Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB V § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 5; SGB X § 64 Abs. 1
Erhebung von Bearbeitungsgebühren durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Belastung des Honorarkontos eines Zahnarztes mit einer Pfändungsgebühr; Zuständigkeit des Vorstandes der Kassensärztlichen Vereinigung für den Erlass eines Widerspruchsbescheides; Einheitliche Abtretbarkeit der Zahlungsansprüche eines Zahnarztes an einen Zessionar; ...
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 26.02.2003 - S 10 KA 3836/01
- LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03
Bereits ihrer Definition nach ist eine Gebühr nichts anderes als eine Gegenleistung für eine öffentlich-rechtliche Leistung, die aus Anlass eines individuellen zurechenbaren Verhaltens erfolgt (vgl. BVerfG Urteil vom 19. März 2003, Az: 2 BvL 10/98).Ob daneben auch der Zweck verfolgt wird, Ärzte von der Abtretung ihres Honorars abzuhalten bzw. anzuhalten, Pfändungen des Honorars zu vermeiden, kann dahingestellt bleiben, weil es sich dabei auch um einen legitimen Lenkungszweck handeln würde (BVerfG Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 10/98).
Sachgerecht ist es nach Auffassung des Senates, den typischerweise oder durchschnittlich anfallenden konkreten Kostenaufwand zu ermitteln (vgl. dazu die Ermittlung des Kostenaufwandes in dem vom BVerfG mit Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 10/98 entschiedenen Fall).
- BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98
Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03
Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 18. Mai 1999, NJW 1999, 2276) habe zum Bankrecht entschieden, dass Tätigkeiten nach § 840 Zivilprozessordnung (ZPO) kein Geschäft für den Vollstreckungsschuldner seien, sondern im eigenen Interesse des Drittschuldners lägen.Auf dem Gebiet des Bankrechts habe der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 18. Mai 1999 (NJW 1999, 2276) entschieden, dass dem Drittschuldner ein gesetzlicher Anspruch gegen den Schuldner auf eine Vergütung für die Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen und die nachfolgende Überwachung der Pfändungsmaßnahmen nicht zustehe.
- BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03
Rn. 25 Die Erhebung von Pfändungsgebühren gehört zwar nicht zur Honorarverteilung im eigentlichen Sinne, es ist indes in der Rechtsprechung anerkannt (BSG SozR 3- 2500 § 85 Nr. 32), dass ein HVM auch zusätzliche Regelungen enthalten kann, beispielsweise hinsichtlich einer ggf. durchzuführenden sachlich-rechnerischen Richtigstellung, der Abgabe von Unterlagen sowie der Einzelheiten der Honorarauszahlung wie die Fälligkeit der Honorarforderung oder die Zahlung von Abschlägen.Bei den Vorschriften des HVM handelt es sich um materielles Satzungsrecht, das die Beklagte im Rahmen ihrer Rechtssetzungsautonomie erlassen hat und das für die Vertragsärzte bindend ist (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 32).
- BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 3/91
Kostenerstattung - Vorverfahren - Kassenarzt - KZÄV
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03
Satzungsrecht geht daher nur dann den allgemeinen Bestimmungen des SGB vor, wenn der Ermächtigungsnorm selbst Vorrang zukommt, wenn sie also zu einem der besonderen Teile des SGB gehört, und die Ermächtigungsnorm eindeutig zu einer vom SGB X abweichenden Regelung ermächtigt (BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 4).Rn. 27 Das BSG hat allerdings in der Entscheidung SozR 3-1200 § 37 Nr. 1 die Auffassung vertreten, dass eine Satzung nicht abweichend von § 63 SGB X den Grundsatz der Kostenfreiheit des Widerspruchsverfahrens abbedingen kann.
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03
Grundsätzlich erlaubt es das öffentlich-rechtliche Gebührenrecht, den Veranlasser einer Gebühr in Anspruch zu nehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2003, Az: 5 S 2147/02 unter Berufung etwa auf § 1 LGebG BW). - BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 32/94
Anforderungen an die Honorierung einer Notfallbehandlung; Errechnung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03
Die Beklagte darf dabei generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, weil in der Regel nicht jede einzelne Gebühr nach Kosten, Wert und Vorteil einer real erbrachten Leistung genau berechnet, sondern vielfach nur nach Wahrscheinlichkeit und Vermutungen in gewissem Maße vergröbert bestimmt und pauschaliert werden können (vgl. BVerfG a.a.O. m.w.N., BSG Urteil vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 32/94). - BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R
Psychologischer Psychotherapeut im Delegationsverfahren - Anfechtung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03
Die erforderlichen Nachholung des Widerspruchsverfahrens ist inzwischen durch den Senat noch vor der mündlichen Verhandlung erfolgt, so dass sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen hier vorliegen (vgl. dazu BSG Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 10/98 R). - BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 51/02 R
Kassenärztliche Vereinigung - Krankenhaus - Nicht-Vertragsarzt - Abzug eines …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03
Unstreitig anerkannt ist, dass die Beklagte zur Abgeltung des allgemeinen Verwaltungsaufwandes Beiträge in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des ärztlichen Umsatzes erheben darf (BSG Urteile vom 19. Dezember 1984 - B 6 RKa 9/83 und vom 24. September 2003 - B 6 KA 51/02 R). - BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 33/92
