Rechtsprechung
| LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11, L 4 KA 45/11, L 4 KA 46/11, L 4 KA 47/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- hessen.de (Kurzinformation)
Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen rechtswidrig
- hessen.de (Kurzinformation)
Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen rechtswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Ärzte im Ruhestand siegen gegen KV
- juraforum.de (Kurzinformation)
Sieg für hessische Ruheständler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Marburg, 24.02.2010 - S 12 KA 350/09
- LSG Hessen, 27.05.2011 - L 4 KA 20/10
- LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11, L 4 KA 45/11, L 4 KA 46/11, L 4 KA 47/11
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 10/13 R
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11
Rn. 74 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die wesentlich durch eigene Beitragsleistungen erworben wurden, unter den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fallen (BVerfGE 53, 257 ff.; BVerfGE 100, 1 ff.; BVerfGE 112, 368; BVerfGE 122, 151 ff.).Im Zusammenhang mit der Überleitung von sog. Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in das Rentensystem hat das Bundesverfassungsgericht erneut darauf hingewiesen, dass die Befugnis zur Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums auch Änderungen erworbener Rechtspositionen einschließt, jedoch nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit (BVerfGE 100, 1, 40).
Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der De-facto-Schließung bestimmter Zusatzversorgungen unter Festschreibung einer "Zahlbetragsgarantie" weist das Bundesverfassungsgericht auf die Erhaltung des Wertes dieses Zahlbetrages hin und bestätigt zugleich, dass der Eigentumsschutz bei Versorgungsrenten nicht allein den Nominalbetrag der gezahlten Rente betrifft, sondern darüber hinaus auch je nach dem Ergebnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung auf den Schutz der Rente gegen ihre inflationsbedingte Entwertung gerichtet sein kann (BVerfGE 100, 1, 44).
Auf die Notwendigkeit derartiger langfristig angelegter Übergangsregelungen hat das Bundesverfassungsgericht auch in anderen Zusammenhängen hingewiesen (BVerfGE 97, 271 ff; 100, 1 ff; 112, 368 m.w.N.).
- BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R
Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das …
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11
Rn. 3 Mit Wirkung zum Quartal IV/2001 hatte die Vertreterversammlung der Beklagten die Grundsätze der EHV wesentlich geändert mit dem Ziel, vor dem Hintergrund veränderter versicherungsmathematischer und demographischer Bedingungen durch ein "solidarisch ausgerichtetes Maßnahmenbündel" die EHV langfristig zu sichern (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, juris Rdnr. 4; Gerlich, HessÄBl 10/2001, S 527).§ 8 KVHG sei nicht nur unter dem Aspekt einer Entscheidung für ein umlagefinanziertes Versorgungssystem, sondern auch im Hinblick auf die Anpassung der EHV an sich ändernde Verhältnisse hinreichend bestimmt (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R).
Das BSG hat bereits darauf hingewiesen, dass § 5 GEHV technisch wie ein Vorwegabzug von Kostenanteilen für die EHV bezogen auf die Gesamtvergütung im Sinne des § 85 Abs. 4 SGB V wirkt, weil Anteile der Gesamtvergütung so behandelt werden, als wären sie von den Kassen an der KV vorbei den Vertragsärzten zugeflossen (BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, juris Rdnr. 70).
Es unterliegt aber keinem Zweifel, dass die Berücksichtigung besonderer Kosten von der Beklagten gewollt und im Hinblick auf Art. 3 GG sogar tendenziell geboten war (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, juris Rdnr. 67).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11
Das Grundgesetz verbietet Abgaben, die erdrosselnd wirken (BVerfGE 95, 267, 301 m.w.N.).Übermäßige, an die Berufsausübung anknüpfende Beitragslasten können zudem die Berufsausübungsfreiheit verletzen (vgl. BVerfGE 95, 267, 302; BVerwG NJW 2001, 1590).
- BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
Rentenüberleitung VI
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11
Rn. 74 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die wesentlich durch eigene Beitragsleistungen erworben wurden, unter den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fallen (BVerfGE 53, 257 ff.; BVerfGE 100, 1 ff.; BVerfGE 112, 368; BVerfGE 122, 151 ff.).Auf die Notwendigkeit derartiger langfristig angelegter Übergangsregelungen hat das Bundesverfassungsgericht auch in anderen Zusammenhängen hingewiesen (BVerfGE 97, 271 ff; 100, 1 ff; 112, 368 m.w.N.).
