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   LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07 ER   

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https://dejure.org/2007,1892
LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07 ER (https://dejure.org/2007,1892)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.09.2007 - L 6 AS 145/07 ER (https://dejure.org/2007,1892)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. September 2007 - L 6 AS 145/07 ER (https://dejure.org/2007,1892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 3 S 3 SGB 2, § 46 Abs 1 Halbs 1 SGB 1, § 51 Abs 1 SGB 1, § 61 S 2 SGB 10
    (Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der Heizkosten - keine Pauschalierung - keine Aufrechnung zur Tilgung eines Mietkautionsdarlehens - Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO - unzulässige Rechtsausübung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Festsetzungen im Mietvertrag bzw. der Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen für die Beurteilung der Angemessenheit von Heizkosten; Orientierung an Pauschalbeträgen für bestimmte Brennstoffe; Einbehaltung eines Betrages zur ...

  • RA Kotz

    Heizkostenzahlungspflicht des Sozialleistungsträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Darlehen für Mietkautionen müssen nicht getilgt werden

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Darlehn für Mietkautionen tilgungsfrei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlehn für Mietkautionen tilgungsfrei

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Keine Kaution für Hartz IV-Empfänger

  • arbrb.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen Darlehen für Mietkaution regelmäßig nicht zurückzahlen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Darlehen für Mietkautionen müssen nicht getilgt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Darlehen für Mietkautionen müssen nicht getilgt werden

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07
    5 Im Hinblick auf die nach § 22 Abs. 1 SGB, Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) berücksichtigungsfähigen laufenden Kosten für die Heizung ist nach mittlerweile gesicherter Rechtsprechung (z. B. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.03.2006, Az. L 9 AS 124/05 ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.12.2005, Az. L 8 AS 427/05 ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2005, Az. L 19 B 68/05 AS ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 07.07.2005, Az. L 7 AS 334/05 ER) auf die Festsetzungen im Mietvertrag oder auf die Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen abzustellen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (so auch Münder, SGB II, Lehr- und Praxiskommentar, § 22, Rdnr. 65; Juris Praxiskommentar, SGB II, § 22, Rdnr. 62).

    Die Antragsgegnerin zitiert die Entscheidung des 9. Senates des Hessischen Landessozialgerichtes vom 21.03.2006 (L 9 AS 124/05 ER) verkürzt, wenn sie darauf verweist, nach dieser Entscheidung könne eine Orientierung an quadratmeterbezogenen Richtwerten erfolgen.

  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - L 13 AS 3108/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - keine Aufrechnung zur Tilgung

    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07
    Insoweit ist der Einbehalt von Teilen der laufenden Grundsicherungsleistungen zur Tilgung des Darlehens auf der Grundlage des Darlehensvertrages als Aufrechnung zu beurteilen (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.2006, Az. L 13 AS 3108/06 ER).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes -GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -BVerfGE 79, 69 ff.).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des 7. Senates des Hessischen Landessozialgerichts vom 29.06.2005, Az. L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig, SGG, § 86b, Rdnr. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 8 AS 427/05

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Träger der

    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07
    5 Im Hinblick auf die nach § 22 Abs. 1 SGB, Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) berücksichtigungsfähigen laufenden Kosten für die Heizung ist nach mittlerweile gesicherter Rechtsprechung (z. B. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.03.2006, Az. L 9 AS 124/05 ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.12.2005, Az. L 8 AS 427/05 ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2005, Az. L 19 B 68/05 AS ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 07.07.2005, Az. L 7 AS 334/05 ER) auf die Festsetzungen im Mietvertrag oder auf die Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen abzustellen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (so auch Münder, SGB II, Lehr- und Praxiskommentar, § 22, Rdnr. 65; Juris Praxiskommentar, SGB II, § 22, Rdnr. 62).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 16 B 15/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2004, Az. L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31.07.2002, Az: L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Hessen, 07.11.2005 - L 9 AS 66/05

    Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Eilbedürftigkeit - Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung muss für die Abwendung wesentlicher Nachteile nötig sein; d.h. es muss eine dringliche Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung erfordert (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.11.2005, Az. L 9 AS 66/05; Conradis, SGB II, Lehr-und Praxiskommentar, Anhang Verfahren Rdnr. 119).
  • LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01

    Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines

    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2004, Az. L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31.07.2002, Az: L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Thüringen, 07.07.2005 - L 7 AS 334/05

