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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,49152
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19 (https://dejure.org/2019,49152)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.12.2019 - L 7 AS 845/19 (https://dejure.org/2019,49152)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - L 7 AS 845/19 (https://dejure.org/2019,49152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    SGB II-Anspruch auf Kosten der Kryokonservierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Kryokonservierung von Samenzellen nach dem ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    LSG Nordrhein-Westfalen bejaht SGB-II-Anspruch auf Übernahme der Kosten der Kryokonservierung

  • datev.de (Kurzinformation)

    SGB II-Anspruch auf Kosten der Kryokonservierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss Kosten für Kryokonservierung übernehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 2982/07

    50 %iger Kostenzuschuss der Krankenkassen für künstliche Befruchtung …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19
    Der Beklagte beruft sich insoweit auf den Beschluss des BVerfG vom 27.02.2009 - 1 BvR 2982/07.

    Es handelt sich zwar nicht um eine Krankenbehandlung, da die durch die Kryokonservierung ggfs. vorbereitete künstliche Befruchtung keinen regelwidrigen körperlichen Zustand beseitigt, sondern diesen mit Hilfe medizinischer Technik umgeht (so BVerfG Beschluss vom 27.02.2009 - 1 BvR 2982/07), dennoch kann sie der Gesundheitspflege iSd § 5 RBEG iVm Abteilung 6 der EVS-Sonderauswertung zugerechnet werden.

    Rn. 36 Der Beklagte kann sich nicht mit Erfolg auf den Beschluss des BVerfG vom 27.02.2009 - 1 BvR 2982/07 berufen.

    In einer derartigen Fallgestaltung ist die Kryokonservierung keine Maßnahme, die lediglich "die Wünsche eines Versicherten für seine individuelle Lebensgestaltung betrifft" (so BVerfG Beschluss vom 27.02.2009 - 1 BvR 2982/07, Rn. 13), sondern es handelt sich um einen Bestandteil einer umfassenden Krankenbehandlung und damit einen existenziell notwendigen Bedarf iSd Art. 1 Abs. 1 GG, der dem Kläger nicht deshalb verschlossen bleiben darf, weil er nicht über die Mittel zu Finanzierung dieses Bedarfs verfügt.

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R

    Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Zusatzkosten für kieferorthopädische …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19
    Rn. 27 Streitgegenstand des Berufungsverfahrens sind ein Anspruch des Klägers auf zusätzliche Leistungen wegen der Kosten der Kryokonservierung unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 12.10.2017 sowie die Verpflichtung des Beklagten zur Änderung der entsprechenden Bewilligungsbescheide für Oktober 2017 gem. §§ 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II, 44 Abs. 1 SGB X. Da der geltend gemachte Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs gemäß § 21 Abs. 6 SGB II keinen eigenständigen und von der Höhe des Regelbedarfs abtrennbaren Streitgegenstand darstellt (BSG Urteile vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 und vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R) ist die Höhe der gesamten Regelleistung einschließlich etwaiger Mehrbedarfe Gegenstand des Verfahrens.

    Eine Kostenübernahme scheidet aus, wenn der Leistungsberechtigte wegen der Erkrankungen Kosten geltend macht, die nicht über das hinausgehen, was für die übrigen Kosten für Gesundheitspflege im Regelbedarf vorgesehen ist (BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R).

    Unabweisbar im Sinne des Grundsicherungsrechts kann wegen der Subsidiarität dieses Leistungssystems ein medizinischer Bedarf grundsätzlich nur dann sein, wenn nicht die gesetzliche Krankenversicherung oder Dritte zur Leistungserbringung, also zur Bedarfsdeckung, verpflichtet sind (BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R).

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 26/09 R

    Krankenversicherung - Kryokonservierung und Lagerung von Samen fällt in …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19
    Rn. 35 Der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des BSG bis zum Inkrafttreten von § 27a Abs. 4 SGB V die Kryokonservierung von männlichen Samenzellen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählte (BSG Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 26/09 R), steht der Zuordnung des Bedarfs zur dem Existenzminimum zuzurechnenden Gesundheitspflege nicht entgegen.

    Die Krankenkasse hat zu Recht (BSG Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 26/09 R; Beschluss vom 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B) die Kostenübernahme nach dem SGB V abgelehnt.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19
    § 21 Abs. 6 SGB II sei in Ausführung des Urteils des BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 - ergangen und im Lichte dieser Entscheidung auszulegen.

    Der Bedarf entsteht, wenn er so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistungen - einschließlich der Leistungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten des Hilfebedürftigen - das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet (BVerfG Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. Rn. 204 f).