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11
Rn. 74 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die wesentlich durch eigene Beitragsleistungen erworben wurden, unter den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fallen (BVerfGE 53, 257 ff.; BVerfGE 100, 1 ff.; BVerfGE 112, 368; BVerfGE 122, 151 ff.).Allerdings verengt sich seine Gestaltungsfreiheit in dem Maße, in dem Rentenansprüche oder Rentenanwartschaften durch den personalen Bezug des Anteils eigener Leistungen des Versicherten geprägt sind (BVerfGE 53, 257, 289 ff.).
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Fremdrentengesetz
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11
Bei einer schrittweisen Anwendung der dortigen Abschlagsregelung wäre es beispielsweise möglich gewesen, von mittel- oder langfristig wirkenden Dispositionen abzusehen oder diese der verringerten Rente anzupassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006, 1 BvL 9/00 u. a., BVerfGE 116, 96 ff). - BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Hinterbliebenenrenten
- BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03
Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11
Auch das BVerfG spricht in neueren Entscheidungen den Grundsatz der Beitragsäquivalenz an (vgl. BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 26. Juli 2007, 1 BvR 824/03 u. a., SozR 4-2600 § 68 Nr. 2). - BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R
Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von …
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11
Auch das BVerfG spricht in neueren Entscheidungen den Grundsatz der Beitragsäquivalenz an (vgl. BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 26. Juli 2007, 1 BvR 824/03 u. a., SozR 4-2600 § 68 Nr. 2). - BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00
Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf; …
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11
Übermäßige, an die Berufsausübung anknüpfende Beitragslasten können zudem die Berufsausübungsfreiheit verletzen (vgl. BVerfGE 95, 267, 302; BVerwG NJW 2001, 1590). - LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
Renten- und Arbeitslosenversicherung - keine Befreiung von der …
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
- BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
- BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06
Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung
- BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 3.05
Berufsständische Versorgung; Berufsunfähigkeit; Eigentumsschutz; Rente; …
- BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
- BFH, 14.04.1986 - IV R 260/84
Verfassungsrecht - Geldauflagen - Betriebsausgaben
- BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56
lex Schörner
- VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
- BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23
Freispruch für Graffiti-Sprayer
Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt sie Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 -, BVerfGK 7, 452, juris Rn. 18;… vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805, juris Rn. 13; BGH…, Urteil vom 13.08.2009 - 3 StR 228/09 -, BGHSt 54, 61, juris Rn. 10;… Beschluss vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 -, BGHSt 52, 364, juris Rn. 24; BayObLG…, Beschluss vom 29.11.2023 - 202 StRR 88/23 -, juris Rn. 10; OLG Rostock, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 13;… Beschluss vom 08.02.2022 - 1 §§ 74/21 -, BeckRS 2022, 2565, Rn. 14).Rn. 13 b) Kennzeichen sind alle sicht- oder hörbaren Symbole, deren sich die genannten Organisationen bedienen und bedient haben, um propagandistisch auf ihre politischen Ziele und die Zusammengehörigkeit ihrer Anhänger hinzuweisen (BGH…, Beschluss vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 -, BGHSt 52, 364, juris Rn. 19; OLG Rostock, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 14;… LK-StGB/Steinsiek, 13. Aufl. 2021, § 86a Rn. 5;… SK-StGB/Rudolphi, 8. Aufl., § 86a Rn. 3;… Fahrner, in: Fahrner, Staatsschutzstrafrecht, 1. Aufl. 2020, § 19 Rn. 38).
Erfasst werden deshalb nur solche körperlichen und nichtkörperlichen Erkennungszeichen, die einen den beispielhaft aufgeführten Kennzeichen entsprechenden Symbolcharakter aufweisen und einen gedanklich an das äußere Erscheinungsbild gekoppelten, jedoch über dessen unmittelbaren Informationsgehalt hinausgehenden Sinn vermitteln (so BGH…, Urteil vom 13.08.2009 - 3 StR 228/09 -, BGHSt 54, 61, juris Rn. 21; OLG Bamberg…, Urteil vom 18.09.2007 - 2 Ss 43/07 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 02.08.2007 - 2 Ss 97/06 -, juris Rn. 8; OLG Rostock, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 17).
Ebenso werden reine Fantasiekennzeichen, die nur den Anschein der Zuordnung zu einer Organisation erwecken, vom Tatbestand nicht erfasst (BGH…, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 15; OLG Rostock, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 15;… Güntge, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, a.a.O., § 86a Rn. 6).
