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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23571
LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19 (https://dejure.org/2022,23571)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.04.2022 - L 5 R 101/19 (https://dejure.org/2022,23571)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. April 2022 - L 5 R 101/19 (https://dejure.org/2022,23571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Bezug verschwiegener gewerblicher Einkünfte Einhaltung der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X Rechtswidrigkeit eines Erstattungsbescheides während eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (28)

  • SG München, 25.02.2014 - S 33 EG 54/12

    Anspruch auf Rückerstattung überzahlten Elterngeldes während eines laufenden …

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
    Nach denselben Grundsätzen wird etwa auch der Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Elterngeldes beurteilt (dazu Busch, Anm. zum Urteil des SG München vom 25. Februar 2014, S 33 EG 54/12, VuR 2014, S. 477, 479).

    Der Zeitpunkt, in dem die öffentlich-rechtliche Forderung entsteht, für den das Fachrecht maßgeblich ist, ist insofern unerheblich (Busch, Anm. zum Urteil des SG München vom 25. Februar 2014, S 33 EG 54/12, VuR 2014, S. 477, 479).

    Bei einer ratenfreien Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens und späterer Auferlegung von Raten (nach Verfahrenseröffnung) handelt es sich bei der Ratenforderung um eine Insolvenzforderung, weil der Anspruch auf Ratenzahlung bereits mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe dem Grunde nach vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden war (OLG Bamberg…, Beschluss vom 24. November 2003, 2 WF 163/03, juris Rnr. 2; Busch, Anm. zum Urteil des SG München vom 25. Februar 2014, S 33 EG 54/12, VuR 2014, S. 477, 479).

    Das Finanzamt muss seine Steuerforderungen vielmehr nach den Regeln der InsO geltend machen (s. zum Vorstehenden etwa SG München, Urteil vom 25. Februar 2014, S 33 EG 54/12).

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt - …

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
    Ein Leistungsträger habe deshalb keine Befugnis, zur Durchsetzung einer Insolvenzforderung einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem eine Forderung festgestellt oder eine Erstattung verlangt werde (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2001, B 12 KR 32/00 R, juris Rnr. 14).

    Soweit das Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen ausführe, dass Insolvenzforderungen durch die Leistungsträger ohne vorherige Bescheiderteilung zur Insolvenztabelle anzumelden seien (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R, juris Rnr. 14 zu Säumniszuschlägen), betreffe dies lediglich Verwaltungsakte, mit denen die Behörde Ansprüche gegenüber der Insolvenzmasse geltend mache oder feststelle.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, ist von einer Anspruchsbegründung im Sinne des § 38 InsO aber bereits dann auszugehen, wenn der Rechtsgrund für das Entstehen des Anspruchs - hier also die rechtswidrige Leistungsgewährung - bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt war (BSG, Urteil vom 17. Mai 2001, B 12 KR 32/00 R, juris).

    Soweit über eine Insolvenzforderung nicht bereits vor Insolvenzeröffnung ein entsprechender Verwaltungsakt ergangen ist, darf er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Anmeldung der Forderung zur Tabelle und Prüfung der Forderung nicht erlassen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2003, L 8 AL 278/02; SG Berlin, Urteil vom 14. Februar 2003, S 86 KR 2117/00; zum früherem Recht: BSG, Urteil vom 17. Mai 2001, B 12 KR 32/00 R).

  • BFH, 13.11.2002 - I B 147/02

    Bauabzugssteuer im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
    Entsprechend wird etwa eine Steuerforderung als eine Fallgruppe öffentlich-rechtlicher Forderungen dann als Insolvenzforderung mit den entsprechenden Folgen für ihre Durchsetzbarkeit angesehen, wenn der zivilrechtliche Sachverhalt, der zur Entstehung der Steuerforderung führt, vor Verfahrenseröffnung verwirklicht worden ist (BFH, Urteil vom 21. September 1993, NJW 1995, 80; BFH, Beschluss vom 13. November 2002, NZI 2003, 169).

