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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15003
LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06 (https://dejure.org/2007,15003)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06 (https://dejure.org/2007,15003)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - L 7 SO 1253/06 (https://dejure.org/2007,15003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Nachzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung - Erstattungsanspruch des Trägers der Sozialhilfe bzw Grundsicherung - Rentenversicherungsträger - Erfüllungsfiktion

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB X § 104 Abs. 1 § 107 Abs. 1
    Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander, Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers gegen den Leistungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch gegen den Träger der Sozialhilfe auf Auszahlung einer von dem Rentenversicherungsträger an den Träger der Sozialhilfe erstatteten Rentennachzahlung ; Erstattungsanspruch eines Trägers der Sozialhilfe (und der Grundsicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit) ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 51.86

    Freigabe von Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die der Träger der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06
    Rn. 19 Der vom Kläger erhobene Anspruch lässt sich nicht aus den Bestimmungen der §§ 102 ff. SGB X (eingeführt durch Gesetz vom 4. November 1982 <BGBl. I S. 1450>) herleiten; diese Vorschriften regeln die Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander, und zwar umfassend und - von spezialgesetzlichen Regelungen abgesehen - auch abschließend (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 87, 31, 34;… Roos in von Wulffen u.a., SGB X, 5. Auflage, vor § 102 Rdnr. 18;… Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB X, K §§ 102-114 Rdnr. 4).

    Dem Sozialhilfeträger steht - entgegen der mit Inkrafttreten der §§ 102 ff. SGB X aufgehobenen Regelung in § 1531 der Reichsversicherungsordnung (vgl. hierzu etwa BVerwGE 21, 274 ff.) - bei der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nach § 104 Abs. 1 SGB X kein Ermessen zu (vgl. BVerwGE 87, 31, 34 f.).

    Demgemäß vermag der Leistungsberechtigte mit seinen gegen die Erfüllung seiner Leistungsansprüche über die Fiktion des § 107 SGB X vorgebrachten Einwendungen nicht mit Erfolg gegenüber dem vorleistenden Leistungsträger vorzugehen (vgl. hierzu BVerwGE 87, 31 ff.; ferner Verwaltungsgericht für das Saarland, Beschluss vom 24. August 1992 - 4 F 108/92 - ; VG Münster, Urteil vom 4. November 2003 - 5 K 3532/00 - ; offengelassen SG Speyer, Urteil vom 8. Oktober S 7 RI 564/03 - ).

    Wegen des grundsätzlich abschließenden Regelungscharakters der §§ 102 ff. SGB X lässt sich das Begehren des Klägers weder über die §§ 812 ff. BGB noch über einen allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch oder gar über Gewohnheitsrecht begründen (vgl. BVerwGE 87, 31, 36; VG Münster…, Urteil vom 4. November 2003 a.a.O.).

    Diese Vorschriften berechtigen nicht zu Leistungen eigener Art, sondern stehen rechtlich in Zusammenhang mit der jeweiligen Leistungs- und Hilfeart, so dass bei einem unabhängig hiervon bestehenden etwaigen "Nachholbedarf" die genannten Regelungen nicht herangezogen werden können (vgl. BVerwGE 87, 31, 36 f.;… Schoenfeld in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 1. Auflage, § 15 Rdnr. 17).

  • VG Münster, 04.11.2003 - 5 K 3532/00

    Anspruch auf Rentennachzahlung ; Rechtsinstitut der Freigabe von Sozialleistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06
    Demgemäß vermag der Leistungsberechtigte mit seinen gegen die Erfüllung seiner Leistungsansprüche über die Fiktion des § 107 SGB X vorgebrachten Einwendungen nicht mit Erfolg gegenüber dem vorleistenden Leistungsträger vorzugehen (vgl. hierzu BVerwGE 87, 31 ff.; ferner Verwaltungsgericht für das Saarland, Beschluss vom 24. August 1992 - 4 F 108/92 - ; VG Münster, Urteil vom 4. November 2003 - 5 K 3532/00 - ; offengelassen SG Speyer, Urteil vom 8. Oktober S 7 RI 564/03 - ).

    Wegen des grundsätzlich abschließenden Regelungscharakters der §§ 102 ff. SGB X lässt sich das Begehren des Klägers weder über die §§ 812 ff. BGB noch über einen allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch oder gar über Gewohnheitsrecht begründen (vgl. BVerwGE 87, 31, 36; VG Münster, Urteil vom 4. November 2003 a.a.O.).