Rn. 16 Maßgeblich für die Begründung der Kennzeicheneigenschaft ist allein, dass sich die Organisation ein bestimmtes Kennzeichen durch einen formalen Autorisierungsakt, sei es durch formale Widmung oder durch schlichte Übung (vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.07.1990 - 3 Ss 88/90 -, NJW 1991, 1497; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26.04.2012 - 11 ME 113/12 -, NdsRpfl 2012, 253, juris Rn. 7), zu Eigen gemacht hat, so dass dieses Symbol zumindest auch als Zeichen der verbotenen Organisation erscheint (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 01.10.2008 - 3 StR 164/08 -, BGHSt 52, 364, juris Rn. 19;… vom 07.10.1998 - 3 StR 370/98 -, NJW 1999, 435, juris Rn. 4; OLG Rostock, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 14;… Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 86a Rn. 5a;… Fahrner, in: Fahrner, Staatsschutzstrafrecht, a.a.O., § 19 Rn. 31).
Teilweise wird die Kennzeicheneigenschaft grundsätzlich (vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 -, juris Rn. 14 ff.), teilweise nur dann bejaht, wenn diese etwa im Rahmen von Abzeichen oder Uniformstücken (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 12.09.2005 - 1 Ss 58/05 -, OLG-NL 2006, 69, juris Rn. 12) oder im Rahmen der Abbildung eines Truppenkennzeichens oder eines einem solchen zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens (OLG Rostock, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 18) verwendet werden.
Dieser Bezug wird nur bei leichten Abweichungen vom "Originalkennzeichen" gewahrt (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 16;… Güntge, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, a.a.O., § 86a Rn. 2).
Dabei ist nach Form und Inhalt zu beurteilen, ob in der neu entstandenen Parole ungeachtet der vorgenommenen Ergänzungen und - gegebenenfalls - Änderungen letztlich die Originalparole hervorsticht und Aussage sowie Erscheinungsbild prägt (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805, juris Rn. 14; BGH…, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 11; OLG Rostock, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 16;… s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.06.2006 - 1 BvR 150/03 -, BVerfGK 8, 159, juris Rn. 23 f.).
- VG Potsdam, 19.05.2014 - 12 K 1993/13
Recht der Kirchen, Religions und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der …
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist am 24. April 2012 ergangen (Az.: 47/11).Einen Anspruch auf staatliche Förderung kann der Kläger auch nicht unmittelbar aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit nach Art. 13 der Verfassung des Landes Brandenburg (LV) und der Gewährleistung des Bestandes kirchlicher Vermögenswerte nach Art. 37 Abs. 1 LV und aus Art. 37 Abs. 2 LV in Anlehnung an Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 WRV herleiten (Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 24. April 2012 - 47/11 - juris).
Im Einzelnen kann eine Differenzierung nach der Größe, der sozialen Bedeutung und dem Grad öffentlicher Wirksamkeit einer Religionsgemeinschaft, ihrer Geschichte, der regionalen Verbreitung, ihrer Organisiertheit, ihres karitatives Engagements, ihrer sozialen Aktivität, kultureller Qualifikation oder soziologischer Erscheinung gerechtfertigt sein (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012, a. a. O., Rn. 48).
Dies ist ebenfalls ein zulässiges Differenzierungskriterium beim Umgang des Staates mit Religionsgemeinschaften (vgl. Verfassungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012, a. a. O., Rn. 41).
Ein Anspruch auf eine "Grundförderung" besteht nicht (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012, a. a. O., Rn. 52).
Vielmehr handelt es sich hier um einen sachlichen Grund für die Differenzierung, der sogar geeignet wäre, jegliche Förderung daran zu messen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012, a. a. O., Rn. 52 f.).
Ein Anspruch einer Religionsgemeinschaft, nach Maßgabe der von ihrer Ausrichtung zugrunde gelegten Kriterien die Mitgliederzahlen einer konkurrierenden Gemeinschaft zu korrigieren, besteht bereits nach dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften nicht (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012, a. a. O., Rn. 52; vgl. auch Urteil der Kammer vom 14. Juli 2008 - 12 K 2462/05 -, juris).
