Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Klageschrift - Bezeichnung des Klägers - Angabe einer ladungsfähigen Anschrift - Ausnahme bei Obdachlosigkeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftskosten - Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung - Pritschenwagen ...
- Justiz Baden-Württemberg
§ 92 Abs 1 S 1 SGG, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2
Sozialgerichtliches Verfahren - Klageschrift - Bezeichnung des Klägers - Angabe einer ladungsfähigen Anschrift - Ausnahme bei Obdachlosigkeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftskosten - Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung - Pritschenwagen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 22
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Keine Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen VW-Pritschenwagen - rechtsportal.de
SGB II § 22 Abs. 2
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Keine Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen VW-Pritschenwagen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)
Pritschenwagen keine geeignete Unterkunft
- LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)
Pritschenwagen keine geeignete Unterkunft
- lto.de (Kurzinformation)
"Unterkunft" von Hartz-IV-Empfänger: Im Pritschenwagen kann man nicht wohnen
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Keine Unterkunftskosten für Übernachtung in Kabine eines Pritschenwagens
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein offener Pritschenwagen als Unterkunft
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pritschenwagen keine geeignete Unterkunft
- spiegel.de (Pressemeldung, 20.05.2016)
Pritschenwagen ist keine Hartz-IV-Unterkunft
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Pritschenwagen ist keine Unterkunft nach dem SGB II
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hartz IV: Fahrerkabine eines offenen Pritschenwagens stellt keine geeignete Unterkunft dar - Jobcenter muss Kosten für Leben in Pritschenwagen können nicht übernehmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Leistungsgewährung für Unterkunft und Heizung für einen VW-Pritschenwagen
Verfahrensgang
- SG Konstanz, 04.11.2015 - S 9 AS 504/14
- LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 9
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12
Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15
Rn. 28 Darüber hinaus ist der Senat davon überzeugt, dass der Gesetzgeber den in §§ 19, 20 SGB II geregelten Regelbedarf nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen hat (so auch BSG, Urteil vom 28.03.2013, B 4 AS 12/12 R; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014, 1 BvL 10/12 u.a.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.07.2014, L 2 AS 1866/13; LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015, L 4 AS 124/13; jeweils ).Da das GG nicht exakt vorschreibt, wie hoch der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zu sein hat, ist lediglich zu prüfen, ob die Untergrenze des menschenwürdigen Existenzminimums unterschritten worden und ob die Höhe der Leistungen insgesamt tragfähig begründbar ist (BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014, a.a.O.).
Denn selbst wenn die Leistungshöhe für den Regelbedarf in der Summe einer politischen Zielvorstellung entsprochen hat, ist dies nicht verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn sie sich mit Hilfe verlässlicher Daten (ggf. im Nachhinein) tragfähig begründen lässt (BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014, a.a.O.).
Das BVerfG hat bereits dargelegt, dass nicht erkennbar sei, dass der Gesetzgeber für die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz relevante Bedarfsarten übersehen und die zu ihrer Deckung erforderlichen Leistungen durch gesetzliche Ansprüche nicht gesichert hat (Beschluss vom 23.07.2014, a.a.O.).
- BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnmobil bzw Wohnwagen als …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15
Unter einer Unterkunft im Sinne des SGB II ist jede Einrichtung oder Anlage zu verstehen, die geeignet ist, vor den Unbilden des Wetters bzw. der Witterung zu schützen und die eine gewisse Privatsphäre gewährleistet, einschließlich der Möglichkeit, private Gegenstände zu verwahren (BSG, Urteil vom 17.06.2010, B 14 AS 79/09 R ).Rn. 31 Obwohl nach den obigen Ausführungen nicht entscheidungserheblich, könnte auch fraglich sein, ob Aufwendungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung stets als unterkunftsbezogene Kosten anzuerkennen sind (so aber BSG, Urteil vom 17.06.2010, a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 04.11.2015 - L 9 AS 4079/15
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15
Da der Kläger im vorliegenden Fall nach eigenen Angaben obdachlos ist und über keine ladungsfähige Anschrift verfügt, liegen jedoch hinreichende Gründe vor, die eine Ausnahme von dieser Vorschrift gebieten, um dem Kläger auch in seiner Situation effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten (Beschluss des Senats vom 04.11.2015, L 9 AS 4079/15 ER-B;… vgl. auch Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 92 Rn. 4).Da insoweit allein höhere Leistungen im Streit sind, kann dahinstehen, ob der Leistungsberechtigung des Klägers die Bestimmung des § 7 Abs. 4a SGB II entgegenstehen könnte, da er als Wohnungsloser ohne Benennung einer Anschrift einer Beratungsstelle oder Betreuungsperson möglicherweise nicht erreichbar (gewesen) ist (vgl. Beschluss des Senats vom 04.11.2015, L 9 AS 4079/15 ER-B;… vgl. Thie in LPK-SGB 11, 5. Aufl., § 7 Rn. 107).
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 13 AS 3424/15
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15
Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die vom Gesetzgeber entwickelten und vom BVerfG als verfassungsgemäß angesehenen Methoden zur jährlichen Anpassung der Höhe des Regelbedarfs im streitgegenständlichen Zeitraum aufgrund besonderer Umstände nicht mehr geeignet sein sollten, das Existenzminimum der Leistungsempfänger zu garantieren (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016, L 13 AS 3424/15). - BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15
Der Kläger konnte den vorliegenden Bescheid auch isoliert anfechten, da in diesem der Beklagte von einer formellen Umsetzung der Feststellung abgesehen hat, zu der es auch nach der aktuellen Fassung des § 31 b SGB II - der wiederum über § 32 Abs. 2 Satz 2 SGB II entsprechende Anwendung erfährt - bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2015, B 14 AS 19/14 R ). - BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R
Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15
Rn. 28 Darüber hinaus ist der Senat davon überzeugt, dass der Gesetzgeber den in §§ 19, 20 SGB II geregelten Regelbedarf nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen hat (so auch BSG, Urteil vom 28.03.2013, B 4 AS 12/12 R; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014, 1 BvL 10/12 u.a.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.07.2014, L 2 AS 1866/13; LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015, L 4 AS 124/13; jeweils ). - BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15
Wiederholungsgefahr ist anzunehmen, wenn die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergeht (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2013, B 14 AS 195/11 R- BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R
Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15
Rn. 35 Der Sanktionsbescheid ist auch hinreichend bestimmt im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB X. Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass der Verfügungssatz in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffene in die Lage versetzen muss, sein Verhalten daran auszurichten (BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 20/09 R ).- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15
Die genannten Normen begründen zwar für den Gesetzgeber einen Gestaltungsauftrag, der jedoch nicht geeignet ist, eine Verpflichtung des Staates zur Gewährung sozialer Leistungen in einem bestimmten Umfang zu begründen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.07.2000, 1 BvR 395/00; BSG, Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R; beide ).- BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung für Entschädigungsleistungen
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15
Die genannten Normen begründen zwar für den Gesetzgeber einen Gestaltungsauftrag, der jedoch nicht geeignet ist, eine Verpflichtung des Staates zur Gewährung sozialer Leistungen in einem bestimmten Umfang zu begründen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.07.2000, 1 BvR 395/00; BSG, Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R; beide ).- LSG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - L 3 AS 69/13
Umgebautes Kraftfahrzeug ist keine Unterkunft
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 6 S 1323/93
Sozialhilferecht: keine Hilfe zur Anschaffung eines Zeltes als Unterkunft; zum …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2014 - L 2 AS 1866/13
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 124/13
- LSG Baden-Württemberg, 01.12.2015 - L 9 AS 3155/15
- BSG, 18.11.2003 - B 1 KR 1/02 S
Zulässiges Rechtsschutzbegehren im sozialgerichtlichen Verfahren, Nennung der …
- BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 43/13 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Baden-Württemberg, 02.04.2014 - L 3 AS 4021/13
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - L 9 AS 135/19 Wegen der seiner Auffassung nach unzureichenden Höhe der gewährten Leistungen hat der Kläger mit dem Begehren der Zuerkennung eines bedingungslosen Grundeinkommens erfolglos ein Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren geführt (Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 04.11.2015 - S 9 AS 504/14 -, Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15 -).
