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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,58263
LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22 (https://dejure.org/2022,58263)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.05.2022 - L 9 AS 16/22 (https://dejure.org/2022,58263)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Mai 2022 - L 9 AS 16/22 (https://dejure.org/2022,58263)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (27)

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22
    Die Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen hat unter Anwendung der Produkttheorie ("Wohnungsgröße in Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis") in einem mehrstufigen Verfahren zu erfolgen: Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, Ermittlung der aufzuwendenden Netto-Kaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept, Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten (…BSG, Urteile vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R -, juris Rn. 16 ff., vom 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R -, juris Rn. 14 f., vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R -, juris Rn. 20 und vom 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R -, juris Rn. 13 f., m.w.N.).

    Gegen diesen Ansatz bestehen keine Bedenken (…LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 21.07.2021 a.a.O; so auch LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 10.03.2021 a.a.O., juris Rn. 66), zumal mit der Wahl des 40. Perzentils bezogen auf den Nachfrageranteil eine großzügige Kappungsgrenze gewählt worden ist (vgl. aber zur unterschiedlichen Kappungsgrenze von 33 % bzw. 40 % von Stadt und Land innerhalb desselben Konzepts, Bayerisches LSG, Urteil vom 28.03.2018 - L 11 AS 52/16 - und BSG, Urteil vom 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 110).

    Um dies zu gewährleisten, müssen in der Regel eigenständige Primärerhebungen auf der Basis von Zufallsstichproben durchgeführt werden, so dass jede Wohnung die gleiche Chance hat, in der Stichprobe vertreten zu sein, und es muss sichergestellt werden, dass alle Wohnungen mit ihren mietpreisbestimmenden Merkmalen in dieser Stichprobe annähernd im gleichen Verhältnis wie in der Grundgesamtheit enthalten sind (BSG, Urteile vom 03.09.2020 a.a.O. …und vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70 RdNr. 34 ff ).

    Die Datenbasis liegt vorliegend unter Einbeziehung der erhobenen Bestands- und Angebotsmieten bei über 10 % der Wohnungen des in Betracht zu ziehenden Wohnungsmarktes und ist damit ausreichend repräsentativ (vgl. BSG, Urteil vom 03.09.2020 a.a.O.: Datenbasis von mindestens 10 % der Wohnungen keine generelle Anforderung für Schlüssigkeit des Konzepts).

    Aber selbst wenn man davon ausginge, dass die Berücksichtigung der Studenten den Nachfrageranteil auch im Bereich der Vier-Personen-Haushalte geringfügig erhöhen würde, bestehen mit Blick auf den niedrigen Nachfrageanteil von 14 % und das aus dem iterativen (Annäherungs-)Verfahren (s. dazu BSG, Urteil vom 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 110 Rn. 27) hergeleitete 40 %-Perzentil keine Zweifel an der ausreichenden Verfügbarkeit von Wohnraum im angemessenen Preissegment.

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22
    Die Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen hat unter Anwendung der Produkttheorie ("Wohnungsgröße in Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis") in einem mehrstufigen Verfahren zu erfolgen: Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, Ermittlung der aufzuwendenden Netto-Kaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept, Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten (BSG, Urteile vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R -, juris Rn. 16 ff., vom 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R -, juris Rn. 14 f., vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R -, juris Rn. 20 …und vom 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R -, juris Rn. 13 f., m.w.N.).

    Hiernach soll das schlüssige Konzept unter Beachtung der Methodenvielfalt der Erstellung die Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des Mietwohnungsmarkts im Vergleichsraum dem Angemessenheitswert zugrunde liegen und dieser realitätsgerecht ermittelt wird (zusammenfassend BSG, Urteile vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - BSGE 127, 214 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 101, Rn. 20 m.w.N., vom 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 111 Rn. 23 - …und vom 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Hierdurch wird sowohl gewährleistet, dass Wohnungen verschiedener Mietniveaus in die Ausgangserhebung einbezogen werden als auch, dass hinsichtlich der Referenzmieten nicht "billige" Stadtteile herausgegriffen werden, sondern auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten räumlichen Vergleichsraum abgestellt wird (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - BSGE 127, 214 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 101, Rn. 24 ).