- VG Potsdam, 19.05.2014 - 12 K 1994/13
Recht der Kirchen, Religions und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der …
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist am 24. April 2012 ergangen (Az.: 47/11).Einen Anspruch auf staatliche Förderung kann der Kläger auch nicht unmittelbar aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit nach Art. 13 der Verfassung des Landes Brandenburg (LV) und der Gewährleistung des Bestandes kirchlicher Vermögenswerte nach Art. 37 Abs. 1 LV und aus Art. 37 Abs. 2 LV in Anlehnung an Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 WRV herleiten (Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 24. April 2012 - 47/11 - juris).
Weder das Grundgesetz noch die Verfassung des Landes Brandenburg enthalten mithin eine Verpflichtung des Staates, sich an den Kosten der Religionsgemeinschaften zu beteiligen (vgl. Urteil des Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 24. April 2012, a. a. O., Rn. 52).
Der Kläger hat jedoch einen Anspruch auf Teilhabe an der vom Land Brandenburg bereitgestellten finanziellen Förderung jüdischer Kultusgemeinden nach den Grundsätzen der Neutralität und Parität in Verbindung mit Art. 13 LV (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 24. April 2012, a. a. O., Rn. 32).
Zu den zulässigen Differenzierungskriterien bei der Gewährung staatlicher Begünstigungen zählen nach gefestigter Rechtsprechung die äußere Größe und Verbreitung einer Religionsgesellschaft, der Grad ihrer öffentlichen Wirksamkeit, ihre kultur- und sozialpolitische Stellung in der Gesellschaft und auch ihr Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts (BVerwG…, Urteil vom 15. November 1990 - 7 C 9.89 -, a. a. O.); darüber hinaus auch ihre Geschichte, die regionale Verbreitung, ihre Organisiertheit, ihr karitatives Engagement, ihre soziale Aktivität, kulturelle Qualifikation oder soziologische Erscheinung (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, vom 24. April 2012, a. a. O. Rn. 48).
Auch dies ist nicht zu beanstanden (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, vom 24. April 2012, a. a. O., Rn. 53).
- VG Potsdam, 06.12.2013 - 12 K 401/12
Recht der Kirchen, Religions und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der …
Insoweit umfasst das Gebot der staatskirchenrechtlichen Parität die Gleichberechtigung verschiedener Bekenntnisse und Bekenntnisgemeinschaften auf der Grundlage ihrer Gleichwertigkeit und ihres Gleichranges (vgl. zu diesen Grundsätzen BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1, 16 f.; Beschluss vom 28. April 1965 - 1 BvR 346/61 -, BVerfGE 19, 1, 8; BVerfG, Urteil vom 14. Dezember 1965 - 1 BvR 413, 416/60 -, BVerfGE 19, 206, 216 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 -, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - 7 C 9.89 -, BVerwGE 87, 115, 127; OVG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 10. Mai 2005, a. a. O).Zu den zulässigen Differenzierungskriterien bei der Gewährung staatlicher Begünstigungen zählen die Größe, die soziale Bedeutung und den Grad öffentlicher Wirksamkeit einer Religionsgemeinschaft oder ihre Geschichte, regionale Verbreitung, Organisiertheit, karitatives Engagement, soziale Aktivität, kulturelle Qualifikation oder soziologische Erscheinung im Einzelfall (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012, - 47/11 - zitiert nach juris, m. w. N.).
Außerdem kann sich der Beklagte zur Rechtfertigung der Vorabberücksichtigung von Landesverbänden auf die zulässigen Differenzierungskriterien der regionalen Verbreitung sowie der Organisiertheit der ... n in Landesverbänden berufen (vgl. Verfassungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 - zitiert nach juris, Rz. 48).
Dies ist ebenfalls ein zulässiges Differenzierungskriterium beim Umgang des Staates mit Religionsgemeinschaften (vgl. Verfassungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 - zitiert nach juris, Rz. 41).
Im Übrigen sagt die Mitgliederzahl für sich betrachtet über die Intensität des religiösen Lebens nichts Hinreichendes aus (vgl. Verfassungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 - zitiert nach juris, Rz. 53).
- LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21 Rn. 505 Des Weiteren beantragte die Staatsanwaltschaft am 18.12.2012 beim Amtsgericht Düsseldorf, die in dem Verfahren 130 Js 47/11 der Staatsanwaltschaft Düsseldorf beschlagnahmten Unterlagen als Asservate auch für das hiesige Verfahren zu beschlagnahmen, was am 07.01.2013 durch das Amtsgericht Düsseldorf angeordnet wurde.
