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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6970
LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05 (https://dejure.org/2006,6970)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.09.2006 - L 6 AS 8/05 (https://dejure.org/2006,6970)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. September 2006 - L 6 AS 8/05 (https://dejure.org/2006,6970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 164
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Abzug Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05
    Verboten ist danach ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei der die Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BVerfGE 112, 164, 174 m.w.N.).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 110, 274, 291; 112, 164, 174).

  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88

    Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05
    Die gesetzgeberische Gewährleistung der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Regelschulen wirkt im Verhältnis zu den Vorschriften über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II als Sonderregelung, die in aller Regel einen anzuerkennenden Bedarf für die Übernahme von Schulgeld im Rahmen des notwendigen Lebensunterhalts nicht entstehen lässt (vgl. zum früher geltenden Recht nach dem BSHG Urteil des BVerwG vom 13. August 1992 - 5 C 70/88, veröffentlicht in juris).

    Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG kann jedenfalls nicht entnommen werden, dass das Grundgesetz darüber hinaus der elterlichen Entscheidung für Lehrinhalte und Bildungsziele außerhalb der öffentlichen Regelschule die existentielle Bedeutung einräumt, die es rechtfertigen könnte, dieses Erziehungsbedürfnis als Bestandteil der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzuerkennen (vgl. zum früheren Recht der Sozialhilfe Urteil des BVerwG vom 13. August 1992 - 5 C 70/88 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Ökosteuer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 110, 274, 291; 112, 164, 174).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05
    Diese Bestimmung legt dem Staat zwar die Pflicht auf, das private Ersatzschulwesen zu schützen (BVerfGE 75, 40).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 112, 268).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Teilkindergeld

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05
    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412, 431).
  • SG Berlin, 30.03.2006 - S 34 AS 1840/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Regelleistung zur Sicherung des …

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05
    Hieraus folgt, dass die durch § 20 SGB II gewährten Regelleistungen grundsätzlich nur der Deckung des ohne die Besonderheit des Einzelfalles bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehenden Bedarfs dienen (BVerwG, Urteil vom 22. August 1995, SGB 1995, 587 ff.; SG Berlin, Beschluss vom 30. März 2006 - S 34 AS 1840/06 ER, veröffentlicht in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09

    Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier: …

    Die zusätzlichen Kosten für den Besuch einer Privatschule sind daher bei der Bemessung staatlicher Sozialleistungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70/88 -, NVwZ 1993, 691; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16.09.2006 - L 6 AS 8/05 -, NZS 2007, 164).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 48/15

    SGB-II-Leistungen; Kosten für einen Lehrgang zum Erwerb des Realschulabschlusses; …

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung etwa ein Anspruch auf Übernahme von Schulgeld verneint, weil derartige Aufwendungen angesichts der Schulgeldfreiheit der allgemein bildenden Schulen nicht unabweisbar sind (etwa: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. September 2006 - L 6 AS 8/05 - ähnlich: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 -, Rn 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 12 S 1054/20

    Berücksichtigung des von Vater gezahlten Schulgeldes bei Bemessung des Wohngeldes …

    Zwar umfasst das elterliche Grundrecht auf Erziehung (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 2 i.V.m. Art. 15 Abs. 3 LV ) grundsätzlich auch die freie Wahl zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schularten bzw. -formen sowie das Verbot, das Wahlrecht mehr als notwendig zu begrenzen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 u.a. -, juris Rn. 84 f.; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 14.09.2006 - L 6 AS 8/05 -, juris Rn. 28 ff., auch zur hier nicht einschlägigen Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 GG).

    Dem Gesetzgeber ist aber auch im Rahmen der gewährenden Verwaltung nicht gestattet, bei der Abgrenzung der Leistungsberechtigten sachwidrig zu differenzieren (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.03.2011 - 1 BvR 591/08 -, juris Rn. 31, …und Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14 -, juris Rn. 110 ff.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 18.12.2014 - 2 A 10506/14 -, juris Rn. 31; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 14.09.2006 - L 6 AS 8/05 -, juris Rn. 33).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2022 - L 11 AS 479/21

    Anspruch auf Übernahme des Schulgelds für den Besuch einer Privatschule; …

    Rn. 21 Dass in der von dem Antragsteller besuchten V. -Schule aus Sicht der Mutter und der Lehrerinnen (vgl Stellungnahme der Klassenlehrerinnen vom 23. Juni 2021, Bl 36 GA) der Antragsteller möglicherweise besser gefördert wird, ist nicht ausschlaggebend, da der Bedarf an Schulbildung durch öffentliche Regelschulen ausreichend gedeckt wird (vgl LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14 August 2009 - L 6 AS 8/05 - Rn 25 ff; vgl auch LSG Bayern, Urteil vom 25. März 2015 - L 11 AS 238/13 - Rn 24).
  • SG Berlin, 12.06.2012 - S 172 AS 3565/11

