Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015

Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,57716
LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15 (https://dejure.org/2016,57716)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2016 - L 8 SO 111/15 (https://dejure.org/2016,57716)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 8 SO 111/15 (https://dejure.org/2016,57716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,57716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übernahme von Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung - Übernahme der durch die BAföG-Leistungen nicht gedeckten Unterkunftskosten als Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung; Übernahme der durch die BAföG-Leistungen nicht gedeckten Unterkunftskosten als Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Da dabei im Rahmen der Prüfung der konkreten Angemessenheit personenbezogene Umstände wie Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit, die Auswirkungen auf den Unterkunftsbedarf haben, zu berücksichtigen sind (Nguyen in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 RdNr. 91 f.; BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R - juris RdNr. 29 und 36 f.), sind auch behinderungsbedingte Mehrkosten den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt zugewiesen.

    Soweit ein behinderungsbedingter Mehrbedarf sich - wie hier - nicht auf die Regelbedarfe, sondern auf den Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung bezieht, findet er bei der Frage der (konkreten) Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft (§ 35 SGB XII bzw. § 22 SGB II) Berücksichtigung (BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R - juris RdNr. 36 f.; Berlit in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 22 RdNr. 49; Piepenstock in: jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 22 RdNr. 87; Nguyen in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 RdNr. 91 f.).

    Einem derartigen Bedarf, der sich - wie oben dargelegt - als einheitlicher, nicht künstlich aufzuspaltender Bedarf darstellt, ist im Rahmen der (konkreten) Angemessenheitsprüfung der Kosten der Unterkunft Rechnung zu tragen und auf dieser Grundlage als (ggf. erhöhter) Bedarf im Rahmen von § 22 SGB II zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R - juris RdNr. 29 und 36 f.; Berlit in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 22 RdNr. 49).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1992 - 24 A 1713/90

    Zum Zweck der Eingliederungshilfe für Behinderte in der Form der Hilfe zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Nicht erfasst werden dagegen Leistungen, die die Sicherung des Lebensunterhalts für die Dauer des Studiums bezwecken (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.1992 - 24 A 1713/90 - juris).
  • BSG, 22.05.1984 - 8 RK 27/83

    Hilfsmittel iS der Krankenversicherung - Eingliederungshilfe nach BSHG

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Die Hilfen zur "Erhaltung" einer Wohnung beinhalten vielmehr objektbezogene Maßnahmen zur behindertengerechten (Um-)Gestaltung einer bereits vorhandenen oder einer neuen Wohnung, d.h. zur Anpassung der Beschaffenheit der Wohnung an die besonderen Bedürfnisse des behinderten Menschen (vgl. BSG, Urteil vom 22.05.1984 - 8 RK 27/83 - juris RdNr. 13).
  • LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15

    Notwendigkeit eines verpflichtenden Leistungsangebotes bei nicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Dabei ergibt sich die Zuständigkeit der Beklagten als örtlichem Sozialhilfeträger für das von der Klägerin auf § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX gestützte Leistungsbegehren aus § 97 Abs. 1 SGB XII, da für diese Eingliederungshilfeleistung § 13 Abs. 2 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuchs (SächsAGSGB) keine Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers begründet; insbesondere handelt es sich bei den von § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX erfassten Leistungen nicht um solche des ambulant betreuten Wohnens im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 SächsAGSGB, die im Lichte des § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX zu sehen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER - juris RdNr. 19).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Unterbringung in

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Die im stationären Bereich mit der Einführung des SGB XII zum 01.01.2005 begonnene Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt (näher dazu BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R - juris RdNr. 15) soll mit dem Bundesteilhabegesetz zum Abschluss gebracht werden; auch bei der Unterbringung in solchen Wohnformen sollen sich - wie bereits jetzt im ambulanten Bereich - die existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt künftig ausschließlich nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII richten (vgl. BT-Drs. 18/9522, S. 4, 199 f.).
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 1/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Eine Übernahme der Aufwendungen für Wohnraum im Rahmen der Eingliederungshilfe sieht das Bundesteilhabegesetz in der Nachfolgervorschrift zu § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX nur für Zimmer vor, die für Assistenzkräfte erforderlich sind (BT-Drs. 18/9522, S. 63 zu § 77 Abs. 2); dahinter steht die Erwägung, dass diese Aufwendungen untrennbarer mit der (Fach-)Leistung der Assistenzkraft verbunden sind und daher gerade nicht zu den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt gehören (so bereits BSG, Urteil vom 28.02.2013 - B 8 SO 1/12 R - juris RdNr. 14).
  • BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 25/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Grundsätzlich unterfalle die Klägerin als erwerbsfähige Hilfebedürftige dem Leistungssystem des SGB II. Angesichts des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 5 SGB II, welcher auch von behinderten Menschen absolvierte abstrakt förderungsfähige Ausbildungen erfasse (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17.02.2015 - B 14 AS 25/14 R - juris), bestünden jedoch nur Ansprüche auf die Leistungen nach § 27 SGB II. Von dem Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses zu den angemessenen Kosten der Unterkunft nach § 27 Abs. 3 SGB II könne die Klägerin allerdings nicht profitieren, da diese Regelung nicht Studierende mit eigenem Haushalt erfasse, sondern nur solche, die noch bei ihren Eltern wohnten.
  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Obwohl der Gesetzgeber davon ausgegangen war, dass bereits die "Erhaltung" der Wohnung deren behindertengerechte Umgestaltung umfasst, hat er mit den Ergänzungen klarstellen wollen, dass neben den Kosten für bauliche Änderungen an der Wohnung auch solche für Einrichtungsgegenstände in der Wohnung übernahmefähig sind (vgl. BT-Drs. 14/5074, S. 111; BT-Drs. 15/1783, S. 13; Fuchs/Gitschmann in: Cramer/Fuchs/Hirsch/Ritz, SGB IX, 6. Aufl. 2011, § 55 RdNr. 13).
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Damit ist sie vom Anwendungsbereich der Vorschrift nicht erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R - juris RdNr. 24 - zu § 22 Abs. 7 SGB II a.F.).
  • SG Wiesbaden, 02.05.2018 - S 29 SO 67/14