Rn. 507 Am 13.08.2013 erwirkte die Staatsanwaltschaft die Anordnung der Beschlagnahme der in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 130 Js 47/11, beschlagnahmten Unterlagen ("RO Protokolle der Mitarbeitervernehmungen" und "Zuständigkeiten bei der SSK * ") durch das Amtsgericht Düsseldorf.
- VG Potsdam, 22.04.2024 - 3 K 3349/18
Anwendung nicht einheitlicher Verteilungskriterien ermessensfehlerhaft, …
Insoweit wird auf die Ausführungen des Gerichts mit Urteil vom 27. Juni 2003 (VG 12 K 4144/00 -, S. 15 EA m.w.N.) verwiesen, denen sich die Kammer anschließt (vgl. auch VG Köln…, Urteil vom 12. August 2022 - 16 K 2526/19 -, juris Rn. 70; VG Meiningen…, Urteil vom 1. Dezember 2016 - 2 K 401/15 Me -, juris Rn. 43 m.w.N.; OVG Magdeburg…, Urteil vom 5. September 2007 - 3 L 193/04 -, juris Rn. 29; OVG Münster…, Urteil vom 8. Januar 2002 - 15 A 2052/99 -, juris Rn. 46; BVerwG…, Urteil vom 18. Juli 2002 - 3 C 54/01 -, juris Rn. 22; für eine Begrenzung auf den Haushaltsansatz aber: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 -, juris Rn. 54; VG ... , Urteil vom 19. Mai 2014 - VG 12 K 1993/13 -, S. 17 EA; wohl auch OVG ... , Urteil vom 10. Mai 2005 - OVG 1 A 744/03 -, S. 13 f. EA).Zwar steht dem Kläger kein unmittelbarer Anspruch auf staatliche Förderung zu (vgl. hierzu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 -, juris Rn. 22 ff. und 52; BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 -, juris).
Er hat jedoch einen Anspruch auf Teilhabe an der vom Land Brandenburg bereitgestellten finanziellen Förderung jüdischer Kultusgemeinden nach den Grundsätzen der Neutralität und Parität in Verbindung mit Art. 13 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 -, juris Rn. 32).
Im Einzelnen kann eine Differenzierung nach der Größe, der sozialen Bedeutung und dem Grad öffentlicher Wirksamkeit einer Religionsgemeinschaft, ihrer Geschichte, der regionalen Verbreitung, ihrer Organisiertheit, ihres karitativen Engagements, ihrer sozialen Aktivität, der kulturellen Qualifikation oder ihrer soziologischen Erscheinung gerechtfertigt sein (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 -, juris Rn. 48).
- VG Potsdam, 22.04.2024 - 3 K 1670/17
Anspruch auf Neubescheidung, Anwendung nicht einheitlicher Veteilungskriterien …
Insoweit wird auf die Ausführungen des Gerichts mit Urteil vom 27. Juni 2003 (VG 12 K 4144/00 -, S. 15 EA m.w.N.) verwiesen, denen sich die Kammer anschließt (vgl. auch VG Köln…, Urteil vom 12. August 2022 - 16 K 2526/19 -, juris Rn. 70; VG Meiningen…, Urteil vom 1. Dezember 2016 - 2 K 401/15 Me -, juris Rn. 43 m.w.N.; OVG Magdeburg…, Urteil vom 5. September 2007 - 3 L 193/04 -, juris Rn. 29; OVG Münster…, Urteil vom 8. Januar 2002 - 15 A 2052/99 -, juris Rn. 46; BVerwG…, Urteil vom 18. Juli 2002 - 3 C 54/01 -, juris Rn. 22; für eine Begrenzung auf den Haushaltsansatz aber: Verfassungsgericht des Landes ..., Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 -, juris Rn. 54; VG ..., Urteil vom 19. Mai 2014 - VG 12 K 1993/13 -, S. 17 EA; wohl auch OVG Frankfurt [Oder], Urteil vom 10. Mai 2005 - OVG 1 A 744/03 -, S. 13 f. EA).Zwar steht dem Kläger kein unmittelbarer Anspruch auf staatliche Förderung zu (vgl. hierzu Verfassungsgericht des Landes ..., Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 -, juris Rn. 22 ff. und 52; BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 -, juris).
