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   LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06 ER-B   

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https://dejure.org/2006,4356
LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06 ER-B (https://dejure.org/2006,4356)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06 ER-B (https://dejure.org/2006,4356)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - L 7 SO 3313/06 ER-B (https://dejure.org/2006,4356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage im Sozialrecht; Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Leistungen der Grundsicherung in Einrichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bewilligung von Sozialhilfe als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2006 - L 15 B 1105/05

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Bezugsdauer - Bestimmtheit des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06
    Im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes sind die gestellten Anträge indes sachdienlich auszulegen (vgl. § 123 SGG) und ggf. auch umzudeuten, um dem erkennbar gewordenen Rechtsschutzziel zum Erfolg zu verhelfen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - L 15 B 1105/05 SO ER - ; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 1990 - 5 S 1840/90 -NVwZ-RR 1991, 176; Krodel, a.a.O., Rdnr. 8; Keller in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O.; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O., § 80 Rdnr. 68, § 123 Rdnr. 49).

    Der Senat legt diesen Bescheid dahingehend aus, dass mit ihm für einen in die Zukunft reichenden längeren Zeitraum Leistungen bewilligt werden sollten, sodass von einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - jedenfalls über den Monat des Erlasses hinaus - auszugehen ist (vgl. zu diesem Problemkreis im Bereich der Sozialhilfe zuletzt Senatsurteile vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 und L 7 SO 5514/05 - ; ferner schon Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 13. April 2005 - 12 ZB 05.262 - FEVS 56, 574 ), wobei freilich eine deutlichere Fassung des Bescheids zur Eingrenzung seines Regelungsgehalts auch im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wünschenswert gewesen wäre.

  • VGH Bayern, 13.04.2005 - 12 ZB 05.262

    Grundsicherung: Rückwirkende Bewilligung; Gewährung von Leistungen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06
    Der Senat legt diesen Bescheid dahingehend aus, dass mit ihm für einen in die Zukunft reichenden längeren Zeitraum Leistungen bewilligt werden sollten, sodass von einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - jedenfalls über den Monat des Erlasses hinaus - auszugehen ist (vgl. zu diesem Problemkreis im Bereich der Sozialhilfe zuletzt Senatsurteile vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 und L 7 SO 5514/05 - ; ferner schon Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 13. April 2005 - 12 ZB 05.262 - FEVS 56, 574 ), wobei freilich eine deutlichere Fassung des Bescheids zur Eingrenzung seines Regelungsgehalts auch im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wünschenswert gewesen wäre.

    Dem steht freilich entgegen, dass die Beklagte auch in der Vergangenheit ihre Bedarfsberechnung lediglich auf einen bestimmten Monat abstellte (vgl. z.B. den Bewilligungsbescheid über Leistungen der Grundsicherung vom 4. März 2003), obwohl etwa die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem GSiG regelmäßig für einen längeren Zeitraum (vgl. § 6 Satz 1 GSiG; hierzu Bayer. VGH, Beschluss vom 13. April 2005 a.a.O.) zu bewilligen war und nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beklagte sich seinerzeit bewusst in Widerspruch zu dieser gesetzlichen Regelung setzen wollte.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06
    Der Senat legt diesen Bescheid dahingehend aus, dass mit ihm für einen in die Zukunft reichenden längeren Zeitraum Leistungen bewilligt werden sollten, sodass von einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - jedenfalls über den Monat des Erlasses hinaus - auszugehen ist (vgl. zu diesem Problemkreis im Bereich der Sozialhilfe zuletzt Senatsurteile vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 und L 7 SO 5514/05 - ; ferner schon Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 13. April 2005 - 12 ZB 05.262 - FEVS 56, 574 ), wobei freilich eine deutlichere Fassung des Bescheids zur Eingrenzung seines Regelungsgehalts auch im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wünschenswert gewesen wäre.
  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 193 SGG (vgl. BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06
    Der Senat legt diesen Bescheid dahingehend aus, dass mit ihm für einen in die Zukunft reichenden längeren Zeitraum Leistungen bewilligt werden sollten, sodass von einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - jedenfalls über den Monat des Erlasses hinaus - auszugehen ist (vgl. zu diesem Problemkreis im Bereich der Sozialhilfe zuletzt Senatsurteile vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 und L 7 SO 5514/05 - ; ferner schon Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 13. April 2005 - 12 ZB 05.262 - FEVS 56, 574 ), wobei freilich eine deutlichere Fassung des Bescheids zur Eingrenzung seines Regelungsgehalts auch im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wünschenswert gewesen wäre.
  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 4/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Zuwendung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06
    Auf die unter den Beteiligten umstrittene Frage, ob die geleisteten Zahlungen des Neffen im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB XII einer sittlichen Pflicht entsprechen (vgl. hierzu Bundessozialgericht SozR 4-4300 § 194 Nr. 7) sowie die Frage einer besonderen Härte (vgl. hierzu Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Mai 1998 - 4 L 7036/96 ; Brühl in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 84 Rdnrn. 9 ff.; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 84 Rdnr. 6) kommt es unter diesen Umständen hier nicht an.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05