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06
    Weil hiernach der Anspruch des Berechtigten gegen den zur Leistung verpflichteten Leistungsträger als erfüllt gilt, soweit ein Erstattungsanspruch des Leistungsträgers besteht, gilt auch sein Leistungsanspruch als erloschen (vgl. BSGE 90, 172, 173 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4;… Kater in Kasseler Kommentar, a.a.O. Rdnr. 12).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06
    Es besteht ferner kein Wahlrecht, auf den Erstattungsausgleich unter den Leistungsträgern zu verzichten und sich stattdessen an den (Leistungs-)Berechtigten zu halten (vgl. Bundessozialgericht SozR 3-1300 § 107 Nr. 10 S. 14;… Klattenhoff in Hauck/Noftz, a.a.O., § 107 Rdnr. 11;… Kater in Kasseler Kommentar, SGB X § 107 Rdnr. 12).
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 14/90

    Fehlversicherung - Erstattung von Krankenkassenbeiträgen - Ausschlußfrist - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06
    Rn. 20 Dem entspricht die in § 107 Abs. 1 SGB X normierte Erfüllungswirkung der Leistung des vorleistenden Leistungsträgers, welche dem in § 364 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthaltenen Rechtsgedanken nachgebildet ist (vgl. BSGE 70, 93, 98 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 5).
  • BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R

    Blindengeld - Landesblindengeld - gleichartige Leistung - Führzulage - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06
    Er ist vielmehr auf den Weg der Auseinandersetzung mit dem endgültigen Leistungsträger zu verweisen, in dessen Rahmen die Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs zu überprüfen sind (…vgl. hierzu nur BSG SozR 3-1300 § 104 Nrn. 3 und 9; BSGE 93, 290 ff. = SozR 4-1300 § 107 Nr. 1).
  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06
    Dem Sozialhilfeträger steht - entgegen der mit Inkrafttreten der §§ 102 ff. SGB X aufgehobenen Regelung in § 1531 der Reichsversicherungsordnung (vgl. hierzu etwa BVerwGE 21, 274 ff.) - bei der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nach § 104 Abs. 1 SGB X kein Ermessen zu (vgl. BVerwGE 87, 31, 34 f.).
  • SG Speyer, 08.10.2004 - S 7 RI 564/03

    Erwerbsminderungsrente - Auszahlung der Rentennachzahlung - Erstattungsanspruch …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06
    Demgemäß vermag der Leistungsberechtigte mit seinen gegen die Erfüllung seiner Leistungsansprüche über die Fiktion des § 107 SGB X vorgebrachten Einwendungen nicht mit Erfolg gegenüber dem vorleistenden Leistungsträger vorzugehen (vgl. hierzu BVerwGE 87, 31 ff.; ferner Verwaltungsgericht für das Saarland, Beschluss vom 24. August 1992 - 4 F 108/92 - ; VG Münster, Urteil vom 4. November 2003 - 5 K 3532/00 - ; offengelassen SG Speyer, Urteil vom 8. Oktober S 7 RI 564/03 - ).
  • VG Saarlouis, 24.08.1992 - 4 F 108/92
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1253/06
    Demgemäß vermag der Leistungsberechtigte mit seinen gegen die Erfüllung seiner Leistungsansprüche über die Fiktion des § 107 SGB X vorgebrachten Einwendungen nicht mit Erfolg gegenüber dem vorleistenden Leistungsträger vorzugehen (vgl. hierzu BVerwGE 87, 31 ff.; ferner Verwaltungsgericht für das Saarland, Beschluss vom 24. August 1992 - 4 F 108/92 - ; VG Münster, Urteil vom 4. November 2003 - 5 K 3532/00 - ; offengelassen SG Speyer, Urteil vom 8. Oktober S 7 RI 564/03 - ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit …

    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Verwaltungsökonomie hat sich der Gesetzgeber für eine vorrangige und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden (…Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB X, § 107 Rdnr. 11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2007 - L 7 SO 1253/06 -, zitiert nach juris).
  • SG Konstanz, 17.11.2015 - S 8 SO 1418/15

    Übernahme der Kosten für eine Sprachschule durch den Sozialhilfeträger im Rahmen …

    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Verwaltungsökonomie hat sich der Gesetzgeber für eine vorrangige und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden (vgl. zu alledem: Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 12.04.2011, a.a.O.;… Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB X, § 107 Rdnr. 11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2007, Az. L 7 SO 1253/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 5 R 2248/07
    Es bestehe kein Wahlrecht, auf den Erstattungsausgleich zwischen den Leistungsträgern zu verzichten und sich stattdessen an den Leistungsberechtigten zu halten (mit Hinweis auf BSG SozR3 - 3100 § 107 Nr. 10, LSG Baden-Württemberg Urteil vom 1. Februar 2007 - L 7 SO 1253/06 -).
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