Er hat jedoch einen Anspruch auf Teilhabe an der vom Land ... bereitgestellten finanziellen Förderung jüdischer Kultusgemeinden nach den Grundsätzen der Neutralität und Parität in Verbindung mit Art. 13 Verfassung des Landes ... (LV) (vgl. Verfassungsgericht des Landes ..., Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 -, juris Rn. 32).
Im Einzelnen kann eine Differenzierung nach der Größe, der sozialen Bedeutung und dem Grad öffentlicher Wirksamkeit einer Religionsgemeinschaft, ihrer Geschichte, der regionalen Verbreitung, ihrer Organisiertheit, ihres karitativen Engagements, ihrer sozialen Aktivität, der kulturellen Qualifikation oder ihrer soziologischen Erscheinung gerechtfertigt sein (Verfassungsgericht des Landes ..., Urteil vom 24. April 2012 - 47/11 -, juris Rn. 48).
- LSG Hessen, 10.04.2019 - L 4 KA 29/17
Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung in …
Insoweit werde auf die Ausführungen im Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 2012 - L 4 KA 43/11 - verwiesen.Die Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen der EHV nach Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit sind zwar nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG…, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, BSGE 101, 106 ff., zitiert nach juris Rn. 39;… Urteil vom 19. Februar 2014, B 6 KA 10/13 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 79, zitiert nach juris Rn. 34) ebenso wie nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Juni 2012, L 4 KA 43/11 ) strukturell und im Hinblick auf ihre besondere Schutzbedürftigkeit Ansprüchen aus betrieblichen Versorgungsanwartschaften und aus den beitragsfinanzierten Sozialversicherungssystem vergleichbar und daher (auch) durch Art. 14.
Dafür erwirbt er in der aktiven Phase Teilhabeansprüche an dem zukünftig erwirtschafteten Honorar der Vertragsärzte (Senatsurteil vom 27. Juni 2012, L 4 KA 43/11 ).
- LSG Hessen, 10.04.2019 - L 4 KA 30/17
Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung in …
Die Leistungen der EHV stellten materiell-rechtlich Versorgung dar; sie ersetzten die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI. Es bestehe hier ein Gleichrang, nicht nur, was die Finanzierung und die Ausgestaltung anlange, sondern auch, was die "Wertigkeit" betreffe, hierzu werde ausdrücklich auf das Urteil des Senats vom 26. Juni 2012 - L 4 KA 43/11 - verwiesen, in dem ausgeführt werde, dass die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterlägen und Gleiches auch für die Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen der EHV gelte.Die Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen der EHV nach Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit sind zwar nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG…, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, BSGE 101, 106 ff., zitiert nach juris Rn. 39; Urteil vom 19. Februar 2014, B 6 KA 10/13 R;… SozR 4-2500 § 85 Nr. 79, zitiert nach juris Rn. 34) ebenso wie nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Juni 2012, L 4 KA 43/11 ) strukturell und im Hinblick auf ihre besondere Schutzbedürftigkeit Ansprüchen aus betrieblichen Versorgungsanwartschaften und aus den beitragsfinanzierten Sozialversicherungssystemen vergleichbar und daher (auch) durch Art. 14.
Dafür erwirbt er in der aktiven Phase Teilhabeansprüche an dem zukünftig erwirtschafteten Honorar der Vertragsärzte (Senatsurteil vom 27. Juni 2012, L 4 KA 43/11 ).
- LSG Hessen, 10.04.2019 - L 4 KA 31/17
Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung in …
Die Leistungen der EHV stellten materiell-rechtlich Versorgung dar; sie ersetzten die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI. Es bestehe hier ein Gleichrang, nicht nur, was die Finanzierung und die Ausgestaltung anlange, sondern auch, was die "Wertigkeit" betreffe, hierzu werde ausdrücklich auf das Urteil des Senats vom 26. Juni 2012 - L 4 KA 43/11 - verwiesen, in dem ausgeführt werde, dass die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterlägen und Gleiches auch für die Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen der EHV gelte.Die Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen der EHV nach Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit sind zwar nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG…, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, BSGE 101, 106 ff., zitiert nach juris Rn. 39;… Urteil vom 19. Februar 2014, B 6 KA 10/13 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 79, zitiert nach juris Rn. 34) ebenso wie nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Juni 2012, L 4 KA 43/11 ) strukturell und im Hinblick auf ihre besondere Schutzbedürftigkeit Ansprüchen aus betrieblichen Versorgungsanwartschaften und aus den beitragsfinanzierten Sozialversicherungssystemen vergleichbar und daher (auch) durch Art. 14.