    Sozialhilfe - gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt bei Klage -eheähnliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06
    Der Senat legt diesen Bescheid dahingehend aus, dass mit ihm für einen in die Zukunft reichenden längeren Zeitraum Leistungen bewilligt werden sollten, sodass von einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - jedenfalls über den Monat des Erlasses hinaus - auszugehen ist (vgl. zu diesem Problemkreis im Bereich der Sozialhilfe zuletzt Senatsurteile vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 und L 7 SO 5514/05 - ; ferner schon Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 13. April 2005 - 12 ZB 05.262 - FEVS 56, 574 ), wobei freilich eine deutlichere Fassung des Bescheids zur Eingrenzung seines Regelungsgehalts auch im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wünschenswert gewesen wäre.
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 82/92

    Nichtigkeitsfeststellungsklage - Aufschiebende Wirkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06
    Die Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs erfolgt durch (deklaratorischen) Beschluss (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 11. Mai 1993 - 12 RK 82/92 - NZS 1994, 335; Thüringer Landessozialgericht , Beschluss vom 23. April 2002 - L 6 RJ 113/02 ER - ; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 1. Auflage, Rdnr. 11; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 8. Auflage, § 86b Rdnr. 15; vgl. auch die herrschende Meinung in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu der Parallelregelung des § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung , wiedergegeben von Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 3. Auflage, § 80 Rdnr. 115).
  • LSG Bayern, 28.07.2005 - L 11 B 249/05

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung zur Regelung eines vorläufigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06
    Ab 1. Januar 2005 kam es zunächst offenbar zu keiner neuen Verwaltungsentscheidung, obwohl zu diesem Zeitpunkt (vgl. Art. 70 Abs. 1 des Gesetze zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 BGBl. I S. 3022) das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Kraft getreten ist, welches das BSHG sowie das GSiG abgelöst hat, ferner das bisherige Sozialhilferecht sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neu geregelt und die Grundsicherung als Bestandteil des Sozialhilferechts in das SGB XII integriert hat und des Weiteren insbesondere die bisherige Zweiteilung der Sozialhilfe in die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Hilfen in besonderen Lebenslagen in dieser Form nicht mehr kennt (vgl. § 8 SGB XII; zur Gesetzesentwicklung auch Bayer. LSG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - L 11 B 249/05 SO ER - FEVS 57, 131).
  • LSG Thüringen, 23.04.2002 - L 6 RJ 113/02
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06
    Die Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs erfolgt durch (deklaratorischen) Beschluss (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 11. Mai 1993 - 12 RK 82/92 - NZS 1994, 335; Thüringer Landessozialgericht , Beschluss vom 23. April 2002 - L 6 RJ 113/02 ER - ; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 1. Auflage, Rdnr. 11; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 8. Auflage, § 86b Rdnr. 15; vgl. auch die herrschende Meinung in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu der Parallelregelung des § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung , wiedergegeben von Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 3. Auflage, § 80 Rdnr. 115).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1990 - 5 S 1840/90

    Rechtsschutz bei faktischer Vollziehung eines straßenrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 4 L 7036/96

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht auch bei; Befreiung; Einnahmen,

  • LSG Hessen, 09.02.2007 - L 7 AS 288/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - keine Nichterfüllung von Pflichten aus

    Diese Vorschrift stellt es in das Ermessen des Gerichts, Vollzugsfolgen rückgängig zu machen (vgl. hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2006 -L 5 B 949/06 AS ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Oktober 2006 -L 7 SO 3313/06 ER-B).
  • LSG Hessen, 17.10.2008 - L 7 AS 251/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nichtigkeit einer Eingliederungsvereinbarung

    Diese Vorschrift stellt es in das Ermessen des Gerichts, Vollzugsfolgen rückgängig zu machen ( LSG Berlin-Brandenburg vom 24. November 2006 - L 5 B 949/06 AS ER; LSG Baden-Württemberg vom 18. Oktober 2006 - L 7 SO 3313/06 ER-B ).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2008 - L 7 AS 1398/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage -

    Danach kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen, wenn der Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen worden ist (Vollzugsbeseitigungsanspruch; vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2006 - L 7 SO 3313/06 ER-B ).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 5846/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überleitung von Ansprüchen - Abgrenzung der

    Zwar hatte der Antragsteller mit seinem am 6. November 2007 beim SG gestellten Antrag ausdrücklich nur den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt; im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist der gestellte Antrag indes sachdienlich auszulegen (§ 123 SGG) und ggf. auch umzudeuten, um dem erkennbar gewordenen Rechtsschutzziel zum Erfolg zu verhelfen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2006 - L 7 SO 3313/06 ER-B - ; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahrens, 1. Aufl., Rdnr. 8; Funke-Kaiser in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung , 4. Aufl., § 80 Rdnr. 68, § 123 Rdnr. 49).
  • VG Karlsruhe, 23.07.2021 - 8 K 1487/21

