Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13 B |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 65a Abs 1 S 1 SGG, § 65a Abs 1 S 3 SGG, § 65a Abs 2 S 3 SGG, § 67 Abs 1 SGG, § 173 S 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde - Unzulässigkeit - Fristversäumnis - elektronischer Rechtsverkehr - Formerfordernis - elektronischer Rechtsverkehr - qualifizierte elektronische Signatur - Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift - ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerdeeinlegung per elektronischem Rechtsverkehr im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eingescannte Unterschrift genügt nicht dem Schriftformerfordernis
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur - Wiedereinsetzung zur Heilung einer versäumten Frist bei rechtzeitigem Hinweis des Gerichts auf Formfehler nicht möglich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerdeeinlegung per elektronischem Rechtsverkehr im sozialgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- SG Mainz, 25.03.2013 - S 2 AS 818/12
- LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13 B
- LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08
Berufungsbegründung per E-Mail
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13
Rn. 13 Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10 ; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war). - BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08
Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13
Denn nach § 2 Abs. 3 Satz 1 FachGElekRVerkV sind, wenn - wie es hier § 173 Satz 1 SGG vorsieht - Schriftform erforderlich ist, die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen (vgl. auch zu dem als Sollvorschrift formulierten § 130a Zivilprozessordnung - ZPO - BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 112/08, juris Rn. 15 ff.). - BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13
Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Form, die der Gesetzgeber "als zusätzliche Option neben der bisherigen schriftlichen Form" eingeführt hat (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R, juris, unter Hinweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein JKomG, BT-Drucks 15/4067 S. 27 f - unter VI sowie den Wortlaut des § 158 SGG).
- LSG Bayern, 24.02.2012 - L 8 SO 9/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Schriftformerfordernis - Übermittlung einer …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13
Rn. 13 Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10 ; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war). - BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13
Mit dem Willen des Gesetzgebers sowie des Verordnungsgebers, ein einfaches und zuverlässiges Verfahren zur Prüfung der Identität des Absenders zu gewährleisten, wäre es jedoch nicht vereinbar, wenn der Senat gezwungen wäre, bei jeder nicht qualifiziert elektronisch signierten E-Mail zu überprüfen, ob sich aus dieser - sei es aufgrund einer eingescannten Unterschrift, sei es aufgrund von begleitenden Umständen, wie sie auch der Beschwerdeführer hier vorträgt, - ausnahmsweise auch ohne Signatur die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend ergibt (vgl. auch BFH, Beschluss vom 27.07.2011 - VII R 30/10, juris). - BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B
Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13
Vielmehr enthielt sie die notwendigen Informationen im gebotenen Umfang und erfüllte damit ihre "Wegweiserfunktion" (vgl. BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R, juris sowie Beschluss vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 R, SozR 4-1500 § 66 Nr. 1 jeweils m.w.N.). - BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 63/11 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13
Die Überschreitung der Frist ist damit nicht dem LSG zuzurechnen (vgl. BSG, Beschluss vom 06.10.2011 - B 14 AS 63/11 B, SozR 4-1500 § 67 Nr. 9 Rn. 10). - BSG, 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13
Vielmehr enthielt sie die notwendigen Informationen im gebotenen Umfang und erfüllte damit ihre "Wegweiserfunktion" (vgl. BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R, juris …sowie Beschluss vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 R, SozR 4-1500 § 66 Nr. 1 jeweils m.w.N.). - LSG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - L 5 AS 433/10
Keine Berufung per e-mail und PDF
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13