    Waldorfschule muss selbst bezahlt werden - Kein Anspruch gegen Jobcenter auf …

    Rn. 74 Hierzu hat das LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 14. September 2006, L 6 AS 8/05, Rn. 25 ff., zitiert nach juris), bereits zutreffend ausgeführt, von der die Kammer keinen Anlass abzuweichen sieht, dass § 20 SGB II und mithin damit auch § 23 Nr. 1 SGB II - anders als § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII - keine abweichende Festlegung der Regelbedarfe ermöglicht und auch nicht über eine analoge Anwendung von § 28 SGB XII mangels Regelungslücke hergeleitet werden kann.
  • SG Köln, 12.12.2014 - S 30 AS 4315/12

    Anspruch einer in einer Ausbildung befindlichen Mutter auf Übernahme von Kosten …

    Der Umstand, dass eine Nachmittagsbetreuung nicht als unabweisbarer Bedarf angesehen werden könne, werde durch das Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 14. September 2006 (Az. L 6 AS 8/05) bestätigt.

    Die gesetzgeberische Gewährleistung der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Regelschulen wirkt im Verhältnis zu den Vorschriften über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II als Sonderregelung, die in aller Regel einen anzuerkennenden Bedarf für die Übernahme von Schulgeld und nach Auffassung der Kammer auch für Kosten der Nachmittagsbetreuung, wenn diese - wie hier - beim Besuch einer öffentlichen Schule nicht anfallen, im Rahmen des notwendigen Lebensunterhalts nicht entstehen lässt (vgl. LSG Schleswig Holstein, Urteil v. 14.09.2006, Az. L 6 As 8/05 Rn. 26 mit Verweis auf Urteil des BVerwG vom 13. August 1992 - 5 C 70/88).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2008 - L 7 AS 1477/08

    Arbeitslosengeld II - Sehhilfe - Bestandteil der Regelleistung - Kostenübernahme …

    Hierbei hat er jedoch nicht beachtet, dass zu dem von der Regelleistung umfassten Lebensunterhalt nicht alle Aufwendungen gehören, welche als wünschens- oder erstrebenswert erachtet werden können, sondern lediglich der zur Führung eines menschenwürdigen Lebens unbedingt notwendige Bedarf (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 102, 366; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Juli 1989 - 6 S 1242/88 - FEVS 39, 247); über das Maß des Notwendigen hinausgehende Kosten der Gesundheitspflege - und erst recht Luxusaufwendungen - können deshalb vom Leistungsträger nicht übernommen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 1999 - 7 S 2754/98 - FEVS 51, 307; ferner Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 14. September 2005 - L 6 AS 8/05 - NZS 2007, 164;… Lang/Blüggel in Eicher/Spellbrink, a.a.O., § 23 Rdnr. 179;… Hengelhaupt in Hauck/Noftz, a.a.O., K § 23 Rdnrn. 89, 136).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2010 - L 8 SO 45/10

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Eingliederungshilfe beim Besuch einer …

    Dieser Wunsch ist nicht geeignet, eine Einstandspflicht des Sozialhilfeträgers herbeizuführen (vgl ausführlich zum fehlenden Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer privaten Schule gegen einen Sozialleistungsträger - dort wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 14. September 2006 - L 6 AS 8/05 - NZS 2007, 164).
  • SG Dresden, 28.03.2014 - S 40 AS 1905/14

    Kein Anspruch auf Gebührenübernahme für Abschlussprüfungen auf Privatschule

    Das Gericht verweist insofern auch auf die überzeugenden Argumentationen des LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 14.9.2006, L 6 AS 8/05, Rn. 25 ff., zitiert nach juris), dass § 20 SGB II und mithin damit auch § 23 Nr. 1 SGB II keine abweichende Festlegung der Regelbedarfe ermöglicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - L 7 AS 5756/11
    Den pädagogischen Vorstellungen der Antragsteller kommt eine existenzielle Bedeutung nicht zu (zum Ganzen Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) FEVS 44, 4 zum Bundessozialhilfegesetz; Landessozialgericht Schleswig-Holstein NZS 2007, 164).
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