Rechtsprechung
| LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Höhe der Honorare für strahlentherapeutische Leistungen; Verteilung der von den Krankenkassen gezahlten Gesamtvergütung an die Vertragsärzte durch die Kassenärtzlichen Vereinigungen nach Maßgabe des Honorarverteilungsmaßstabes; Messung des Honorarverteilungsmaßstabes an ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 17.04.2002 - S 43 KA 9015/00
- LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R
Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte …
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02
An dieser gesetzlichen Vorgabe sowie an dem aus Art. 12 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit sind die Honorarverteilungsregelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu messen (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 10, Nr. 11, Nr. 12, Nr. 16, Nr. 24, Nr. 26; Urteil vom 3. März 1999, Az.: B 6 KA 56/97 R = USK 99102; Urteil vom 26. Juni 2002, Az.: B 6 KA 28/01 R;… SozR 3-2500 § 87 Nr. 38; Urteil vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 30/03 R).Damit soll erreicht werden, dass sich ein Mengenwachstum bzw. eine medizinisch nicht gerechtfertigte Mengenausweitung in einzelnen Fachgebieten nicht zwangsläufig für alle Ärzte auswirkt bzw. umgekehrt, dass einzelne Arztgruppen nicht durch eine allgemeine Leistungsmengenzunahme nur mehr einen ruinös niedrigen Punktwert erhalten (…vgl. z.B. BSG in SozR 4-2500 § 85 Nr. 5 und Nr. 9; Urteil vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 30/03 R).
Nähme man nur die als Strahlentherapeuten zugelassenen Leistungserbringer, wären es nur 10; nähme man die Radiologen mit der Schwerpunktbezeichnung "Strahlentherapie" mit hinzu: 21. Die Bildung kleiner Arztgruppen beinhaltet tendenziell die Gefahr, dass etwa durch eine Änderung der Arztzahl oder durch ein vom medizinischen Fortschritt bedingtes geändertes Behandlungs- und Überweisungsverhalten das angeforderte Punktevolumen und damit der Punktwert starken Schwankungen unterliegen können mit der Folge eines Punktwertverfalls (vgl. dazu BSG im Urteil vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 30/03 R, das bei kleinen Vergleichsgruppen eine erhöhte Beobachtungspflicht der KÄV postuliert).
(…vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S. 409 m.w.N.;… SozR 4-2500 § 85 Nr. 5; BSG vom 20.Oktober 2004, Az.: B 6 KA 30/03 R).
Das BSG hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 2004 (B 6 KA 30/03 R) keine Bedenken gegen eine Bemessung der Topffüllung auf der Grundlage der ersten zwei Quartale des Jahres 1996 gehabt.
Allerdings lag er immer noch pro Arzt bei durchschnittlich 98.053,00 Euro im Quartal 2/99, bei 101.009,00 Euro im Quartal 3/99 und bei 106.575,00 Euro im Quartal 4/99. Im Jahr 1999 insgesamt ergaben sich pro Arzt bei den Radiologen 433.596,00 Euro bzw. nach Abzug eines Kostensatzes von 80 % 86.736,00 Euro im diagnostischen und therapeutischen Bereich zusammen, also deutlich mehr als die im EBM vom 1. Juli 1997 kalkulierten Durchschnittseinkommen von 70.000,00 Euro je Arzt (vgl. BSG vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 30/03 R, RNr.28 des Urteilsausdrucks nach Juris).
Sind wie vorliegend im maßgeblichen HVM zahlreiche Honorarkontingente geschaffen worden, die alle Fachgruppen und alle Leistungen abdecken, so gibt es keinen sonstigen Punktwert im Sinne der oben genannten Rechtsprechung (vgl. BSG vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 30/03 R, RdNr.32 im Juris-Ausdruck).
- BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R
Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen - …
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02
Verschärft worden sei der Punktwertrückgang durch einen gleichzeitigen Anstieg des Leistungsbedarfs, der nach dem Urteil des BSG vom 9. September 1998 (Az.: B 6 KA 55/97 R) von der gesamten Vertragsärzteschaft verursacht worden sei und deshalb auch von dieser getragen werden müsse.Nach der Rechtsprechung des BSG lässt sich insbesondere aus dem Grundsatz der angemessenen Honorierung (§ 72 Abs. 3 SGB V) grundsätzlich kein Anspruch auf einen höheren Punktwert, als er sich aus dem HVM ergibt, herleiten (BSG in SozR 3-2500 § 85 Nr. 26).
Auch in dem Urteil vom 9. September 1998 (SozR 3-2500 § 85 Nr. 26) hat das BSG ausgeführt, die Bildung von Teilbudgets löse eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht der KÄV dahingehend aus, dass sie Verteilungsregelungen, mit denen sie in Verfolgung bestimmter Ziele vom Grundsatz der gleichmäßigen Honorarverteilung abweiche, regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu ändern bzw. weiterzuentwickeln habe, wenn die vorgenommene Einteilung in Teilbudgets dazu führe, dass der Punktwert in einzelnen Bereichen deutlich stärker abfalle als bei dem größten Teil der sonstigen Leistungen, und als Grund hierfür keine von den jeweiligen Leistungserbringern selbst verursachten Mengenausweitungen erkennbar seien.
Im Übrigen ergäbe sich aus einem angeblich zu niedrigen Punktwert i.S. des Urteils des BSG 9. September 1998 (SozR 3-2500 § 85 Nr. 26) nur eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht der KÄV.
- BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R
Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze …
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02
Damit soll erreicht werden, dass sich ein Mengenwachstum bzw. eine medizinisch nicht gerechtfertigte Mengenausweitung in einzelnen Fachgebieten nicht zwangsläufig für alle Ärzte auswirkt bzw. umgekehrt, dass einzelne Arztgruppen nicht durch eine allgemeine Leistungsmengenzunahme nur mehr einen ruinös niedrigen Punktwert erhalten (vgl. z.B. BSG in SozR 4-2500 § 85 Nr. 5 und Nr. 9; Urteil vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 30/03 R).(…vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S. 409 m.w.N.; SozR 4-2500 § 85 Nr. 5; BSG vom 20.Oktober 2004, Az.: B 6 KA 30/03 R).
- BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91
Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02
Dabei ist es insbesondere zulässig, arztgruppenbezogene Töpfe zu bilden, wie dies in dem hier streitgegenständlichen HVM der Beklagten aus dem Jahr 1999 der Fall ist (vgl. BSG in SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S.25; Nr. 11 S.68; Nr. 26 S.183; Nr. 38 S.311;… SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S.124), obgleich dies dazu führen kann, dass die von den verschiedenen Arztgruppen erwirtschafteten Punkte nicht mit dem gleichen Punktwert vergütet werden.Die Klägerseite verweist auf das Urteil des BSG vom 29.09.1993 (Az.: B 6 KA 65/91 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4), in dem die Zusammen fassung von Leistungen nach den Abschnitten O 1, 0 II und O III des EBM in einem einheitlichen Laborfonds für unzulässig erachtet wurde.
- BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 30/01 R
Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf - Zuordnung - …
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02
Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung die Bildung von Honorarkontingenten für die einzelnen Arztgruppen mit dem Ziel der Stabilisierung der Punktwerte in den einzelnen Leistungsbereichen als rechtmäßig angesehen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S.408 f. m.w.N.).(vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S. 409 m.w.N.;… SozR 4-2500 § 85 Nr. 5; BSG vom 20.Oktober 2004, Az.: B 6 KA 30/03 R).