Rn. 13 Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10 ; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war). - SG Chemnitz, 17.10.2012 - S 14 AS 640/12
Wahrung der Formvorschrift bei Widerspruch durch einfache E-Mail
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13
Rn. 13 Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10 ; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war). - LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11
Berufung per e-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur mit eingescannter …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2012 - 6 K 1736/10
Klageerhebung bei FG per Email ohne qual. elektronische Signatur zwar nicht …
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.09.2007 - L 5 P 11/07
Anforderungen an die Mitteilungspflicht des Gerichts nach § 65a Abs 2 S 3 SGG …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer …
Rn. 21 § 65a Abs. 1 S 3 SGG würde im Übrigen weitgehend leerlaufen, wenn der Ausdruck bei elektronischer Übermittlung in der Regel die Schriftform des Dokuments wahren könnte (vgl LSG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 4.6.2013 - L 6 AS 194/13 B - RdNr 13;… zustimmend Keller, jurisPR-SozR 21/2013 Anm 6; Hessisches LSG Beschluss vom 22.6.2016 - L 3 U 71/14 - RdNr 11; Sächsisches OVG Beschluss vom 19.10.2015 - 5 D 55/14 - RdNr 10 zu § 55a VwGO; zustimmend Kuhls, jurisPR-ITR 3/2016 Anm 6; Müller, NZS 2015, 896, 898 und AnwBl 2016, 27, 28). - LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 2 U 39/12
Gesetzliche Unfallversicherung; Streitigkeit am Arbeitsplatz - Arbeitsunfall; …
Auf die in diesem Zusammenhang streitige Frage, ob ein solcher Schriftsatz die Schriftform dann wahrt, sofern er als Ausdruck zur Akte gelangt (so Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.03.2015 - XII ZB 424/14 - juris RdNr. 10; Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZB 41/08 - juris RdNr. 10; Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 - juris RdNr. 8; ebenso Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 AZB 6/13 -, juris RdNr. 12; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11 - juris RdNr. 39; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B - juris), oder keine formwirksame Erklärung vorliegt (so LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.2013 - L 6 AS 194/13 B - juris RdNr. 13; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER - juris RdNr. 11;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 65a RdNr. 8c;… ders., jurisPR-SozR 21/2013 Anm. 6;… Jung in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 65a RdNr. 18;… Sommer, in: Roos/Wahrendorf a.a.o., § 151 RdNr. 24), kommt es daher nicht an. - LSG Hessen, 31.03.2016 - L 6 AS 247/15
Sozialgerichtliches Verfahren
Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Form, die der Gesetzgeber als zusätzliche Option neben der bisherigen schriftlichen Form eingeführt hat (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013 - L 6 AS 194/13 B - juris, Rn. 10; Müller, JurPC Web-Dok.
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2018 - L 16 R 455/17
Berufungsschrift - formelle Anforderungen - Elektronischer Rechtsverkehr
Rn. 21 § 65a Abs. 1 Satz 3 SGG würde im Übrigen weitgehend leerlaufen, wenn der Ausdruck bei elektronischer Übermittlung in der Regel die Schriftform des Dokuments wahren könnte (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013 - L 6 AS 194/13 B - Rn. 13). - LSG Hessen, 20.05.2016 - L 6 AS 256/15
Berufungsverfahren
Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Form, die der Gesetzgeber als zusätzliche Option neben der bisherigen schriftlichen Form eingeführt hat (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013 - L 6 AS 194/13 B - juris, Rn. 10; Müller, JurPC Web-Dok. - LSG Hessen, 09.01.2015 - L 6 AS 639/14
1. Ist nach § 65a Abs. 1 Satz 1 SGG die Möglichkeit durch Rechtsverordnung der …
Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Form, die der Gesetzgeber als zusätzliche Option neben der bisherigen schriftlichen Form eingeführt hat (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013 - L 6 AS 194/13 B - juris, Rn. 10; Müller, JurPC Web-Dok. - LSG Hessen, 20.05.2016 - L 6 AS 258/15 Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Form, die der Gesetzgeber als zusätzliche Option neben der bisherigen schriftlichen Form eingeführt hat (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013 - L 6 AS 194/13 B - juris, Rn. 10; Müller, JurPC Web-Dok.
