Weitere Entscheidung unten: LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011

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   LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10   

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LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10 (https://dejure.org/2011,18757)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10 (https://dejure.org/2011,18757)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - L 8 SB 2294/10 (https://dejure.org/2011,18757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens RF - Harn- und Stuhlinkontinenz - Nachteilsausgleich aG - Rechtsgrundlage - Versorgungsmedizin-Verordnung - Versorgungsmedizinische Grundsätze

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens RF bei Inkontinenz

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Zuerkennung der Nachteilsausgleiche "aG" und "RF" (Daniel Hlava)

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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91

    Nachteilsausgleich 'RF' - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10
    Unter öffentlichen Veranstaltungen in diesem Sinne sind alle Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art zu verstehen (BSG, Urt. v. 10.08.1993 -9/9a RVs 7/91 -, SozR 3-3870 § 48 Nr. 2; Urteil vom 12.02.1997 - 9 RVs 2/96 -, SozR 3-3780 § 4 Nr. 7).

    Diese Frage - so das BSG - bedürfe keiner abschließenden Klärung, verdeutliche aber, dass an einer engen Auslegung für das Merkzeichen "RF" festgehalten werde (BSG, Urteil vom 10.08.1993 - 9/9a RVs 7/91 - a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03

    RF nicht bei Fortbewegung mit Rollstuhl und Begleitperson

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10
    Die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich ""RF"" sind wegen einer Harn- und Stuhlinkontinenz nicht gegeben, wenn eine praktisch bestehende Bindung an das Haus durch Versorgung mit Inkontinenzartikeln zumutbar verhindert wird und der Behinderte somit nicht generell vom Besuch öffentlicher Veranstaltungen ausgeschlossen ist (Fortführung Urteil des Senats vom 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03 -, juris).

    Das Tragen solcher Windelhosen ist dem Kläger nach der Rechtsprechung des Senats auch zumutbar (vgl. Urteil des Senats vom 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03 - , Juris); insbesondere wird er dadurch nicht in seinen - grundgesetzlich - geschützten Rechten verletzt.

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10
    Wer diese Voraussetzung - praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an - erfüllt, qualifiziert sich für den entsprechenden Nachteilsausgleich auch dann, wenn er gezwungenermaßen auf diese Weise längere Wegstrecken zurücklegt (vgl. BSG SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96

    Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10
    Unter öffentlichen Veranstaltungen in diesem Sinne sind alle Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art zu verstehen (BSG, Urt. v. 10.08.1993 -9/9a RVs 7/91 -, SozR 3-3870 § 48 Nr. 2; Urteil vom 12.02.1997 - 9 RVs 2/96 -, SozR 3-3780 § 4 Nr. 7).
  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10
    Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Nr. 11 Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 1. Halbsatz VwV-StVO aufgeführten schwerbehinderten Menschen oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2010 - L 8 SB 3119/08

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich aG - Rechtsgrundlage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10
    Der Senat geht nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urt. vom 23.07.2010 - L 8 SB 3119/08 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de) insoweit von einer Teilnichtigkeit der VersMedV aus, da der Teil der VG - als Anhang zu § 2 Teil der Verordnung - durch die Unwirksamkeit der genannten Regelungen nicht berührt wird und auch im übrigen die Regelungen der VersMedV nicht betroffen sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2010 - L 8 SB 818/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10
    Bei der vom BSG vertretenen Auslegung muss der behinderte Mensch praktisch an das Haus gebunden sein, um seinen Ausschluss an öffentlichen Veranstaltungen begründen zu können (ständ. Rspr. des Senats, vgl. stellvertr. Beschluss vom 20.08.2010 - L 8 SB 818/10 -, unveröffentlicht).
  • SG Aachen, 24.10.2017 - S 18 SB 460/16

    Bewertung des Grades der Behinderung (

    Denn - jedenfalls in Bezug auf die Maßstäbe zur Beurteilung des GdB (weitergehend hingegen ggfs. für die Kriterien für die Bewertung von Hilflosigkeit und die Voraussetzung für die Vergabe von Merkzeichen; hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. Mai 2011 - L 8 SB 2294/10, juris; Dau, jurisPR-SozR 4/2009 Anm. 4) - die Anordnung der Geltung der VersMedV in § 159 Abs. 7 SGB IX gleicht der vormals in § 69 Abs. 1 S. 5 SGB IX enthaltenen ("gelten entsprechend"), der das Bundessozialgericht nicht die Bedeutung der Inkorporation der VersMedV in das SGB IX und damit in die Ebene des Parlamentsgesetzes beigemessen hat (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 30.September 2009 - B 9 SB 4/08 R, juris; BSG, Urteil vom 23. April 2009 - B 9 SB 3/08 R -, Rn. 29, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - MdE-Feststellung der gesetzlichen