Dafür erwirbt er in der aktiven Phase Teilhabeansprüche an dem zukünftig erwirtschafteten Honorar der Vertragsärzte (Senatsurteil vom 27. Juni 2012, L 4 KA 43/11 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 29/14
Verteilung des Landeszuschusses für die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt
- LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung …
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 1 R 181/08
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des Anteils einer Synagogengemeinde …
- LG Köln, 15.03.2017 - 103 KLs 18/11
Betrug mit TÜV-Plaketten: Ingenieur zu Bewährungsstrafe verurteilt
- VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1562/15
Schülerbeförderung
- VG Saarlouis, 22.08.2011 - 5 L 744/11
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung der Abschiebung nach Italien
- VG Würzburg, 27.10.2023 - W 7 K 22.488
Zum ruhen der Approbation bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung
- VG Saarlouis, 07.03.2012 - 5 K 502/11
Zur Zulässigkeit der Rückführung von Asylbewerbern im Rahmen des …
- VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1563/15
Schülerbeförderung
- EGMR, 26.06.2018 - 28766/06
KIPS DOO AND DREKALOVIC v. MONTENEGRO
- EGMR, 16.06.2015 - 38629/07
[ENG]
- EGMR, 23.09.2014 - 75915/12
POPOVIC v. SERBIA
- VG Saarlouis, 06.06.2011 - 5 L 443/11
Überstellung nach Italien
- VG Saarlouis, 08.06.2011 - 5 L 495/11
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Suspensiveffekt, …
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Rechtsprechung
| LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Marburg, 24.02.2010 - S 12 KA 348/09
- LSG Hessen, 27.05.2011 - L 4 KA 18/10
- LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 9/13 R
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11
Rn. 73 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die wesentlich durch eigene Beitragsleistungen erworben wurden, unter den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fallen (BVerfGE 53, 257 ff.; BVerfGE 100, 1 ff.; BVerfGE 112, 368; BVerfGE 122, 151 ff.).Im Zusammenhang mit der Überleitung von sog. Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in das Rentensystem hat das Bundesverfassungsgericht erneut darauf hingewiesen, dass die Befugnis zur Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums auch Änderungen erworbener Rechtspositionen einschließt, jedoch nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit (BVerfGE 100, 1, 40).
Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der De-facto-Schließung bestimmter Zusatzversorgungen unter Festschreibung einer "Zahlbetragsgarantie" weist das Bundesverfassungsgericht auf die Erhaltung des Wertes dieses Zahlbetrages hin und bestätigt zugleich, dass der Eigentumsschutz bei Versorgungsrenten nicht allein den Nominalbetrag der gezahlten Rente betrifft, sondern darüber hinaus auch je nach dem Ergebnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung auf den Schutz der Rente gegen ihre inflationsbedingte Entwertung gerichtet sein kann (BVerfGE 100, 1, 44).
Auf die Notwendigkeit derartiger langfristig angelegter Übergangsregelungen hat das Bundesverfassungsgericht auch in anderen Zusammenhängen hingewiesen (BVerfGE 97, 271 ff; 100, 1 ff; 112, 368 m.w.N.).
- BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R
Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das …
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11
Rn. 3 Mit Wirkung zum Quartal IV/2001 hatte die Vertreterversammlung der Beklagten die Grundsätze der EHV wesentlich geändert mit dem Ziel, vor dem Hintergrund veränderter versicherungsmathematischer und demographischer Bedingungen durch ein "solidarisch ausgerichtetes Maßnahmenbündel" die EHV langfristig zu sichern (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, juris Rdnr. 4; Gerlich, HessÄBl 10/2001, S 527).§ 8 KVHG sei nicht nur unter dem Aspekt einer Entscheidung für ein umlagefinanziertes Versorgungssystem, sondern auch im Hinblick auf die Anpassung der EHV an sich ändernde Verhältnisse hinreichend bestimmt (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R).
Das BSG hat bereits darauf hingewiesen, dass § 5 GEHV technisch wie ein Vorwegabzug von Kostenanteilen für die EHV bezogen auf die Gesamtvergütung im Sinne des § 85 Abs. 4 SGB V wirkt, weil Anteile der Gesamtvergütung so behandelt werden, als wären sie von den Kassen an der KV vorbei den Vertragsärzten zugeflossen (BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, juris Rdnr. 70).
