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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,1232
LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24 (https://dejure.org/2025,1232)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24 (https://dejure.org/2025,1232)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Januar 2025 - L 5 BA 1266/24 (https://dejure.org/2025,1232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Ärztin - zweite Leichenbeschauerin - Ermächtigung nach § 17 Abs 1 S 1 Nr 3 BestattV BW 2015 durch Gesundheitsamt - hoheitliche Tätigkeit - Beleihung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • IWW

    § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BestattVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB 4 § 7; SGB 4 § 7a

  • rechtsportal.de

    BestattVO § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Erbringen der zweiten Leichenschau als eine hoheitliche Tätigkeit eines Arztes in der Rechtsform der Beleihung

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (22)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Anästhesie, die nach …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R-; BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

    Das Weisungsrecht kann zwar insbesondere bei sog. Diensten höherer Art (Hochqualifizierte oder Spezialisten) aufs Stärkste eingeschränkt sein; die Dienstleistung kann in solchen Fällen fremdbestimmt sein, wenn sie ihr Gepräge von der Ordnung des Betriebes erhält, in deren Dienst die Arbeit verrichtet wird (BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R -, in juris, zum Honorararzt).

    Dies entspricht keinem arbeitsteiligen Zusammenwirken mit anderen Mitarbeitern, wie dies im Fall von Anästhesisten bei Operationen (dazu BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R -, in juris; zur Tätigkeit einer Ärztin in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Hessisches LSG, Urteil vom 27.04.2023 - L 1 BA 17/22 -, in juris) oder bei Notärzten im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst (dazu BSG, Urteil vom 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R -, in juris) der Fall sein kann.

  • BFH, 03.07.2014 - V R 1/14

    Gebühren für zweite Leichenschau als durchlaufender Posten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24
    Zu den Gebühren für die zweite Leichenschau als durchlaufender Posten verweist die Klägerin auch auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 03.07.2014 (Az. V R 1/14).

    Es handelt sich bei der sog. zweiten Leichenschau somit um einen Hoheitsakt (vgl. auch BFH, Urteil vom 03.07.2014 - V R 1/14 -, in juris, Rn. 28), so dass die schlichte Beauftragung von Privatpersonen zur Erfüllung dieser öffentlichen Verwaltungsaufgabe ausscheidet.

    Gegen eine abhängige Beschäftigung spricht zudem, dass die Leistung der Beigeladenen gebührenpflichtig ist und die Klägerin insoweit lediglich die von den Leistungsempfängern (in der Regel den Hinterbliebenen) zu entrichtende Gebühr für die Feuerbestattungserlaubnis verauslagt (vgl. dazu BFH, Urteil vom 03.07.2014 - V R 1/14 R -, in juris).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R -, in juris).

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 24.05.2012 B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in juris).

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 (4) Ss 401/16

    Strafbarkeit eines Bestatters und eines Pathologen in Baden-Württemberg wegen …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24
    Die von ihm ausgestellte ärztliche Bescheinigung über die zweite Leichenschau sei eine öffentliche Urkunde i.S.v. § 348 Strafgesetzbuch (unter Verweis auf Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2017 - 2 (4) Ss 401/16).

    Indem der Arzt zur Ausstellung der Bescheinigung nach § 17 BestattVO , bei der es sich um eine öffentliche Urkunde handelt ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2017 - 2 (4) Ss 401/16 ; er ist deshalb auch Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB), ermächtigt wird, werden ihm Hoheitsbefugnisse übertragen.

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24
    Denn bei Dienstleistungen, die im Wesentlichen nur Know-how sowie Arbeitszeit und Arbeitsaufwand voraussetzten, sei unternehmerisches Tätigwerden nicht mit größeren Investitionen in Arbeitsgeräte usw. verbunden und das Fehlen solcher Investitionen sei kein ins Gewicht fallendes Indiz für eine (abhängige) Beschäftigung und gegen unternehmerisches Tätigwerden (unter Verweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R -, juris).

    Die vom SG zum unternehmerischen Tätigwerden zitierten Grundsätze aus der Entscheidung des BSG vom 31.03.2017 (B 12 R 7/15 R), seien vom BSG inzwischen fortentwickelt worden (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 10/20 R -, und BSG, Urteil vom 27.04.2021 - B 12 R 16/19 R -, beide in juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R-; BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R-; BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R-; BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - voruntersuchender Arzt im …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24
    Bei der Tätigkeit der Blutspendenärzte, die Gegenstand der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 12.11.2020 ( L 10 BA 3314/18 ) gewesen sei, handele es sich gerade nicht um eine hoheitliche Tätigkeit.

    Soweit in der Stellungnahme vom 18.03.2022 auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.11.2020, L 10 BA 3314/18 (Blutspendearzt), Bezug genommen werde, ergebe sich auch daraus vorliegend keine andere Beurteilung.

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24
    Dies entspricht keinem arbeitsteiligen Zusammenwirken mit anderen Mitarbeitern, wie dies im Fall von Anästhesisten bei Operationen (dazu BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R -, in juris; zur Tätigkeit einer Ärztin in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Hessisches LSG, Urteil vom 27.04.2023 - L 1 BA 17/22 -, in juris) oder bei Notärzten im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst (dazu BSG, Urteil vom 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R -, in juris) der Fall sein kann.
  • LSG Hessen, 27.04.2023 - L 1 BA 17/22

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit einer Ärztin für eine …

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe …

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2019 - L 10 KO 2552/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - gerichtskostenpflichtiges Verfahren - …

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine …

  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 35/16

    Prüfingenieure üben eine freiberufliche Tätigkeit aus

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 16/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Service- und Sicherheitspersonal im …

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende …

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Golflehrer mit einem vom Verband der …

  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 4078/10
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 KR 4009/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2025 - L 11 KA 2/25
    Anders als bloße Verwaltungshelfer, welche die Verwaltungsbehörde bei der Durchführung bestimmter Verwaltungsaufgaben unterstützen und Hilfstätigkeiten nach außen im Auftrag, im Namen und nach Weisung der Behörde wahrnehmen, handelt der Beliehene mit eigener verwaltungsrechtlicher Kompetenz und übt eigene Hoheitsmacht aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2025 - L 5 BA 1266/24 - juris, Rn. 35; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 26. August 2010 - 3 C 35/09 - BVerwGE 137, 377, Rn. 21 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2025 - L 2 BA 3436/21

    Statusfeststellungsverfahren - Anwendung des § 7a SGB 4 in der bis 31.3.2022 …

    Rn. 62 Die zum 01.04.2022 in Kraft getretene Neufassung des § 7a SGB IV (kurz: nF [neue Fassung]), auf dessen Grundlage nunmehr auch über den Erwerbsstatus als Element einer möglichen Versicherungspflicht entschieden werden kann, findet auf hiesige Fallgestaltungen (noch nicht bestands-/rechtskräftiger, vor dem 01.04.2022 erlassener Bescheid bei über den 01.04.2022 hinaus ausgeübter Tätigkeit) nach Auffassung des Senats keine Anwendung (a.A. LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.09.2023 - L 5 BA 1650/22 -, Rn. 58 ; und auch für den Fall, dass Widerspruchsbescheid erst nach dem 01.04.2022 erlassen wird: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2025 - L 5 BA 1266/24 -, Rn. 26 ).
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