Die Kammer schließe sich insoweit nach eigener Prüfung der Auffassung des Senats in dem den Kläger betreffenden Urteil vom 10.05.2016 (L 9 AS 5116/15) an.
Darüber hinaus komme der Gesetzgeber seiner Pflicht, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu reagieren, um sicherzustellen, dass auch der aktuelle Preis gedeckt sei, durch die Anwendung des § 28 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) im Grundsatz nach (mit Verweis auf BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15 -, juris Rn. 25-28).
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Instanzen, die beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten und die Senatsakten betreffend vorangegangene Berufungsverfahren des Klägers L 9 AS 2891/15 (Bewilligungszeitraum 01.02.2015 bis 31.07.2015), L 9 AS 3882/15 (Bewilligungszeitraum Januar 2015), L 9 AS 4164/15 und L 9 AS 5116/15 (Bewilligungszeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014) Bezug genommen..
Soweit der Kläger - wie schon in den vorangegangenen Berufungsverfahren - erneut die Gewährung eines bedingungslosen Grundeinkommens (orientiert am Durchschnittsbedarf eines Leistungsberechtigten in üblicher Bedarfssituation) begehrt, hat der Senat in seinen Urteilen vom 10. Mai 2016 (L 9 AS 5116/15, L 9 AS 2981/15) Folgendes ausgeführt:.
Nachdem in den zitierten Entscheidungen vom 10.05.2016 "benachbarte" Bewilligungszeiträume streitgegenständlich waren (das Verfahren L 9 AS 2981/15 betraf den Bewilligungszeitraum 01.02.2015 bis 31.07.2015 und das Verfahren L 9 AS 5116/15 den vom 01.01.2014 bis 30.06.2014), besteht kein Anlass, den vorliegend streitgegenständlichen Zeitraum ab dem 01.07.2014 nunmehr anders zu beurteilen.
- LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 9 AS 4164/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtswidrigkeit eines …
In der Vergangenheit machte der Kläger außerdem die ihm durch die Nutzung seines Kraftfahrzeuges (Kfz) entstandenen Aufwendungen für Steuer, Haftpflichtversicherung sowie Heizkosten als Bedarfe für Unterkunft und Heizung vor dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg für die Zeit von Januar bis Juni 2014 gerichtlich geltend ( L 9 AS 5116/15 ). - LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 R 1970/22
Sozialgerichtliches Verfahren - obdachloser Verfahrensbeteiligter mit einer …
- LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17
Regelbedarf für alleinstehende Leistungsberechtigte
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der im Rahmen der Fortschreibung festgelegten Regelbedarfe für 2016 bestehen im Rahmen einer Evidenzkontrolle von Seiten des Senats daher nicht (vgl. dazu u.a. Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 53/15 - für die Regelbedarfe 2011und 2012; Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - für den Regelbedarf 2012; LSG NRW, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 AS 162/15 - für den Regelbedarf 2013 und 2014; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15 - für den Regelbedarf 2014; LSG NRW, Beschluss vom 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16 B - alle veröffentlicht in Juris). - VG Berlin, 27.11.2020 - 37 K 148.20
Pflicht zur Angabe der ladungsfähigen Anschrift - Hundehaltungsverbot
Da ein obdachloser Kläger naturgemäß über keine feste Wohnanschrift verfügt, ist in diesem Fall die Angabe einer solchen Anschrift entbehrlich (vgl. hierzu auch die ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte zur Entbehrlichkeit der ladungsfähigen Anschrift bei Obdachlosigkeit, vgl. beispielsweise LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2016 - L 9 AS 5116/15 - juris, Orientierungssatz und Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. März 2012 - L 19 AS 2033/11 B - juris, 3. Orientierungssatz).
- BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R
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