    Zum einen haben die Prüfung der Angemessenheit des Bedarfs für die Unterkunft und der des Bedarfs für die Heizung zwar grundsätzlich getrennt voneinander zu erfolgen (BSG…, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R -, Rn. 18 m.w.N., juris), unbeschadet der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Kostensenkungsaufforderungen (§ 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II) und der zwischenzeitlich eingeführten Gesamtangemessenheitsgrenze nach § 22 Abs. 10 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 26.07.2016 (BGBl. I 1824) (BSG, Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R -, juris Rn. 14).

    Sie haben weder Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen höheren Unterkunftskosten noch auf die nach den Werten nach dem WoGG plus Zuschlag von 10%; auf diese Werte ist lediglich hilfsweise bei Nichtvorliegen eines qualifizierten Mietspiegels oder eines sonstigen schlüssigen Konzepts zurückzugreifen (BSG, Urteil vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - Rn. 30, SozR 4-4200 § 22 Nr. 101).

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22
    Der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität lasse auch unterhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine geringfügige Kostensteigerung zu (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 52, Rn. 21).

    Die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II hat die Funktion einer individuellen Angemessenheitsgrenze für die Fälle, in denen der Hilfebedürftige aus als nicht erforderlich anerkannten Gründen von einer zuvor angemessenen in eine grundsätzlich immer noch angemessene, aber teurere Unterkunft umzieht (BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 52).

    In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, ob sich die Kosten gerade der von dem Hilfebedürftigen gewählten neuen Wohnung in Ansehung der Erforderlichkeit eines Umzugs als angemessen darstellen (BSG, Urteil vom 24.11.2011 a.a.O.).

    Allein die Unterschreitung der Höchstfläche nach den landesrechtlichen Förderbestimmungen - nach Teil 3 Nr. 3 der DH-LWoFG der Durchführungshinweise des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz (DH-LWoFG) ist für vier Person eine Wohnungsgröße von bis zu 90 m² angemessen (im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.04.2021 - L 7 AS 4054/18 -, juris Rn. 30 unter Berufung auf die außer Kraft getretene VwV-SozWo) - um eine bestimmte Quadratmeterzahl lässt jedenfalls keinen generellen Rückschluss auf die Erforderlichkeit eines Umzugs zu (BSG, Urteil vom 24.11.2011, a.a.O. Rn. 19).

  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22
    Dagegen wendet sich die Berufung nur, soweit diese Bescheide die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II betreffen (zur Zulässigkeit dieser Beschränkung siehe BSG, Urteil vom 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R -, juris Rn. 16), wobei auch insoweit nur die Kosten der Unterkunft der sog. Brutto-Kaltmiete im Streit sind; die Heizkosten sind vom Beklagten im streitbefangenen Zeitraum ohne Abzüge in tatsächlicher Höhe übernommen worden.

    Angemessen ist eine Wohnung nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist, wobei es genügt, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (vgl. BSG…, Urteil vom 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R -, juris Rn. 15, m.w.N.; ebenso BSG, Urteil vom 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R -, juris Rn. 25).

    Hiernach soll das schlüssige Konzept unter Beachtung der Methodenvielfalt der Erstellung die Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des Mietwohnungsmarkts im Vergleichsraum dem Angemessenheitswert zugrunde liegen und dieser realitätsgerecht ermittelt wird (zusammenfassend BSG, Urteile vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R - BSGE 127, 214 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 101, Rn. 20 m.w.N., vom 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 111 Rn. 23 - …und vom 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Das BSG hat denn auch in seinen Urteilen vom 30.01.2019 (B 14 AS 12/18 und 24/18 R) sowie vom 17.09.2020 (B 4 AS 22/20 R und 11/20 R) keinen Anstoß an der dortigen Ermittlung der Nachfragerkonkurrenz genommen; dabei lagen den beiden Urteilen vom 30.01.2019 sowie dem Urteil im Verfahren B 4 AS 11/20 ebenfalls methodisch entsprechende Konzepte der K2 zugrunde, worauf das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 06.09.2021 hingewiesen hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2021 - L 3 AS 1027/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22
    Das LSG Baden-Württemberg hat in zwei Urteilen vom 21.07.2021 (L 3 AS 1027/19 und L 3 AS 2812/19) die Schlüssigkeit des vorliegenden Konzepts, bezogen auf Wohnungen für Ein- und Zwei-Personenhaushalte, bestätigt und dabei sowohl Art und Weise und Umfang der Datenerhebung als auch die hieraus abgeleiteten Angemessenheitsrichtwerte nicht beanstandet.