    Im Ergebnis hat das die übrigen Rechtsgebiete überlagernde Insolvenzrecht (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 13. November 2002, I B 147/02, juris Rnr. 14) für das öffentliche Recht - wie für alle anderen auch - zur Folge, dass Rückforderungen, die auf Sachverhalten vor Verfahrenseröffnung beruhen, Insolvenzforderungen und damit grundsätzlich nicht auf der Grundlage eines Verwaltungsaktes zu realisieren, sondern im Insolvenzverfahren nach § 87 InsO zu verfolgen sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2003 - L 8 AL 278/02

    Geltendmachung von Säumniszuschlägen nach Insolvenzeröffnung

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
    Diese Entscheidung, die auch von der Beklagten in Bezug genommen wird, bezieht sich entgegen der Darstellung der Beklagten ganz offensichtlich und ausdrücklich nicht auf Masse-, sondern auf Insolvenzforderungen, und ist auch im Nachgang durch das BSG nochmals bestätigt worden (BSG…, Urteil vom 18. Dezember 2003, B 11 AL 37/03 R, juris Rnr. 17; vgl. zur Rechtsprechung des BSG auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2003, L 8 AL 278/02, juris Rnr. 19).

    Soweit über eine Insolvenzforderung nicht bereits vor Insolvenzeröffnung ein entsprechender Verwaltungsakt ergangen ist, darf er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Anmeldung der Forderung zur Tabelle und Prüfung der Forderung nicht erlassen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2003, L 8 AL 278/02; SG Berlin, Urteil vom 14. Februar 2003, S 86 KR 2117/00; zum früherem Recht: BSG, Urteil vom 17. Mai 2001, B 12 KR 32/00 R).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Aufhebung …

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
    Die Kammer schließe sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (vgl. Urteil vom 9. Oktober 2014, L 5 AS 673/13, juris) an, wonach zwischen der Aufhebungs- und der Erstattungsverfügung zu unterscheiden sei.

    Das Sozialgericht hat aber zurecht ausgeführt, dass die Aufhebung bzw. Rücknahme einer Leistungsbewilligung nach Verfahrenseröffnung - anders als der Erstattungsbescheid - auch dann zulässig ist, wenn sie eine Insolvenzforderung betrifft (so etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. April 2013, L 5 AS 673/13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
    Gleichfalls hat die Beklagte keinen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 InsO gestellt (vgl. zum Vorstehenden LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2018, L 19 AS 1286/17, juris Rnr. 27 ff.; Löbner, Erstattungsansprüche aus Überzahlung von Elterngeld im Insolvenzfall, SRa 2016, 220, 230).
  • LSG Hessen, 03.08.2016 - L 5 R 123/15

    Gesetzliche Rentenversicherung, Verwaltungsverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
    Den wirtschaftlichen Interessen der Schuldner kann dabei ausreichend im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit und der den Sozialversicherungsträgern obliegenden Ermessensausübung im Rahmen der §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I Rechnung getragen werden (vgl. dazu Bayerisches LSG…, Urteil vom 23. April 2013, L 20 R 819/09, juris Rnr. 22; s. zum Vorstehenden den Beschluss des erkennenden Senats vom 3. August 2016, L 5 R 123/15).
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
    Eine Änderung oder Einschränkung dieser Möglichkeit ist weder durch die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung noch durch spätere Änderungen vorgenommen worden (dazu auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008, IX ZB 51/07, juris Rnr. 28).
  • OLG Bamberg, 24.11.2003 - 2 WF 163/03

    Geltendmachung von Verfahrenskosten durch die Staatskasse in der Insolvenz der …

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
    Bei einer ratenfreien Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens und späterer Auferlegung von Raten (nach Verfahrenseröffnung) handelt es sich bei der Ratenforderung um eine Insolvenzforderung, weil der Anspruch auf Ratenzahlung bereits mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe dem Grunde nach vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden war (OLG Bamberg, Beschluss vom 24. November 2003, 2 WF 163/03, juris Rnr. 2;… Busch, Anm. zum Urteil des SG München vom 25. Februar 2014, S 33 EG 54/12, VuR 2014, S. 477, 479).
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 7/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Elterngeldbescheid - fingierte Geburt - …

