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   LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18 B ER   

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LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18 B ER (https://dejure.org/2018,47013)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.07.2018 - L 9 AS 142/18 B ER (https://dejure.org/2018,47013)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER (https://dejure.org/2018,47013)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2017 - L 15 AS 62/17

    Angelegenheiten nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Der Aufenthalt ist solange zukunftsoffen, wie nicht bestandskräftig oder durch eine für sofort vollziehbar erklärte Entscheidung der Ausländerbehörde festgestellt worden ist, dass ein Aufenthaltsrecht der Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr besteht oder die Antragsteller freiwillig beabsichtigen auszureisen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Februar 2015 - L 2 AS 14/15 B ER - zum fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt bei Anordnung des Sofortvollzuges der Verlustfeststellung vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - L 19 AS 1761/17 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - L 15 AS 62/17 B ER -).

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, bereits die bloße Verlustfeststellung begründe eine Ausreisepflicht und schließe eine Anspruchsberechtigung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 SGB II nach dem Willen des Gesetzgebers aus (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - L 15 AS 62/17 B ER -), vermag der Senat dieser Auffassung jedenfalls in der vorliegenden Fallkonstellation nicht zu folgen.

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Dabei sind nicht nur Gesichtspunkte wie die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung zu berücksichtigen, sondern auch solche wie der Anspruch auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung des Tarifvertrags in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses (EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/09 - Rs. Genc).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2015 - L 2 AS 14/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Der Aufenthalt ist solange zukunftsoffen, wie nicht bestandskräftig oder durch eine für sofort vollziehbar erklärte Entscheidung der Ausländerbehörde festgestellt worden ist, dass ein Aufenthaltsrecht der Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr besteht oder die Antragsteller freiwillig beabsichtigen auszureisen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Februar 2015 - L 2 AS 14/15 B ER - zum fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt bei Anordnung des Sofortvollzuges der Verlustfeststellung vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - L 19 AS 1761/17 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - L 15 AS 62/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2017 - L 8 SO 262/17

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Der aufenthaltsrechtliche Status eines Antragstellers betrifft vielmehr die Frage, ob ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II eingreift (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 s. o.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. November 2017 - L 8 SO 262/17 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2017 - L 19 AS 1761/17

    SGB-II -Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; EU-Ausländer; Fehlende

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Der Aufenthalt ist solange zukunftsoffen, wie nicht bestandskräftig oder durch eine für sofort vollziehbar erklärte Entscheidung der Ausländerbehörde festgestellt worden ist, dass ein Aufenthaltsrecht der Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr besteht oder die Antragsteller freiwillig beabsichtigen auszureisen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Februar 2015 - L 2 AS 14/15 B ER - zum fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt bei Anordnung des Sofortvollzuges der Verlustfeststellung vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - L 19 AS 1761/17 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - L 15 AS 62/17 B ER -).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Voraussetzung der selbständigen Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist, dass tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit, die in eigener Verantwortung und weisungsfrei erfolgt, mittels einer festen Einrichtung in einem anderen Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit ausgeübt wird (vgl., BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - BSGE 120, 149 m. w. N.).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist in erster Linie nach den objektiv gegebenen tatsächlichen Verhältnissen im streitigen Zeitraum zu beurteilen (zum Folgenden ausführlich BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 m. w. N.).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Ruhen des Anspruchs auf Leistungen bei Beitragsrückstand

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Die Tatbestandswirkung (Drittbindungswirkung) von Verwaltungsakten besagt lediglich, dass Behörden und Gerichte die in einem bindenden Bescheid getroffene Regelung, solange sie Bestand hat, als verbindlich hinzunehmen und ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit ihren Entscheidungen zugrunde zu legen haben (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 16/15 R - BSGE 119, 298 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 28. November 1986 - 8 C 122 - 125/84 - NVwZ 1987, 496).
  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Nach der vom Sozialgericht genannten Entscheidung des EuGH (Urteil vom 21. Juni 1988 - 39/86 - Rs. Lair) handelt ein Arbeitnehmer, der sich nachweislich nur in der Absicht in einen Mitgliedstaat begibt, dort nach einer sehr kurzen Berufstätigkeit eine Förderung für Studenten in Anspruch zu nehmen, im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen missbräuchlich.
  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Nach der Rechtsprechung des EuGH erfüllt die Arbeitnehmereigenschaft, wer eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, was gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeit und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen ist (EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-413/01 - Rs. Ninni-Orasche; EuGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - C-46/12 - Dienelt s. o. § 2 FreizügG/EU Rn. 37).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 18 B 274/17