    Eine solche Ermächtigung fand sich weder in § 30 Abs. 17 BVG in der Fassung bis zum 30. Juni 2011 beziehungsweise § 30 Abs. 16 BVG in der Fassung ab dem 1. Juli 2011 noch in sonstigen Regelungen des BVG oder des SGB IX (Urteile des Senats vom 9. Juni 2011 - L 6 SB 6140/09 -, juris und vom 4. November 2010 - L 6 SB 2556/09; Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 9. Mai 2011 - L 8 SB 2294/10 - und vom 14. August 2009 - L 8 SB 1691/08 -, jeweils juris sowie vom 24. September 2010 - L 8 SB 4533/09; Dau, jurisPR-SozR 4/2009, Anm. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 11 SB 267/12

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "aG" - Regelbeispiele - mobilitätsbedingter

    Denn ungeachtet der Frage, ob die Regelungen der VersMedV zum Merkzeichen "aG" rechtswirksam erlassen worden sind (vgl. hierzu verneinend: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 2010 - L 8 SB 3119/08 -, Beschluss vom 9. Mai 2011 - L 8 SB 2294/10 -, Urteil vom 21. Februar 2013 - L 6 SB 5788/11 - alle bei juris), liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen für den von der Klägerin begehrten Nachteilsausgleich mit und ohne Berücksichtigung dieser Regelungen vor.
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 8 SB 2294/10   

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https://dejure.org/2011,124964
LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 8 SB 2294/10 (https://dejure.org/2011,124964)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.2011 - L 8 SB 2294/10 (https://dejure.org/2011,124964)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - L 8 SB 2294/10 (https://dejure.org/2011,124964)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2013 - L 8 SB 727/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats können die Kosten eines nach § 109 SGG eingeholten Gutachtens dann auf die Staatskasse übernommen werden, wenn dieses Gutachten für die gerichtliche Entscheidung oder die Erledigung des Rechtsstreits (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 19.10.2011 - L 8 SB 3043/11 B, vom 19.05.2011 - L 8 SB 2294/10, vom 07.03.2011 - L 8 U 1148/10, vom 01.09.2010 - L 8 SB 6039/08 - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 9. Aufl., § 109 Rdnr. 16a) von wesentlicher Bedeutung war bzw. zusätzliche, für die Sachaufklärung bedeutsame Gesichtspunkte erbracht, diese also objektiv gefördert hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 8 SB 3043/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats können die Kosten eines nach § 109 SGG eingeholten Gutachtens dann auf die Staatskasse übernommen werden, wenn dieses Gutachten für die gerichtliche Entscheidung oder die Erledigung des Rechtsstreits (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 19.05.2011 - L 8 SB 2294/10, vom 07.03.2011 - L 8 U 1148/10, vom 01.09.2010 - L 8 SB 6039/08 - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 9. Aufl., § 109 Rdnr. 16a) von wesentlicher Bedeutung war bzw. zusätzliche, für die Sachaufklärung bedeutsame Gesichtspunkte erbracht, diese also objektiv gefördert hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.01.2013 - L 8 SB 4705/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats können die Kosten eines nach § 109 SGG eingeholten Gutachtens dann auf die Staatskasse übernommen werden, wenn dieses Gutachten für die gerichtliche Entscheidung oder die Erledigung des Rechtsstreits (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 19.10.2011 - L 8 SB 3043/11 B, vom 19.05.2011 - L 8 SB 2294/10, vom 07.03.2011 - L 8 U 1148/10, vom 01.09.2010 - L 8 SB 6039/08 - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 9. Aufl., § 109 Rdnr. 16a) von wesentlicher Bedeutung war bzw. zusätzliche, für die Sachaufklärung bedeutsame Gesichtspunkte erbracht, diese also objektiv gefördert hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2012 - L 8 SB 2978/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats können die Kosten eines nach § 109 SGG eingeholten Gutachtens dann auf die Staatskasse übernommen werden, wenn dieses Gutachten für die gerichtliche Entscheidung oder die Erledigung des Rechtsstreits (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 19.05.2011 - L 8 SB 2294/10, vom 07.03.2011 - L 8 U 1148/10, vom 01.09.2010 - L 8 SB 6039/08 - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 9. Aufl., § 109 Rdnr. 16a) von wesentlicher Bedeutung war bzw. zusätzliche, für die Sachaufklärung bedeutsame Gesichtspunkte erbracht, diese also objektiv gefördert hat.
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