Fuhrkostenbeitrag - Ärztlicher Notfalldienst - Nichtkassenarzt
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03
So hat sie Beiträge, die an einen bestimmten Verwaltungsmehrbedarf anknüpfen, wie etwa Unkostenbeiträge bei Leistungen im ärztlichen Notfalldienst (BSG Urteil vom 3. September 1987 - 6 RKa 1/87) bzw. gebührenähnliche, in bestimmten DM-Beträgen festgesetzte Fuhrpauschalen, mit denen der konkrete Verwaltungsmehraufwand im Zusammenhang mit der Abrechnung der Leistungen für den ärztlichen Notfalldienst abgegolten werden sollte (BSG Urteil vom 12. Mai 1993 - 6 RKa 33/92), als rechtmäßig erachtet und in der Entscheidung vom 3. September 1987 - 6 RKa 1/87 es sogar für geboten erachtet, den Begriff der Gebühr näher zu beschreiben. - BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 21/87
Erstattung - Kosten - Vorverfahren - Kassenärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03
Zu den besonderen Teilen des SGB gehört auch das Kassenarztrecht als Teilgebiet des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (BSG SozR 1300 § 63 Nr. 12). - BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 1/87
Unkostenbeitrag - Beitragserhebung - Honorar für Leistungen im Notfalldienst - …
- BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 8/83
Hornorarverteilungsmaßstabsregeln - Vergütung für Laborleistungen - …
- BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 1/13 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Satzung - Aufbringung der Mittel - Benennung in …
Regelungen über eine Erhebung von Verwaltungskostenabgaben müssen entweder in der Satzung selbst getroffen werden oder diese muss eine entsprechende - wirksame - Ermächtigung für die Vertreterversammlung enthalten (so schon LSG Baden-Württemberg Urteil vom 1.9.2004 - L 5 KA 1529/03 - Juris RdNr 24 = MedR 2005, 483 ff).Die der K(Z)ÄV als Selbstverwaltungskörperschaft zustehende Finanzhoheit (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 1.9.2004 - L 5 KA 1529/03 - MedR 2005, 483 ff = Juris RdNr 22) berechtigt sie zwar dem Grunde nach dazu, ihre Ausgaben nicht allein in Form von "Mitgliedsbeiträgen", sondern auch in anderer Form zu decken (…BSG SozR 4-2500 § 81 Nr. 5 RdNr 21 mwN;… vgl schon BSG SozR 2200 § 368m Nr. 4 S 8;… BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 5 S 12; s auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 22.2.2013 - L 24 KA 101/10 - Juris RdNr 22).
Zudem werden Gebühren von 50 Euro pro Tag für die verspätete Vorlage von Abrechnungen für zulässig erachtet (Hessisches LSG Urteil vom 8.6.2011 - L 4 KA 75/10 - Juris), ebenso Pfändungsgebühren (vgl LSG Baden-Württemberg MedR 2005, 483).
Ob es überhaupt (ausnahmsweise) zulässig ist, Regelungen über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren oÄ (auch) im HVM zu regeln (bejahend LSG Baden-Württemberg Urteil vom 1.9.2004 - L 5 KA 1529/03 - Juris RdNr 19 ff, 25 = MedR 2005, 483), bedarf hier keiner Entscheidung.
- BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 2/12 R
Kassenärztliche Vereinigung - Gebührenerhebung für erfolglos durchgeführtes …
Aus der allgemeinen Finanzierungsregelung des § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V kann vielmehr auch die Berechtigung zur Erhebung von Gebühren abgeleitet werden (ebenso Feddern, in: juris-PK SGB X, 2013, § 64 RdNr 24 unter Hinweis auf die hier angefochtene Entscheidung; vgl auch Schiller, Erhebung von Beiträgen und Gebühren durch die Kassenärztlichen Vereinigungen, MedR 2004, 348, 351; sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1.9.2004 - L 5 KA 1529/03 - MedR 2005, 483, 484 zu einer Pfändungsgebühr). - LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2014 - L 24 KA 10/13
KÄV - Satzungsautonomien - Gebühren - Rechtsaufsicht
Da er das unterlassen hat, räumt er der Beklagten einen weiten Gestaltungsspielraum im Rahmen ihrer Satzungsautonomie ein (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 1. September 2004 - L 5 KA 1529/03 - Urteil des Bayerischen Landessozialgericht vom 5. Oktober 2011 - L 12 KA 44/09 -). - LSG Hessen, 08.06.2011 - L 4 KA 75/10
Honorarabzug wegen verspäteter Einreichung von Honorarabrechnungen
Diese Satzungsbefugnis umfasst dabei nicht nur die Beitragserhebung in Form einer Verwaltungskostenumlage in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Vergütungsanspruchs im Sinne von § 3 Abs. 7 der Satzung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19. Dezember 1983 - B 6 RKa 9/83, Urteil vom 24. September 2003 - B 6 KA 51/02 R), sondern unter Berücksichtigung des weit gefassten Wortlauts von § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ("Mittel") auch die Erhebung von besonderen Verwaltungskosten (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 2004 - L 5 KA 1529/03, MedR 2005, 483; zitiert nach juris RdNr. 21 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 3. September 1987 - 6 RKa 1/87; Urteil vom 12. Mai 1992 - 6 RKa 33/92;… vgl. auch Senatsurteil vom 18. Juni 2008 - L 4 KA 59/06, L 4 KA 64/06, juris Rdnr. 28; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht…, Urteil vom 4. November 2008 - L 4 KA 2/06, juris Rdnr. 46 zur Kostenumlage für den ärztlichen Notfallbereitschaftsdienst). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 101/10
Genehmigung einer von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung …
Der Gesetzgeber räumt damit der Beklagten im Rahmen ihrer Satzungsautonomie einen weiten Gestaltungsspielraum ein (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 1. September 2004 - L 5 KA 1529/03 - und Urteil des Bayerischen Landessozialgericht vom 5. Oktober 2011 - L 12 KA 44/09 -, zitiert nach Juris).
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