Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 20.04.2017

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14   

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https://dejure.org/2014,42960
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14 (https://dejure.org/2014,42960)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.2014 - L 9 AL 49/14 (https://dejure.org/2014,42960)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - L 9 AL 49/14 (https://dejure.org/2014,42960)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Bewilligung von Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung und Zahlung einer Abfindung durch den ehemaligen Arbeitgeber; Gewährung einer Abfindung wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer gem. § 13 KSchG; Ruhen des ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Vorsicht bei arbeitsgerichtlichen Abfindungsvergleichen - Anspruch auf Arbeitslosengeld kann Ruhen!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen bei einer vom Arbeitgeber gezahlten Entlassungsentschädigung nach außerordentlicher Kündigung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen bei einer vom Arbeitgeber gezahlten Entlassungsentschädigung nach außerordentlicher Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80

    Anspruch auf Rückforderung von Arbeitslosengeld - Leistungen der Arbeitsförderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Die dem Arbeitnehmer in diesen Fällen zugesprochene Abfindung (§ 9 Abs. 1 iVm § 10 KSchG) enthält folglich keine Arbeitsentgeltanteile, sondern dient voll dem Ausgleich für den Verlust des sozialen Besitzstandes (vgl BSGE 52, 47, 50 = SozR 4100 § 117 Nr. 7 mwN; ebenso Herschel/Löwisch, Komm z KSchG, 6. Aufl, RdNr 1 zu § 9, RdNrn 11, 12 zu § 10).

    Ergibt sich auf Klage hier, daß dem Arbeitnehmer trotz Unbegründetheit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist, hat das Gericht das Arbeitsverhältnis aufzulösen, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem es bei begründeter außerordentlicher Kündigung geendet hätte (§ 13 Abs. 1 KSchG iVm § 9 Abs. 2 KSchG; vgl auch hierzu BSGE 52, 47, 50 = SozR 4100 § 117 Nr. 7 mwN, ebenso Herschel/Löwisch, aaO, RdNr 21 zu § 13).

  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Zweck des § 117 Abs. 2 AFG ist es in erster Linie, den Doppelbezug von Arbeitsentgelt und Alg zu verhindern; der Inhalt seiner Regelung soll zugleich Manipulationen zur Umgehung dieses Zweckes erschweren (vgl BSGE 46, 20, 29 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 17).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Senats (BSGE 46, 20, 25 = SozR 4100 § 117 Nr. 2).

  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Der Änderungsbescheid vom 26.03.2013 und der Ablehnungsbescheid vom 26.03.2013, die letztlich beide die Gewährung von Alg für die Zeit vom 01.11.2012 bis zum 30.11.2012 ablehnen und deshalb eine rechtliche Einheit bilden (vgl. hierzu auch (vgl. BSG, Urt. v. 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R -, juris Rn. 12 m.w.N.), haben die vorangegangenen Bescheide vom 01.03.2013 ersetzt und sind deshalb gemäß § 86 SGG alleine Gegenstand des Widerspruchsverfahrens geworden.
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Er hat zudem seinen Antrag betragsmäßig nicht auf die Differenz zwischen dem Monatsbetrag des Alg und dem gezahlten Alg II beschränkt (vgl. zum Ganzen auch BSG, Urt. v. 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R -, juris Rn. 13 f.; Sommer, a.a.O., Rn. 20).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 48/86

    Anspruch - Ruhen - Arbeitslosengeld - Ausnahme - Kündigung - Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    So hat das BSG zu § 117 Abs. 2 AFG, dem § 158 Abs. 1 Satz 1 SGB III entspricht, im Leitsatz des Urteils vom 08.12.1987 - 7 RAr 48/86 -, juris ausdrücklich festgehalten:.
  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Auf die Entscheidung des BVerfG vom 12. Mai 1976 - 1 BvL 31/73 - (BVerfGE 42, 176 = SozR 4100 § 117 Nr. 1) beruft er sich zu Unrecht.
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 48/85

    Zwischenbeschäftigung - Ruhenszeitraum - Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Zweck des § 117 Abs. 2 AFG ist es in erster Linie, den Doppelbezug von Arbeitsentgelt und Alg zu verhindern; der Inhalt seiner Regelung soll zugleich Manipulationen zur Umgehung dieses Zweckes erschweren (vgl BSGE 46, 20, 29 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 17).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 20.04.2017 - L 9 AL 49/14   

