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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,34827
LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24 (https://dejure.org/2025,34827)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2025 - L 14 BA 39/24 (https://dejure.org/2025,34827)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2025 - L 14 BA 39/24 (https://dejure.org/2025,34827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 27 Abs 3 BGB, § 665 BGB
    Sozialversicherungspflicht - Präsident eines in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten Berufsverbandes (Deutscher Anwaltsverein) - Wahlamt - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - ehrenamtliche Tätigkeit - Abgrenzung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Ehrenamtliche Tätigkeit, ehrenamtliches Engagement, Wahlamt, Verein, Organ, abhängige Beschäftigung, selbständige Tätigkeit, Statusfeststellungsverfahren, Aufwandsentschädigung, Unentgeltlichkeit, Repräsentationstätigkeit, Verwaltungstätigkeit

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ulrich Schellenberg unterliegt: Präsidentenstelle beim DAV ist sozialversicherungspflichtig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    DAV-Präsident als Arbeitnehmer: Wie Gerichte das Ehrenamt gefährden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins unterfällt der Sozialversicherungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24
    Maßgeblich stellt das BSG auch aktuell weiterhin auf die Unentgeltlichkeit ab (Vorstandsmitglied einer rechtsfähigen gemeinnützigen Stiftung: BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris Rn. 30 ff.; Vorstandsmitglied einer eingetragenen Genossenschaft: BSG…, Urteil vom 12. Dezember 2023 - B 12 R 11/21 R -, juris Rn. 18; Arzt in Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge: BSG…, Urteil vom 12. Juni 2024 - B 12 BA 8/22 R -, juris Rn. 14).

    Sie sind unschädlich, wenn sie in Form von Aufwendungsersatz konkrete oder pauschal berechnete Aufwände abdecken (BSG…, Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R -, juris Rn. 34; BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris Rn. 31).

    Das BSG hat aber auch klargestellt, dass der zuvor aufgestellte Grundsatz, die organschaftliche Stellung einer ein Ehrenamt ausübenden Person führe regelmäßig nicht zu einer persönlichen Abhängigkeit, nicht greift, wenn die Tätigkeit ihr Gepräge nicht durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit erhält, sondern eine entgeltliche Tätigkeit zu Erwerbszwecken vorliegt (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris Rn. 30 ff; BSG…, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, juris Rn. 31).

    Die Verrichtung von Tätigkeiten zur Verfolgung eines ideellen Zwecks ohne Erwerbsabsicht muss objektiv erkennbar vorliegen; die gewährte Aufwandsentschädigung darf sich nicht als verdeckte Entlohnung einer Erwerbsarbeit darstellen (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris Rn. 31).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20

    Beschäftigung - Versicherungspflicht - Verein - Berufsverband - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24
    Diesen Maßstäben folgt die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 13. November 2024 - L 5 BA 10029/21 -, juris Rn. 41 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 -, juris Rn. 155 f.; LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 10. Mai 2023 - L 3 BA 9/21 -, juris Rn. 49 ff.).

    Dabei kann dahinstehen, ob ein Ehrenamt nicht mehr angenommen werden kann, wenn die rentenrechtliche Beitragsbemessungsgrenze (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 -, juris Rn. 156 ) oder die vom Sozialgericht auch herangezogenen Höchstbeträge nach § 41 Abs. 2 S. 2 bis 4 SGB IV für die Entschädigung von Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger erreicht oder überschritten ist bzw. sind.

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24
    Zudem ist ehrenamtliche Tätigkeit nicht auf Repräsentationsaufgaben beschränkt, sondern erhält ihr Gepräge durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit (ehrenamtlicher Kreishandwerksmeister: BSG, Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R -, juris Rn. 26 ff, 33 m.w.N.).

    Sie sind unschädlich, wenn sie in Form von Aufwendungsersatz konkrete oder pauschal berechnete Aufwände abdecken (BSG, Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R -, juris Rn. 34; BSG…, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris Rn. 31).

  • BSG, 12.06.2024 - B 12 BA 8/22 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit eines Arztes für die …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24
    Eine solche erhält ihr Gepräge durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit (BSG, Urteil vom 12. Juni 2024 - B 12 BA 8/22 R -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Maßgeblich stellt das BSG auch aktuell weiterhin auf die Unentgeltlichkeit ab (Vorstandsmitglied einer rechtsfähigen gemeinnützigen Stiftung: BSG…, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris Rn. 30 ff.; Vorstandsmitglied einer eingetragenen Genossenschaft: BSG…, Urteil vom 12. Dezember 2023 - B 12 R 11/21 R -, juris Rn. 18; Arzt in Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge: BSG, Urteil vom 12. Juni 2024 - B 12 BA 8/22 R -, juris Rn. 14).

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 8/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in einer …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24
    Das BSG hat aber auch klargestellt, dass der zuvor aufgestellte Grundsatz, die organschaftliche Stellung einer ein Ehrenamt ausübenden Person führe regelmäßig nicht zu einer persönlichen Abhängigkeit, nicht greift, wenn die Tätigkeit ihr Gepräge nicht durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit erhält, sondern eine entgeltliche Tätigkeit zu Erwerbszwecken vorliegt (BSG…, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris Rn. 30 ff; BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 R 8/20 R -, juris Rn. 31).
  • BFH, 14.05.2008 - XI R 70/07

    Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands - Keine …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24
    Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 14. Mai 2008 - XI R 70/07) habe darüber hinaus bei dem Präsidenten des Vorstandes eines Industrieverbands in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf "Selbständigkeit des Präsidenten" entschieden.
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2024 - L 5 BA 10029/21

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Vorstandsvorsitzende eines privaten, …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24
    Diesen Maßstäben folgt die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 13. November 2024 - L 5 BA 10029/21 -, juris Rn. 41 ff.; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 -, juris Rn. 155 f.; LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 10. Mai 2023 - L 3 BA 9/21 -, juris Rn. 49 ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24
    Diesen Maßstäben folgt die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 13. November 2024 - L 5 BA 10029/21 -, juris Rn. 41 ff.; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 -, juris Rn. 155 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Mai 2023 - L 3 BA 9/21 -, juris Rn. 49 ff.).
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24
    Denn die Rechtsprechung des BSG zur Abgrenzung von Selbständigkeit und Beschäftigung von GmbH-Geschäftsführern (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R -, juris Rn. 15 m.w.N.) verdeutlicht, dass eine Leitungsfunktion und auch die Befugnis, selbst Weisungen zu erteilen, eine abhängige Beschäftigung nicht ausschließen.
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24
    Das BSG hat jeweils in einer Gesamtwürdigung eine abhängige Beschäftigung angenommen, wenn ein ehrenamtlich Tätiger zugleich allgemein zugängliche Verwaltungsaufgaben übernommen und zudem für die Ausübung dieser Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung erhalten hat, die über den tatsächlichen Aufwänden lag (ehrenamtlicher Bürgermeister: BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R -, juris m.w.N.).
  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    (Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB 4 - keine …

  • BSG, 12.12.2023 - B 12 R 11/21 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vorstandsmitglied einer eingetragenen …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2026 - L 9 BA 38/24

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätige Vizepräsidentin eines …

    Rn. 38 aa) Ungeachtet des Aspekts der Ehrenamtlichkeit bzw. der Unentgeltlichkeit (dazu unten bb) und ausgehend von oben dargestellten üblichen Maßstäben (Eingliederung, Weisungsgebundenheit und fehlendes Unternehmerrisiko) sprechen die überwiegenden Gesichtspunkte zunächst dafür, die Tätigkeit der Klägerin als Vizepräsidentin des Beigeladenen im Zeitraum 7. Juni 2013 bis zum 31. Mai 2019 als abhängige Beschäftigung zu qualifizieren (vgl. insoweit mit demselben Ergebnis für den Präsidenten des Beigeladenen: Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Oktober 2025, L 14 BA 39/24 , nicht rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig zu B 12 BA 47/25 B).

