Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - L 19 AS 1917/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X §§ 102 ff.; SGB X § 107
Rechtsfolgen einer Rentenbewilligung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen einer Rentenbewilligung; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Ziviles Bereicherungsrecht
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 04.08.2016 - S 28 AS 5276/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - L 19 AS 1917/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R
Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - Nachzahlung einer Rente wegen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - L 19 AS 1917/16
Sollte, wovon die Klägerin offenbar ausgeht, der Rentenversicherungsträger dem Beklagten einen zu hohen Betrag erstattet haben, müsste die Klägerin dies, worauf bereits das Sozialgericht zutreffend hingewiesen hat, gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend machen (vgl. BSG, Urteile vom 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R …und vom 22.05.2002 - B 8 KN 11/00 R - SozR 3-2600 § 93 Nr. 12), weil dieser insoweit nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Klägerin frei geworden wäre.Denn auch das Bereicherungsrecht des BGB würde der Klägerin - entgegen ihrer Auffassung - keinen Anspruch gewähren (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R).
Anders ausgedrückt: Hat der Rentenversicherungsträger dem Beklagten zu Unrecht Beträge erstattet, ist er von seiner Leistungspflicht aus dem Rentenversicherungsverhältnis gegenüber der Klägerin nicht befreit worden (BSG, Urteil vom 28.10.2008 - B 8 SO 11/08 R).
- BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - L 19 AS 1917/16
Seine Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen entsprechen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilen Bereicherungsanspruchs (vgl. nur BSG, Urteil vom 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R - m.w.N.). - BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 11/00 R
Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - L 19 AS 1917/16
Sollte, wovon die Klägerin offenbar ausgeht, der Rentenversicherungsträger dem Beklagten einen zu hohen Betrag erstattet haben, müsste die Klägerin dies, worauf bereits das Sozialgericht zutreffend hingewiesen hat, gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend machen (vgl. BSG, Urteile vom 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R und vom 22.05.2002 - B 8 KN 11/00 R - SozR 3-2600 § 93 Nr. 12), weil dieser insoweit nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Klägerin frei geworden wäre. - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13
Verrechnung einer Rentennachzahlung mit Erstattungsansprüchen; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - L 19 AS 1917/16
Rn. 31 Im Übrigen kann dahinstehen, ob der Rentenversicherungsträger zu Unrecht angenommen hat, dass der sich aus der Rentenbewilligung ergebende Zahlungsanspruch der Klägerin in Höhe von 56% der Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 107 SGB X erloschen ist (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2015 - L 2 R 237/13) bzw. ob die Klägerin nach Erhalt des Rentenbewilligungsbescheides nachträglich Wohngeld für die Zeit bis zum 31.08.2015 beantragen konnte (…vgl. hierzu Pattar in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 40a Rn. 40.4;… Aubel in: Schlegel/ Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 40 Rn. 150). - BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82
Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - L 19 AS 1917/16
Die Erstattungsansprüche des Beklagten gegenüber anderen Sozialleistungsträgern aus §§ 40a, 44a Abs. 3 SGB II i.V.m. 102 ff. SGB X sind nicht von der Rechtsposition des Leistungsberechtigten abgeleitet (vgl. BSG, Urteil vom 01.12.1983 - 4 RJ 91/82 - BSGE 56, 69).
- SG Düsseldorf, 26.03.2019 - S 15 AS 477/17 Zahlt der Rentenversicherungsträger an den Träger der Grundsicherung, so zahlt er nicht auf die bestehende rentenversicherungsrechtliche Schuld gegenüber dem Leistungsempfänger, sondern auf eine eigenständige Erstattungsschuld gegenüber dem Träger der Grundsicherung (vgl. LSG NRW, Urteil vom 09.02.2017 L 19 AS 1917/16, Rn. 35, juris).
Auf die Frage, ob der Beklagte vom Rentenversicherungsträger einen zu hohen Betrag zwecks Befriedigung eines Erstattungsanspruchs erhalten hat, kommt es dabei nicht an (vgl. LSG NRW, Urteil vom 09.02.2017, a.a.O., Rn. 34).
Rn. 21 Selbst wenn der Rentenversicherungsträger dem Beklagten einen zu hohen Betrag erstattet hätte, müsste der Kläger dies gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend machen und könnte diesen Teil der Erstattungsforderung nicht vom Beklagten ausgezahlt verlangen (vgl. BSG…, Urteil vom 29.09.2009 B 8 SO 11/08 R, Rn. 11, juris; LSG NRW, Urteil vom 09.02.2017, a.a.O., Rn. 35).
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zahlungsanspruch des Leistungsberechtigten …
Hat die DRV (Teil-)Beträge zu Unrecht erstattet, ist sie von ihrer Leistungspflicht aus dem Rentenversicherungsverhältnis gegenüber dem Kläger nicht frei geworden und muss diese Beträge noch an ihn auskehren (vgl. BSG…, Urteil vom 28. Oktober 2008, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2017, Az.: L 19 AS 1917/16, juris RN 35-37).
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