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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2407
BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03 (https://dejure.org/2004,2407)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 2 C 5.03 (https://dejure.org/2004,2407)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 2 C 5.03 (https://dejure.org/2004,2407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; BBesG § 28 Abs. 2, § 30 Abs. 1
    Besoldungsdienstalter; Zeiten der Zugehörigkeit zu den Grenztruppen der DDR; Gleichstellung mit Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit; Wertungsspielraum des Gesetzgebers.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BBesG § 28 Abs. 2; ; BBesG § 30 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der DDR bei Festsetzung des Besoldungsdienstalters; Inhalt des Begriffs "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn"; Rechtmäßigkeit der gleichen Behandlung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; BBesG § 28 Abs. 2 § 30 Abs. 1
    Besoldungsdienstalter; Zeiten der Zugehörigkeit zu den Grenztruppen der DDR; Gleichstellung mit Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit; Wertungsspielraum des Gesetzgebers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Besoldungserhöhung auf Grund früherer Tätigkeit bei den Grenztruppen der ehemaligen DDR

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Keine Besoldungserhöhung aufgrund früherer Tätigkeit bei den Grenztruppen der DDR

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.2.2004)

    Grenzer-Jahre erhöhen nicht heutige Beamtenbesoldung // DDR-Grenztruppe war 'rechtsstaatswidrig'

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 373
  • DÖV 2004, 887
  • LKV 2004, 507
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03
    Diese Regelung ist durch Art. 33 Abs. 5 GG und dem darin verankerten Alimentationsprinzip von Verfassungs wegen nicht geboten (BVerfGE 103, 310 ).

    In seinem zu § 30 Abs. 1 Satz 2 BBesG ergangenen Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - (BVerfGE 103, 310) hat das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen auch dargelegt, dass die gesetzliche Regelung des § 30 Abs. 1 Satz 1 BBesG, wonach die Tätigkeit eines Beamten für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR nicht zu den gleichzustellenden Dienstzeiten rechnet, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfGE 103, 310 ).

    Das wäre - nur dann - der Fall, wenn die gleiche Behandlung von Zeiten der Zugehörigkeit zu den Grenztruppen und von Tätigkeiten für das Ministerium für Staatssicherheit mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (BVerfGE 103, 310 m.w.N.).

    Daraus resultierende Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden (BVerfGE 103, 310 ).

    Bei einer bevorzugenden Typisierung, wie sie bei der hier gegebenen Begünstigung des Personenkreises nach § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG gegeben ist (BVerfGE 103, 310 ), ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers weiter als bei benachteiligender Typisierung (BVerfGE 103, 310 ).

    Die Vortätigkeit soll, auch wenn sie einer Weiterbeschäftigung nicht im Wege gestanden hat, nicht - vermittelt über eine Gleichstellung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG - in vollem Umfang besoldungserhöhend zu Buche schlagen (BVerfGE 103, 310 ).

    Der Gesetzgeber hat ganze Bereiche staatlicher Tätigkeit, nicht lediglich die Tätigkeit auf bestimmten Dienstposten, von der Begünstigung der Gleichstellung nach § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG ausgenommen und auf diese Weise der Rechtssicherheit abträgliche Abgrenzungsprobleme vermieden (BVerfGE 103, 310 ; vgl. auch BAG, Urteil vom 18. Mai 2000 - 6 AZR 761/98 -).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 11.91

    Öffentlicher Dienst der DDR - Geltungsbereich des GG - Besoldungsdienstalter

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03
    Der Begriff "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29)" in § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG erfasst nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch Tätigkeiten dieser Art im Gebiet der ehemaligen DDR, da auch die DDR innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 lag (vgl. Urteile vom 12. September 1968 - BVerwG 2 C 74.67 - BVerwGE 30, 219 , vom 10. Juni 1976 - BVerwG 2 C 33.74 - BVerwGE 51, 42 und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 11.91 - BVerwGE 89, 203 ).

    Deshalb ist z.B. die Beschäftigung bei der Volkspolizei der DDR zu berücksichtigen, weil eine Tätigkeit dieser Art zumindest in ihrem Kern im Geltungsbereich des Grundgesetzes ebenfalls regelmäßig im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ausgeübt worden ist (vgl. Urteil vom 28. November 1991, a.a.O. ; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 2 BvR 209/92 - NVwZ 1997, 53 ).