    Rn. 53 Von einer Orientierung an der Beitragsbemessungsgrenze anstelle der Regelung in § 41 Abs. 2 Satz 2 SGB IV sieht der Senat ab (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2024 - L 4 BA 24/20; offen gelassen von LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2025 - L 14 BA 39/24 (Präsident des Beigeladenen, Aufwandsentschädigung in Höhe von 7.500 Euro) bzw. nachfolgend und derzeit noch anhängig BSG - B 12 BA 47/25 B), weil er die Regelung des § 41 Abs. 2 Satz 2 SGB IV mit ihrer Festlegung zur Höchstvergütung Ehrenamtlicher für sachnäher hält.

    Die Frage, ob für die Qualifizierung einer im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in organschaftlicher Stellung gezahlte Aufwandspauschale als verdecktes Entgelt auf die Höchstbeträge nach § 41 Abs. 2 Satz 2 SGB IV oder andere Maßstäbe - wie etwa die Beitragsbemessungsgrenze - zurückgegriffen werden kann oder muss, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt (vgl. zur Maßgeblichkeit der Beitragsbemessungsgrenze LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2024 - L 4 BA 24/20; ausdrücklich offen gelassen von LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2025 - L 14 BA 39/24 , nachfolgend und derzeit noch anhängig BSG - B 12 BA 47/25 B).

  • SG Münster, 20.11.2025 - S 14 BA 13/25
    Insoweit knüpft das Gericht zur Akzentuierung des hier vorliegenden besonderen Einzelfalles an den aktuellen Fach-Beitrag vom 24.10.2025 von Prof. Jahn, FD-SozVR 2025, 817720, in Bezug auf das Urteil des LSG Berlin - Brandenburg Urteil vom 09.10.2025 - L 14 BA 39/24, zur Beitragspflicht für die Tätigkeit des vormaligen Präsidenten des Deutschen Anwaltvereeins ( DAV ) an.

    Engel, Sozialversicherungspflicht einer ehrenamtlich tätigen Vizepräsidentin ( des Deutschen Anwaltvereins - DAV -) = ZStV 2024, 194 , gleichfalls SG Berlin Urteil vom 14.2.2025 - S 221 BA 18/23, juris: Sozialversicherungspflicht des Präsidenten des Vereins der Zahnärztekammern der Bundesländer sowie zuletzt noch LSG Berlin - Brandenburg Urteil vom 09.10.2025 - L 14 BA 39/24, schriftliche Urteilsgründe zu Letzterem liegen bei Absetzung dieser Entscheidung jedenfalls auch in beck online noch nicht vor.

    Und nochmals zur Klarstellung für alle Beteiligten wird hiermit letztlich auch die Problemlage - in bewusster Abweichung zu der bereits genannten Entscheidung zum früheren DAV-Bundesvorsitzenden - des LSG Berlin - Brandenburg Urteil vom 09.10.2025 - L 14 BA 39/24 in der bei beck aktuell online veröffentlichten Besprechung von Prof. Dr. Greiner, Bonn, zu LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 09.10.2025 - L 14 BA 39/24; Gastkommentar vom 07.11.2025, Titel : "DAV-Präsident als Arbeitnehmer: Wie Gerichte das Ehrenamt gefährden" , hier in vollem Wortlaut und mit voller Überzeugung (§ 128 SGG) der Kammer wieder gegeben:.