    Sozialhilfe

    Sie kann insbesondere keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe zur "Erhaltung" der Wohnung nach § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX geltend machen, da darunter nur objektbezogene Maßnahmen zur behindertengerechten (Um )Gestaltung einer bereits vorhandenen oder einer neuen Wohnung, d.h. zur Anpassung der Beschaffenheit der Wohnung an die besonderen Bedürfnisse des behinderten Menschen, verstanden werden (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 08. Dezember 2016, Az.: L 8 SO 111/15 - juris - Rn. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2023 - L 6 U 78/21

    Wohnungshilfe-Richtlinien; Heizung; Heizungsanlage; Wohnungshilfe

    Diese umfassen objektbezogene Maßnahmen zur behindertengerechten (Um-)Gestaltung der Wohnung, dh zur Anpassung der Beschaffenheit der Wohnung an die besonderen Bedürfnisse des behinderten Menschen (vgl BSG, Urteil vom 22. Mai 1984 - 8 RK 27/83 - juris Rn 13; vgl Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - L 8 SO 111/15 -, juris Rn 21) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63830
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15 (https://dejure.org/2015,63830)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.07.2015 - L 8 SO 111/15 (https://dejure.org/2015,63830)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - L 8 SO 111/15 (https://dejure.org/2015,63830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,63830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Osnabrück, 21.04.2015 - S 4 SO 62/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
    Sie streitet in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren um die Gewährung von existenzsichernden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bzw. Zwölftes Buch (SGB XII), zuletzt vor dem Sozialgericht (SG) Osnabrück ohne Erfolg für die Zeit vom 21. Mai 2009 bis 31. Dezember 2014 (Urteil des SG vom 21. April 2015 - S 4 SO 62/13 -, Berufung beim hiesigen Gericht anhängig unter - L 8 SO 168/15 -).

    In diesem Verfahren hat das SG für die Klägerin gemäß § 72 Sozialgerichtsgesetz (SGG) einen besonderen Vertreter bestellt, weil es aufgrund der Stellungnahme eines gerichtlich bestellten Sachverständigen von einer partiellen Prozessunfähigkeit der Klägerin ausgegangen ist (Beschluss des SG vom 22. Juli 2014 - S 4 SO 62/13 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Prozessakte (- S 4 SO 62/13, L 8 SO 168/15 -) verwiesen.

  • BSG, 07.08.2015 - B 13 R 172/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - verweigerte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
    Schließlich hätte sie sich ohne weiteres telefonisch bei Gericht kundig machen können, ob ihrem Antrag stattgegeben werde (vgl. zu den Obliegenheiten eines Prozessbeteiligten zur Verschaffung rechtlichen Gehörs: BSG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 129/10 B - juris Rn. 7 m.w.N.; jüngst BSG, Beschluss vom 7. August 2015 - B 13 R 172/15 B - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 129/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
    Schließlich hätte sie sich ohne weiteres telefonisch bei Gericht kundig machen können, ob ihrem Antrag stattgegeben werde (vgl. zu den Obliegenheiten eines Prozessbeteiligten zur Verschaffung rechtlichen Gehörs: BSG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 129/10 B - juris Rn. 7 m.w.N.; jüngst BSG, Beschluss vom 7. August 2015 - B 13 R 172/15 B - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 32/13 R

    Krankengeld - Aufforderung zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
    Die in diesem Sinne verstandene Klage ist wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage i.S. des § 55 SGG (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 32/13 R - juris Rn. 12 m.w.N.) unzulässig, weil ein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen in aller Regel - wie auch hier - nach Durchführung des Verwaltungsverfahrens als Klagevoraussetzung (§ 78 SGG) im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§§ 54 Abse. 1 und 4, 56 SGG) zu erstreiten ist.
  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
    Soweit eine solche partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B - juris Rn. 6).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
    In besonderen Ausnahmefällen kann abweichend hiervon zulässigerweise eine sog. Elementenfeststellungsklage erhoben werden, wenn sicher anzunehmen ist, dass durch sie der Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird (vgl. etwa BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 4/11 R - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
    Eine Terminverlegung rechtfertigende "erhebliche Gründe" i.S. des § 202 SGG i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1995 - 9 B 1/95 - juris Rn. 3).
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
    Gegenstand des Rechtsstreits sind unter Berücksichtigung des im Sozialrecht geltenden Meistbegünstigungsprinzips, nach dem das Klagebegehren mit einer umfassenden und verständigen Würdigung der klägerischen Interessen unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen und ggf. losgelöst von der wörtlichen Formulierung (vgl. auch § 123 SGG) auszulegen ist (vgl. hierzu etwa vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R - juris Rn. 10 f.), diverse Feststellungsbegehren, die nach Auffassung der Klägerin (sämtlich) die Voraussetzungen eines materiellen Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII betreffen.
  • BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 111/15
    Der Bestellung eines besonderen Vertreters habe es hier nicht bedurft, weil das Klagebegehren offensichtlich haltlos i.S. der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei (BSG, Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B -).
  • BSG, 21.09.2016 - B 8 SO 131/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Juli 2015 - L 8 SO 111/15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht