Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
GG Art. 14 Abs. 1; ; DSchG Bln § 1 Abs. 1; ; DSchG Bln § 2 Abs. 2 Satz 1; ; DSchG Bln § 4 Abs. 1; ; DSchG ... Bln § 8 Abs. 1 Satz 1; ; DSchG Bln § 11 Abs. 1 Satz 1; ; DSchG Bln § 11 Abs. 1 Satz 3; ; DSchG Bln § 13 Abs. 1 Satz 1; ; DSchG Bln § 16 Abs. 1 Satz 2
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
DSchG Bln §§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 2, 13 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
Grundsatz der Materialgerechtigkeit; keine Rückführung eines Denkmals in einen nicht mehr vorhandenen historisch getreuen Zustand; Bauteile mit begrenzter Lebensdauer
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
DSchG (BE) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 S. 1, § 8, § 11, § 16 Abs. 1 S. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung; Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster; Baudenkmal; neoklassizistische Fassade; künstlerische Bedeutung; städtebauliche Bedeutung; öffentliches Erhaltungsinteresse; genehmigungspflichtige Maßnahme; entgegenstehende Gründe ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht
, S. 767 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorhandensein des "Grundsatz der Materialgerechtigkeit" im Denkmalschutzgesetz des Landes Berlin (DSchG Bln); Voraussetzungen einer Verfügung zur Rückführung in einen zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung nicht mehr vorhandenen "historisch getreuen" Zustand eines ...
Besprechungen u.ä. (2)
- ggsc.de
, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
"Materialgerechtigkeit" bei Denkmalsanierung
- malinowski-auerbach.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Beschränkungen des Denkmalschutzes für die Eigentümer haben auch ihre Grenzen
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.03.2006 - 16 A 160.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
- BVerwG, 03.11.2008 - 7 B 28.08
Papierfundstellen
- LKV 2008, 413
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (11)
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Denn die Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt erfordert eine weite Auslegung der die Genehmigungspflicht auslösenden Tatbestände (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juni 2005 - 1 S 1674/04 - zitiert nach Juris).Die Genehmigungspflicht setzt daher auch weder voraus, dass eine Beeinflussung des Erscheinungsbildes des Denkmals von besonderem Gewicht oder deutlich wahrnehmbar ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juni 2005, a.a.O.), noch dass der bestehende Zustand der historische bzw. originale ist.
Diese wertende Einschätzung hat "kategorienadäquat" zu erfolgen, d.h. sie muss sich an den für das Schutzobjekt maßgeblichen Bedeutungskategorien orientieren (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 6. März 1997, NVwZ-RR 1997, 591, 595; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juni 2005, a.a.O.).
Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, dass bei einem Denkmal, an dessen Erhaltung - wie hier - insbesondere auch aus künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, eine möglichst umfassende und ungestörte Erhaltung der Identität seiner Substanz und seines Erscheinungsbildes eine überragende Bedeutung hat (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juni 2005, a.a.O.).
Hieraus folgt, dass der aus dem Erhaltungsinteresse abgeleitete Grundsatz der Materialgerechtigkeit zumindest in zweifacher Hinsicht einer Einschränkung bedarf: Zum einen setzt er voraus, dass dem Material überhaupt eine ausschlaggebende Bedeutung für den Denkmalwert zukommt, was zwar im Bereich der künstlerischen Bedeutungskategorie wegen der gesteigerten ästhetischen oder gestalterischen Qualität regelmäßig vorausgesetzt werden kann, bei lediglich geschichtlicher, wissenschaftlicher oder städtebaulichen Bedeutung im Sinne des § 2 Abs. 2 DSchG Bln im Einzelfall jedoch näherer Prüfung bedarf, weil der "Zeugniswert" des Denkmals durch eine Änderung des Materials bei Austausch eines Bauteils nicht zwingend beeinträchtigt wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. Juni 2005, a.a.O.; OVG Münster…, Urteil vom 23. April 1992, a.a.O., und Beschluss vom 2. Oktober 2002, BRS 65 Nr. 211).
- OVG Niedersachsen, 14.09.1994 - 1 L 5631/92
Erneuerung; Bauteile; Baudenkmal; Denkmalschutz; Denkmalwidrige Teile
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Hinzu kommt, dass gerade den Fenstern eine besondere Bedeutung für den Denkmalcharakter eines Baudenkmals zukommt, weil sie das "Gesicht" eines Hauses maßgeblich prägen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14. September 1994, NVwZ-RR 1995, 316, 317; VGH Kassel, Urteil vom 2. März 2006 - 4 UE 2636/04 - zitiert nach Juris).Zwar findet sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung verschiedentlich die Aussage, dass Materialgerechtigkeit und Werkgerechtigkeit der verwendeten Bausubstanz einen denkmalschützerischen Belang darstellten und bestimmend für den Wert eines Denkmals seien (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 26. November 1992, BRS 54 Nr. 119; vom 14. September 1994, a.a.O., …und vom 21. August 1998, a.a.O.; VGH München…, Urteil vom 9. August 1996, a.a.O.; VGH Kassel…, Urteil vom 2. März 2006, a.a.O.).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Denkmalschutzgesetz Berlin keinen allgemeinen "Grundsatz der Materialgerechtigkeit" kennt, auf dessen Grundlage von dem Eigentümer eines Denkmals die Rückführung in einen zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung nicht mehr vorhandenen "historisch getreuen" Zustand verlangt werden könnte (so für das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz in der bis zum 31. Juli 2004 geltenden Fassung bereits OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. November 2002, LKV 2003, 473, 474; a.A. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 14. September 1994, a.a.O., wonach die Regelungen des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes auch ein Hinwirken auf die Beseitigung früherer "Bausünden" erlauben sollen).
- OVG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 A 248/99
Denkmalbereich, Veränderung eines Denkmals, Versagung einer denkmalrechtlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Insbesondere der Austausch einzelner Bauteile stellt stets eine relevante Veränderung dar (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. November 2002, LKV 2003, 473, 474).Hierbei ist davon auszugehen, dass Gründe des Denkmalschutzes einem Vorhaben dann entgegenstehen, wenn das Schutzobjekt durch die Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 N 19.06 -, zitiert nach Juris; OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. November 2002, LKV 2003, 473, m.w.N.).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Denkmalschutzgesetz Berlin keinen allgemeinen "Grundsatz der Materialgerechtigkeit" kennt, auf dessen Grundlage von dem Eigentümer eines Denkmals die Rückführung in einen zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung nicht mehr vorhandenen "historisch getreuen" Zustand verlangt werden könnte (so für das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz in der bis zum 31. Juli 2004 geltenden Fassung bereits OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. November 2002, LKV 2003, 473, 474; a.A. etwa OVG Lüneburg…, Urteil vom 14. September 1994, a.a.O., wonach die Regelungen des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes auch ein Hinwirken auf die Beseitigung früherer "Bausünden" erlauben sollen).
- VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04
Zur Frage, ob eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des historischen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Hinzu kommt, dass gerade den Fenstern eine besondere Bedeutung für den Denkmalcharakter eines Baudenkmals zukommt, weil sie das "Gesicht" eines Hauses maßgeblich prägen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14. September 1994, NVwZ-RR 1995, 316, 317; VGH Kassel, Urteil vom 2. März 2006 - 4 UE 2636/04 - zitiert nach Juris).Zwar findet sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung verschiedentlich die Aussage, dass Materialgerechtigkeit und Werkgerechtigkeit der verwendeten Bausubstanz einen denkmalschützerischen Belang darstellten und bestimmend für den Wert eines Denkmals seien (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 26. November 1992, BRS 54 Nr. 119;… vom 14. September 1994, a.a.O., …und vom 21. August 1998, a.a.O.; VGH München…, Urteil vom 9. August 1996, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 2. März 2006, a.a.O.).
- OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91
Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Trotz des Verlusts der Originalfenster sind offensichtlich noch keine derart weit reichenden baulichen Veränderungen erfolgt, dass die künstlerische Bedeutung des Bauwerks nicht mehr sichtbar ist, wodurch die Indizfunktion der Feststellung der künstlerischen Bedeutung für das öffentliche Erhaltungsinteresse ausnahmsweise entfallen würde (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 6. März 1997, NVwZ-RR 1997, 591, 594).Diese wertende Einschätzung hat "kategorienadäquat" zu erfolgen, d.h. sie muss sich an den für das Schutzobjekt maßgeblichen Bedeutungskategorien orientieren (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 6. März 1997, NVwZ-RR 1997, 591, 595; VGH Mannheim…, Urteil vom 27. Juni 2005, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2007 - 2 N 19.06
Genehmigung zum Anbau eines Glasvordaches an einem denkmalgeschützten Haus
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Hierbei ist davon auszugehen, dass Gründe des Denkmalschutzes einem Vorhaben dann entgegenstehen, wenn das Schutzobjekt durch die Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 N 19.06 -, zitiert nach Juris; OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. November 2002, LKV 2003, 473, m.w.N.).Sie ist auch verfassungsrechtlich geboten, denn die denkmalschutzrechtliche Unterschutzstellung und das damit verbundene Genehmigungsverfahren für bestimmte Maßnahmen sind nur dann zulässige Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG), wenn die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Gemeinwohlbelange des Denkmalschutzes in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2007, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 23. April 1992, NVwZ-RR 1993, 230, 231).
- OVG Niedersachsen, 21.08.1998 - 1 L 5891/96
Kunststofffenster in altem Fachwerkhaus
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Soweit die Beklagtenvertreter demgegenüber einwenden, dass der Unterschied zwischen Holz- und Kunststofffenstern jedenfalls einem fachkundigen Betrachter, auf dessen Sicht allein abzustellen sei, auffallen würde und die Kunststofffenster - anders als Holzfenster - ihre ursprüngliche Farbe mit der Zeit verlieren würden, ohne dass der Farbanstrich erneuert werden könne, steht diese Auffassung zwar in Einklang mit der in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht, dass die Oberfläche von Kunststofffenstern "ästhetisch nicht zufriedenstellen" könne, da der erste optische Eindruck Glätte und Undifferenziertheit widerspiegele, und Kunststofffenster auch in der Materialalterung nicht dem wünschenswerten harmonischen Zusammenspiel aller an der Fassade verwendeten Materialien und ihrer Oberfläche entsprächen (vgl. VGH München, Urteil vom 9. August 1996, BRS 58 Nr. 230;… VGH Kassel, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. August 1998 - 1 L 5891/96 - zitiert nach Juris).Zwar findet sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung verschiedentlich die Aussage, dass Materialgerechtigkeit und Werkgerechtigkeit der verwendeten Bausubstanz einen denkmalschützerischen Belang darstellten und bestimmend für den Wert eines Denkmals seien (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 26. November 1992, BRS 54 Nr. 119;… vom 14. September 1994, a.a.O., und vom 21. August 1998, a.a.O.; VGH München…, Urteil vom 9. August 1996, a.a.O.; VGH Kassel…, Urteil vom 2. März 2006, a.a.O.).
- VGH Bayern, 09.08.1996 - 2 B 94.3022
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Soweit die Beklagtenvertreter demgegenüber einwenden, dass der Unterschied zwischen Holz- und Kunststofffenstern jedenfalls einem fachkundigen Betrachter, auf dessen Sicht allein abzustellen sei, auffallen würde und die Kunststofffenster - anders als Holzfenster - ihre ursprüngliche Farbe mit der Zeit verlieren würden, ohne dass der Farbanstrich erneuert werden könne, steht diese Auffassung zwar in Einklang mit der in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht, dass die Oberfläche von Kunststofffenstern "ästhetisch nicht zufriedenstellen" könne, da der erste optische Eindruck Glätte und Undifferenziertheit widerspiegele, und Kunststofffenster auch in der Materialalterung nicht dem wünschenswerten harmonischen Zusammenspiel aller an der Fassade verwendeten Materialien und ihrer Oberfläche entsprächen (vgl. VGH München, Urteil vom 9. August 1996, BRS 58 Nr. 230;… VGH Kassel, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. August 1998 - 1 L 5891/96 - zitiert nach Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1992 - 7 A 936/90
Denkmalschutz; Denkmalrechtliche Genehmigung; Interessenabwägung; Sinnvolle …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Sie ist auch verfassungsrechtlich geboten, denn die denkmalschutzrechtliche Unterschutzstellung und das damit verbundene Genehmigungsverfahren für bestimmte Maßnahmen sind nur dann zulässige Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG), wenn die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Gemeinwohlbelange des Denkmalschutzes in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. Mai 2007, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 23. April 1992, NVwZ-RR 1993, 230, 231). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2007 - 2 S 13.07
Denkmalrechtliche Auswirkung einer Werbefläche an einem Baugerüst bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Dies setzt jedoch voraus, dass diese später hinzugefügten oder veränderten Elemente ihrerseits denkmalrechtliche Bedeutungskategorien erfüllen, d.h. etwa künstlerische oder geschichtliche Bedeutung haben (vgl. zu dem zuletzt genannten Aspekt z.B. den Beschluss des Senats vom 9. März 2007, LKV 2008, 137, wonach einer durch Kriegseinwirkungen bzw. Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR freigelegten Brandwand unter bestimmten Voraussetzungen ein denkmalrechtlich relevanter Zeugnischarakter zukommen kann, wenn mit einer an den historischen Bestand anknüpfenden Wiederbebauung nicht zu rechnen ist). - OVG Niedersachsen, 26.11.1992 - 6 L 24/90
Ungenehmigt; Ersatz Alter Eichenholzfenster; Denkmalschutz; Stadtvilla; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 2 B 24.12
Gestalterische Vorgaben für eine unter Denkmalschutz stehende Gesamtanlage …
Zwar hängt der Umfang der einen Denkmaleigentümer treffenden Erhaltungspflicht maßgeblich von den jeweils einschlägigen Bedeutungskategorien ab, da in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass bei der Frage, ob Gründe des Denkmalschutzes der Genehmigung eines Vorhabens entgegenstehen, zu prüfen ist, ob das Denkmal durch die beabsichtigte Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt und diese wertende Einschätzung kategorienadäquat zu erfolgen hat, d.h. sich an den für das Schutzobjekt maßgeblichen Bedeutungskategorien orientieren muss (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris Rn. 23).Die Genehmigungspflicht setzt nicht voraus, dass die Beeinflussung des Erscheinungsbildes von besonderem Gewicht oder deutlich wahrnehmbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris Rn. 20).
Da die Genehmigungspflicht erst mit der Eintragung in die Denkmalliste entsteht, kann sich auch die Wiederherstellungspflicht nicht auf den Originalzustand, sondern nur auf den zum Zeitpunkt der Eintragung bestehenden Zustand beziehen (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2008, a.a.O., Rn. 33; zur Wiederherstellungspflicht VerfGH Berlin…, Beschluss vom 25. März 1999 - 35/97 -, juris Rn. 23).
Dies setzt jedoch voraus, dass diese später hinzugefügten oder veränderten Elemente ihrerseits denkmalrechtliche Bedeutungskategorien erfüllen, d.h. etwa künstlerische oder geschichtliche Bedeutung haben (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2008, a.a.O., Rn. 28).
In Fällen, in denen bauzeitliche, das Erscheinungsbild prägende Holzfenster bei der Eintragung des Denkmals in die Denkmalliste noch vorhanden sind, ist jedoch in der Regel davon auszugehen, dass der Einbau von Kunststofffenstern zu einer mehr als nur geringfügigen Beeinträchtigung des Denkmals führt (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2008, a.a.O., Rn. 35).
Dies setzt voraus, dass dem Material - wie im vorliegenden Fall - eine ausschlaggebende Bedeutung für den Denkmalwert zukommt (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2008, a.a.O., Rn. 32).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 2 A 8.11
Bebauungsplan für das sog. Wertheim-Areal unwirksam
Vielmehr sind dafür im Rahmen einer an Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten orientierten Interessenabwägung auch die den Denkmalschutzinteressen gegenläufigen privaten Interessen des Eigentümers zu berücksichtigen (vgl. m.w.N. Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris Rn. 23). - VG Berlin, 09.09.2010 - 16 K 26.10
Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus in Zehlendorf
Dabei erfordert die Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt eine weite Auslegung der die Genehmigungspflicht auslösenden Tatbestände (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, zitiert nach juris, Rn. 20 m.w.N.).Rn. 31 Gründe des Denkmalschutzes im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 3 Alt. 1 DSchG stehen einem Vorhaben (nur dann) entgegen, wenn das Schutzobjekt durch die Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt (dazu und zum folgenden OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - 2 B 12.06 -, Rn. 23 m.w.N.; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28/08 -, Rn. 6 ff., beide zitiert nach juris).
Vor dem Hintergrund dieser bereits erheblichen Beeinträchtigungen gerade der Dachlandschaft ist die weitere Beeinträchtigung durch die Montage der Solaranlage der Kläger aber nur von geringem Gewicht (…zur Auswirkung einer erheblichen Vorbelastung des Denkmals und seiner Umgebung siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 8. November 2006 - 2 B 13.04 -, Rn. 18; und vom 21. Februar 2008 - 2 B 12.06 -, Rn. 36; …sowie Beschlüsse vom 9. März 2007 - 2 S 13.07 -, Rn. 5; …und vom 25. April 2008 - 2 S 120.07 -, Rn. 7; alle zitiert nach juris; sowie für das brandenburgische Denkmalschutzrecht: Beschluss vom 22. August 2006 - 2 N 193.05 -, S. 3 des Umdrucks).
- OVG Hamburg, 23.06.2016 - 3 Bf 100/14
Denkmalschutz; ipsa-lege-Prinzip; Beschränkung der Denkmalfeststellungen; …
Zutreffend verweist das Verwaltungsgericht insoweit zwar auf die Rechtsprechung des erkennenden Gerichts zur sog. denkmalschutzrechtlichen Kategorien-Adäquanz (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.10.2013, 2 Bs 283/13, BauR 2014, 543, juris Rn. 5, m.w.N.; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.2.2008, OVG 2 B 12.06, LKV 2008, 413, juris Rn. 23) und darauf, dass es vor diesem Hintergrund geboten sein kann, nicht nur die Denkmaleigenschaft einer baulichen Anlage schlechthin, sondern auch die einschlägigen denkmalrechtlichen Schutzkategorien verbindlich zu klären.Ein Wegfall der ehedem vorhandenen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes kommt außerdem in Betracht, wenn - was die Klägerin, wie sie in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hat, vorliegend vor allem für erwägenswert erachtet - als Folge von weitreichenden Veränderungen ein Objekt entstanden ist, das seine Gestalt und seinen Charakter ganz wesentlich auch durch die neu errichteten Bestandteile erhalten hat (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 21.7.1999, 7 A 3387/98, BauR 2000, 384, juris Rn. 4 ff.) und bei dem deshalb die Bedeutungskategorie des Denkmals nicht mehr erlebbar ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.2.2008, OVG 2 B 12.06, BRS 73 Nr. 204, juris Rn. 18;… Beschl. v. 27.12.2011, OVG 2 N 104.09, BauR 2012, 687, juris Rn. 3).
- VG Berlin, 09.06.2022 - 19 K 664.17
Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner …
Dabei erfordert die Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt eine weite Auslegung der die Genehmigungspflicht auslösenden Tatbestände (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris, Rn. 20).Die wertende Einschätzung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, hat kategorienadäquat zu erfolgen, d.h. sie muss sich an den für das Schutzobjekt maßgeblichen Bedeutungskategorien orientieren (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - 2 B 12.06 -, juris, Rn. 23).
Dabei ist davon auszugehen, dass bei einem Denkmal, an dessen Erhaltung - wie hier - insbesondere auch aus künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, eine möglichst umfassende und ungestörte Erhaltung der Identität seiner Substanz und seines Erscheinungsbildes eine überragende Bedeutung hat; die Schwelle zur belastenden Wirkung, die zur Erheblichkeit der Beeinträchtigung führt, ist hier tendenziell bald erreicht (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 30. März 2020 - VGH 1 S 29/19 -, juris, Rn. 24 …und Urteil vom 27. Juni 2005 - VGH 1 S 1674/04 -, juris, Rn. 37; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris, Rn. 26; VG Stuttgart…, Urteil vom 7. Dezember 2021 - VG 2 K 5541/20 -, juris, Rn. 46).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 2 B 5.10
Berufungsfrist; Faxübermittlung; Anscheinsbeweis; Sendeprotokoll; …
Insbesondere sind auch keine derart weit reichenden baulichen Veränderungen erfolgt, dass die geschichtliche und städtebauliche Bedeutung des Ensembles nicht mehr sichtbar ist, wodurch die Indizfunktion der - hier auf der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung beruhenden - Denkmalfähigkeit des Ensembles für das öffentliche Erhaltungsinteresse ausnahmsweise entfallen würde (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, BRS 73 Nr. 204).Soweit das Verwaltungsgericht zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 21. Februar 2008 (- OVG 2 B 12.06 -, BRS 73 Nr. 204) verweist, wonach die wertende Einschätzung, ob das Schutzobjekt durch die Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt, "kategorienadäquat" zu erfolgen hat, d.h. sich an den für das Schutzobjekt maßgeblichen Bedeutungskategorien orientieren muss, ist die aufgeworfene Frage geklärt und hat deshalb schon keine grundsätzliche Bedeutung.
Sie ist auch verfassungsrechtlich geboten, denn die denkmalschutzrechtliche Unterschutzstellung und das damit verbundene Genehmigungsverfahren für bestimmte Maßnahmen sind nur dann zulässige Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG), wenn die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Gemeinwohlbelange des Denkmalschutzes in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (vgl. zum Ganzen zusammenfassend: Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, BRS 73 Nr. 204, m.w.N.).
- VG Berlin, 05.07.2018 - 13 K 413.17
Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für den Austausch von …
Insbesondere sind - wie die Ortsbesichtigung ergeben hat - auch keine derart weitreichenden baulichen Veränderungen erfolgt, dass die städtebauliche Bedeutung des Ensembles nicht mehr sichtbar ist, wodurch die Indizfunktion der - hier auf der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung beruhenden - Denkmalfähigkeit des Ensembles für das öffentliche Erhaltungsinteresse ausnahmsweise entfallen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, BRS 73 Nr. 204).Insbesondere der Austausch einzelner Bauteile stellt stets eine relevante Veränderung dar (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, GE 2009, 391 m.w.N.).
Sie ist auch verfassungsrechtlich geboten, denn die denkmalschutzrechtliche Unterschutzstellung und das damit verbundene Genehmigungsverfahren für bestimmte Maßnahmen sind nur dann zulässige Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG, wenn die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Gemeinwohlbelange des Denkmalschutzes in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, GE 2009, 391 m.w.N.; Kammer, Urteil vom 10. November 2011 - VG 13 K 416.15 - Villa Leo).
Hinzu kommt, dass gerade den Fenstern eine besondere Bedeutung für den Denkmalcharakter eines Baudenkmals zukommt, weil sie das "Gesicht" eines Hauses maßgeblich prägen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, GE 2009, 391 m.w.N; Urteil vom 10. April 2014 - VG 13 K 35.14 - Seite 6 des amtlichen Abdrucks).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08
Uferweg am Griebnitzsee
Die Wiederherstellungspflicht kann sich demgemäß immer nur auf einen zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung bestehenden Zustand beziehen (vgl. zur entsprechenden Rechtslage in Berlin: Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, LKV 2008, 413, 415 f.). - OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09
Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist …
Auch in diesen Fällen resultiert für den Betroffenen kein Anspruch auf Umsetzung der Vorschrift, sondern lediglich auf Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (BVerwG, Beschl. v. 4.8.2006, Grundeigentum 2009, 391). - VG Berlin, 15.02.2018 - 19 K 457.17
Dachgeschossausbau im Denkmalbereich
Die Funktion des Genehmigungserfordernisses aus § 11 Abs. 1 DSchG Bln als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt erfordert eine weite Auslegung der die Genehmigungspflicht auslösenden Tatbestände (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris Rn. 20 m.w.Nachw.).Rn. 69 Hierbei ist davon auszugehen, dass Gründe des Denkmalschutzes einem Vorhaben dann entgegenstehen, wenn das Schutzobjekt durch die Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt (vgl. dazu sowie zum Folgenden nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008, a.a.O., Rn. 23; VG Berlin…, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 21; jeweils m.w.Nachw.) Diese wertende Einschätzung hat "kategorienadäquat" zu erfolgen, d.h. sie muss sich an den für das Schutzobjekt maßgeblichen Bedeutungskategorien orientieren.