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https://dejure.org/2017,20124
LSG Bayern, 20.04.2017 - L 9 AL 49/14 (https://dejure.org/2017,20124)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.04.2017 - L 9 AL 49/14 (https://dejure.org/2017,20124)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. April 2017 - L 9 AL 49/14 (https://dejure.org/2017,20124)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Weitergewährung eines Gründungszuschusses; Ermessensfehlgebrauch durch eine Abwägungsdisproportionalität; Feststellung eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes

  • rewis.io

    Ermessensausübung bei der Gewährung eines Gründungszuschusses zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Weitergewährung eines Gründungszuschusses

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Weiterbewilligung eines Gründungszuschusses für die zweite Förderphase im Recht der Arbeitsförderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 150/12
    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2017 - L 9 AL 49/14
    Zu einer rechtsfehlerfreien Ermessensausübung hätte es jedoch der umfassenden Prüfung der Besonderheiten des Einzelfalles des Klägers bedurft (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.06.1999, Az. B 9 V 4/99 R; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2013, Az. L 9 AL 150/12).

    Es war nach alledem nicht ermessensfehlerhaft oder gar ermessensmissbräuchlich, den Antrag auf Weitergewährung des Gründungszuschusses abzulehnen." Anders als in dem vom Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 17.10.2013 (Az. L 9 AL 150/12) entschiedenen Verfahren fand daher im hier vorliegenden Fall offensichtlich keinerlei Einzelfallprüfung der Beklagten statt, da die Beklagte die Ablehnung der streitigen Leistung allein mit der Überschreitung des oben genannten Grenzbetrages begründet hat.

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2017 - L 9 AL 49/14
    Deshalb haben die Tatsacheninstanzen in tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen, ob die Behörde die Tatsachen, die sie ihrer Ermessensentscheidung zugrunde gelegt hat, zutreffend und vollständig ermittelt hat (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 09.11.2010 - Az. B 2 U 10/10 R -, juris Rn. 15).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2017 - L 9 AL 49/14
    Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen z.T. nicht einheitlich vorgenommen wird (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R -, juris Rn. 16; Keller, a.a.O., Rn. 27).
  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R

    Vorbehaltsbescheid - Anpassungsbescheide - endgültiger Bescheid - Rückforderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2017 - L 9 AL 49/14
    Zu einer rechtsfehlerfreien Ermessensausübung hätte es jedoch der umfassenden Prüfung der Besonderheiten des Einzelfalles des Klägers bedurft (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.06.1999, Az. B 9 V 4/99 R; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2013, Az. L 9 AL 150/12).
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    Der Senat verzichtet an dieser Stelle darauf, abstrakt darzustellen, welche Ermessensfehler unterschieden werden (vgl. dazu ausführlich Senatsurteil vom 20.04.2017 - L 9 AL 49/14).

    Er hat jedoch keine eigenen Ermessens- und Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen (vgl. Senatsurteil vom 20.04.2017 - L 9 AL 49/14 m.w.N.).

  • SG Darmstadt, 07.12.2017 - S 32 AL 247/14

    Eine selbstständige Tätigkeit kann auch durch eine vorbereitende Handlung mit

    Deshalb haben die Tatsacheninstanzen in tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen, ob die Behörde die Tatsachen, die sie ihrer Ermessensentscheidung zugrunde gelegt hat, zutreffend und vollständig ermittelt hat (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. April 2017 - L 9 AL 49/14 -, Rn. 49, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2019 - L 8 AL 217/19
    Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen z.T. nicht einheitlich vorgenommen wird (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 1/07 R, juris Rn. 16; Bayerisches LSG, Urteil vom 20.04.2017, L 9 AL 49/14, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 9/17

    Gründungszuschuss - Pflicht zur erneuten Entscheidung bei Verwendung von

    Der Senat verzichtet an dieser Stelle darauf, abstrakt darzustellen, welche Ermessensfehler unterschieden werden (vgl. dazu ausführlich Urteil des BayLSG vom 20. April 2017 - L 9 AL 49/14 -, juris).
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