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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51613
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17 (https://dejure.org/2017,51613)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.12.2017 - L 11 AS 349/17 (https://dejure.org/2017,51613)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 (https://dejure.org/2017,51613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs 6 SGB 2; § 24 SGB 2; § 28 Abs 3 SGB 2; § 73 SGB 12
    Analoge Anwendung; atypische Bedarfslage; evidente Bedarfsunterdeckung; freiwillige Unterstützungsleistungen privater Dritter; Lernmittelfreiheit; Mehrbedarf; Regelbedarf; Schulbedarf; Schulbedarfspauschale; Schulbücher; Schulmaterialien; Taschenrechner; ...

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Schulbücher vom Jobcenter - SGB II muss verfassungskonform ausgelegt werden

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schulbücher vom Jobcenter - SGB II muss verfassungskonform ausgelegt werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schulbücher vom Jobcenter - SGB II muss verfassungskonform ausgelegt werden

  • zeit.de (Pressemeldung, 15.01.2018)

    Jobcenter muss Schulbücher bezahlen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kosten für Schulbücher sind als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter zu übernehmen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 15.01.2018)

    Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern Schulbücher bezahlen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf Bezahlung von Schulbüchern

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    § 28 SGB II dient nicht zur Anschaffung von Schulbüchern

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Geld für Schulbücher vom Jobcenter

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Geld für Schulbücher vom Jobcenter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten für Schulbücher sind als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter zu übernehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Jobcenter muss Kindern Schulbücher bezahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss Kosten für Schulbücher übernehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV/ALG II: Jobcenter muss Schulbücher bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen - SGB II muss verfassungskonform ausgelegt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (15)

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17
    Hypothetische Einsparmöglichkeiten reichen insoweit nicht aus; Einsparmöglichkeiten müssen ausdrücklich festgestellt werden (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R - juris Rn. 23 ff.).

    Denn dieser Gedanke kommt nur zum Tragen bei Bedarfen, die vom Regelbedarf hinreichend erfasst sind (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014, aaO.), was aber hinsichtlich des hier im Streit stehenden Mehrbedarfs gerade nicht der Fall ist (s. oben III.2).

    Erheblich ist nach der Systematik der Norm ein atypischer Bedarf dann, wenn er von einem durchschnittlichen Bedarf in nicht nur unbedeutendem wirtschaftlichen Umfang abweicht (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014, aaO. Rn. 28).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es nach der Rechtsprechung des BSG in Fällen eines nicht gedeckten Mehrbedarfs nicht einmal eine allgemeine Bagatellgrenze für selbst zu tragende Aufwendungen gibt (Urteil vom 4. Juni 2014, aaO. Rn. 30 ff.).

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17
    Das BVerfG hat diesbezüglich bereits entschieden, dass der Betrag von 100 EUR nicht zu einer evidenten Bedarfsunterdeckung führt und somit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 u.a. - juris Rn. 135).

    Dies ergibt sich letztlich auch aus der Rechtsprechung des BVerfG zum RBEG 2011, wonach die Regelbedarfe jedenfalls keine evidente Bedarfsunterdeckung zur Folge haben und "noch" den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen (Beschluss vom 23. Juli 2014, aaO., Rn. 86, 121).

    Daran anknüpfend hat das BSG die Anwendung des § 73 SGB XII bei Schulbedarfen ausdrücklich abgelehnt, weil diese typische Bedarfe sind, die nach den Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 9. Februar 2010 (- 1 BvL 10/12 u.a. -) zum existenziellen Bedarf gehören und daher innerhalb des SGB II mit dem Regelbedarf bzw. ggf. ergänzenden Regelungen zu decken sind (…BSG, Urteile vom 28. Oktober 2009, aaO. Rn. 21 ff. - Schülermonatskarte - BSG…, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - juris Rn. 12 ff. - Schulbücher -).

