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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37847
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14 (https://dejure.org/2014,37847)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.10.2014 - L 2 R 258/14 (https://dejure.org/2014,37847)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - L 2 R 258/14 (https://dejure.org/2014,37847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV; § 20 SGB X; § 22 SGB X; § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG; § 27 Abs. 4 WEG; § 29 WEG
    Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Auftrag gegebenen Tätigkeit als Hausverwalter und Hausmeister

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hausmeister und Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen; §§ 27 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 WEG; 7, 28p SGB IV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Auftrag gegebenen Tätigkeit als Hausverwalter und Hausmeister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).

    Rn. 22 Ein unternehmerisches Risiko kann nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit sein, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14
    Viele Hausverwalter bieten ihre Leistungen im Rahmen einer selbständigen Erwerbstätigkeit an (die zivilgerichtliche Rechtsprechung stellt in diesem Zusammenhang auch auf "Verwaltungsfirmen" ab, vgl. BGH, Urteil vom 01. April 2011 - V ZR 96/10 -, NZM 2011, 515); auch im Bereich der Hausmeisterdienstleistungen treten auf dem Markt zunehmend selbständige Anbieter auf.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14
    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung billigt diesbezüglich einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft außerhalb der Durchführung zuvor gefasster Beschlüsse der Eigentümerversammlung ohnehin im Ausgangspunkt lediglich ein Notgeschäftsführungsrecht zu (BGH, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10 -, NJW-RR 2011, 1093).
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14
    Rn. 23 Soweit nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, hat im Ausgangspunkt das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw. Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt, vielmehr ist jeder Sachverhalt, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen (BSG, Urt. v. 04. November 2009, - B 12 R 7/08 R -, SozR 4-2600 § 2 Nr. 13).
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