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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AS 560/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,120894
LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AS 560/08 (https://dejure.org/2008,120894)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.08.2008 - L 7 AS 560/08 (https://dejure.org/2008,120894)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. August 2008 - L 7 AS 560/08 (https://dejure.org/2008,120894)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (30)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AS 560/08
    Mit Urteil vom 6. Dezember 2007 hat das SG die Klage abgewiesen; in den Entscheidungsgründen hat es u.a. unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R - (SozR 4-4200 § 20 Nr. 3) ausgeführt, die Ersetzung der Alhi durch das Alg II sei ebenso wenig verfassungswidrig wie die Festlegung der Höhe der Regelleistung.

    Das BSG hat in dem bereits vom SG zitierten Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R - (SozR 4-4200 § 20 Nr. 3) sowie im Urteil vom selben Tage - B 11b 9/06 R - (…SozR 4-4300 § 428 Nr. 3) jeweils mit ausführlicher Begründung dargelegt, dass durch die Abschaffung der Alhi weder die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG noch das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG, ferner weder Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) noch sonstige Normen des Verfassungsrechts verletzt sind.

    Das BSG hat in den Urteilen vom 23. November 2006 (SozR 4-4200 § 20 Nr. 3) und vom 22. April 2008 a.a.O. im Einzelnen dargelegt, dass die Tatsachenermittlungen des Gesetzgebers zur Höhe der Regelleistung unter Orientierung an der EVS von 1998 mit Hochrechung auf den Stand 1. Juli 2003 den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, indem er an fundierte, methodisch durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) abgesicherte Werte angeknüpft hat (vgl. etwa BVerwGE 94, 326; 102, 366); diese Rechtsprechung hat indirekt auch die Billigung des BVerfG gefunden hat (vgl. etwa BVerfGE 40, 121, 133; 43, 13, 19, 82, 60, 80 f.).

    Dieser Zeitraum der besonderen Beobachtung ist jedenfalls in der hier streitbefangenen Zeit keinesfalls überschritten (vgl. auch BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 (Rdnr. 53)).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AS 560/08
    Dass das verfassungsrechtliche Existenzminimum in dem hier entscheidungserheblichen Zeitraum durch die Höhe der Regelleistung von 345, 00 Euro, aus welcher etwa auch die Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung abzudecken sind, nicht unterschritten ist, hat das BSG jüngst in einem Urteil vom 22. April 2008 - B 1 KR 10/07 R - (juris) mit eingehender Begründung nochmals bestätigt.

    Das BSG hat in den Urteilen vom 23. November 2006 (…SozR 4-4200 § 20 Nr. 3) und vom 22. April 2008 a.a.O. im Einzelnen dargelegt, dass die Tatsachenermittlungen des Gesetzgebers zur Höhe der Regelleistung unter Orientierung an der EVS von 1998 mit Hochrechung auf den Stand 1. Juli 2003 den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, indem er an fundierte, methodisch durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) abgesicherte Werte angeknüpft hat (vgl. etwa BVerwGE 94, 326; 102, 366); diese Rechtsprechung hat indirekt auch die Billigung des BVerfG gefunden hat (vgl. etwa BVerfGE 40, 121, 133; 43, 13, 19, 82, 60, 80 f.).

    Zutreffend hat das BSG im Urteil vom 22. April 2008 a.a.O. (…Rdnr. 52) darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber mit der Koordinierung von Alhi und Sozialhilfe durch das SGB II Neuland betreten hatte, ihm angesichts der Komplexität der Materie eine gewisse Zeit zur Sammlung von Erkenntnissen und Erfahrungen einzuräumen ist (vgl. hierzu etwa BVerfGE 97, 186, 196) und er sich in dieser Zeit mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen darf; nach der Rechtsprechung des BVerfG geben die damit einhergehenden Härten und Ungerechtigkeiten erst dann Anlass zur verfassungsrechtlichen Beanstandung, wenn der Gesetzgeber seine Regelungen nicht anhand der durch Beobachtung gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen überprüft und alsdann ggf. eine Nachbesserung vornimmt (vgl. etwa BVerfGE 87, 348, 358; 100, 58, 101).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AS 560/08
    Demgegenüber sind Folgebescheide für weitere Leistungszeiträume nicht entsprechend § 96 SGG in das Verfahren einzubeziehen (ständige Rechtsprechung;… vgl. nur BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 (Rdnr. 30); BSG SozR 4-4300 § 428 Nr. 3 (Rdnr. 14); BSG…, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 59/06 R - juris (Rdnr. 13)).

    Das BSG hat in dem bereits vom SG zitierten Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R - (…SozR 4-4200 § 20 Nr. 3) sowie im Urteil vom selben Tage - B 11b 9/06 R - (SozR 4-4300 § 428 Nr. 3) jeweils mit ausführlicher Begründung dargelegt, dass durch die Abschaffung der Alhi weder die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG noch das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG, ferner weder Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) noch sonstige Normen des Verfassungsrechts verletzt sind.

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