    Solange und soweit dies jedoch nicht der Fall ist, hat der Bundesgesetzgeber, der mit dem SGB II ein Leistungssystem schaffen wollte, welches das Existenzminimum vollständig gewährleistet, dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Sozialgeld dieser zusätzliche Bedarf eines Schulkindes hinreichend abgedeckt ist (vgl. im Einzelnen: BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, aaO. Rn. 181 f., 197).

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17
    Schulbuchkosten sind zwar ein besonderer, jedoch kein laufender Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - Rn 16).

    Rn. 34 1. Die Kosten für Schulbücher sind ausweislich der Gesetzesbegründung nicht von der Pauschale nach § 28 Abs. 3 SGB II umfasst (…vgl. BT-Drs. 17/3404, S. 104;… ebenso: Voelzke aaO., § 28 Rn. 55;… Luik, in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 28 Rn. 29;… Leopold aaO., § 28 Rn. 106;… Lenze aaO., § 28 Rn. 15; ebenso zur Rechtslage vor Einfügung des § 24a SGB II a.F. bzw. § 28 Abs. 3 SGB II: BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - juris Rn. 14;… a.A. O. Loose aaO., § 28 Rn. 51, anders jedoch in: info also 2016, 147, 150;… zweifelnd Thommes aaO., § 28 Rn. 16).

    Daran anknüpfend hat das BSG die Anwendung des § 73 SGB XII bei Schulbedarfen ausdrücklich abgelehnt, weil diese typische Bedarfe sind, die nach den Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 9. Februar 2010 (- 1 BvL 10/12 u.a. -) zum existenziellen Bedarf gehören und daher innerhalb des SGB II mit dem Regelbedarf bzw. ggf. ergänzenden Regelungen zu decken sind (…BSG, Urteile vom 28. Oktober 2009, aaO. Rn. 21 ff. - Schülermonatskarte - BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - juris Rn. 12 ff. - Schulbücher -).

    Rn. 72 Insoweit hat das BSG zur verfassungsunmittelbaren Härtefallregelung im Sinne des Urteils des BVerfG vom 9. Februar 2010, d.h. vor Inkrafttreten des § 21 Abs. 6 SGB II bereits entschieden, dass Schulbücher keinen im Sinne dieser Härtefallregelung fortlaufend wiederkehrenden, regelmäßigen Bedarf darstellen, weil sich die Gewährung in einem einmaligen Rechtsakt, die Schulbücher für das jeweilige Schuljahr anzuschaffen, erschöpft (BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R -, juris Rn. 16).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17
    Kosten für Schulbücher, soweit sie nicht tatsächlich durch den Schulträger oder andere staatliche Stellen übernommen werden, sind ein durch Leistungen nach dem SGB II sicherzustellender Bedarf, weil der Bundesgesetzgeber mit dem SGB II das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen muss (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - Rn 181 f, 197; entgegen BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R - Rn 27).

    Vielmehr unterliegt eine Pauschalierung von Sozialleistungen keinen grundsätzlichen oder sogar verfassungsrechtlichen Bedenken, auch nicht im Bereich existenzsichernder Leistungen (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, Ls. 4; BSG, Urteil vom 1. Dezember 2016 - B 14 AS 21/15 R - ausführlich: Spellbrink, Zur Zukunft der pauschalierten Leistungsgewährung im SGB II nach der Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010, Sozialrecht aktuell 2010, 88; Urteil des Senats vom 21. November 2017 - L 11 AS 431/17 -).

    Die Mehrbedarfsregelung erfasst aber nur laufende Bedarfe (zu dieser grundsätzlichen Konzeption: BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - Rn. 208 und unten bei III.4.c).

    Die Sicherstellung des Existenzminimums ist zuvörderst Aufgabe des Staates und muss durch gesetzliche Ansprüche gesichert sein (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 136).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Übernahme der …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17
    Kosten für Schulbücher, soweit sie nicht tatsächlich durch den Schulträger oder andere staatliche Stellen übernommen werden, sind ein durch Leistungen nach dem SGB II sicherzustellender Bedarf, weil der Bundesgesetzgeber mit dem SGB II das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen muss (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - Rn 181 f, 197; entgegen BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R - Rn 27).