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 1 040 EUR festgesetzt (§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG; zweifacher Jahresbetrag des erstrebten, mit 40 EUR pro Monat angesetzten Besoldungsmehrbetrages, vgl. Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - NVwZ-RR 2000, S. 188).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 585/96

    Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen - Vordienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03
    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts waren die Grenztruppen, nicht anders als das Ministerium für Staatssicherheit, eines der Hauptrepressionsorgane der ehemaligen DDR (ebenso BAG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 6 AZR 585/96 - BAGE 89, 57).
  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03
    Deshalb ist z.B. die Beschäftigung bei der Volkspolizei der DDR zu berücksichtigen, weil eine Tätigkeit dieser Art zumindest in ihrem Kern im Geltungsbereich des Grundgesetzes ebenfalls regelmäßig im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ausgeübt worden ist (…vgl. Urteil vom 28. November 1991, a.a.O. ; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 2 BvR 209/92 - NVwZ 1997, 53 ).
  • BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 761/98

    Dienstzeit - Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03
    Der Gesetzgeber hat ganze Bereiche staatlicher Tätigkeit, nicht lediglich die Tätigkeit auf bestimmten Dienstposten, von der Begünstigung der Gleichstellung nach § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG ausgenommen und auf diese Weise der Rechtssicherheit abträgliche Abgrenzungsprobleme vermieden (BVerfGE 103, 310 ; vgl. auch BAG, Urteil vom 18. Mai 2000 - 6 AZR 761/98 -).
  • BVerwG, 12.09.1968 - II C 74.67

    Berechnung des Besoldungsdienstalters - Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03
    Der Begriff "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29)" in § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG erfasst nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch Tätigkeiten dieser Art im Gebiet der ehemaligen DDR, da auch die DDR innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 lag (vgl. Urteile vom 12. September 1968 - BVerwG 2 C 74.67 - BVerwGE 30, 219 , vom 10. Juni 1976 - BVerwG 2 C 33.74 - BVerwGE 51, 42 und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 11.91 - BVerwGE 89, 203 ).
  • BVerwG, 10.06.1976 - II C 33.74

    Tätigkeit auf volkseigenen Gütern - Dienstzeitberechnung - Öffentlich-rechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 5.03
    Der Begriff "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29)" in § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG erfasst nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch Tätigkeiten dieser Art im Gebiet der ehemaligen DDR, da auch die DDR innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 lag (vgl. Urteile vom 12. September 1968 - BVerwG 2 C 74.67 - BVerwGE 30, 219 , vom 10. Juni 1976 - BVerwG 2 C 33.74 - BVerwGE 51, 42 und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 11.91 - BVerwGE 89, 203 ).
  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 25.15

    Geringere Ruhestandsbezüge wegen besonderer persönlicher Nähe zum System der DDR

    Rn. 31 Anders als vom Kläger angenommen kommt es auch nicht darauf an, ob die von § 30 BBesG erfasste Systemnähe in jedem Einzelfall ihren Ausdruck in der Repression gegen die Bevölkerung auch unter Begehung schwerster Menschenrechtsverletzungen findet (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 C 5.03 - LKV 2004, 507 zu Angehörigen der Grenztruppen).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09

    Versorgungsbezüge; nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten; Zusammentreffen von …

    Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten, während derer der Beamte außerhalb des Rahmens einer rechtsstaatlichen Verwaltung tätig geworden ist, nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht besoldungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - BVerwG 2 C 5.03 - Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2).
  • OVG Sachsen, 14.02.2011 - 2 A 279/09

    Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten bei Tätigkeit für das MfS, Bereitstellen …

    Der Gesetzgeber hat diese Vorzeiten insgesamt bei der Berechnung und Festsetzung des Besoldungsdienstalters und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ausgenommen und dadurch der Rechtssicherheit abträgliche Abgrenzungsprobleme vermieden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. April 2001 a. a. O. S. 408, 409; BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004, LKV 2004, 507, 508).

    Auch wenn Zeiten einer Tätigkeit für das MfS/AfNS - wie beim Kläger - einer Ernennung in das Beamtenverhältnis nicht entgegenstehen, sind sie dennoch mit dem Makel der Tätigkeit für ein rechtsstaatswidriges Organ der DDR behaftet und sollen deshalb nicht in vollem Umfang besoldungs- oder ruhegehalterhöhend zu Buche schlagen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. April 2001 a. a. O., S. 408; BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 2 A 88/09 -).