    Anspruch auf Jugendhilfe in Form der Heimerziehung; Dauerverwaltungsakt;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in älteren Entscheidungen - unter Bezugnahme auf seine damalige Rechtsprechung zur Sozialhilfe (anders nun das LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06 - juris Rn. 5 zur Grundsicherung im Alter) - betont, dass jugendhilferechtliche Leistungen nicht als rentengleiche Dauerleistungen gewährt würden und daher grundsätzlich keine Dauerverwaltungsakte seien (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.1981 - 5 C 56.80 - juris Rn. 15 und vom 8.6.1995 - 5 C 30.93 - juris Rn. 11; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.12.1993 - 7 S 799/93 - juris Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2017 - L 7 SO 3663/17
    Diese Verfahrensvorschrift ist im einstweiligen Rechtsschutz bei Anfechtungssachen vorrangig; sie hilft dem Eilbegehren des Antragstellers allerdings allein nicht weiter, weil damit eine einstweilige Leistungsgewährung mit Bezug auf die ab dem 1. September 2017 von dem Antragsteller (im Vergleich zur früheren Wohnung) zu zahlenden höheren (Gesamt-)Unterkunftskosten nicht ausreichend - auch nicht über einen Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch nach § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2006 - L 7 SO 3313/06 ER-B - (juris Rdnr. 6); Krodel in Krodel/Feldbaum, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Auflage 2016, Rdnrn. 178 ff.)) - erlangt werden kann.

    Denn Eilanträge sind im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes sachdienlich auszulegen, um dem erkennbar gewordenen Rechtsschutzziel zum Erfolg zu verhelfen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2006 - L 7 SO 3313/06 ER-B - (juris Rdnr. 2); Senatsbeschluss vom 17. Juni 2017 - L 7 AS 2242/17 ER-B - (n.v.)).

  • SG Ulm, 15.08.2008 - S 10 AS 2799/08

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Meldeversäumnis - keine Sanktionierung über §

    § 86b Abs. 1 SGG ist ein Eilverfahren, bei dem grundsätzlich nur eine summarische Prüfung erfolgt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.10.2006, L 7 SO 3313/06 ER-B, Beschluss v. 13.03.2007, L 13 AS 211/07 ER-B; zu Ausnahmen vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 16.04.2008, L 7 AS 1398/08 ER-B; zu § 80 Abs. 5 VwGO: BVerfG NVwZ 1998, 834; BVerfG NVwZ-RR 1999, 217; BVerfG NJW 2002, 3691).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2008 - L 2 SO 6048/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - verbösernder

    Unter Berücksichtigung dessen ist das Begehren der Ast dahingehend auszulegen (§ 123 SGG , s. LSG Baden-Württemberg Beschluss v. 18.10.2006, Az. L 7 SO 3313/06 ER-B m.w.N. auf Rechtsprechung u. Literatur), dass sie im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - lediglich - höhere als die bisher bewilligten Leistungen (3.813,30 EUR bzw. 5.042 EUR ) begehrt.
  • LSG Sachsen, 03.09.2009 - L 3 AY 1/09

    Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes gegen eine

    Da zwischen den Beteiligten zweifelhaft ist, ob eine aufschiebende Wirkung eingetreten ist, ist in entsprechender Anwendung des § 86b Abs. 1 SGG durch deklaratorischen Beschluss festzustellen, dass der Widerspruch gegen den Bescheid vom 23. Oktober 2008 aufschiebende Wirkung hat (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 23. April 2002 - L 6 RJ 113/02 ER - JURIS-Dokument Rdnr. 24; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - L 7 SO 3313/06 ER-B - JURIS-Dokument Rdnr. 2; Hessisches LSG, a. a. O., JURIS-Dokument Rdnr. 24; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2009 - L 23 B 26/08 AY ER - JURIS-Dokument Rdnr. 18; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [9. Aufl., 2008], § 86b Rdnr. 15, m. w. N.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 11. Mai 1993 - 12 RK 82/92 - JURIS-Dokument Rdnr. 9).
  • LSG Sachsen, 03.07.2009 - L 7 B 243/08 AY-ER

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; aufschiebende

    Da der Antragsgegner trotz dieses Umstandes ab 01.11.2007 die Leistungen nach § 2 AsylbLG an die Antragsteller eingestellt hat, negiert er diese Rechtswirkung, so dass in entsprechender Anwendung des § 86b Abs. 1 SGG das Bestehen der aufschiebenden Wirkung festzustellen ist (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 86b Rdnr. 15, m. w. N.; SächsLSG, Beschluss vom 20.02.2008 - L 3 B 174/07 AY-ER ; LSG Nieders.-Bremen, Beschluss vom 18.12.2008 L 11 AY 117/08 ER u.a. , JURIS-Dokument Rn. 11; LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06 ER-B - JURIS-Dokument Rn. 2).
  • SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 771/09

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - kombinierte Kapitallebens- und

  • LSG Bayern, 14.03.2007 - L 8 B 48/07

    Sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts hinsichtlich des Entzugs eines

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2018 - L 7 SO 2151/18
  • SG Freiburg, 16.09.2010 - S 9 SO 6462/07

    Sozialhilfe - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - Empfehlungen des

  • SG Aachen, 18.11.2011 - S 19 SO 172/10

    Sozialhilfe

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