- VG Hamburg, 26.07.2019 - 7 K 5423/17
Antrag auf Feststellung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsfiktion nach den …
- VG Hamburg, 27.07.2016 - 7 K 4374/14
Abbruchgenehmigung; Instandsetzungspflicht; Teilrekonstruktion bzw teilweise …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 2 N 114.12
Wiederherstellungsanordnung; Austausch v. Holzkastenfenster gegen …
- VG Berlin, 26.03.2015 - 19 K 3.14
Antrag auf Bauvorbescheid
- VG Berlin, 19.05.2022 - 13 K 247.19
Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 6 N 74.15
Beurteilung der Denkmaleigenschaft und -verträglichkeit; Überprüfung durch das …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2011 - 2 N 104.09
Denkmalschutz; Siedlung "Roter Adler"; Anbringung eines Vordaches und einer …
- VG Berlin, 04.03.2010 - 16 A 163.08
Zulässigkeit der Dachaufstockung eines denkmalgeschützten Hauses
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2021 - 2 S 42.20
Prüfungsumfang bei einer denkmalrechtlichen Duldungsanordnung
- VG Berlin, 22.06.2011 - 16 K 166.10
Anbau von Balkonen an ein denkmalgeschütztes Mietshaus
- VGH Bayern, 22.04.2016 - 1 B 12.2353
Denkmalschutzrechtlicher Ensembleschutz
- VG Berlin, 09.06.2016 - 19 K 76.15
Errichtung einer Dachterrasse im Denkmalbereich
- VG Berlin, 25.05.2023 - 13 L 108.23
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2010 - 2 N 80.09
Baudenkmal; Austausch v. Holzkastendoppelfenster gegen Kunststofffenster; …
- VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 215.21
- VG Berlin, 11.10.2018 - 13 K 461.17
Denkmaleigenschaft der Gesamtanlage Stalinallee Block G und Ensemble …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12
Beschwerde; Beschwerdegründe; Baugenehmigung; Anbau; Wintergarten; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 2 B 26.12
Nachträgliche Genehmigung für den Einbau von Dachflächenfenstern in …
- VG Berlin, 17.01.2019 - 13 L 271.18
Pankower Bahnbetriebswerk: Eigentümerin teilweise zur Erhaltung …
- VGH Bayern, 23.09.2021 - 9 ZB 21.521
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Einbau von Kunststofffenstern - …
- VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 28 K 14025/17
- VG Berlin, 14.11.2018 - 13 K 723.17
Denkmalschutz: Abwägung öffentlicher und privater Interessen
- VG Berlin, 16.10.2009 - 16 A 166.08
Denkmalschutz in der Siedlung "Roter Adler"
- VG Frankfurt/Oder, 07.08.2012 - 7 K 860/07
Denkmalschutz
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2011 - 3a N 3.11
Erstattung fiktiver Reisekosten eines von einer Enquete-Kommission des Deutschen …
- VG Stuttgart, 23.06.2009 - 6 K 4574/08
Denkmalschutz; Gesamtanlagenschutzverordnung; Ersatz von Holzfenstern durch …
- VG Berlin, 26.03.2015 - 19 K 171.14
Baugenehmigung für die teilweise Umnutzung und bauliche Änderungen
- VG Berlin, 14.02.2018 - 19 K 454.17
Feststellung, dass die Versagung einer denkmalrechtlichen Genehmigung …
- VG Berlin, 10.09.2015 - 19 K 174.14
- VG Berlin, 09.09.2010 - 16 A 9.08
Denkmalschutzrecht: Kosten der Wiederherstellung des geschützten Zustandes nach …
- VG Berlin, 07.07.2009 - 16 A 74.07
Einbau von Fenstern aus Kunststoff in denkmalgeschütztes Gebäude
- VG Berlin, 12.11.2019 - 13 K 156.18
Denkmalrechtlicher Umgebungsschutz
- VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192
Werbeanlage an denkmalgeschütztem Gebäude (Aluminiumverbundplatten an …
- VG Berlin, 12.05.2011 - 16 K 227.09
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Aufstellen zweier Werbetafeln
- VG Ansbach, 23.11.2010 - AN 9 K 10.02049
Anordnung zur Beseitigung einer Solaranlage; denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1
Komplettierungskauf; Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf; Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZ OG); Kommunales Alteigentum; öffentlich-rechtlicher Restitutionsanspruch auf ein früher gemeindliches Grundstück; redlicher Nutzungsberechtigter; ... - Bundesverwaltungsgericht
EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11
Entschädigungsfonds; Entschädigungsverpflichtung; Erbbaurecht; Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf; Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG); Kommunales Alteigentum; Komplettierungskauf; Rückübertragungsausschluss; Unmöglichkeit der Wiederbegründung ...
- Judicialis
EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1
- Deutsches Notarinstitut
EntschG § 10 Abs. 1
Gemeinde muss Erlös aus "Komplettierungsverkauf" eines früher gemeindeeigenen Grundstücks nicht an den Entschädigungsfonds abführen - Wolters Kluwer
Löschung eines auf dem Gebiet der damaligen DDR bestehenden Erbbaurechts wegen erlaubnislosem Verlassens der DDR durch den Inhaber des Nutzungsrechts - Entschädigungsanspruch des Rechtsnachfolgers des Erbbauberechtigten durch Verleihung eines Nutzungsrechts an die ...
