Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Krankenhausarzt - Maßgeblichkeit der Versorgungslage im einzelnen Planungsbereich - atypischer Ausnahmefall - Fortsetzungsfeststellungsklage - Bedarfsprüfung - Verfassungsmäßigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 31a Abs. 1 S. 2 Ärzte-ZV; § ... 116 S. 2 SGB V; Art. 12 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 1 SGV V; § 12 Abs. 1 SGB V; § 70 Abs. 1 SGB V; § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 101 Abs. 1 S. 5 SGB V; § 12 Abs. 3 S. 2 Ärzte-ZV; Art. 19 Abs. 4 GG; § 131 Abs. 1 S. 3 SGG
Voraussetzungen für die Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Durchführung von ambulanten MRT-Leistungen in der diagnostischen Radiologie; Beurteilung des Bestehens einer Versorgungslücke; Qualitativ-spezieller Bedarf als Grundlage für die Erweiterung der einem ... - IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Ermächtigung - Für MRT-Ermächtigung ist der Planungsbereich maßgeblich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Ermächtigung eines Krankenhausarztes in der vertragsärztlichen Versorgung, Maßgeblichkeit der Versorgungslage in benachbarten Planungsbereichen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Durchführung von ambulanten MRT-Leistungen in der diagnostischen Radiologie; Beurteilung des Bestehens einer Versorgungslücke; Qualitativ-spezieller Bedarf als Grundlage für die Erweiterung der einem ...
Verfahrensgang
- SG Hannover, 10.04.2002 - S 5 KA 66/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02
- BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61
Leitende Krankenhausärzte
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02
Die Entscheidung des Gesetzgebers, im Interesse der bestmöglichen ärztlichen Versorgung der Versicherten, also aus objektiven Gründen des öffentlichen Wohles, die Krankenhausärzte nur insoweit zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung heranzuziehen, als ein Bedürfnis besteht, verletzt die Krankenhausärzte nicht in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfGE 16, 286).Es liegt in der Natur der Sache, dass der Patient, der die Wohltaten der sozialen Krankenversicherung genießt, auch sachgemäße Beschränkungen in Kauf nehmen muss (BVerfGE 16, 286).
Ein Krankenhausarzt hat normalerweise seine Arbeitskraft in erster Linie der stationären Behandlung der Krankenhauspatienten zu widmen (BVerfGE 16, 286).
- BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96
Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02
Rn. 57 Im vorstehend erläuterten Rahmen war der beklagte Ausschuss nicht nur berechtigt, sondern aufgrund der durch seine Anrufung begründeten sachlichen Zuständigkeit, als zweite Verwaltungsinstanz das Verpflichtungsbegehren des Klägers auf eine weitergehende Zulassung in tatsächlicher wie in rechtlicher Beziehung vollinhaltlich und umfassend zu prüfen, auch verpflichtet, die Frage des Versorgungsbedarfs eigenständig zu beurteilen (BSG, SozR 3-2500 § 101 Nr. 1).Anders als die Zulassung eines niedergelassenen Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung (vgl. etwa BSG, SozR 3-2500 § 101 Nr. 1, zum - bezogen auf Sonderbedarfszulassungen - erforderlichen quantitativen Ausmaß einer Versorgungsbedarfs im Umfang einer wirtschaftlich tragfähigen Vertragsarztpraxis) soll die Ermächtigung eines Krankenhausarztes diesem nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage sichern; Gegenstand einer Ermächtigung ist vielmehr zumindest im Regelfall nur eine Nebentätigkeit.
- BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 39/00 R
Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02
Nur mit dieser Maßgabe gilt der in der gesetzlichen Formulierung im Grundsatz zum Ausdruck kommende Vorrang der niedergelassenen Vertragsärzte (…BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 10; BSG, B. v. 30. November 1994, Az: 6 BKa 27/93; vgl. auch BSG, U. v. 27. Juni 2001, Az: B 6 KA 39/00 R: In dem angefochtenen Bescheid wird nicht festgestellt, welches Behandlungsspektrum der Beigeladene.Bezogen auf diesen Planungsbereich steht zwischen den Beteiligten außer Streit, dass im maßgeblichen Zeitraum 1999 - 2001 kein niedergelassener Radiologe MRT-Leistungen erbracht hat, dass mithin diesbezüglich der Kläger ein besonderes Leistungsangebot bereithielt, wie es im Rahmen einer ausreichenden ambulanten ärztlichen Versorgung benötigt und von den niedergelassenen Ärzten nicht angeboten wurde (vgl. zu diesen Kriterien: BSG, Urteil vom 27. Juni 2001, Az: B 6 KA 39/00).
- BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91
Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02
Rn. 47 1. Soweit dem Kläger in den angefochtenen Beschlüssen sachlich begrenzte Ermächtigungen erteilt worden sind, stehen diese im vorliegenden Verfahren nicht zur Überprüfung, weil sie von keinem der Beteiligten angegriffen worden sind (BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 4).Rn. 58 a) Einen Bedarf in quantitativ-allgemeiner Hinsicht, also im Hinblick darauf, dass für das jeweilige Fachgebiet keine ausreichende Zahl von Ärzten für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht (BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 4), macht der Kläger selbst nicht geltend.
- BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R
Vertragsärztliche Versorgung - Nachrangigkeit - Ermächtigung - Angebot - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02
Eine derartige Versorgungslücke kann sich nach der Rechtsprechung entweder daraus ergeben, dass in einem bestimmten Bereich zu wenige niedergelassene Ärzte vorhanden sind, um den Bedarf zu decken (quantitativ-allgemeiner Bedarf), oder daraus, dass ein Krankenhausarzt besondere, für eine ausreichende Versorgung notwendige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anbietet, die von den niedergelassenen Ärzten nicht bzw. nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden (qualitativ-spezieller Bedarf; zum Ganzen vgl. BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 23 m.w.N.).Entscheidungen der Zulassungsgremien sind daher hinzunehmen, wenn sie sich im Rahmen der Beurteilungsermächtigung halten (vgl. zum Ganzen ebenfalls BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 23 m.w.N.).
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02
zur Verfügung stellen könnte, über das die niedergelassenen Nervenärzte im Planungsbereich R. nicht verfügen; vgl. auch BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 24: ..ist nicht umstritten, dass die vom Kläger erstrebte Erweiterung seiner Ermächtigung ausschließlich Leistungen umfasst, die von den niedergelassenen Ärzten am Ort in ausreichendem Umfang und in der gebotenen Qualität angeboten werden; Hervorhebungen jeweils durch den Senat; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, U. v. 21. Mai 1997, Az: L 11 Ka 198/96). - BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R
Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02
Rn. 77 Soweit der beklagte Ausschuss dem Urteil des BSG vom 25. November 1998 (SozR 3-2500 § 97 Nr. 2) entnehmen zu können meint, dass Bedarfsprüfungen auch unter Berücksichtigung der Versorgungssituation in einem angrenzenden Planungsbereich vorzunehmen seien, verkennt er die Vorgaben dieses Urteils. - BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93
Krankenhausarzt - Ermächtigung - Planungsbereich - Bedarfsermittlung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02
Nur mit dieser Maßgabe gilt der in der gesetzlichen Formulierung im Grundsatz zum Ausdruck kommende Vorrang der niedergelassenen Vertragsärzte (BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 10; BSG, B. v. 30. November 1994, Az: 6 BKa 27/93; vgl. auch BSG, U. v. 27. Juni 2001, Az: B 6 KA 39/00 R: In dem angefochtenen Bescheid wird nicht festgestellt, welches Behandlungsspektrum der Beigeladene. - BSG, 30.11.1994 - 6 BKa 27/93
Beschwerde eines Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02
Nur mit dieser Maßgabe gilt der in der gesetzlichen Formulierung im Grundsatz zum Ausdruck kommende Vorrang der niedergelassenen Vertragsärzte (BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 10; BSG, B. v. 30. November 1994, Az: 6 BKa 27/93; vgl. auch BSG, U. v. 27. Juni 2001, Az: B 6 KA 39/00 R: In dem angefochtenen Bescheid wird nicht festgestellt, welches Behandlungsspektrum der Beigeladene. - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02
zur Verfügung stellen könnte, über das die niedergelassenen Nervenärzte im Planungsbereich R. nicht verfügen; vgl. auch BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 24: ..ist nicht umstritten, dass die vom Kläger erstrebte Erweiterung seiner Ermächtigung ausschließlich Leistungen umfasst, die von den niedergelassenen Ärzten am Ort in ausreichendem Umfang und in der gebotenen Qualität angeboten werden; Hervorhebungen jeweils durch den Senat; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, U. v. 21. Mai 1997, Az: L 11 Ka 198/96). - BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
- BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88
Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer …
- BVerwG, 03.07.1961 - III C 339.58
Rechtsmittel
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08
Vertragsarztangelegenheiten
So kann bei Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete - wie hier - auch die Versorgungssituation in räumlich angrenzen Gebieten für die Prüfung der Notwendigkeit einer Sonderbedarfszulassung berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 -) oder ausnahmsweise mit nachvollziehbarer Begründung von dem Grundsatz abgewichen werden, dass auf den gesamten Planungsbereich abzustellen ist (LSG NRW, Beschluss vom 23.08.2006 - L 10 B 11/06 KA ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.02.2005 - L 3 KA 253/02 -, jeweils betreffend Ermächtigungen; LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - betreffend Sonderbedarf). - SG München, 17.06.2020 - S 38 KA 5/18
Räumliche Versorgungsangebote - fachärztliche Versorgung
Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine relativ seltene Subspezialisierung handelt, die Inanspruchnahme dieser Spezialisten üblich und ein wohnortnahes Versorgungsangebot nicht zu erwarten ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.02.2005, Az L 3 KA 253/02).Dabei ist nach Auffassung des Gerichts wegen der vergleichbaren Interessenlage auch bei einem Ermächtigungsbegehren die gesetzgeberische Wertung, die in der BedarfsplanungsRichtlinie zum Ausdruck kommt, heranzuziehen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.02.2005, Az. L 3 KA 253/02).
Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine relativ seltene Subspezialisierung handelt, die Inanspruchnahme dieser Spezialisten üblich und ein wohnortnahes Versorgungsangebot nicht zu erwarten ist (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.02.2005, Az. L 3 KA 253/02).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08
Vertragsarztangelegenheiten
So kann bei Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete - wie hier - auch die Versorgungssituation in räumlich angrenzen Gebieten für die Prüfung der Notwendigkeit einer Sonderbedarfszulassung berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 -) oder ausnahmsweise mit nachvollziehbarer Begründung von dem Grundsatz abgewichen werden, dass auf den gesamten Planungsbereich abzustellen ist (LSG NRW, Beschluss vom 23.08.2006 - L 10 B 11/06 KA ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.02.2005 - L 3 KA 253/02 -, jeweils betreffend Ermächtigungen; LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - betreffend Sonderbedarf).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03
Ermächtigung des Krankenhausarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen …
Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag (Az: L 3 KA 253/02) ausgeführt hat, kann ein derartiger atypischer Ausnahmefall auch vorliegen, wenn spezielle Leistungen in Frage stehen, die von einer zahlenmäßig kleinen Minderheit von Ärzten erbracht werden, sodass ein wohnortnahes Angebot nicht zu erwarten und eine planungsbereichsübergreifende Inanspruchnahme der wenigen Spezialisten üblich ist. - SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 8/05
Vertragsarztangelegenheiten
Dies ist u.a. dann der Fall, wenn spezielle Leistungen in Frage stehen, die nur von einer zahlenmäßig kleinen Minderheit der Ärzte der betroffenen Facharztgruppe erbracht werden, so dass eine planungsbereichsübergreifende Inanspruchnahme dieser Spezialisten üblich ist (LSG ND-B, Urt. v. 9.2.2005, L 3 KA 253/02).Spezielle Leistungen können nicht selten in Anbetracht einer quantitativ geringen Nachfrage und/oder aufgrund etwaiger besonderer fachlicher und/oder technischer Anforderungen an ihre Erbringung in fachlicher und/oder ökonomischer Hinsicht nur dann angemessen angeboten werden, wenn dem entsprechend spezialisierten Facharzt ein die Grenzen eines üblichen Planungsbereiches nachhaltig übersteigender regionaler Einzugsbereich zur Verfügung steht (LSG ND-B, Urt. v. 9.2.2005, L 3 KA 253/02).
- SG Marburg, 31.03.2006 - S 12 KA 341/06
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Ermittlung der Bedarfssituation - …
Nach LSG Niedersachsen ist dies u. a. dann der Fall, wenn spezielle Leistungen in Frage stehen, die nur von einer auch zahlenmäßig kleinen Minderheit der Ärzte der betroffenen Facharztgruppe erbracht werden, so dass eine planungsbereichsübergreifende Inanspruchnahme dieser Spezialisten üblich und ein wohnortnahes Angebot nicht zu erwarten ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.02.2005, Az.: L 3 KA 253/02, juris Rdnr. 66 bis 69 (Revision anhängig, Az.: B 6 KA 14/05 R)). - SG München, 07.01.2020 - S 38 KA 972/15
Ermächtigung zur Konsiliartätigkeit eines Arztes
Rn. 29 Was die von den Beteiligten aufgeworfene Frage betrifft, ob planungsbereichsüberschreitende Versorgungsangebote mit zu berücksichtigen sind, gilt nach der Rechtsprechung, dass grundsätzlich auf die örtliche Versorgungssituation im jeweiligen Planungsbereich abzustellen ist und nur im Ausnahmefall - wenn dem entsprechend spezialisierten Facharzt ein die Grenzen eines üblichen Planungsbereichs nachhaltig übersteigender regionaler Einzugsbereich zur Verfügung steht - planungsbereichsübergreifende Versorgungsangebote mit zu berücksichtigen sind (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.02.2005, Az. L 3 KA 253/02).
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