    Gegen diesen Ansatz bestehen keine Bedenken (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 21.07.2021 a.a.O; so auch LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 10.03.2021 a.a.O., juris Rn. 66), zumal mit der Wahl des 40. Perzentils bezogen auf den Nachfrageranteil eine großzügige Kappungsgrenze gewählt worden ist (vgl. aber zur unterschiedlichen Kappungsgrenze von 33 % bzw. 40 % von Stadt und Land innerhalb desselben Konzepts, Bayerisches LSG, Urteil vom 28.03.2018 - L 11 AS 52/16 - und BSG…, Urteil vom 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 110).

    Die von der Kläger-Seite bereits in den vorangegangenen Verfahren L 3 AS 1027/19 und L 3 AS 2812/19 erhobene und nunmehr wiederholte Rüge, die Nachfragesituation sei nicht ausreichend analysiert worden, insbesondere seien die Studierenden, die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld sowie SGB II- und SGB XII-Leistungen nicht hinreichend berücksichtigt worden, begründet zur Überzeugung des erkennenden Senats nicht die Unschlüssigkeit des Konzepts.

    Wie bereits der 3. Senat des LSG Baden-Württemberg in den Urteilen von 21.07.2021 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist davon auszugehen, dass tatsächlich ein deutlich größeres Wohnungsangebot unterhalb der Angemessenheitsrichtwerte respektive in Höhe der Richtwerte zur Verfügung steht, als dieses in den ermittelten Angebotsmieten zum Ausdruck kommt, unter anderem, weil viele zumal preisgünstige Wohnungen nicht über Anzeigen vermarktet werden.

  • BSG, 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R

    "Mietobergrenzen" müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22
    Die Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen hat unter Anwendung der Produkttheorie ("Wohnungsgröße in Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis") in einem mehrstufigen Verfahren zu erfolgen: Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, Ermittlung der aufzuwendenden Netto-Kaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept, Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten (BSG, Urteile vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R -, juris Rn. 16 ff., vom 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R -, juris Rn. 14 f., vom 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R -, juris Rn. 20 …und vom 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R -, juris Rn. 13 f., m.w.N.).

    Angemessen ist eine Wohnung nur dann, wenn sie nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist, wobei es genügt, dass das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R -, juris Rn. 15, m.w.N.; ebenso BSG…, Urteil vom 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R -, juris Rn. 25).

    Diese genügt den Anforderungen der Rechtsprechung, wonach - entsprechend der Fortschreibung qualifizierter Mietspiegel nach § 558d Abs. 2 BGB - der Grundsicherungsträger im Rahmen seiner Methodenfreiheit auf diese gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Fortschreibung anhand des bundesdeutschen Verbraucherpreisindex zurückgreifen darf (BSG, Urteil vom 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 93 Rn. 22 ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2021 - L 12 AS 809/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22
    Diese Annahme ist in Bezug auf die genannten Gruppen nachvollziehbar (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.03.2021 - L 12 AS 809/18 -, juris Rn. 65).

    Gegen diesen Ansatz bestehen keine Bedenken (…LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 21.07.2021 a.a.O; so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.03.2021 a.a.O., juris Rn. 66), zumal mit der Wahl des 40. Perzentils bezogen auf den Nachfrageranteil eine großzügige Kappungsgrenze gewählt worden ist (vgl. aber zur unterschiedlichen Kappungsgrenze von 33 % bzw. 40 % von Stadt und Land innerhalb desselben Konzepts, Bayerisches LSG, Urteil vom 28.03.2018 - L 11 AS 52/16 - und BSG…, Urteil vom 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 110).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2021 - L 3 AS 2812/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22
    Das LSG Baden-Württemberg hat in zwei Urteilen vom 21.07.2021 (L 3 AS 1027/19 und L 3 AS 2812/19) die Schlüssigkeit des vorliegenden Konzepts, bezogen auf Wohnungen für Ein- und Zwei-Personenhaushalte, bestätigt und dabei sowohl Art und Weise und Umfang der Datenerhebung als auch die hieraus abgeleiteten Angemessenheitsrichtwerte nicht beanstandet.