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 24, S.115 ff.). - BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R
Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der …
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02
Dabei ist es insbesondere zulässig, arztgruppenbezogene Töpfe zu bilden, wie dies in dem hier streitgegenständlichen HVM der Beklagten aus dem Jahr 1999 der Fall ist (…vgl. BSG in SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S.25; Nr. 11 S.68; Nr. 26 S.183; Nr. 38 S.311; SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S.124), obgleich dies dazu führen kann, dass die von den verschiedenen Arztgruppen erwirtschafteten Punkte nicht mit dem gleichen Punktwert vergütet werden. - LSG Bayern, 04.12.2002 - L 12 KA 199/01
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02
Der Senat hat bereits mit drei Urteilen vom 4. Dezember 2002 (Az.: L 12 KA 199/01, L 12 KA 200/01 und L 12 KA 201/01) entschieden, dass die Vergütung eines Radiologen mit umfangreichem strahlentherapeutischen Leistungsspektrum aus dem Kontingent der Radiologen und mit deren (im Fall des damaligen Klägers abgestaffelten) Punktwert rechtlich nicht zu beanstanden sei. - LSG Bayern, 04.12.2002 - L 12 KA 201/01
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02
Der Senat hat bereits mit drei Urteilen vom 4. Dezember 2002 (Az.: L 12 KA 199/01, L 12 KA 200/01 und L 12 KA 201/01) entschieden, dass die Vergütung eines Radiologen mit umfangreichem strahlentherapeutischen Leistungsspektrum aus dem Kontingent der Radiologen und mit deren (im Fall des damaligen Klägers abgestaffelten) Punktwert rechtlich nicht zu beanstanden sei. - LSG Bayern, 04.12.2002 - L 12 KA 200/01
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02
Der Senat hat bereits mit drei Urteilen vom 4. Dezember 2002 (Az.: L 12 KA 199/01, L 12 KA 200/01 und L 12 KA 201/01) entschieden, dass die Vergütung eines Radiologen mit umfangreichem strahlentherapeutischen Leistungsspektrum aus dem Kontingent der Radiologen und mit deren (im Fall des damaligen Klägers abgestaffelten) Punktwert rechtlich nicht zu beanstanden sei. - BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94
Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen …
- BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 28/01 R
Auswirkungen der Auflösung einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis auf …
- BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R
Honorarverteilungsmaßstab - Bildung von gesonderten Honorartöpfen für …
- LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
Anforderungen an die Ermittlung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) eines zur …
Diese Vorgehensweise hat der Senat bereits in seinem (rechtskräftigen) Urteil vom 8. Juni 2005 (Az.: L 12 KA 120/02), bei dem es u.a. um die Befüllung des Radiologentopfes ging, gebilligt.Außerdem ist ein durchschnittlicher Punktwert nach Einführung der EBM-Budgets nur noch bedingt als Vergleichskriterium geeignet, weil der Punktwert nicht mehr dem mengenmäßigen Leistungsverhalten der Ärzte insgesamt entspricht, sondern zumindest im budgetierten Bereich, dem der Großteil aller ärztlichen Leistungen angehört, künstlich stabilisiert ist (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2005, L 12 KA 120/02).
- LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 166/03
Honorarverteilung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV); Zusammenfassen der …
Außerdem ist ein durchschnittlicher Punktwert nach Einführung der EBM-Budgets nur noch eingeschränkt als Vergleichskriterium geeignet, weil der Punktwert nicht mehr dem mengenmäßigen Leistungsverhalten der Ärzte insgesamt entspricht, sondern zumindest im budgetierten Bereich, dem der Großteil aller ärztlichen Leistungen angehört, künstlich stabilisiert ist (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2005, L 12 KA 120/02). - LSG Bayern, 14.11.2007 - L 12 KA 275/05
Berechnungsweise der Gesamtvergütung für die Gesamtheit der zu vergütenden …
Eine solche Vorgehensweise wurde vom BSG wiederholt als zulässig erachtet und vom Senat bezüglich des hier streitgegenständlichen HVM auch bereits mit mehreren Urteilen gebilligt (z.B. Urteile vom 8. Juni 2005, Az.: L 12 KA 120/02; vom 31. Mai 2006, Az.: L12 KA 166/03 und L 12 KA 581/04; dazu Beschluss des BSG vom 23. Mai 2007, Az: B 6 KA 86/06 B, und vom 30. Mai 2007, Az: B 6 KA 85/06 B).
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