    Kein Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger bei missbräuchlicher Aufnahme eines

  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96

    Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers

  • LSG Hessen, 13.09.2007 - L 9 AS 44/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechtigter - Unionsbürger -

  • LSG Sachsen, 20.03.2018 - L 3 AS 73/18

    SGB-II -Leistungen

  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 122.84

    Altbauwohnraum in Berlin - Mietpreisbindung - Steuerbegünstigte Wohnung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2015 - L 2 AS 2388/14
  • LSG Hessen, 18.09.2008 - L 9 AS 273/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderung an die Annahme einer

  • LSG Hessen, 09.07.2013 - L 9 AS 218/13
  • LSG Hessen, 09.07.2013 - L 9 AS 282/13
  • LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 160/19

    1. Werden zeitlich nach Erlass einer Verlustfeststellung gemäß § 5 Abs. 4

    Insoweit wird hinsichtlich des Sachverhalts auf die den Beteiligten bekannten Beschlüsse des Sozialgerichts Darmstadt vom 28. Februar 2018 - S 9 AS 1009/17 - und des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - verwiesen.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER.

    Ergänzend nimmt der Senat Bezug auf die entsprechenden Ausführungen im Beschluss des 9. Senats des Hessischen Landessozialgericht vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER -, juris Rn. 11-13.

    Da nach hier vertretener Auslegung der § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGB XII die Tatbestandswirkung der Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU für sozialhilferechtliche Rechtsfolgen bereits gesetzlich begrenzt ist, kann der Senat offenlassen, ob die vom 9. Senat des Landessozialgerichts im Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - aus der allgemeinen Dogmatik zur Tatbestandswirkung hergeleiteten Erwägungen ebenfalls durchgreifen.

  • LSG Hessen, 13.06.2022 - L 6 AS 196/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Jedenfalls aber ist der Senat der Auffassung, dass der aufenthaltsrechtliche Status eines Antragstellers in erster Linie die Frage betrifft, ob ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II eingreift (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R -, BSGE 113, 60; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. November 2017 - L 8 SO 262/17 B ER -, juris) und jedenfalls ein einmal begründeter gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht entfällt, wenn der Betroffene (noch) nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist oder von sich aus ausreist (vgl. so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER -, info also 2018, 265, 266; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Februar 2015 - L 2 AS 14/15 B ER -, juris; für einen fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt bei Anordnung des Sofortvollzuges der Verlustfeststellung vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - L 19 AS 1761/17 B ER -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - L 15 AS 62/17 B ER -, juris).

    Verschiedentlich wird allerdings dennoch unmittelbar unter Verweis auf den Suspensiveffekt von Rechtsbehelfen gegen die Verlustfeststellung ein Zugang zu Grundsicherungsleistungen während des laufenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens bejaht (vgl. z.B. Hessisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER -, info also 2018, 265, 266; Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER, BeckRS 2018, 4401; LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2019 - L 8 SO 109/19 B ER -, juris Rn. 9; a.A. z.B. Hessisches LSG, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - L 4 SO 160/10 B ER -, juris Rn. 48 f.).

  • LSG Hessen, 29.06.2020 - L 4 SO 91/20
    Die Gegenauffassung, nach der die Rückausnahme eingreifen kann, wenn der Verlust des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG festgestellt wurde, aber gegen die Feststellung Widerspruch erhoben worden ist und der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, der Verlustfeststellung also insoweit keine Tatbestandswirkung zukomme (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2019 - L 8 SO 109/19 B ER -, Rn. 9, juris Beschluss vom 6. November 2017 - L 8 SO 262/17 B ER - juris Rn. 29 f.; Hess. LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - juris Rn. 12; Sächs. LSG, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris Rn. 39 ff.; Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Der Aufenthalt ist solange zukunftsoffen, wie nicht bestandskräftig oder durch eine für sofort vollziehbar erklärte Entscheidung der Ausländerbehörde festgestellt worden ist, dass ein Aufenthaltsrecht des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr besteht oder der Antragsteller freiwillig beabsichtigt auszureisen (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - juris RdNr. 11; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Februar 2015 - L 2 AS 14/15 B ER - zum fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt bei Anordnung des Sofortvollzuges der Verlustfeststellung vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - L 19 AS 1761/17 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - L 15 AS 62/17 B ER -).