    Einstweilige Anordnung einer Gewährung von Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07
    5 Im Hinblick auf die nach § 22 Abs. 1 SGB, Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) berücksichtigungsfähigen laufenden Kosten für die Heizung ist nach mittlerweile gesicherter Rechtsprechung (z. B. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.03.2006, Az. L 9 AS 124/05 ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.12.2005, Az. L 8 AS 427/05 ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2005, Az. L 19 B 68/05 AS ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 07.07.2005, Az. L 7 AS 334/05 ER) auf die Festsetzungen im Mietvertrag oder auf die Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen abzustellen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (so auch Münder, SGB II, Lehr- und Praxiskommentar, § 22, Rdnr. 65; Juris Praxiskommentar, SGB II, § 22, Rdnr. 62).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - L 7 AS 607/17

    SGB-II -Leistungen

    Vor Inkrafttreten der Regelung des § 42a SGB II war einhellig anerkannt, dass Kautionsdarlehen nicht mit der laufenden Regelleistung getilgt werden dürfen (BSG Urteile vom 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R und vom 18.11.2014 - B 4 AS 3/14 R; LSG Hessen Beschluss vom 19.6.2006 - L 7 AS 150/06 ER; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 6.9.2006 - L 13 AS 3108/06 ER B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 28.9.2007 - L 1 B 37/07 AS; LSG Hessen Beschlüsse vom 5.9.2007 - L 6 AS 145/07 ER und vom 16.1.2008 - L 9 SO 121/07 ER; LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 25.11.2009 - L 6 AS 24/09), da die Mietkaution dem Unterkunftsbedarf zuzurechnen ist und die Aufrechnungsbefugnis nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II aF sich nur auf Sonderbedarfe bezog, die der Regelleistung zuzurechnen waren.
  • LSG Hessen, 16.01.2008 - L 9 SO 121/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Darlehen für Mietkaution und

    Der Behörde ist es insoweit wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben verwehrt, sich auf Tilgungsvereinbarungen in Darlehensverträgen zu berufen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6.9.2006 - L 13 AS 3108/06 ER - info also 2007, 119 und Hess. LSG - 6. Senat - Beschluss vom 5.9.2007 - L 6 AS 145/07 ER - info also 2007, 268).

    Die auf § 29 i.V.m. § 37 SGB XII gestützte Entscheidung des Antragsgegners, Teile der laufenden Leistungen nach dem SGB XII zur Tilgung des Darlehens einzubehalten, ist nach Widerruf des Einverständnisses durch den Antragsteller (Schreiben des Bevollmächtigten vom 10. Juli 2007, bei dem Antragsgegner eingegangen am 11. Juli 2007), als Aufrechnung anzusehen (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 2006 - L 13 AS 3108/06 ER-B - info also 2007, 119; Hess. LSG, Beschluss vom 5. September 2007 - L 6 AS 145/07 ER -).

  • LSG Hessen, 29.01.2008 - L 9 AS 421/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Mietkaution - keine Aufrechnung der

    Die Träger der Leistungen nach dem SGB II müssen bei der Aufrechnung eines Mietkautionsdarlehens nach § 51 SGB I die Pfändungsgrenzen für die Pfändung von Arbeitseinkommen nach § 54 Abs. 4 SGB I i.V.m. § 850c Abs. 1 ZPO beachten (im Anschluss an Hess. LSG, Beschlüsse vom 5. September 2007, L 6 AS 145/07 ER und vom 16. Januar 2008, L 9 SO 121/07 ER für § 37 Abs. 1 SGB XII).

    Es unterliegt daher überhaupt keinem Zweifel, dass der durch eine Mietkaution für einen Hilfeempfänger entstehende Bedarf gerade nicht von der Regelleistung abgedeckt wird, sondern ein Bedarf der Kosten der Unterkunft ist (so Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 5. September 2007 - L 6 AS 145/07 ER - Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. Januar 2008 - L 9 SO 121/07 ER - für Mietkaution und Umzugskosten im Bereich des SGB XII).

    Entsprechend dem Gedanken von § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO erhöht sich der Betrag bei der aus drei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft unter Berücksichtigung der dort erwähnten Beträge auf einen pfändungsfreien Betrag von 1475 EUR bestehend aus 930 EUR für den Antragsteller zu 1. sowie weiteren mit 350 EUR und 195 EUR monatlich für die Antragstellerin zu 2. und den Antragsteller zu 3. (vgl. dazu bereits: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 6. September 2007 - L 6 AS 145/07 ER -).

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