Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13822
BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14 (https://dejure.org/2015,13822)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 (https://dejure.org/2015,13822)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 (https://dejure.org/2015,13822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,13822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5; BeamtStG § 24 Abs. 1 Satz 1, § 34 Satz 3, § 47 Abs. 1 Satz 2; StGB (2004) § 184b Abs. 4; StPO § 153a Abs. 1; LDG BB § 13 Abs. 1
    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz kinderpornographischer Schriften; Dienstposten; Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; indizielle Wirkung des Strafausspruchs; Maßnahmebemessung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 5
    Amtsbezug; Besitz kinderpornographischer Schriften; Dienstposten; Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Maßnahmebemessung; Orientierungsrahmen; Polizeibeamter; Regeleinstufung; Statusamt; Strafrahmen; Straftat; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Disziplinarrechtliche Beurteilung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften bei Polizeibeamten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 34 S 3 BeamtStG, § 47 Abs 1 S 2 BeamtStG, § 13 Abs 1 DG BB, Art 33 Abs 5 GG
    Disziplinarrechtliche Beurteilung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften bei Polizeibeamten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 34 S 3 BeamtStG, § 47 Abs 1 S 2 BeamtStG, § 13 Abs 1 DG BB, Art 33 Abs 5 GG
    Disziplinarrechtliche Beurteilung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften bei Polizeibeamten

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrechtliche Behandlung eines außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Bilder bei Polizeibeamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrechtliche Behandlung eines außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Bilder bei Polizeibeamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei Polizeibeamten zur Entfernung aus dem Dienst führen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei Polizeibeamten zur Entfernung aus dem Dienst führen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bei Kinderpornografie droht Polizisten das Aus

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entfernung aus Beamtenverhältnis - Polizisten wegen Kinderpornos zu Recht entlassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizisten und die Kinderpornos

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien bei Polizeibeamten

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei Polizeibeamten zur Entfernung aus dem Dienst führen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei Polizeibeamten zur Entfernung aus dem Dienst führen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Drei Fälle pädophiler Polizisten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei Polizeibeamten zur Entfernung aus dem Dienst führen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Privater Besitz von Kinderpornos kann zur Kündigung eines Polizeibeamten führen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei Polizeibeamten zur Entfernung aus dem Dienst führen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 18.06.2015)

    Besitz von Kinderpornos kann Polizisten den Job kosten

  • boorberg.de (Pressemitteilung)

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei Polizeibeamten zur Entfernung aus dem Dienst führen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei Polizeibeamten zur Entfernung aus dem Dienst führen

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst bei privatem Besitz von Kinderpornos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kinderpornos auf Privat-PCs von Polizeibeamten führen zu Jobverlust

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 152, 228
  • NVwZ 2015, 1680
  • DÖV 2015, 1018
  • LKV 2016, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (468)Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
    Rn. 22 Anders als Erziehern oder Lehrern (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15 ff.; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 17 …und vom 19. März 2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 7) ist Polizeibeamten zwar keine spezifische Dienstpflicht zu Schutz und Obhut gerade von Kindern auferlegt.

    Aus der Intensität der verhängten Strafe hat der Gesetzgeber unwiderleglich auf das Ausmaß der Vertrauensbeeinträchtigung geschlossen (vgl. zur Berücksichtigung der Höhe der gegen den Beamten verhängten Strafe auch BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 10).

    Rn. 33 Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier - hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG…, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9 ff. …und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8).

    Der Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften setzt deshalb voraus, dass das Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere also Anzahl, Art und Inhalt der Darstellungen, als besonders verwerflich einzustufen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 11…, vom 19. März 2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 5 …und vom 5. April 2013 - 2 B 79.11 - juris Rn. 7).

    Auch bei weniger gravierenden Verurteilungen kann der Ausspruch der Strafverfolgungsorgane aber als Indiz für die Schwere einer außerdienstlich begangenen Straftat und für Abstufungen innerhalb des Orientierungsrahmens herangezogen werden (…BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 - NVwZ-RR 2012, 658 Rn. 10 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 10, jeweils a.E.).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
    Unbeschadet des teilweise veränderten Wortlauts ist mit dieser Vorschrift eine inhaltliche Änderung gegenüber früheren Bestimmungen zur Qualifizierung außerdienstlichen Verhaltens - wie etwa § 43 Abs. 1 Satz 2 LBG BB a.F. - nicht verbunden (…BVerwG, Urteile vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 - Buchholz 232.0 § 77 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 50 ff. und vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 16 f.).

    Rn. 13 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967 (BGBl. I S. 725) reicht bei außerdienstlichen Verfehlungen nicht bereits die Pflichtverletzung selbst zur Annahme eines Dienstvergehens aus, und zwar auch dann nicht, wenn hierdurch eine Straftat begangen worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 14).

    Unabhängig vom konkret verhängten Strafmaß und vom Amt des Beamten ist in der Rechtsprechung insbesondere der sexuelle Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen als außerdienstliche Verfehlung bewertet worden, die eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Regeleinstufung gebietet (BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 18;… Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 - juris Rn. 12).