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19
    Rn. 27 Streitgegenstand des Berufungsverfahrens sind ein Anspruch des Klägers auf zusätzliche Leistungen wegen der Kosten der Kryokonservierung unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 12.10.2017 sowie die Verpflichtung des Beklagten zur Änderung der entsprechenden Bewilligungsbescheide für Oktober 2017 gem. §§ 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II, 44 Abs. 1 SGB X. Da der geltend gemachte Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs gemäß § 21 Abs. 6 SGB II keinen eigenständigen und von der Höhe des Regelbedarfs abtrennbaren Streitgegenstand darstellt (BSG Urteile vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 und vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R) ist die Höhe der gesamten Regelleistung einschließlich etwaiger Mehrbedarfe Gegenstand des Verfahrens.

    Der Bescheid vom 12.10.2017 wäre als isolierter Ablehnungsbescheid unzulässig und ist daher als Ablehnung einer entsprechenden Änderung der Bewilligungsbescheide gem. § 44 SGB X auszulegen (hierzu BSG Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19
    Die zur Überbrückung der Notlage von Familienmitgliedern darlehensweise erbrachte Zuwendungen führen nicht zu einem Wegfall des Bedarfs (vergl. BSG Urteile vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R und 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19
    Die zur Überbrückung der Notlage von Familienmitgliedern darlehensweise erbrachte Zuwendungen führen nicht zu einem Wegfall des Bedarfs (vergl. BSG Urteile vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R und 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B

    Kostenübernahme des Einfrierens und Lagerns von männlichen Samen sowie …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19
    Die Krankenkasse hat zu Recht (BSG Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 26/09 R; Beschluss vom 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B) die Kostenübernahme nach dem SGB V abgelehnt.
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 4/17 R

    Hartz-IV: Brillenreparaturkosten werden erstattet

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19
    Die gesetzliche Krankenversicherung ist keine Vollversicherung und kennt zudem zahlreiche gesundheitsbedingte Bedarfe, die zwar nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen (zB Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung nur nach Maßgabe von § 60 SGB V, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V, Sehhilfen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben gem. § 33 Abs. 2 SGB V), aber dennoch Sonderbedarfe iSd SGB II auslösen können (LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19.03.2015 - L 6 AS 1926/14 - Fahrtkosten zur Methadonsubstitution; LSG Hessen Urteil vom 14.02.2018 - L 6 AS 27/17 - nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel; BSG Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 4/17 R - Brillenreparaturkosten als Bedarf iSd § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II).
  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Kosten für Schulbücher …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 845/19
    Maßgeblich ist nicht, ob der Bedarf erstmals geltend gemacht wird, und auch nicht, ob er retrospektiv nur einmal geltend gemacht worden ist, sondern ob der geltend gemachte Mehrbedarf prognostisch typischerweise nicht nur ein einmaliger Bedarf ist (vgl. BSG Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R mwN).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2015 - L 6 AS 1926/14

    Streit über die Berücksichtigung eines Mehrbedarfs

  • LSG Hessen, 14.02.2018 - L 6 AS 27/17
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 7 AS 719/20

    SGB: Schüler-Tablet pandemiebedingter Mehrbedarf

    Der atypische Umfang eines grundsätzlich einer Bedarfsposition zuzurechnenden Bedarfs ist geeignet, einen nicht vom Regelbedarf umfassten Mehrbedarf zu begründen (BSG Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R zur Anschaffung von Schulbüchern bei fehlender Lernmittelfreiheit; Urteil des Senats vom 05.12.2019 - L 7 AS 845/19 zu außergewöhnlichen Gesundheitsaufwendungen).
  • SG München, 17.08.2020 - S 8 AS 1135/20

    Kein Schüler-Computer aus Hartz IV

    Der atypische Umfang eines grundsätzlich einer Bedarfsposition zuzurechnenden Bedarfs ist geeignet, einen nicht vom Regelbedarf umfassten Mehrbedarf zu begründen (BSG Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R zur Anschaffung von Schulbüchern bei fehlender Lernmittelfreiheit; Urteil des Senats vom 05.12.2019 - L 7 AS 845/19 zu außergewöhnlichen Gesundheitsaufwendungen).
  • SG München, 12.08.2020 - S 8 AS 1134/20

    Anschaffung eines Druckers als laufender Bedarf im Rahmen des Home - Schoolings

    Der atypische Umfang eines grundsätzlich einer Bedarfsposition zuzurechnenden Bedarfs ist geeignet, einen nicht vom Regelbedarf umfassten Mehrbedarf zu begründen (BSG Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R zur Anschaffung von Schulbüchern bei fehlender Lernmittelfreiheit; Urteil des Senats vom 05.12.2019 - L 7 AS 845/19 zu außergewöhnlichen Gesundheitsaufwendungen).
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