  • SG Münster, 14.11.2024 - S 14 BA 13/25
    Insoweit knüpft das Gericht zur Akzentuierung des hier vorliegenden besonderen Einzelfalles an den aktuellen Fach-Beitrag vom 24.10.2025 von Prof. Jahn, FD-SozVR 2025, 817720, in Bezug auf das Urteil des LSG Berlin - Brandenburg Urteil vom 09.10.2025 - L 14 BA 39/24, zur Beitragspflicht für die Tätigkeit des vormaligen Präsidenten des Deutschen Anwaltvereeins ( DAV ) an.

    Engel, Sozialversicherungspflicht einer ehrenamtlich tätigen Vizepräsidentin ( des Deutschen Anwaltvereins - DAV -) = ZStV 2024, 194 , gleichfalls SG Berlin Urteil vom 14.2.2025 - S 221 BA 18/23, juris: Sozialversicherungspflicht des Präsidenten des Vereins der Zahnärztekammern der Bundesländer sowie zuletzt noch LSG Berlin - Brandenburg Urteil vom 09.10.2025 - L 14 BA 39/24, schriftliche Urteilsgründe zu Letzterem liegen bei Absetzung dieser Entscheidung jedenfalls auch in beck online noch nicht vor.

    Und nochmals zur Klarstellung für alle Beteiligten wird hiermit letztlich auch die Problemlage - in bewusster Abweichung zu der bereits genannten Entscheidung zum früheren DAV-Bundesvorsitzenden - des LSG Berlin - Brandenburg Urteil vom 09.10.2025 - L 14 BA 39/24 in der bei beck aktuell online veröffentlichten Besprechung von Prof. Dr. Greiner, Bonn, zu LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 09.10.2025 - L 14 BA 39/24; Gastkommentar vom 07.11.2025, Titel : "DAV-Präsident als Arbeitnehmer: Wie Gerichte das Ehrenamt gefährden" , hier in vollem Wortlaut und mit voller Überzeugung (§ 128 SGG) der Kammer wieder gegeben:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2026 - L 8 BA 38/24
    aa) Ungeachtet des Aspekts der Ehrenamtlichkeit bzw. der Unentgeltlichkeit (dazu unten bb) und ausgehend von oben dargestellten üblichen Maßstäben (Eingliederung, Weisungsgebundenheit und fehlendes Unternehmerrisiko) sprechen die überwiegenden Gesichtspunkte zunächst dafür, die Tätigkeit der Klägerin als Vizepräsidentin des Beigeladenen im Zeitraum 7. Juni 2013 bis zum 31. Mai 2019 als abhängige Beschäftigung zu qualifizieren (vgl. insoweit mit demselben Ergebnis für den Präsidenten des Beigeladenen: Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Oktober 2025, L 14 BA 39/24, nicht rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig zu B 12 BA 47/25 B).

    Von einer Orientierung an der Beitragsbemessungsgrenze anstelle der Regelung in § 41 Abs. 2 Satz 2 SGB IV sieht der Senat ab (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2024 - L 4 BA 24/20; offen gelassen von LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2025 - L 14 BA 39/24 [Präsident des Beigeladenen, Aufwandsentschädigung in Höhe von 7.500 Euro] bzw. nachfolgend und derzeit noch anhängig BSG - B 12 BA 47/25 B), weil er die Regelung des § 41 Abs. 2 Satz 2 SGB IV mit ihrer Festlegung zur Höchstvergütung Ehrenamtlicher für sachnäher hält.

    Die Frage, ob für die Qualifizierung einer im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in organschaftlicher Stellung gezahlte Aufwandspauschale als verdecktes Entgelt auf die Höchstbeträge nach § 41 Abs. 2 Satz 2 SGB IV oder andere Maßstäbe - wie etwa die Beitragsbemessungsgrenze - zurückgegriffen werden kann oder muss, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt (vgl. zur Maßgeblichkeit der Beitragsbemessungsgrenze LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2024 - L 4 BA 24/20; ausdrücklich offen gelassen von LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2025 - L 14 BA 39/24, nachfolgend und derzeit noch anhängig BSG - B 12 BA 47/25 B).

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