  • OVG Sachsen, 20.12.2010 - 2 A 88/09

    Darlegung des Zulassungsgrundes, Versorgungsbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeit, …

    Der Gesetzgeber hat diese Vorzeiten insgesamt bei der Berechnung und Festsetzung des Besoldungsdienstalters und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ausgenommen und dadurch der Rechtssicherheit abträgliche Abgrenzungsprobleme vermieden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.4.2001 a. a. O., 408, 409; BVerwG, Urt. v. 19.2.2004, LKV 2004, 507, 508).

    Auch wenn Zeiten einer Tätigkeit für das MfS/AfNS - wie beim Kläger - einer Ernennung in das Beamtenverhältnis nicht entgegenstehen, sind sie dennoch mit dem Makel der Tätigkeit für ein rechtsstaatswidriges Organ der DDR behaftet und sollen deshalb nicht in vollem Umfang besoldungs- oder ruhegehalterhöhend zu Buche schlagen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.4.2001 a. a. O., 408; BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09

    Zur Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG i. V. m. §§ 12a, 14 Abs. 1 und 4 BeamtVG, …

    Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten, während derer der Beamte außerhalb des Rahmens einer rechtsstaatlichen Verwaltung tätig geworden ist, nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht besoldungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (siehe: BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - Az.: 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 332; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - Az.: 2 C 5.03 -, Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2008 - 1 L 7/08

    Zum ruhegehaltrechtlichen Ausschluss von Zeiten gemäß § 12a BeamtVG (hier: …

    Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten, während derer der Beamte oder Soldat außerhalb des Rahmens einer rechtsstaatlichen Verwaltung tätig geworden ist, nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb nicht besoldungs- oder versorgungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (siehe: BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - Az.: 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - Az.: 2 C 5.03 -, Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LB 198/02

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Familienzuschlages der Stufe 1 entsprechend …

    Nur die Überschreitung äußerster Grenzen, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften als evident sachwidrig erweisen, verletzt den Gleichheitssatz (BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 2 C.03 -, ZBR 2004, 347, 348).
  • VG Berlin, 30.09.2015 - 28 K 253.11

    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit gesetzlicher Altersrente

    Die Regelung geht davon aus, dass solche Dienstzeiten nicht mit Tätigkeiten in der rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt und deshalb nicht besoldungs- oder versorgungssteigernd berücksichtigt werden dürfen (BVerfG…, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310, juris Rn. 54 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 19. April 2004 - BVerwG 2 C 5.03 -, Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 L 7/08 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 7 B 28.05

    Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Enteignung …

    Die Klägerin verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 5.03 - (Buchholz 240 § 30 BBesG Nr. 2).
  • VG Aachen, 10.11.2016 - 1 K 1898/15

    Kenntnis; Verjährung; Familienzuschlag; Familienzuschlag Stufe 1; …

    Rn. 32 Vgl.              BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 5.03 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 A 2375/12 - juris, Rn. 47; VG Aachen (zu den insoweit gleichen Pflichten eines Soldaten), Urteil vom 4. Oktober 2016 - 1 K 710/15 -, n.V.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2012 - 2 L 220/11

    Gültigkeit der Wahl eines früheren Angehörigen der Grenztruppen der NVA zum …

  • OVG Sachsen, 07.07.2014 - 2 A 587/12

    Verwerfung des Zulassungsantrags, Vordienstzeiten, Angehöriger der Grenztruppen

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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 27/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19127
VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 27/04 (https://dejure.org/2004,19127)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2004 - VfGBbg 27/04 (https://dejure.org/2004,19127)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - VfGBbg 27/04 (https://dejure.org/2004,19127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 21 Satz 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1
    Bundesverfassungsgericht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts

  • rechtsportal.de

    VerfGGBbg § 21 S. 2 § 45 Abs. 1
    Verhältnis der Verfassungsbeschwerden zum Bundes- und zum Landesverfassungsgericht - Bundesverfassungsgericht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts

Papierfundstellen

  • LKV 2004, 507
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • VerfG Brandenburg, 16.12.1999 - VfGBbg 33/99

    Bundesverfassungsgericht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 27/04
    Die Rücknahme der Bundesverfassungsbeschwerde läßt die Zulässigkeit der Landesverfassungsbeschwerde nicht wieder aufleben, da das Wahlrecht des Beschwerdeführers, sich an das Bundes- oder Landesverfassungsgericht zu wenden, verbraucht ist (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Dezember 1999 - VfGBbg 33/99 und 33/99 EA -, LVerfGE 10, 258).

