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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21312
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02 (https://dejure.org/2003,21312)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2003 - L 8 AL 180/02 (https://dejure.org/2003,21312)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2003 - L 8 AL 180/02 (https://dejure.org/2003,21312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berechnung des Insolvenzgeldes - Berücksichtigung von zusätzlichem Urlaubsgeld - Zuordnung zum Insolvenzgeld-Zeitraum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 183 Abs 1 S 1 SGB 3
    Anspruch; Anspruchsentstehung; Arbeitsentgelt; Arbeitsentgeltanspruch; Auszahlung; Auszahlungszeitpunkt; Berechnung; Berücksichtigung; Betriebsvereinbarung; Einmalzahlung; Entstehung; erarbeitet; Erarbeitung; Erarbeitungsprinzip; Fälligkeit; Höhe; Insolvenzgeld; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02
    Eine derartige Vereinbarung ändert nichts an den Voraussetzungen für das Entstehen des Anspruchs auf das zusätzliche Urlaubsgeld (so ausdrücklich zu dieser Tarifvorschrift: BAG vom 1. Oktober 2002 -- 9 AZR 215/01 -- in NZA 2003, 568).
  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02
    Rn. 29 Das -- gesetzlich nicht geregelte -- zusätzliche Urlaubsgeld stellt eine über das Urlaubsentgelt (§§ 1, 11 Bundesurlaubsgesetz) hinausgehende Arbeitgeberleistung für die Dauer des Urlaubs dar, mit der die urlaubsbedingten Mehraufwendungen teilweise abgedeckt werden sollen (BAG AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1991, 346).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 204/98

    Urlaubsgeld - Erziehungsurlaub

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02
    Das zusätzliche Urlaubsgeld kann -- wie zB bei den Tarifmitarbeitern des öffentlichen Dienstes -- als urlaubsunabhängige Sonderzahlung ausgestaltet sein, welches als Einmal-Betrag unabhängig von der zeitlichen Lage des Urlaubs ausgezahlt wird; es handelt sich dann um eine urlaubsneutrale Jahresgratifikation (BAG AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 68 = NZA 1999, 1223), die ggf ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zu 3/12 als Insg ausgeglichen werden kann.
  • BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89

    Jahressonderzahlung - Insolvenz - Rechtliches Gehör

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02
    Bei Jahreszuwendungen ist entsprechend ihrer Eigenart und Ausgestaltung zu unterscheiden, ob eine Zuordnung zu einzelnen Kalendermonaten möglich ist (Bundessozialgericht -- BSG --, Urteil vom 9. Dezember 1997 -- 10 RAr 5/97 --, ZIP 1998, 481 = SGb 1998, 161) oder ob der Anspruch lediglich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag voraussetzt (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 1).
  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 255/96

    Tarifliches Urlaubsgeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02
    Andere Tarifverträge (zB Bauindustrie und Metallindustrie) regeln das zusätzliche Urlaubsgeld als Teil der Urlaubsvergütung; es wird unmittelbar an das Urlaubsentgelt angeknüpft, so dass das zusätzliche Urlaubsgeld nur zu zahlen ist, wenn Urlaub tatsächlich gewährt wird und ein Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht (BAG AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 5 = NZA 1998, 666).
  • BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 5/97

    Berücksichtigung einer Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag bei der Berechnung des …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02
    Bei Jahreszuwendungen ist entsprechend ihrer Eigenart und Ausgestaltung zu unterscheiden, ob eine Zuordnung zu einzelnen Kalendermonaten möglich ist (Bundessozialgericht -- BSG --, Urteil vom 9. Dezember 1997 -- 10 RAr 5/97 --, ZIP 1998, 481 = SGb 1998, 161) oder ob der Anspruch lediglich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag voraussetzt (…BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 1).
  • BSG, 17.03.1993 - 10 RAr 7/91

    Freigestellter Arbeitnehmer - Anderweitige Verwendung - Konkursausfallgeld - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02
    In diesem Fall ist der Arbeitsentgeltanspruch insg-rechtlich dem Zeitraum zuzuordnen, in dem der Urlaub genommen wurde (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 6).
  • LSG Hessen, 10.05.1999 - L 10 AL 207/96