    Die von der Kläger-Seite bereits in den vorangegangenen Verfahren L 3 AS 1027/19 und L 3 AS 2812/19 erhobene und nunmehr wiederholte Rüge, die Nachfragesituation sei nicht ausreichend analysiert worden, insbesondere seien die Studierenden, die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld sowie SGB II- und SGB XII-Leistungen nicht hinreichend berücksichtigt worden, begründet zur Überzeugung des erkennenden Senats nicht die Unschlüssigkeit des Konzepts.

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22
    Sie erfüllten die Voraussetzungen des § 7 SGB II. Ihr Anspruch umfasse dem Grunde nach auch Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II. Es sei dabei auf die tatsächlichen Unterkunftskosten abzustellen, diese seien aber nicht unbegrenzt erstattungsfähig, sondern nur insoweit, als sie angemessen sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R -).

    Es ist dabei auf die tatsächlichen Unterkunftskosten abzustellen, diese sind aber nicht unbegrenzt erstattungsfähig, sondern nur insoweit, als sie angemessen sind (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II; BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R -, juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 9 AS 16/22
    Die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II gilt nur für Umzüge innerhalb des örtlichen Vergleichsraums (BSG, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R - BSGE 106, 147 ff. = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3).
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizkosten - Anwendung von § 22 Abs 1 S 2 …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2021 - L 20 SO 308/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII Leistungen für …

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung …

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und …

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt …

  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 7/21 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …

  • BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 82/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 8/14 R

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen der privaten …

  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 11/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Duisburg …

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der …

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …

  • LSG Bayern, 28.03.2018 - L 11 AS 52/16

    Unterkunftskosten in der Stadt Hof und im Landkreis Hof

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde - …

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2021 - L 7 AS 4054/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …

  • BSG, 21.01.2022 - B 4 AS 272/21 B

    Höhere Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II für Bedarfe der Unterkunft und …

  • BSG, 08.02.2022 - B 4 AS 268/21 B

    Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Konzept zur Ermittlung angemessener …

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2024 - L 2 SO 3252/22

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …

    Rn. 111 Der Senat kann hier letztlich offenlassen, ob die Beklagte zur Ermittlung dieser Referenzmietwerte für den Streitzeitraum Konzepte (03/2020 bis 08/2020: "Konzept zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft - Methodenbericht August 2016" [Bl. 105 ff. SG-Akte] und "Fortschreibung 2018 des Konzepts zur Ermittlung der Bedarf für Unterkunft - August 2018" [Bl. 157 ff. SG-Akte]; 09/2020 bis 08/2022 "Festlegung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft gemäß SGB II und SGB XII für die Stadt H4 - Juni 2020" [Bl. 173 ff., Bl. 193 f. SG-Akte, Gemeinderatsdrucksache 067/2020, Bl. 189 ff. SG-Akte]; 09/2022 bis 12/2022: "Festlegung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft gemäß SGB II und SGB XII für die Stadt H4 2022" [Bl. 163 ff. SG-Akte]) vorgelegt hat, die den vom BSG aufgestellten Anforderungen an das sog. Schlüssige Konzept genügen (zur bejahten Schlüssigkeit des "Konzept(s) zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft - Methodenbericht August 2016" der Stadt H4: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.07.2021 - L 3 AS 1027/19 - [Zwei-Personen-Haushalt], juris; Urteil vom 21.07.2021 - L 3 AS 28/12/19 - [Ein-Personen-Haushalt]; zur bejahten Schlüssigkeit des "Konzept(s) zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft - Methodenbericht August 2016" und der "Fortschreibung 2018 des Konzepts zur Ermittlung der Bedarf für Unterkunft - August 2018" der Stadt H4: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 16.11.2022 - L 3 AS 2705/20 - [Ein-Personen-Haushalt], Urteil vom 21.07.2021 - L 3 AS 2813/19 - [Ein-Personen-Haushalt], Beschlüsse vom 20.05.2022 - L 9 AS 3974/21 - und - L 9 AS 16/22 - [Vier-Personen-Haushalt]) und somit die von der Beklagten für eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 60 m² zugrunde gelegten Werte einer Bruttokaltmiete in den jeweiligen Zeiträumen (03/2020 bis 08/2022: monatlich 487, 00 EUR; 09/2022 bis 12/2022: monatlich 532, 00 EUR) abstrakt angemessen sind.
  • BSG, 14.08.2023 - B 7 AS 70/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren …

    Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Mai 2022 - L 9 AS 16/22 - werden als unzulässig verworfen.
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