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| LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2014 - L 2 AS 1627/13 B |
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Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Erforderlichkeit einer Abrechnung nach § 10 RVG für den Ausgleich der vom Rechtsanwalt vorgelegten Kostenrechnung im Rahmen der Kostenerstattung nach § 63 SGB X
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 18.07.2013 - S 13 AS 1249/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2014 - L 2 AS 1627/13 B
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2014 - L 2 AS 1627/13
Unabhängig von den Erfolgsaussichten der Klage ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Hinblick auf das bereits bei dem Bundessozialgericht anhängige Verfahren zur höchstrichterlichen Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage - B 14 AS 60/2013 R - mutwillig ist.Rn. 4 Der Senat geht davon aus, dass für Verfahren, in denen alleine um die Frage der Erforderlichkeit einer Abrechnung nach § 10 RVG für den Ausgleich der vom verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt vorgelegten Kostenrechnung im Rahmen der Kostenerstattung nach § 63 SGB X gestritten wird, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, da davon auszugehen ist, dass ein kostenbewusster Bemittelter nach Anhängigkeit des Musterverfahrens B 14 AS 60/13 R vor dem BSG ein anhängig gemachtes Klageverfahren mit dem gleichen Ziel ohne Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten nach Klageerhebung zum Ruhen gebracht oder einen Unterwerfungsvergleich mit dem Beklagten abgeschlossen hätte.
Dieser Beschluss stützt sich auf die Entscheidung des nämlichen Senats vom 17.10.2013, L 7 AS 1139/12, die Gegenstand des Verfahrens vor dem BSG, B 14 AS 60/13 R, ist.
- BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2014 - L 2 AS 1627/13
Bei der Beurteilung der Frage, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung mutwillig erscheint, ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz [GG] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) zu beachten, dass es nicht zu einer Besserstellung desjenigen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vornherein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko abwägen muss, kommen darf (BVerfG, Beschluss vom 18.11.2009, 1 BvR 2455/08, RdNr. 9 bei juris, und 25.04.2012, 1 BvR 2869/11, RdNr. 13 bei juris). - BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2014 - L 2 AS 1627/13
Bei der Beurteilung der Frage, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung mutwillig erscheint, ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz [GG] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) zu beachten, dass es nicht zu einer Besserstellung desjenigen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vornherein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko abwägen muss, kommen darf (BVerfG, Beschluss vom 18.11.2009, 1 BvR 2455/08, RdNr. 9 bei juris, und 25.04.2012, 1 BvR 2869/11, RdNr. 13 bei juris). - BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH
Versagung der Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2014 - L 2 AS 1627/13
Mutwillig ist die Rechtsverfolgung gemäß § 114 ZPO dann, wenn ein verständiger und vernünftiger anderer Beteiligter, der für die Kosten selbst aufkommen muss, den Prozess nicht führen würde (BSG, Beschluss vom 24.05.2000, B 1 KR 4/99 BH, RdNr. 4 bei juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2014 - L 2 AS 1627/13
Dieser Beschluss stützt sich auf die Entscheidung des nämlichen Senats vom 17.10.2013, L 7 AS 1139/12, die Gegenstand des Verfahrens vor dem BSG, B 14 AS 60/13 R, ist.
- SG Stralsund, 05.01.2017 - S 7 AS 979/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der …
Rn. 8 Bietet die Verwaltungsbehörde einem Widerspruchsführer an, ein Verfahren wegen eines bereits beim Sozialgericht anhängigen Verfahrens der Beteiligten, welches auch die erneut aufgeworfenen (Grundsatz-)Rechtsfragen berührt, ruhend zu stellen, ist die nach Beharren auf der Entscheidung im Widerspruchsverfahren erfolgte Klageerhebung als mutwillig anzusehen (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. August 2009 - L 6 AS 227/09 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. August 2014 - L 2 AS 1627/13 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08. August 2012 - L 7 AS 287/12 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B -, zitiert nach juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Februar 2016 - L 7 AS 1267/15 B PKH -, zitiert nach juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B -, juris und Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09. Juli 2012 - L 6 AS 12/12 B PKH, zitiert nach juris).
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