- LSG Hessen, 20.05.2016 - L 6 AS 257/15 Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Form, die der Gesetzgeber als zusätzliche Option neben der bisherigen schriftlichen Form eingeführt hat (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013 - L 6 AS 194/13 B - juris, Rn. 10; Müller, JurPC Web-Dok.
- LSG Thüringen, 10.10.2019 - L 1 SV 793/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Antrag auf Auskunft aus dem …
Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde mit eingescannter Unterschrift als Anlage beigefügt und vom Gericht ausgedruckt worden ist (…vgl. Bittner in Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz 1. Auflage 2014, § 173, Rn. 20 unter Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013, L 6 AS 194/13 B). - SG Altenburg, 05.06.2019 - S 44 SV 196/19 Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde mit eingescannter Unterschrift als Anlage beigefügt und vom Gericht ausgedruckt worden ist (…vgl. Bittner in Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz 1. Auflage 2014, § 173, Rn. 20 unter Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013, L 6 AS 194/13 B).
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Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 65a Abs 1 S 1 SGG, § 65a Abs 1 S 3 SGG, § 65a Abs 2 S 3 SGG, § 67 Abs 1 SGG, § 173 S 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde - Unzulässigkeit - elektronischer Rechtsverkehr - Formerfordernis - qualifizierte elektronische Signatur - Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift - Wiedereinsetzung - Verschulden - JurPC
Zum Erfordernis der Elektronischen Signatur im elektronischen Rechtsverkehr
- ra.de
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Beschwerdeeinlegung per elektronischem Rechtsverkehr im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschwerdeeinlegung durch einfache E-Mail unzulässig!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerdeeinlegung per elektronischem Rechtsverkehr im sozialgerichtlichen Verfahren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beschwerdeeinlegung durch einfache E-Mail unzulässig! (IBR 2013, 1325)
Verfahrensgang
- SG Mainz, 25.03.2013 - S 2 AS 818/12
- LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13 B
- LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08
Berufungsbegründung per E-Mail
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13
Rn. 13 Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10 ; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war). - BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08
Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13
Denn nach § 2 Abs. 3 Satz 1 FachGElekRVerkV sind, wenn - wie es hier § 173 Satz 1 SGG vorsieht - Schriftform erforderlich ist, die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen (vgl. auch zu dem als Sollvorschrift formulierten § 130a Zivilprozessordnung - ZPO - BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 112/08, juris Rn. 15 ff.). - BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13
Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Form, die der Gesetzgeber "als zusätzliche Option neben der bisherigen schriftlichen Form" eingeführt hat (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R, juris, unter Hinweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein JKomG, BT-Drucks 15/4067 S. 27 f - unter VI sowie den Wortlaut des § 158 SGG).
- LSG Bayern, 24.02.2012 - L 8 SO 9/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Schriftformerfordernis - Übermittlung einer …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13
Rn. 13 Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10 ; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war). - BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10
Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13
Mit dem Willen des Gesetzgebers sowie des Verordnungsgebers, ein einfaches und zuverlässiges Verfahren zur Prüfung der Identität des Absenders zu gewährleisten, wäre es jedoch nicht vereinbar, wenn der Senat gezwungen wäre, bei jeder nicht qualifiziert elektronisch signierten E-Mail zu überprüfen, ob sich aus dieser - sei es aufgrund einer eingescannten Unterschrift, sei es aufgrund von begleitenden Umständen, wie sie auch der Beschwerdeführer hier vorträgt, - ausnahmsweise auch ohne Signatur die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend ergibt (vgl. auch BFH, Beschluss vom 27.07.2011 - VII R 30/10, juris). - BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B
Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13