    Die Verlustfeststellung der Landeshauptstadt Hannover vom 4. Dezember 2018 und die damit einhergehende Begründung der Ausreisepflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU hat aber, solange der Bescheid nicht bestandskräftig ist und auch nicht für sofort vollziehbar erklärt worden ist, keine Auswirkungen auf den bereits bestehenden Anspruch nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 SGB II (vgl. hierzu auch Hessisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - juris RdNr. 12).

    Der Anspruch nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 SGB II ist daher, ohne dass durch die Sozialgerichte zu prüfen ist, ob der Aufenthalt rechtmäßig gewesen oder die Verlustfeststellung rechtmäßig erfolgt ist, so lange nicht nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 SGB II ausgeschlossen, bis das ausländerrechtliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren abgeschlossen und bestands- oder rechtskräftig der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU festgestellt ist (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - juris RdNr. 12; Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris RdNr. 39).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2019 - L 8 SO 109/19

    Vorläufig zu erbringende Leistungen nach dem SGB II während eines Klageverfahrens

    Der Verlustfeststellung kommt insoweit keine Tatbestandswirkung zu (Senatsbeschluss vom 6. November 2017 - L 8 SO 262/17 B ER - juris Rn. 29 f.; Hess. LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - juris Rn. 12; Sächs. LSG, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris Rn. 39 ff.; Siefert in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 23 Rn. 83 m.w.N.; a.A.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2018 - L 19 AS 133/18 B ER, L 19 AS 134/18 B - juris Rn. 9; LSG Hamburg, Beschluss vom 28. September 2017 - L 4 SO 55/17 B ER - juris Rn. 6; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - L 15 AS 62/17 B ER - juris Rn. 11 f. und vom 25. November 2016 - L 11 AS 567/16 B ER - juris Rn. 17).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Da nach hier vertretener Auslegung der § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGB XII die Tatbestandswirkung der Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU für sozialhilferechtliche Rechtsfolgen bereits gesetzlich begrenzt ist, kann der Senat offenlassen, ob die vom 9. Senat des Landessozialgerichts im Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - aus der allgemeinen Dogmatik zur Tatbestandswirkung hergeleiteten Erwägungen ebenfalls durchgreifen.".
  • SG Darmstadt, 05.08.2019 - S 17 SO 125/19

    1. Bereits die Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts nach § 5 Abs.

    Dagegen legte der Antragsteller am 17. Juni 2019 Widerspruch ein unter Verweis auf die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Juli 2018, L 9 AS 142/18 B ER.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Juli 2018, L 9 AS 142/18 B ER.

  • LSG Hessen, 09.02.2023 - L 7 AS 447/22

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dabei ist ausreichend, dass der Verlust der Freizügigkeit wirksam festgestellt worden ist, auf die Bestandskraft der Entscheidungen kommt es dagegen nicht an (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017, L 15 AS 62/17 B ER, Juris, Rdnrn. 11 f.; vgl. auch Hessisches Landessozialgericht, 4. Senat, L 4 SO 91/20 B ER, Juris, Rdnrn. 61 ff.; a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. März 2018, L 3 AS 73/18 B ER, Juris, Rdnr. 52 und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2019, L 8 SO 109/19 B ER, Juris, Rdnr. 9 sowie für Fälle des nicht angeordneten Sofortvollzuges der Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit Hessisches Landessozialgericht, 9. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2018, L 9 AS 142/18 B ER, Juris, Rdnr. 12 und Hessisches Landessozialgericht, 6. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2022, L 6 AS 196/22 B ER, Juris, Rdnrn. 50 ff.).
  • SG Frankfurt/Main, 18.06.2019 - S 5 AS 721/19
    Der aufenthaltsrechtliche Status eines Antragstellers betrifft vielmehr die Frage, ob ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II eingreift (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.10.2018 - L 9 AS 142/18 B ER; BSG, Urteil vom 30.01.2013; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6.11.2017 - L 8 SO 262/17 B ER -).
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