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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 7 KA 117/09   

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https://dejure.org/2012,18145
LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 7 KA 117/09 (https://dejure.org/2012,18145)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2012 - L 7 KA 117/09 (https://dejure.org/2012,18145)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2012 - L 7 KA 117/09 (https://dejure.org/2012,18145)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 85 Abs 4 SGB 5, § 106 SGB 5, § 45 BMV-Ä, § 34 EKV-Ä
    Honorierung vertragszahnärztlicher Leistungen - Honorarberichtigung - Begrenzung durch vierjährige Ausschlussfrist - keine Hemmung der Frist durch Ungewissheit über Höhe der zu verteilenden Gesamtvergütung - Erforderlichkeit von Vorbehalten und Vorläufigkeitsvermerken ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 7 KA 117/09
    Die bestehenden Ungewissheiten im Hinblick auf die Honorarsituation habe die Beklagte hinlänglich zum Ausdruck gebracht, was auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 14. Dezember 2005 (B 6 KA 17/05 R) so gesehen habe.

    Der Lauf der Vierjahresfrist hat sich auch nicht etwa deshalb über den Juli 2004 hinaus verlängert (bzw. war gehemmt), weil fortlaufend Ungewissheit über die Höhe der im Quartal I/00 zu verteilenden Gesamtvergütung bestand (vgl. zu diesem Aspekt Wenner, a.a.O.; Bundessozialgericht, Beschluss vom 27. April 2005, B 6 KA 46/04 B, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14, sowie Urteil vom 14. Dezember 2005, B 6 KA 17/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20).

    Die Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist ist nichts anderes als eine Ausprägung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 2005, B 6 KA 17/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14).

    Rechtlich zwingend war dieses taktische Verhalten allerdings nicht, denn der am 14. Dezember 2005 vor dem Bundessozialgericht abgeschlossene Rechtsstreit (B 6 KA 17/05 R u.a.) bezog sich nicht auf das Quartal I/00, selbst wenn in den streitigen Jahren 1997 bis 1999 derselbe HVM galt.

    Selbst wenn man hier für den Fristbeginn auf die Zustellung der Urteile des Bundessozialgerichts vom 14. Dezember 2005 (B 6 KA 17/05 R u.a.) gegenüber der Beklagten abstellen wollte, die im April 2006 erfolgte, war die Jahresfrist bei Bekanntgabe des Honorarberichtigungsbescheides am 6. Juni 2007 sicher abgelaufen.

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 46/04 B

    Ausschlussfrist für Prüf- und Berichtigungsbescheide

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 7 KA 117/09
    Der Lauf der Vierjahresfrist hat sich auch nicht etwa deshalb über den Juli 2004 hinaus verlängert (bzw. war gehemmt), weil fortlaufend Ungewissheit über die Höhe der im Quartal I/00 zu verteilenden Gesamtvergütung bestand (vgl. zu diesem Aspekt Wenner, a.a.O.; Bundessozialgericht, Beschluss vom 27. April 2005, B 6 KA 46/04 B, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14, sowie Urteil vom 14. Dezember 2005, B 6 KA 17/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20).

    Diese Bestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. hierzu und zum Folgenden nur Beschluss vom 27. April 2005, B 6 KA 46/04 B, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11) entsprechend auf die Ausschlussfrist für den Erlass von Prüf- und Berichtigungsbescheiden anzuwenden.

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 7 KA 117/09
    Abgesehen davon, dass schon die Rechtsfolge nicht zum hier gegebenen Sachverhalt passt, ist die auf Verjährungstatbestände zugeschnittene Vorschrift des § 212 BGB grundsätzlich nicht auf Ausschlussfristen entsprechend anwendbar (vgl. nur Grothe in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, Rdnr. 1 zu § 212, sowie Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. April 2008, VIII ZR 84/07, NJW 2008, S. 2258 (2259)).
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 7 KA 117/09
    Wenn eine K(Z)ÄV Zweifel an der Rechtmäßigkeit der konkret anzuwendenden Grundlagen der Honorarverteilung kennt oder im Hinblick auf aktuell geführte rechtliche Auseinandersetzungen kennen muss, ist sie gehalten, darauf durch gezielte Vorbehalte und Vorläufigkeitsvermerke in den Honorarbescheiden hinzuweisen; unterlässt sie dies, kann ihre Berechtigung zur Korrektur von später als fehlerhaft erkannten Honorarbescheiden eingeschränkt sein (vgl. Wenner, a.a.O., Rdnr. 77; Bundessozialgericht, Urteil vom 31. Oktober 2001, B 6 KA 16/00 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 33).
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