    Jedenfalls hätte sich der Beschwerdeführer durch die Veröffentlichung des Beschlusses des Landesverfassungsgerichts vom 16. September 1999 - VfGBbg 33/99 und 33/99 EA - im 10. Band der Entscheidungssammlung der Verfassungsgerichte der Länder (LVerfGE) über die Rechtsauffassung des erkennenden Gerichtes informieren und sein prozessuales Verhalten darauf einrichten können (vgl. zur Obliegenheit, in der amtlichen Sammlung abgedruckte Entscheidungen zu beachten: BGHZ 5, 275, 278).

  • BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52

    Gerichtsferien. Begründungsfrist

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 27/04
    Jedenfalls hätte sich der Beschwerdeführer durch die Veröffentlichung des Beschlusses des Landesverfassungsgerichts vom 16. September 1999 - VfGBbg 33/99 und 33/99 EA - im 10. Band der Entscheidungssammlung der Verfassungsgerichte der Länder (LVerfGE) über die Rechtsauffassung des erkennenden Gerichtes informieren und sein prozessuales Verhalten darauf einrichten können (vgl. zur Obliegenheit, in der amtlichen Sammlung abgedruckte Entscheidungen zu beachten: BGHZ 5, 275, 278).
  • VerfG Brandenburg, 08.05.2026 - VfGBbg 10/26
    Maßgeblich ist allein, dass die Beschwerdeführer ihr Wahlrecht mit der Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht verbraucht haben (vgl. Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - VfGBbg 27/04 -, Rn. 1, …und vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 2/14 -, Rn. 6, juris).
  • VerfG Brandenburg, 08.05.2026 - VfGBbg 7/26
    Maßgeblich ist vielmehr weiterhin, dass die Beschwerdeführer ihr Wahlrecht mit der Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht verbraucht haben (vgl. Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - VfGBbg 27/04 -, Rn. 1, …und vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 2/14 -, Rn. 6, juris).
  • VerfG Brandenburg, 08.05.2026 - VfGBbg 52/26
    Maßgeblich ist allein, dass die Beschwerdeführer ihr Wahlrecht mit der Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht verbraucht haben (vgl. Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - VfGBbg 27/04 -, Rn. 1, …und vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 2/14 -, Rn. 6, juris).
  • VerfG Brandenburg, 08.05.2026 - VfGBbg 34/26
    Maßgeblich ist vielmehr weiterhin, dass die Beschwerdeführer ihr Wahlrecht mit der Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht verbraucht haben (vgl. Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - VfGBbg 27/04 -, Rn. 1, …und vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 2/14 -, Rn. 6, juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.06.2025 - VfGBbg 20/25
    Dem Beschwerdeführer steht ein Wahlrecht zu, welches er mit dem Einreichen der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht verbraucht hat (Beschluss vom 24. Juni 2004 - VfGBbg 27/04 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 288/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20540
VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 288/03 (https://dejure.org/2004,20540)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2004 - VfGBbg 288/03 (https://dejure.org/2004,20540)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 288/03 (https://dejure.org/2004,20540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 21 Satz 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1
    Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesverfassungsgericht

  • rechtsportal.de

    VerfGGBbg § 21 S. 2 § 45 Abs. 1
    Verhältnis der Verfassungsbeschwerden zum Landes- und zum Bundesverfassungsgericht - Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesverfassungsgericht

Papierfundstellen

  • LKV 2004, 507
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • VerfG Brandenburg, 16.12.1999 - VfGBbg 33/99

    Bundesverfassungsgericht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 288/03
    Insbesondere ist der Vorschrift nicht zu entnehmen, daß die Landesverfassungsbeschwerde nur bei gleichzeitiger Erhebung von Landes- und Bundesverfassungsbeschwerde unzulässig ist (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Dezember 1999 - VfGBbg 33/99 -, LVerfGE 10, 258).
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