    Rn. 57 Einen besonderen Bedarf i.S.d. § 21 Abs. 6 SGB II kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Deckung derartiger Bildungsbedarfe nicht dem SGB II obliege, weil die Deckung von Bedarfen für den Schulunterricht, die der Durchführung des Unterrichts selber dienen, in der Verantwortung der Schule liege und daher von den Schulen und Schulträgern nicht auf das Grundsicherungssystem abgewälzt werden dürfe (in diesem Sinne: BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R - juris Rn. 27;… Luik in Harich, aaO., S. 674).

    Rn. 82 Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie wegen Divergenz zur Entscheidung des BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R - zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGG), soweit der Beklagte zur Übernahme der Schulbuchkosten verurteilt wurde.

  • SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15

    Anschaffung von Schulbüchern regelmäßiger Bedarf?

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17
    Nach dem Urteil des SG Hildesheim vom 22. Dezember 2015 (- S 37 AS 1175/15 -) genügten die im Rahmen des Bildungspaketes vorgesehenen Leistungen nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG).

    Rn. 80 Nach alledem ergibt sich der Anspruch der Klägerin auf Übernahme der Schulbuchkosten in Höhe von 135, 65 EUR im Wege der verfassungskonformen Auslegung des SGB II - hier aus der analogen Anwendung des § 21 Abs. 6 SGB II (…Blüggel in Eicher/Luik, § 24 Rn. 33 - ähnlich: Lenze in LPK-SGB II, § 28 Rn. 15; SG Hildesheim, Urteil vom 22. Dezember 2015 - S 37 AS 1175/15 -).

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17
    Neben der bereits festgestellten planwidrigen Regelungslücke ist zentrale Voraussetzung das Vorliegen einer vergleichbaren Interessenlage zwischen den von der existierenden Norm erfassten und den im Einzelfall zu beurteilenden Lebensverhalten (vgl. allgemein BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 15/15 R - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17
    Das gilt jedoch nur, soweit unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Zweck mehrere Deutungen der betreffenden Bestimmung möglich sind, von denen zumindest eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17
    Damit § 73 SGB XII nicht zu einer allgemeinen Auffangregelung für Leistungsempfänger nach dem SGB II mutiert, muss eine atypische Bedarfslage vorliegen, die jedenfalls dann nicht vorliegt, wenn es sich um einen typischen innerhalb des SGB II zu befriedigenden Bedarf handelt (z.B. BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 13/10 R - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Analoge Rechtsanwendung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17
    Das Gebot zur entsprechenden verfassungskonformen Auslegung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (…vgl. etwa Beschluss vom 23. Juli 2014, Rn. 116; allgemein zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit analoger Rechtsanwendung etwa: BVerfG, Beschluss vom 3. April 1990 - 1 BvR 1186/89 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2017 - L 7 AS 1794/15

    Erstattung der vom türkischen Konsulat erhobenen und von dem …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2016 - L 7 AS 1494/15

    Gewährung von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen in Form der …

  • BSG, 01.12.2016 - B 14 AS 21/15 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Regelbedarfs - volljähriger erwerbsfähiger …

  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R

    Arbeitslosengeld II - zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 11 AS 431/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 11 AS 793/18

    Leistungen nach dem SGB II für die Anschaffung von Berufskleidung; Anderweitig …

    Dass der aufzuwendende Betrag im Einzelfall ober- oder unterhalb der Pauschale liege, führe nicht zur Fehlerhaftigkeit der Pauschale, sondern sei eine immanente Folge jeglicher Pauschalierung (Verweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 - [Taschenrechner als Teil des Schulbedarfs iSd § 28 Abs. 3 SGB II]).

    Er bezieht sich zur Begründung ua auf die Entscheidung des erkennenden Senats zum Anspruch auf zusätzliche SGB II-Leistungen für die Anschaffung von Schulbüchern (Urteil vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 -) sowie auf das beim Bundessozialgericht (BSG) zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung diesbezüglich noch anhängige, zwischenzeitlich durch Urteil vom 8. Mai 2019 entschiedene Revisionsverfahren B 14 AS 6/18 R.