- grundeigentum-verlag.de
EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1
Komplettierungskauf; Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf; Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG); Kommunales Alteigentum; öffentlich-rechtlicher Restitutionsanspruch auf ein früher gemeindliches Grundstück; redlicher Nutzungsberechtigter; Erbbaurecht; ... - rechtsportal.de
Entschädigungsrecht: Anwendungsausschluss des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 EntschG auf Veräußerungserlös für den Ausschluss der Wiederbegründung eines hieran begründeten Erbbaurechts
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Stadt Leipzig muss Erlös aus "Komplettierungsverkauf" eines städtischen Grundstücks nicht an den Entschädigungsfonds des Bundes abführen
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 09.05.2007 - 1 K 1573/04
- BVerwG, 06.08.2007 - 5 C 19.07
- BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07
Papierfundstellen
- NJ 2008, 378
- DVBl 2008, 998 (Ls.)
- DÖV 2008, 783
- LKV 2008, 413 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
DDR-Erbbaurecht
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07
Diese Vorschrift erfasse auch (zumindest in entsprechender Anwendung) nicht rückübertragbare Erbbaurechte, weil nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 - BVerfGE 99, 129) das Eigentumsrecht und das Erbbaurecht an Grundstücken rechtsähnlich seien.Aus der Perspektive eines geschädigten vormals Berechtigten ist das Erbbaurecht trotz seiner Einordnung als beschränkt dingliches Recht zwar als grundstücksgleiches Recht anzusehen und hat eigentumsähnlichen Charakter, so dass es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist, Erbbaurechte, die zu einem in der Deutschen Demokratischen Republik rechtsstaatswidrig enteigneten Unternehmen gehörten und später im Grundbuch gelöscht wurden, im Rahmen des § 6 Abs. 6a Satz 1 VermG nicht an den Berechtigten zurückzugeben und damit anders zu behandeln als Grundeigentum (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 a.a.O.).
- BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 32.04
Abführungspflicht; Auskehr; Entschädigungsfonds; Veräußerungserlös; regelmäßiger …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07
Aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 47.01 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 2 und vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 32.04 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 3) abgeleitet, dass sie erkennbar auf die Fälle der (nach dem 27. Juli 1990) erfolgten "Komplettierungsverkäufe" zugeschnitten ist. - BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 47.01
Veräußerungserlös, erzielter; erzielter Veräußerungserlös; Auskehr eines …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 19.07
Aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 20. Juni 2002 - BVerwG 3 C 47.01 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 2 und vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 32.04 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 3) abgeleitet, dass sie erkennbar auf die Fälle der (nach dem 27. Juli 1990) erfolgten "Komplettierungsverkäufe" zugeschnitten ist.
- BVerwG, 06.01.2011 - 5 B 52.10
Abführung des Veräußerungserlöses; Entschädigungsgrundlagenbescheid
Aus der auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EntschG (Urteil vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 19.07 - m.w.N.) ergibt sich zwar, dass die Nutzungsrechtsinhaber an Immobilien, deren Rückgabe an den privaten Alteigentümer nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG gerade wegen dieses redlichen Erwerbs des Nutzungsrechts ausgeschlossen ist, über die Abführungspflicht mit ihrem Kaufpreis für die hinzuerworbenen (früher volkseigenen) Grundstücksflächen wenigstens einen Teil der Entschädigung für die nicht mehr rückgabeberechtigten Alteigentümer mitfinanzieren sollen (s.a. BTDrucks 12/4887 S. 37;… Rodenbach, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 3 A IV, Stand Dez. 2004, Vorbemerkung zum Entschädigungsgesetz, Rn. 52). - VG Berlin, 29.09.2010 - 29 K 201.10
Festsetzung der Abführungspflicht hinsichtlich eines Erlöses aus einem so …
Deswegen beschränkt sich "die Rückübertragung" i.S.v. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 S. 1 EntschG auf die Fälle einer ausgeschlossen Rückgabe zuvor volkseigenen Grund und Bodens an einen privaten Alteigentümer (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 19.07 - S. 5 des amtlichen Abdrucks m.w. Nachw).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 16.07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
AusglLeistG § 1 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
Anspruchsberechtigung, materiellrechtliche -, nach Ausgleichsleistungsgesetz; Antrag, vermögensrechtlicher -; Antragsfrist; Antragswirkung; Ausgleichsleistungen; Ausschlussfrist für Anträge nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Gesellschafter einer Personengesellschaft; ... - Bundesverwaltungsgericht
AusglLeistG § 1 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3
Anspruchsberechtigung, materiellrechtliche -, nach Ausgleichsleistungsgesetz; Antrag, vermögensrechtlicher -; Antragsfrist; Antragswirkung; Ausgleichsleistungen; Ausschlussfrist für Anträge nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Gesellschafter einer Personengesellschaft; ...
- Judicialis
AusglLeistG § 1 Abs. 1; ; AusglLeistG § 1 Abs. 2; ; AusglLeistG § 6 Abs. 1 Satz 2; ; AusglLeistG § 6 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
- Wolters Kluwer
Anspruch einer Kommanditgesellschaft (KG) auf eine staatliche Ausgleichsleistung für nicht rückgängig zu machende Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage - Anspruchsberechtigung einer Personengesellschaft bezüglich ...
- rechtsportal.de
Entschädigungsrecht: Materiellrechtliche Anspruchsberechtigung nach Ausgleichsleistungsgesetz, Fristwahrung durch bei Inkrafttreten des AusglLeistG bereits gestellten Antrags
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.04.2007 - 29 A 55.05
- BVerwG, 01.08.2007 - 5 C 16.07
- BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 16.07
Papierfundstellen
- BVerwGE 130, 214
- DVBl 2008, 870 (Ls.)