    Berechnung des Konkursausfallgeldes - Jahresleistung nach dem MTV-Druckindustrie …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02
    Es ist nämlich in der Rechtsprechung anerkannt, dass die tarifliche Jahresleistung gemäß § 8 MTV Druckindustrie Angestellte (bzw § 9 MTV Druckindustrie Arbeiter) aufteilbares, kalendermonatlich erarbeitetes Arbeitsentgelt darstellt und bei der Berechnung von Insg nur anteilig berücksichtigt werden kann (SG Duisburg in Breithaupt 1993, 312; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Mai 1999 -- L 10 AL 207/96 --).
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches …

    In diesem Fall ist das Urlaubsgeld auch insg-rechtlich nur zu berücksichtigen, soweit es für die Zeit der Urlaubstage in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis vom Arbeitgeber zu zahlen gewesen wäre (…BSGE 43, 49 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; hieran anschließend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. August 2003, L 8 AL 180/02; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2005, L 19/12 AL 272/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - L 3 AL 1087/05

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches …

    Rn. 27 Maßgeblich für die Zuordnung zusätzlichen Urlaubsgeldes zum Insg-Zeitraum des § 183 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist danach die konkrete Ausprägung des Vergütungsanspruchs im Einzelfall (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.08.2003 - L 8 AL 180/02 - zitiert nach Juris) unter Berücksichtigung des arbeitsrechtlichen Entstehungsgrundes und der Zweckbestimmung der Leistung (vgl. zur zeitlichen Zuordnung einer Sonderzahlung BSG…, Urteil vom 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R - SozR 3 - 4100 § 141 b Nr. 21).

    Ist nämlich das zusätzliche Urlaubsgeld als Teil der Urlaubsvergütung ausgestaltet, so ist es im Rahmen des § 183 SGB III lediglich anteilsmäßig insoweit zu berücksichtigen, als Urlaub in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis tatsächlich gewährt worden ist (vgl. BSG…, Urteil vom 01.12.1976 - 7 RAr 136/75 - SozR 4100 § 141 b Nr. 2; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.08.2003, a. a. O.).

    Scheidet eine zeitanteilige Zurechnung des Anspruchs hingegen aus, so ist die Sondervergütung dem Stichtag, zu dessen Anlass das zusätzliche Urlaubsgeld gewährt wird, bzw. dem Auszahlungszeitpunkt zuzuordnen und bei der Berechnung des Insg nur dann, allerdings in voller Höhe, zu berücksichtigten, wenn der fragliche Zeitpunkt in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis liegt (vgl. zum Urlaubsgeld LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.08.2003, a. a. O. sowie LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.04.1997 - L 7/8 Ar 184/95 - zitiert nach Juris; vgl. zur Jahressonderzahlung BSG, Urteil vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R;… SozR 4 - 4300 § 183 Nr. 3;… Niesel, a. a. O., Rdnr. 92 zu § 183).

  • LSG Bayern, 25.07.2013 - L 9 AL 274/11

    Arbeitslosenversicherung, Jahressonderzahlung, Insolvenzgeld

    In diesem Fall ist das Urlaubsgeld auch insolvenzgeldrechtlich nur zu berücksichtigen, soweit es für die Zeit der Urlaubstage in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis vom Arbeitgeber zu zahlen gewesen wäre (…BSGE 43, 49 = SozR 4100 § 141b Nr. 2; hieran anschließend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. August 2003, L 8 AL 180/02; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2005, L 19/12 AL 272/04).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2005 - L 19 (12) AL 272/04

    Arbeitslosenversicherung

    Das - gesetzlich nicht geregelte - zusätzliche Urlaubsgeld stellt eine über das Urlaubsentgelt nach §§ 1, 11 Bundesurlaubsgesetz hinausgehende Arbeitgeberleistung für die Dauer des Urlaubes dar, mit der die urlaubsbedingten Mehraufwendungen teilweise abgedeckt werden sollen (…Linck in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Auflage 2004, § 102 Rnr. 98; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.08.2003 - L 8 AL 180/02 - m.w.N.; BSG vom 18.03.2004 - B 11 AL 53/03 R).
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