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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 30.09.2019 - L 4 AS 95/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50806
LSG Hamburg, 30.09.2019 - L 4 AS 95/17 (https://dejure.org/2019,50806)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30.09.2019 - L 4 AS 95/17 (https://dejure.org/2019,50806)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30. September 2019 - L 4 AS 95/17 (https://dejure.org/2019,50806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 34 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 13.05.2011, § 2 Abs 2 SGB 2, Art 3 Abs 1 GG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch wegen sozialwidrigen Verhaltens - Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 3/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten …

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2019 - L 4 AS 95/17
    Er rügt unter Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Februar 2017 (B 14 AS 3/16 R), wonach das Aufrechterhalten der Hilfebedürftigkeit kein Herbeiführen der Leistungsvoraussetzungen nach dem SGB II bedeute und damit nach dem bis zum 31. Juli 2016 geltenden Recht keinen Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten begründe, dass der Kläger die gewährten Leistungen erstatten müsse, weil er bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht im Leistungsbezug gestanden habe, während ein bereits Hilfebedürftiger hierzu nicht verpflichtet sei.

    Denn die Vorschriften über Sanktionen einerseits (§§ 31 ff. SGB II) und über die Ersatzpflicht andererseits (§ 34 SGB II) stehen nur insoweit in einem Abhängigkeitsverhältnis, als Leistungsminderungen einen Ersatzanspruch mindern, weil dieser nur die gezahlten Leistungen erfasst (BSG, Urteil vom 8.2.2017 - B 14 AS 3/16 R, juris Rn. 18).

    Grund hierfür ist die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 8.2.2017 - B 14 AS 3/16 R, juris Leitsatz 2. sowie Rn. 17ff.), nach der das Aufrechterhalten der Leistungsvoraussetzungen nicht als Herbeiführen der Leistungsvoraussetzungen zu verstehen ist und deshalb nach der bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung von § 34 Abs. 1 S. 1 SGB II keinen Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten begründet.

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten- …

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2019 - L 4 AS 95/17
    Rn. 20 Das Handeln des Klägers ist auch als sozialwidrig anzusehen (ausführlich zu diesem ungeschriebenen, gleichwohl aber unverzichtbaren Tatbestandsmerkmal BSG, Urteil vom 2. November 2012 - B 4 AS 39/12 R, juris Rn. 16 ff.).

    Mit diesem Merkmal soll sichergestellt werden, dass nicht jedes Verhalten, das eine Hilfebedürftigkeit bzw. Leistungserbringung nach dem SGB II verursacht, zur Erstattungspflicht führt; vielmehr soll die Erstattungspflicht nur dann eingreifen, wenn ein Verhalten einen spezifischen Bezug bzw. einen inneren Zusammenhang zur Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit bzw. Leistungserbringung aufweist (nochmals BSG, Urteil vom 2. November 2012 - B 4 AS 39/12 R, juris Rn. 16).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Handeln in seiner Tendenz - also in seiner ihm innewohnenden Richtung - auf die Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit gerichtet ist (nochmals BSG, Urteil vom 2. November 2012 - B 4 AS 39/12 R, juris Rn. 22).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2019 - L 4 AS 95/17
    Dass sie strenger behandelt werden als jene, verstößt nach Ansicht des Senats nicht gegen das hier allein als Maßstab heranzuziehende Willkürverbot bzw. hält sich noch innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber - wenn man ihm die Auslegung seines Gesetzes durch das BSG zurechnen will - im Bereich der hier in Rede stehenden gewährenden Staatstätigkeit zusteht (allgemein zu den Vorgaben des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG an den Gesetzgeber BVerfG, Beschluss vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07, juris Rn. 40ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - L 19 AS 1303/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2019 - L 4 AS 95/17
    Diese Voraussetzung ist hier erfüllt: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer ist, wenn damit sehenden Auges der Verlust eines bedarfsdeckenden Einkommens und die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit herbeigeführt wird - wie hier durch den Kläger -, der Musterfall einer sozialwidrigen Handlung (…im Ergebnis ebenso Schwitzky, in: LPK-SGB II, 6. Aufl. 2017, § 34 Rn. 15; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.4.2013 - L 19 AS 1303/12, juris Rn. 34f.).
  • LSG Hamburg, 18.01.2024 - L 4 AS 295/22

    Feststellung und Geltendmachung eines Ersatzanspruchs wegen der Eigenkündigung …

    Rn. 62 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer ist, wenn damit sehenden Auges der Verlust eines bedarfsdeckenden Einkommens und die Arbeitslosigkeit herbeigeführt wird, insbesondere keine Anschlussbeschäftigung besteht, im Regelfall eine sozialwidrige Handlung (vgl. Urteil des Senats vom 30.9.2019 - L 4 AS 95/17 ; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 22.4.2013 - L 19 AS 1303/12, Rn. 34f.; LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 12.12.2018 - L 13 AS 5/17, Rn. 15;… Thurn in: Münder/Geiger/Lenze, LPK-SGB II, 8. Aufl. 2023, § 34 Rn. 15).

    Zu der Frage, wann eine Arbeit zumutbar ist und daher kein wichtiger Grund vorliegt, das Beschäftigungsverhältnis (umgehend) zu lösen, kann auf die Wertungen des § 10 SGB II zurückgegriffen werden (Urteil des Senats vom 30.9.2019 - L 4 AS 95/17 , Rn. 22 ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2018 - L 13 AS 162/17, Rn. 37; Fügemann in: Hauck/Noftz, SGB 11, 10.

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