- DÖV 2008, 783
- LKV 2008, 413 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 16.07
Die Begrenzung der Anspruchsberechtigten auf als "Menschen" verstandene Personen (und deren Rechtsnachfolger) verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Sozialstaats- oder Rechtsstaatsprinzip (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 ). - BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 16.07
Für den Ausschluss juristischer Personen bei der Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz, das dem großen Komplex der Kriegslasten und Kriegsfolgelasten zuzuordnen ist, bei der die Bundesrepublik Deutschland nur zu einem innerstaatlichen sozialen Ausgleich dieser Schäden verpflichtet war, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1976 - 1 BvR 631/69, 1 BvR 24/70 - BVerfGE 41, 126) dahin erkannt, dass der Gesetzgeber die Entschädigung nach dem Vorbild der sozialen Konzeption des Lastenausgleichsgesetzes regeln durfte und er daher ebenso wie in diesem Gesetz die verfügbaren begrenzten Mittel auf eine wirksame Hilfe für die betroffenen Menschen beschränken und die Kapitalgesellschaften oder andere juristische Personen von Entschädigungsleistungen ausschließen durfte. - BVerwG, 02.04.1996 - 7 B 398.95
Bezugnahme einer Beschwerde auf die Auslegung von § 1 Abs. 6 des …
Auszug aus BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 16.07
Dass ein Begehren auf Ausgleichsleistungen nicht bereits Streitgegenstand eines auf Rückgabe von Vermögensgegenständen gerichteten Verwaltungs- oder Verwaltungsstreitverfahrens war (Beschluss vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 398.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 71;… s.a. Zimmermann, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, RVI, Stand November 2007, B 115 § 6 AusglLeistG Rn. 5), ändert indes nichts an der engen - zumindest verfahrensrechtlichen - Koppelung beider Regelungsbereiche.
- BVerwG, 09.05.2018 - 8 C 11.17
Abtretung; Anteilsveräußerung; Anteilsübertragung; Antrag, vermögensrechtlicher; …
Anspruchsberechtigt sind nach § 1 Abs. 1 AusglLeistG nur natürliche Personen, also Menschen im Sinne von § 1 BGB, die selbst Erben oder Erbeserben haben können (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2008 - 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 Rn. 15, und 19. Oktober 2011 - 5 C 26.10 - BVerwGE 141, 88 Rn. 11 ff.).Die Regelung in § 6 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG soll der Verwaltungsvereinfachung und der Entlastung der Behörden dienen, indem sie vor der bestandskräftigen Klärung eines vermögensrechtlichen Rückerstattungsanspruchs davon dispensiert, bis zum Ablauf der materiellen Ausschlussfrist des § 6 Abs. 1 Satz 3 AusglLeistG einen weiteren Antrag zu stellen, um für den Fall der Besatzungshoheitlichkeit bzw. -rechtlichkeit der Enteignung dieses Vermögenswertes mögliche Ausgleichsleistungsansprüche zu sichern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1996 - 7 B 398.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 71 S. 202; Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 Rn. 25).
Rn. 19 (3) Kapitalgesellschaften weisen auch keine gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten gegenüber Personengesellschaften auf, die es nach Art. 3 Abs. 1 GG gebieten könnten, ihre vermögensrechtlichen Anträge anders als bei jenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 Rn. 26) von der Antragserstreckung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG auszunehmen.
§ 6 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG führt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund ihres Charakters als rein verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmung nicht zu einer Veränderung des Streitgegenstandes eines vermögensrechtlichen Verfahrens, sondern erübrigt lediglich eine erneute Antragstellung der vom Restitutionsausschluss betroffenen Antragsteller (BVerwG…, Beschluss vom 2. April 1996 - 7 B 398.95 [insoweit in Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 71 nicht abgedruckt] - juris LS 4 u. Rn. 7 a.E; Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 Rn. 25).
Da der vermögensrechtliche Antrag die zurückverlangten Vermögenswerte individualisierbar bestimmen muss und nach Ablauf der Ausschlussfrist gemäß §§ 30, 30a VermG nicht auf weitere Vermögenswerte erstreckt werden kann, kann auch die Antragserstreckung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG nur die Vermögenswerte umfassen, die in den vermögensrechtlichen Antrag einbezogen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 Rn. 25).
Allerdings geht das eben zitierte Urteil des seinerzeit für das Ausgleichsleistungsrecht zuständigen 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2008 davon aus, § 6 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG begünstige alle materiell-rechtlich Ausgleichsleistungsberechtigten, deren materielle Berechtigung in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem vermögensrechtlichen Antrag stehe (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 Rn. 26).
Zwar fordert diese Vorschrift nicht, dass der Antragsteller im vermögensrechtlichen und im ausgleichsleistungsrechtlichen Verfahren in jedem Falle identisch sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 Rn. 24).
- BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 26.10
Ausgleichsleistung; Anteil; Anteilsrechte; Anteilseigner; Gesellschaft; …
Nicht originär ausgleichsleistungsberechtigt sind damit juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften (Urteil vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 14, jeweils Rn. 15 ff.).Er verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Sozialstaatsprinzip noch gegen das Rechtsstaatsprinzip (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94, 1 BvR 1120/95, 1 BvR 1408/95, 1 BvR 2460/95, 1 BvR 2471/95 - BVerfGE 102, 254 ; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 a.a.O. jeweils Rn. 16 f.).
Danach ist die Gewährung von Ausgleichsleistungen auf natürliche Personen zu konzentrieren, da soziale Gleichheit nur im Verhältnis der originären Grundrechtsträger untereinander, nicht aber zwischen diesen und den zur besseren Wahrnehmung gemeinsamer Interessen in der Form von juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften gebildeten Rechtskonstrukten gefordert werden kann (BVerfG…, Urteil vom 22. November 2000 a.a.O. S. 319 = Rn. 272; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 a.a.O.).
- BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 31.07
Vorausabtretung; Abtretung zukünftig entstehender Forderungen bzw. gesetzlicher …
Der Gesetzgeber durfte sich bei der Verwendung der für die Entschädigung verfügbaren begrenzten Mittel auf eine wirksame Hilfe für die betroffenen Menschen beschränken und Dritte (insbesondere Kapitalgesellschaften oder andere juristische Personen) von Entschädigungsleistungen ausschließen (Urteil vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 ).