    Unabhängig davon darf ein Hilfebedürftiger generell nicht auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 -, BVerfGE 125, 175, Rn 136; ebenso: Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 -, Rn 44, 66 - zitiert nach juris; Behrend in juris-PK, SGB 11, 5.

    Rn. 56 Nach alledem unterfallen die nicht nur unwesentlichen Kosten einer speziellen schulnotwendigen Berufskleidung nicht der Schulbedarfspauschale nach § 28 Abs. 3 SGB II. Ebenso wenig können aus § 28 Abs. 3 SGB II aF höhere Ansprüche als 100, 00 Euro pro Jahr hergeleitet werden (vgl hierzu: Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 -, Rn 27 - zitiert nach juris).

    Rn. 57 Soweit sich das SG in der angefochtenen Entscheidung auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Zulässigkeit der Pauschalierung des Schulbedarfs nach § 28 Abs. 3 SGB II bezogen hat (Urteile vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 und L 11 AS 917/16 - zu den Kosten der Anmietung bzw Anschaffung eines Taschenrechners), führt dies im vorliegenden Verfahren zu keinem anderen Ergebnis.

    Es finden sich im Regelbedarf dementsprechend keine frei verfügbaren Beträge nennenswerter Größenordnung, die im Einzelfall zur Deckung besonderer Bedarfe eingesetzt werden könnten, die im Regelbedarf nicht ausreichend abgebildet sind (so auch bereits: Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 -, Rn 39 [Schulbücher] - zitiert nach juris).

  • SG Hannover, 06.02.2018 - S 68 AS 344/18

    Leistungsgewährung für den Erwerb eines iPad 9,7 WiFi 32 in Höhe von 369,90 EUR …

    Nach Satz 2 ist die Unabweisbarkeit dann gegeben, wenn er nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten gedeckt werden kann und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht (vgl. für Schulbücher: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2017, L 11 AS 349/17 - juris, Rn. 52 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.01.2019 - L 6 AS 238/18

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialgeld - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender …

    Nach Satz 2 ist die Unabweisbarkeit dann gegeben, wenn er nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten gedeckt werden kann und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht (vgl. für Schulbücher: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2017, L 11 AS 349/17 - juris, Rn. 52 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 917/16

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Bildung und …

    Rn. 27 Die Kosten für die Anmietung eines für die Schule notwendigen Taschenrechners sind mithin unzweifelhaft Bestandteil der persönlichen Schulausstattung (…ausdrücklich auch: Leopold in jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 28 Rn. 103;… Lenze in LPK-SGB II, 6. Aufl. 2017, § 28 Rn. 14, Thommes in Gagel, SGB II, Stand 67. EL September 2017, § 28 Rn. 15;… O. Loose in GK-SGB II, Stand Dezember 2015, § 28 Rn. 51;… Burkiczak in Estelmann, SGB II, Stand 52. EL Juni 2016, § 28 Rn. 78; vgl. zu den Anschaffungskosten eines Taschenrechners als Bestandteil der Schulbedarfspauschale: Urteil des Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17).

    Ob für Schulbücher darüber hinausgehende Ansprüche nach dem SGB II bestanden haben, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens (siehe insoweit ausführlich: Urteile des Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 und L 11 AS 1503/15 -).

    Rn. 32 Dabei kann hier offenbleiben, ob § 21 Abs. 6 SGB II auf Bildungsbedarfe überhaupt Anwendung finden kann (vgl. BSG…, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 12/13 R - juris Rn. 27; Urteil des Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 -).

    Ebenso kann dahinstehen, ob der Bedarf überhaupt ein laufender Bedarf ist (vgl. zu Schulbüchern: BSG…, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R - juris Rn. 16 und Urteile des Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 und L 11 AS 1503/15 -).

    Schulbücher sind nämlich nicht von der Schulbedarfspauschale umfasst (siehe Urteile des Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 und L 11 AS 1503/15 -.).

