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Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 21.04.2006

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,190
LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER (https://dejure.org/2005,190)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER (https://dejure.org/2005,190)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER (https://dejure.org/2005,190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst b SGB 2, § 9 Abs 2 S 1 SGB 2, § 9 Abs 1 SGB 2, § 20 SGB 10, § 86b Abs 2 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche Gemeinschaft - aktuelle Anhaltspunkte - einstweiliger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung; Notwendigkeit des Vorliegens eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft und ALG II

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft und ALG II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Prüfung der Hilfebedürftigkeit durch zeitnahe Erkenntnisse, Versagung einstweiligen Rechtsschutzes bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (173)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in diesen Fällen bedeutete, da der elementare Lebensbedarf eines Menschen nur aktuell befriedigt werden kann, für den Hilfebedürftigen eine grundsätzlich unzulässige "Vorwegnahme der Hauptsache" (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Dabei sind, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Umstände der Vergangenheit dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage des Anspruchstellers ermöglichen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Nur wenn die Antragsgegnerin unter Angabe von Tatsachen konkret vorgetragen hätte, über welches - bisher verschwiegene - Einkommen die Antragsteller aktuell verfügen, so dass diesen auch eine Widerlegung im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten möglich gewesen wäre, könnte von berechtigten Zweifeln an der Hilfsbedürftigkeit ausgegangen werden und diese ein Gewicht erlangen, dass die Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts rechtfertigte (vgl. auch den bereits zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 sowie den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts a.a.O.).

    Wie ausgeführt dienen die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG Beschluss vom 12. Mai 2005 -1 BvR 569/05 - unter Hinweis auf BVerwGE 82, 60, 80).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.2003 - 2 MB 31/03

    Erst sterben, dann klagen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Vorgänge in der Vergangenheit könnten deshalb nur dann die Rechtslage beeinflussen, wenn sie in die Gegenwart weiterhin fortwirkten (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. März 2003 - 2 MB 31/03 - info also: 2004, 226, 227).

    Ganz abgesehen davon, dass das Sozialamt der Stadt A.Stadt jedenfalls für die Antragsteller zu 2. und 3. die Sozialhilfe ab Oktober 2004 weiter bewilligte und diese Leistung zu Händen der Antragstellerin zu 1. in Höhe von 754, 51 Euro zahlte, so dass durch Einschränkung auf das existentiell zwingend Erforderliche und Inanspruchnahme von Privatdarlehen sowie - von der Antragstellerin zu 1. eingeräumt - Ladendiebstählen eine Überlebensmöglichkeit möglich erscheint, war es schon nach früherem Sozialhilferecht unstatthaft, einem Hilfesuchenden die Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt zunächst zu verweigern und ihm dann entgegenzuhalten, dass bereits das Überleben ohne die verweigerte Hilfe Zweifel an der Hilfebedürftigkeit begründe (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. März 2003 - 2 MB 31/03 - info also: 2004, 226).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Rn. 33 Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (BVerwG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerwGE 87, 234, 264; Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).

    Dies entspricht im Übrigen der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 234, 264) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 98, 195, 198 f.).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des …

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Rn. 33 Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (BVerwG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerwGE 87, 234, 264; Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Dies entspricht im Übrigen der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 234, 264) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 98, 195, 198 f.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - L 3 AS 315/14

    Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen

    LSG aaO; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 123 Rn. 25); auch in diesem Fall kann aber auf einen Anordnungsgrund nicht verzichtet werden (LSG RP v. 11.11.2004 - L 5 ER 75/04 KA, NZS 2005, 671; Hess. LSG v. 29.6.2005, L 7 AS 1/05 ER, Breith. 2006, 56).

    Die einstweilige Anordnung wird erlassen, wenn es dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (LSG NW, NZS 2002, 498; LSG RP v. 11.11.2004 - L 5 ER 75/04 KA, NZS 2005, 671; Hess. LSG v. 29.6.2005 - L 7 AS 1/05 ER, Breith. 2006, 56).

  • LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06

    Arbeitslosengeld II - keine Versagung aufgrund Mutmaßungen - Hausbesuche - …

    Der erkennende Senat hat aber in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass existenzsichernde Leistungen nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden dürfen (u. a. Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005 S. 166 ff., Beschluss vom 26. Oktober 2005, Az.: L 7 AS 65/05 ER).
  • LSG Sachsen, 10.11.2020 - L 8 SO 67/20
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Hessisches LSG, Beschluss vom 29. September 2005 - Az. L 7 AS 1/05 ER - juris Rn. 28;… Keller a. a. O., § 86b Rn. 27 und 29 m. w. N).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12776
LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 1/05 (https://dejure.org/2006,12776)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.04.2006 - L 7 AS 1/05 (https://dejure.org/2006,12776)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. April 2006 - L 7 AS 1/05 (https://dejure.org/2006,12776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung; Voraussetzungen für die Unangemessenheit eines Grundstücks im Hinblick auf die Größe; Zahl der Bewohner, der Wohnbedarf, die Grundstücksgröße, die Hausgröße, der Zuschnitt, die Ausstattung und der Wert eines Hauses bzw. ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger …

    Auszug aus LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 1/05
    Davon ging auch das Bundessozialgericht (BSG) zum Recht der Arbeitslosenhilfe aus (Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und …

    Auszug aus LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 1/05
    Die einschlägigen §§ 39 Abs. 1 Nr. 1 und 82 des II. WoBauG ließen lediglich eine Überschreitung der genannten Fläche bei Haushalten mit über vier Personen zu, nicht aber eine Unterschreitung, wenn das Eigenheim von weniger als vier Personen bewohnt wird (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B;… offengelassen vom BSG a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 13 AS 1620/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst …

    Das von der Antragstellerin und ihrem Ehemann bewohnte Hausgrundstück fällt unter diese Bestimmung, weil die Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt der Größe in Übereinstimmung mit der früheren Praxis in der Sozialhilfe (vgl. die Verweisung in § 88 Abs. 2 Nr. 7 des Bundessozialhilfegesetzes ) an Hand der Wohnungsgrößen des mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes zu ermitteln ist (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - in NJW 2006, 719 und in Juris; Bayrisches LSG, Beschluss vom 21. April 2006 - L 7 AS 1/05 - abgedruckt in Juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Juni 2006 - L 7 AS 443/05 ER - ebenfalls abgedruckt in Juris).
  • SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 63/10

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück …

    Rn. 73 Die Instanzrechtsprechung hat sich dem überwiegend angeschlossen (LSG NRW, Urteil v. 22.11.2009 - L 7 (12) AS 9/07; LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.03.2009 - L 11 AS 16/08; Bayerisches LSG, Urteil v. 21.04.2006 - L 7 AS 1/05) oder hält die Grundstücksgröße im Rahmen der Angemessenheitsprüfung des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II überhaupt nicht für ein berücksichtigungsfähiges Kriterium (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 08.07.2011 - L 9 AS 524/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - L 20 AS 39/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Sie begründet dies damit, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (ebenso wie solche nach dem SGB XII) nicht der Vermögensbildung (Vermögensaufbau oder Schuldenübernahme) dienen sollen (so etwa BayLSG, Urteil vom 21.04.2006, L 7 AS 1/05, Schmidt, in: Oestreicher, SGB XII/SGB II, Loseblatt, 49. EL [01.06.2006], § 22 SGB II Rn. 23;… Kalhorn, in: Hauck/Noftz, SGB 11, 2006, Loseblatt, 7. EL [08/2006], § 22 Rn. 14;… Linhart/Adolph, SGB II, Loseblatt, 47. AL [Mai 2006], § 22 Rn. 6h;… Löns/Herold-Tews, SGBII, 2005, § 22 Rn. 3;… Söhngen, in: JURIS PK-SGB II, § 22 Rn. 25, sowie Renn-Schoch, SGB II, § 22 Rn. 79).
  • LSG Hessen, 12.02.2007 - L 7 AS 225/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …

    Rn. 29 Nach Sinn und Zweck der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Tilgungsleistungen nicht zu berücksichtigen (so die herrschende Meinung, vgl. etwa: Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 5 B 778/06 AS ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2006 - L 8 AS 3298/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. April 2006 - L 7 AS 1/05; a.A. Sozialgericht Detmold, Urteil vom 16. Februar 2006 - S 8 AS 37/05; zum Meinungsstand: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Oktober 2006 - L 20 AS 39/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05

    Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich höherer Unterkunftskosten anstelle der …

    Von diesen Grenzen für die Angemessenheit geht auch die Bundesagentur für Arbeit in ihren Dienstanweisungen zur Umsetzung des SGB II aus (…vgl. Brühl in: LPK-SGB II § 12 Rdn. 43, Mecke, a.a.O., § 12 Rdn. 71; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05 ER B - Bayrisches LSG, Urteil vom 21.04.2006 - L 7 AS 1/05 -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.05.2006 - L 6 AS 130/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2011 - L 9 AS 524/07

    Hilfebedürftigkeit eines Miterben trotz seines Miteigentumsanteils an einem …

    Streitig ist auch, ob § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II überhaupt auf die Größe des Grundstücks abstellt (vgl. Bayr. LSG Urteil vom 21. April 2006 - L 7 AS 1/05 - zitiert nach Juris Rdnr. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - L 5 B 1101/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung - selbst …

    Von diesen Grenzen für die Angemessenheit geht auch die Bundesagentur für Arbeit in ihren Dienstanweisungen zur Umsetzung des SGB II aus (…vgl. Brühl in LPK-SGB II § 12 Rdnr. 71; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21. April 2006 - L 7 AS 1/05).
  • LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 3 B 301/05 AS-ER

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, angemessene Unterkunftskosten bei selbst …

    Jedoch besteht wegen der insoweit gegenüber § 90 Abs. 2 Nr. 8 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuchs - Sozialhilfe - (SGB XII) abweichenden Formulierung, wonach sich die Angemessenheit dort ausdrücklich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt, der Ausstattung und dem Wert bestimmt, Einigkeit darüber, dass sich hier im SGB II - wo eine derartig ausdifferenzierte Regelung fehlt - die Angemessenheit allein nach der Größe des Hausgrundstücks bestimmt (…Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 1. Aufl. 2005, § 12 Rn. 70; BayLSG, Urt. v. 21.04.2006, Az. L 7 AS 1/05, zitiert nach JURIS).
  • LSG Hamburg, 18.07.2011 - L 5 AS 28/07
    Denn Tilgungszahlungen zur Finanzierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung könnten als Unterkunftskosten bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II nicht übernommen werden, da die Leistungen des SGB II nicht der Vermögensbildung dienten (BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az.: 7 b AS 8/06 R, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2.9.2005, Az.: L 8 AS 1995/05, juris; LSG Sachsen, Beschluss vom 15.9.2005, Az.: L 3 B 44/05 AS-ER, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 21.4.2006, Az.: L 7 AS 1/05, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2007 - L 5 B 778/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Hausgrundstück - …

    Hiervon abgesehen verbietet sich ein solcher Ansatz aber auch aus anderem Grunde: Im Gegensatz zu Schuldzinsen sind (hier ausschließlich vorliegende) Leistungen zur Tilgung einer Schuld für das selbst genutzte Grundstück grundsätzlich keine berücksichtigungsfähigen Unterkunftskosten im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, weil der Steuerzahler über die Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II nicht zur Vermögensbildung der Hilfesuchenden beitragen darf (vgl. bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. April 2006, L 7 AS 1/05; hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2006, L 9 AS 189/06; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. August 2006, L 13 AS 2759/06 ER-B; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006, L 10 AS 102/06 [zitiert jeweils nach juris]; in diese Richtung auch Bundessozialgericht…, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 8/06 R, Abdruck Rz. 34, 36).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2015 - L 4 AS 380/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - …

  • SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 863/09

    Anspruch auf Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach …

  • SG Aurich, 13.09.2006 - S 15 AS 103/06

    Streit über die zu berücksichtigenden Unterkunftskosten eines selbst bewohnten …

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 1623/06
  • SG Stade, 30.01.2007 - S 17 AS 170/05

    Vorliegen eines Anspruchs auf Übernahme von Tilgungsleistungen als Kosten der …

  • SG Braunschweig, 16.05.2008 - S 25 AS 138/06

    Aufteilung der Aufwendungen für die Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites …

  • SG Münster, 23.06.2006 - S 5 AS 8/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Düsseldorf, 09.05.2007 - S 45 (23,44) AS 326/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

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