil vom 4. Dezember 2014, B 5 AL 1/14 R, Juris, Rdnr. 19) und in § 26 Abs. 2 SGB III hat das Unmittelbarkeitserfordernis ebenfalls den Zweck, eine enge Verbindung zum System der Arbeitslosenversicherung herzustellen (Landessozialgericht Sachsen, Urteil vom 5. Dezember 2013, L 3 AL 36/11, Juris, Rdnr. 30).

    Auch die Rechtsprechung der Landessozialgerichte geht überwiegend davon aus, dass nicht nur bei der Anwendung von § 28a SGB III, sondern auch bei der Anwendung von § 26 Abs. 2 SGB III "unmittelbar" längstens einen Zeitraum von einem Monat umfassen kann (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. Mai 2010, L 3 AL 98/09, Juris, Rdnr. 37; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 5. Dezember 2013, L 3 AL 36/11, Juris, Rdnr. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Eine "Unmittelbarkeit" liege nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) bereits bei einem Zeitraum von 6 Wochen nicht vor (BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/10 R juris, vgl. auch sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 5. Dezember 2013 - L 3 AL 36/11 - juris).
  • BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 15/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Deren Anerkennung könnte entgegenstehen, dass während der Zeiten der Kindererziehung bis zum Umzug der Klägerin mit ihrer Familie nach Deutschland im Januar 2011 kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bestanden hat und deshalb diese Zeiten wegen § 26 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 SGB III, der einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland fordert, nicht ohne Weiteres zu berücksichtigen wären; den Erziehungszeiten in Deutschland ab Januar 2011 könnten in diesem Fall die unmittelbar vorhergehenden Versicherungszeiten fehlen (so in einem vergleichbaren Fall Sächsisches LSG vom 5.12.2013 - L 3 AL 36/11 - RdNr 30 ff) .
  • SG Marburg, 26.10.2015 - S 2 AL 114/13

    Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der Unmittelbarkeit in § 26 Abs. 2 SGB III

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass sowohl im sozialrechtlichen Schrifttum (vgl. etwa Gagel / Fuchs, SGB III, § 26 Rdnr. 29; Scheidt in Mutschler / Schmidt-de Caluwe / Coseriu, SGB III, 5. Aufl. 2013, § 26 Rdnr. 41 f.; Timme in Hauck / Noftz, SGB III, § 26 Rdnr. 48 i.V.m. 36; Brand / Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 26 Rdnr. 20 und 24; Wagner in GK-SGB III, § 26 Rdnr. 29 a. E.; Wehrhahn, in: Schlegel / Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 26 SGB III Rdnr. 31 ff.) als auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (siehe nur LSG Sachsen, Urteil v. 05.12.2013 - L 3 AL 36/11 m.w.N. - Das Hessische LSG hat sich mit Urteil v. 15.07.2011 - L 9 AL 125/10 in einem obiter dictum dafür ausgesprochen, diese Frist nicht starr anzuwenden und kurze Überschreitungen (in casu ging es um eine Unterbrechung von insgesamt 32 Tagen) als unschädlich anzusehen.) die in den Geschäftsanweisungen der Beklagten niedergelegte Verwaltungspraxis weitgehend akzeptiert wird, wonach zwischen zwei Versicherungspflichttatbeständen höchstens eine Lücke von einem Monat gegeben sein darf.
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