- BVerwG, 25.05.2009 - 5 C 30.08
Bedingungsverbot; Verbot der bedingten Abtretung von Ansprüchen; Abtretung …
Dies betrifft, wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 16.07 - (BVerwGE 130, 214 "enge Koppelung") dargelegt hat, auch und gerade Fragen seiner verfahrensmäßigen Einleitung sowie die Art und Weise der berechtigten Geltendmachung von Ansprüchen. - BVerwG, 07.06.2017 - 8 B 55.16
Revisionszulassung; Wahrung der Ausschlussfrist
Das Revisionsverfahren bietet voraussichtlich Gelegenheit zu klären, ob ein bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) noch anhängiger Antrag, den eine Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach dem Vermögensgesetz für Vermögenswerte nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG gestellt hat, die Ausschlussfrist des § 6 Abs. 1 Satz 3 AusglLeistG für das Begehren auf Ausgleichsleistungen auch der nach § 1 Abs. 1 und 2 AusglLeistG möglicherweise materiell anspruchsberechtigten Gesellschafter wahrt (zur Wahrung der Ausschlussfrist durch vermögensrechtliche Anträge von Personengesellschaften vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 16.07 - BVerwGE 130, 214 Rn. 24 ff. und Leitsatz 2). - VG Magdeburg, 28.10.2020 - 3 A 10/20
Staatliche Ausgleichsleistung für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher …
Rn. 17 Eine Kommanditgesellschaft ist als Personengesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 AusglLeistG "keine natürliche Person" und hat damit aus eigenem Recht keinen Anspruch auf eine staatliche Ausgleichsleistung für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerwG, Urteil v. 14.02.2008, 5 C 16.07; juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 9.07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsätze 1 und 3; EntschG § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 und 3
Bemessungsgrundlage; Reinvermögensermittlung; Schätzung; Verbindlichkeiten, langfristige, dinglich gesicherte -; Entschädigung. - Bundesverwaltungsgericht
NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsätze 1 und 3
Bemessungsgrundlage; Entschädigung; Reinvermögensermittlung; Schätzung; Verbindlichkeiten, langfristige, dinglich gesicherte
- Judicialis
NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsatz 1; ; NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsatz 3; ; EntschG § 3 Abs. 4; ; EntschG § 4 Abs. 2; ; EntschG § 4 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Schätzung der Bemessungsgrundlage für eine Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG) - Festsetzung einer Entschädigung nach dem NS-VEntschG wegen des Verlustes eines Unternehmens
- grundeigentum-verlag.de
NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsätze 1 und 3; EntschG §§ 3 Abs. 4, 4 Abs. 2 und 3
Bemessungsgrundlage; Reinvermögensermittlung; Schätzung; langfristige, dinglich gesicherte Verbindlichkeiten; Entschädigung - rechtsportal.de
NS-Verfolgtenentschädigungsrecht: Schätzung der Bemessungsgrundlage
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.12.2006 - 22 A 226.02
- BVerwG, 06.06.2007 - 5 C 9.07
- BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 9.07
Papierfundstellen
- NJ 2008, 329
- DVBl 2008, 870 (Ls.)
- DÖV 2008, 784
- LKV 2008, 413 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 8.98
Zwangsverkauf; Entschädigungswert; langfristige Verbindlichkeiten; …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 9.07
Liegen wie im Streitfall weiter hinreichende Erkenntnisse über die Entstehungszeit dieser grundbuchlich gesicherten Verbindlichkeiten vor, ist es geboten, den entsprechend geltenden § 3 Abs. 4 EntschG mit der Maßgabe nach § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG anzuwenden, weil auch insoweit die innere Rechtfertigung für diese Maßgaberegelung in § 2 Satz 5 NS-VEntschG zutrifft (vgl. im Einzelnen: Urteil vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 8.98 - VIZ 1999, 476, 477).
- BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; später angeschafftes Betriebsgrundstück; …
Dass die Einzelgegenstandsrestitution bzw. Einzelgegenstandsentschädigung nur als Folge einer Unternehmensschädigung gewährt wird, ändert daran nichts (…Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 Rn. 22; s.a. Urteile vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 11.07 - a.a.O. jeweils Rn. 9 f. und - BVerwG 5 C 9.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 5 Rn. 15). - BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 11.07
Unternehmensschädigung; Entschädigung für Grundvermögen; Entschädigung für …
Aus diesem Grunde ist die Revision der Beklagten unbegründet; sie wäre im Übrigen auch dann unbegründet, wenn - mit dem angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Urteil - die Entschädigungsberechnung nach den Grundsätzen über die Entschädigung für Unternehmen durchzuführen wäre, weil auch dann - mit dem Verwaltungsgericht - die langfristigen Verbindlichkeiten gemäß § 2 Satz 5, Teilsatz 3 NS-VEntschG i.V.m. § 3 Abs. 4 EntschG nicht oder nur eingeschränkt angerechnet werden dürften (insoweit wird auf die Gründe des gleichzeitig ergangenen Urteils des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 9.07 - verwiesen). - BVerwG, 18.08.2008 - 5 B 46.08
Entschädigung und insbesondere deren Berechnung als Folge eines in der NS-Zeit …
Rn. 2 Die aufgeworfenen Fragestellungen und Angriffe gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil betreffen im Kern die Frage, ob als Folge eines in der NS-Zeit erfolgten schädigenden Zugriffs auf ein Unternehmen die Entschädigungsberechnung (§§ 1, 2 NS-VEntschG i.V.m. § 4 EntschG), namentlich die Berechnung aufgrund einer Schätzung (§ 4 Abs. 3 EntschG), für den Fall, dass ein mit dem Unternehmen entzogenes Betriebsgrundstück mit langfristigen Verbindlichkeiten belastet war (entsprechende Anwendung von § 3 Abs. 4 EntschG; vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 9.07 - NJ 2008, 329), dergestalt vorzunehmen ist, dass die Verbindlichkeiten nach der Vervierfachung des Einheitswerts abzuziehen sind, oder vielmehr so, dass die Vervierfachung erst dann erfolgt, wenn die Verbindlichkeiten vom Einheitswert abgezogen worden sind.
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