Es unterliegt aber keinem Zweifel, dass die Berücksichtigung besonderer Kosten von der Beklagten gewollt und im Hinblick auf Art. 3 GG sogar tendenziell geboten war (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, juris Rdnr. 67).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11
Das Grundgesetz verbietet Abgaben, die erdrosselnd wirken (BVerfGE 95, 267, 301 m.w.N.).Übermäßige, an die Berufsausübung anknüpfende Beitragslasten können zudem die Berufsausübungsfreiheit verletzen (vgl. BVerfGE 95, 267, 302; BVerwG NJW 2001, 1590).
- BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
Rentenüberleitung VI
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11
Rn. 73 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die wesentlich durch eigene Beitragsleistungen erworben wurden, unter den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fallen (BVerfGE 53, 257 ff.; BVerfGE 100, 1 ff.; BVerfGE 112, 368; BVerfGE 122, 151 ff.).Auf die Notwendigkeit derartiger langfristig angelegter Übergangsregelungen hat das Bundesverfassungsgericht auch in anderen Zusammenhängen hingewiesen (BVerfGE 97, 271 ff; 100, 1 ff; 112, 368 m.w.N.).
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11
Rn. 73 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die wesentlich durch eigene Beitragsleistungen erworben wurden, unter den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fallen (BVerfGE 53, 257 ff.; BVerfGE 100, 1 ff.; BVerfGE 112, 368; BVerfGE 122, 151 ff.).Allerdings verengt sich seine Gestaltungsfreiheit in dem Maße, in dem Rentenansprüche oder Rentenanwartschaften durch den personalen Bezug des Anteils eigener Leistungen des Versicherten geprägt sind (BVerfGE 53, 257, 289 ff.).
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Fremdrentengesetz
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11
Bei einer schrittweisen Anwendung der dortigen Abschlagsregelung wäre es beispielsweise möglich gewesen, von mittel- oder langfristig wirkenden Dispositionen abzusehen oder diese der verringerten Rente anzupassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006, 1 BvL 9/00 u. a., BVerfGE 116, 96 ff). - BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Hinterbliebenenrenten
- BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03
Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11
Auch das BVerfG spricht in neueren Entscheidungen den Grundsatz der Beitragsäquivalenz an (vgl. BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 26. Juli 2007, 1 BvR 824/03 u. a., SozR 4-2600 § 68 Nr. 2). - BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R
Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von …
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11
Auch das BVerfG spricht in neueren Entscheidungen den Grundsatz der Beitragsäquivalenz an (vgl. BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 26. Juli 2007, 1 BvR 824/03 u. a., SozR 4-2600 § 68 Nr. 2). - BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00
Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf; …
Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11
Übermäßige, an die Berufsausübung anknüpfende Beitragslasten können zudem die Berufsausübungsfreiheit verletzen (vgl. BVerfGE 95, 267, 302; BVerwG NJW 2001, 1590). - LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
Renten- und Arbeitslosenversicherung - keine Befreiung von der …
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
- BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
- BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06
Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung
- BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 3.05
Berufsständische Versorgung; Berufsunfähigkeit; Eigentumsschutz; Rente; …
- BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
- BFH, 14.04.1986 - IV R 260/84
Verfassungsrecht - Geldauflagen - Betriebsausgaben
- BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56
lex Schörner
- VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
- LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12
Träger eines Medizinischen Versorgungzentrums - Beitragsleistung zur erweiterten …
Ein solches System ist in seinem Bestand davon abhängig, dass eine ausreichende Anzahl von Beitragszahlern vorhanden ist, welche die erworbenen und verfassungsrechtlich untermauerten Ansprüche der Ruheständler und ihrer Hinterbliebenen finanziert (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 27. Juni 2012, L 4 KA 45/11 u. a., juris).Im hier streitigen Zeitraum von 2006 bis 2010 war die Beitragspflicht zur EHV auf 5 % des Honorarvolumens (nach Abzug der besonderen Kosten gemäß § 5 GEHV) begrenzt und damit nicht übermäßig (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 27. Juni 2012, L 4 KA 45/11 u. a.).
- SG Marburg, 21.12.2011 - S 12 KA 172/11
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Teilnahme an der erweiterten …
Insofern ist auch das Urteil der Kammer vom 24.02.2010 - S 12 KA 348/09 - Berufung anhängig beim LSG Hessen - L 4 KA 45/11 - nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar.
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