  • SG Karlsruhe, 29.01.2019 - S 15 AS 627/18

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs …

    Hierin liegt ein Unterschied zu einer Fallkonstellation, in der der Bedarf zwar nicht nur einmalig, aber doch häufiger wiederkehrend auftritt und in dem aufgrund der vergleichbaren Interessenlage eine analoge Anwendung des § 21 Abs. 6 möglich wäre (so etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.12.2017, L 11 AS 349/17, juris, Rn. 74 ff.: Übernahme jährlich anfallender Schulbuchkosten bei fehlender Lernmittelfreiheit für Oberstufenschüler).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2020 - L 11 AS 922/18

    Kostenübernahme nach dem SGB II für Schulbedarf; Grundsatzrüge im …

    Das SG hat unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 - ausgeführt, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe der Pauschale nicht bestünden.

    Denn einerseits liegt es in der Natur einer Pauschale, dass Kosten nicht exakt abgebildet werden (vgl dazu im Zusammenhang mit der fehlenden Übernahmefähigkeit der Kosten für einen Taschenrechner: Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 - mwN zu Rechtsprechung und Literatur) und andererseits erspart sich die Klägerin die Bestreitung dieses Betrages aus der für das zweite Halbjahr zu gewährenden Pauschale iHv 30, 00 Euro (vgl § 28 Abs. 3 Satz 1 SGB II).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2019 - L 6 AS 1953/18

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Das Sozialgericht Hannover (S 68 AS 344/18 ER) und das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen (L 11 AS 349/17 und L 11 AS 1503/15) seien der Auffassung, dass eine analoge Anwendung der Vorschrift bei einmaligen Bedarfen aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sei.
  • SG Karlsruhe, 29.01.2019 - S 15 AS 354/19

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei unabweisbarem laufendem besonderem Bedarf - …

    Hierin liegt ein Unterschied zu einer Fallkonstellation, in der der Bedarf zwar nicht nur einmalig, aber doch häufiger wiederkehrend auftritt und in dem aufgrund der vergleichbaren Interessenlage eine analoge Anwendung des § 21 Abs. 6 möglich wäre (so etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.12.2017, L 11 AS 349/17, juris, Rn. 74 ff.: Übernahme jährlich anfallender Schulbuchkosten bei fehlender Lernmittelfreiheit für Oberstufenschüler).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2021 - L 9 AS 27/21

    Beschwerde gegen den einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ablehnenden …

    Die Kosten für die Anschaffung fielen zwar nur einmalig an, würden aber einen laufenden Bedarf erfüllen und seien in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II als Zuschuss zu erbringen (u.a. Hinweis auf LSG Niedersachsen Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 - Anm. zu Schulbüchern und Taschenrechnern).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2018 - L 11 AS 30/18

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für die Anschaffung einer Ausstattung für …

    Eine Vergleichbarkeit der vorliegenden Fallkonstellation (zusätzliche SGB II-Leistungen für die Anschaffung einer Notfallbevorratung) mit den Fällen der Ausstattung von Schülern mit den für den Unterricht erforderlichen Schulbüchern (als Teil des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums, vgl. hierzu: BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - Rn 181f., 197; Urteil des Senats vom 11. Dezember 2017 - L 11 AS 349/17 -) ist nicht zu erkennen.
  • SG Frankfurt/Main, 14.12.2020 - S 20 SO 144/17

    SGB II

  • SG Aurich, 02.09.2020 - S 55 AS 814/18
  • SG München, 17.08.2020 - S 8 AS 1135/20

    Kein Schüler-Computer aus Hartz IV

  • SG München, 12.08.2020 - S 8 AS 1134/20

    Anschaffung eines Druckers als laufender Bedarf im Rahmen des Home - Schoolings

  • SG Dessau-Roßlau, 20.06.2019 - S 3 AS 1283/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten für Schulbücher - kein persönlicher …

  • SG Darmstadt, 14.12.2020 - S 20 SO 144/17
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