Vielmehr enthielt sie die notwendigen Informationen im gebotenen Umfang und erfüllte damit ihre "Wegweiserfunktion" (vgl. BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R, juris sowie Beschluss vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 R, SozR 4-1500 § 66 Nr. 1 jeweils m.w.N.). - BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 63/11 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13
Die Überschreitung der Frist ist damit nicht dem LSG zuzurechnen (vgl. BSG, Beschluss vom 06.10.2011 - B 14 AS 63/11 B, SozR 4-1500 § 67 Nr. 9 Rn. 10). - BSG, 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13
Vielmehr enthielt sie die notwendigen Informationen im gebotenen Umfang und erfüllte damit ihre "Wegweiserfunktion" (vgl. BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R, juris …sowie Beschluss vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 R, SozR 4-1500 § 66 Nr. 1 jeweils m.w.N.). - LSG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - L 5 AS 433/10
Keine Berufung per e-mail und PDF
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13
Rn. 13 Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10 ; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war). - SG Chemnitz, 17.10.2012 - S 14 AS 640/12
Wahrung der Formvorschrift bei Widerspruch durch einfache E-Mail
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13
Rn. 13 Auch kann die E-Mail vom 28.05.2013 nicht unter dem Gesichtspunkt als dem Schriftformerfordernis genügend angesehen werden, dass ihr die Beschwerdeschrift als PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift des Beschwerdeführers beigefügt war und ein Mitarbeiter des LSG dieses Dokument - wohl noch innerhalb der Beschwerdefrist - ausgedruckt und zu den Akten genommen hat (so aber BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08 und, sich anschließend, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2011 - L 5 AS 433/10 B; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B für Konstellationen, in denen der elektronische Rechtsverkehr nicht eröffnet war; a.A. Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER; SG Chemnitz, Urteil vom 17.10.2012 - S 14 AS 640/12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2012 - 6 K 1736/10 ; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - L 3 R 801/11, alle juris, für den Fall, dass ein Ausdruck innerhalb der Frist nicht mehr möglich war). - LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11
Berufung per e-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur mit eingescannter …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2012 - 6 K 1736/10
Klageerhebung bei FG per Email ohne qual. elektronische Signatur zwar nicht …
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.09.2007 - L 5 P 11/07
Anforderungen an die Mitteilungspflicht des Gerichts nach § 65a Abs 2 S 3 SGG …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- VG Cottbus, 10.02.2014 - 6 L 241/13
Wasseranschlussbeitrag
Auch entspricht der Widerspruch des Antragstellers, der mittels eines durch den Antragsgegner (allerdings freiwilligen) erfolgten Ausdrucks eines seine eingescannte Unterschrift aufweisenden pdf-Dokuments am 10. März 2011 erhoben wurde, der Schriftform des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO, da die am Empfangsort (beim Antragsgegner) erstellte körperliche Urkunde die Person des Erklärenden aufgrund der eingescannten Unterschrift eindeutig erkennen lässt und vorliegend auch der Wille, den Schriftsatz dem Antragsgegner zuzuleiten, nicht ernsthaft bezweifelt werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 -, juris Rz. 8 ff.; LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 18. Januar 2011 - L 5 AS 433/10 B, juris Rz. 2; vgl. zum Computerfax: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes…, Beschluss vom 5. April 2000 - GmS.OGB 1/98 -, juris Rz. 16; a.A. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013 - L 6 AS 195/13 b -, juris Rz. 13 f. und Bayerisches LSG…, Beschluss vom 24. Februar 2012 - L 8 SO 9/12 B ER, juris Rz. 15). - LSG Sachsen, 26.06.2014 - L 3 AS 318/12
Beschwerdeeinlegung per E-Mail; Beschwerdefrist; kostenprivilegierte Personen; …
Die dennoch mit einfacher E-Mail eingelegte Beschwerde wurde somit weder schriftlich noch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle noch in elektronischer Form eingelegt und entfaltete damit keine Rechtswirkung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - L 18 AS 1872/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 4; Bay. LSG…, Beschluss vom 24. Februar 2012 - L 8 SO 9/12 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 8; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 2013 - L 6 AS 195/13 - JURIS-Dokument Rdnr. 13;… Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, [10. Aufl., 2012], § 65a Rdnr. 16).
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