    Auszug aus LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19
    Davon ist beim Erlass eines Erstattungsbescheides nach Insolvenzverfahrenseröffnung nicht auszugehen, da ein Fehler nur dann offensichtlich ist, wenn er für jeden ohne besondere Sachkenntnis erkennbar ist (BSG, Urteil vom 4. September 2013, B 10 EG 7/12 R, BeckRS 2013, 73420 Rnr. 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17

    Rückforderung vorläufig bewilligter Leistungen nach dem SGB II; Eröffnung eines …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 163/13

    Verrechnung von Sozialleistungsansprüchen mit rückständigen Beiträgen im …

  • LSG Bayern, 23.04.2013 - L 20 R 819/09

    Verrechnung offener Beitragsansprüche gegen laufende Geldleistungen - …

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 37/03 R

    Beitragsforderung - Hauptforderung - Nebenforderung - Säumniszuschläge - …

  • SG Marburg, 11.07.2007 - S 12 KA 711/06

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Nichtigkeit - Regressbescheid - Insolvenzverfahren

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - L 1 R 425/14

    Rentenversicherung - Verrechnung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge nebst …

  • BFH, 21.09.1993 - VII R 68/92

    Aufrechnung im Konkurs

  • BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70

    Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen eines Viehbetreibers - …

  • BSG, 19.04.2012 - B 5 R 36/11 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge - …

  • SG Berlin, 14.02.2003 - S 86 KR 2117/00
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die …

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von …

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines …

  • BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 21.02

    Gesamtvollstreckungs- und Konkursverfahren; Sequestration; Leistungsbescheid; …

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 48/82

    Auslegung eines Bescheides - MdE-Bewertung

  • LSG Hamburg, 28.04.2021 - L 3 R 4/20

    Erstattung von Hinterbliebenenrente wegen verschwiegener Wiederheirat

  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 38/82

    Partenreederei - Seeschiff - See-Sozialversicherung - Arbeitslosenversicherung - …

  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 22/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2024 - L 28 BA 42/21

    Betriebsprüfung - Ad-hoc-Betriebsprüfung - Verwaltungsakte - VA-Befugnis - …

    Rn. 42 (vgl. BFH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - I R 33/01 - juris Rn. 6 ff.; BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21.02 - juris Rn. 15 ff. zu § Konkursforderungen in Abgrenzung zu Masseschulden; BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R - juris Rn. 14 zu Konkursforderungen in Abgrenzung zu Masseschulden; BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 37/03 - juris Rn. 17; Hessisches LSG; Urteil vom 4. April 2022 - L 5 R 101/19 - juris Rn. 49; Breitenbücher in Graf-Schlicker, InsO, 1. Lieferung 2022, 6.
  • LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Trotz den aus Laiensicht möglicherweise zu Missverständnissen Anlass gebenden Bescheidformulierungen geht aus dem streitgegenständlichen Prüfbescheid ohne Weiteres die Funktion der aufgezeigten Vorgehensweise des Trägers (= Ersetzung fehlender bzw. fehlerhafter Arbeitgebermeldungen gegenüber den Einzugsstellen) hervor und darüber hinaus, dass durch das Vorgehen der Beklagten keineswegs bereits eine Regelung der endgültigen und ohne Weiteres der Vollstreckung fähigen Beitragsforderung vorgenommen und insbesondere keineswegs eine Forderungsfeststellung zur Tabelle (§ 178 Abs. 2 Satz 1 InsO) bewirkt wird (vgl. BSG…, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5, SozR 4-7912 § 210 Nr. 1, juris Rn. 23). So heißt es in dem Bescheid vom 02.06.2017 wörtlich: " Eine Zahlungsaufforderung ist damit nicht verbunden." Insofern stützt die vom Kläger zitierte Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 4. April 2022 - L 5 R 101/19 -, Rn. 45, juris) vielmehr die Rechtsauffassung des Senats, wonach die Aufhebung bzw. Rücknahme einer Leistungsbewilligung nach Verfahrenseröffnung auch dann zulässig sei, wenn sie eine Insolvenzforderung betreffe, weil die Aufhebung zwingende Voraussetzung für das Entstehen der Erstattungsforderung sei, die im Insolvenzverfahren angemeldet werden könne.
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