    Zwar trägt die Nachfrage nach derartigen Bild- oder Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 19).

    Rn. 37 Zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens kann im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat indiziell auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden (vgl. zur Bezugnahme auf eine verhängte Freiheitsstrafe und den "Gleichklang zum Strafrecht" auch BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 21 und 26).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
    Rn. 10 Dieses Fehlverhalten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder formell in das Amt des Beklagten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - BVerwGE 114, 37 und vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 9).

    Rn. 22 Anders als Erziehern oder Lehrern (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15 ff.;… Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 17 …und vom 19. März 2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 7) ist Polizeibeamten zwar keine spezifische Dienstpflicht zu Schutz und Obhut gerade von Kindern auferlegt.

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22 und - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25).

    Rn. 33 Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier - hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24;… Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9 ff. …und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
    Auch die spiegelbildliche Frage, ob der Beamte trotz begangener Pflichtverletzungen noch im Beamtenverhältnis verbleiben kann, muss daher auf sein Amt als Ganzes und nicht auf die Besonderheiten eines begrenzten Tätigkeitsbereichs bezogen werden (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 19).

    Sie genießen daher in der Öffentlichkeit - insbesondere auch für schutzbedürftige Personen - eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 20 sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - BVerfGK 13, 205 für Staatsanwälte).

    Nur so können die Integrität des Berufsbeamtentums und das Vertrauen in die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung der Beamten aufrechterhalten werden (BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1973 - 1 D 25.72 - BVerwGE 46, 64 , vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 21 …und vom 27. Februar 2014 - 2 C 1.13 - BVerwGE 149, 117 Rn. 16 f.).

    Die Disziplinargerichte müssen für eine solche Betrachtung und Ausschöpfung des Orientierungsrahmens - nach oben wie nach unten - unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände offen sein (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 32…, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 21 Rn. 21).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
    Rn. 11 b) Außerhalb seines Dienstes ist der Beamte grundsätzlich nur verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 BeamtStG sowie § 19 Satz 3 LBG BB a.F.; hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 21).

    Dabei kommt vorsätzlichen (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG) Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 24).

    Rn. 36 Die Ausschöpfung des maßgeblich in Anlehnung an die abstrakte Strafandrohung gebildeten Orientierungsrahmens kommt deshalb nur in Betracht, wenn dies auch dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 24).

    Der außerdienstliche Charakter des Dienstvergehens muss daher auch bei der Maßnahmebemessung Berücksichtigung finden (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 33).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
    Das Vertrauen der Bürger, dass der Beamte dem Auftrag gerecht wird, als Repräsentant des demokratischen Rechtsstaates eine unabhängige, unparteiliche und gesetzestreue Verwaltung zu sichern, darf der Beamte auch durch sein außerdienstliches Verhalten nicht beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 ).

    Rn. 14 Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten mehr als von jedem anderen Bürger (BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; hierzu auch BVerwG, Urteile vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 …und vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 24).

    Private Straßenverkehrsdelikte etwa begründen daher in der Regel kein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 zur einmaligen Trunkenheitsfahrt).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 ; ähnlich bereits Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 ).

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei; …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist danach Ausgangspunkt und richtungsweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 39 f.).

    Rn. 29 Schwerwiegende Straftaten können auch deliktsbezogen identifiziert werden (vgl. zur Zuordnung bestimmter Straftaten zu einer der im Katalog des § 5 BDG aufgeführten Disziplinarmaßnahmen BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 40 m.w.N.).

    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren Anwendung finden (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 sowie zuletzt etwa vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 32 und vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 39).

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem Dienstordnungsverfahren …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
    Nur soweit es um die Wahrung des Vertrauens der Bürger in die Integrität der Amtsführung und damit in die künftige Aufgabenwahrnehmung geht, vermag das durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützte Interesse an der Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums die im privaten Bereich des Beamten wirkenden Grundrechte einzuschränken (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ).

    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren Anwendung finden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ).

    Umgekehrt vermag ein außerdienstliches Verhalten, das keinen Straftatbestand erfüllt, die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht zu rechtfertigen (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 14. Juni 2000 - 2 BvR 993/94 - ZBR 2001, 208 Rn. 11 und vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ).

    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren Anwendung finden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 sowie zuletzt etwa vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 32 …und vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 39).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
    Die außerdienstlich begangene Straftat kann daher nicht bereits deliktstypisch als derart gravierend erachtet werden, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Regeleinstufung gerechtfertigt erscheint (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22 und - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25).

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …

  • BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 17.12

    Lehrer; Besitz von kinderpornografischen Bilddateien; Disziplinarmaßnahme; …

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verhältnismäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoß gegen die …

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme; …

  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des …

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme; …

  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer …

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verfassungsbeschwerde - Berufssoldat - Aberkennung - Ruhegehalt - Faires …

  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer …

  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische …

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstlicher sexueller Missbrauch eines …

  • BVerwG, 23.01.1973 - I D 25.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.03.2014 - 2 B 111.13

    Entfernen eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Gesamtwürdigung …

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung; …

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch …

  • BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13

    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Maßnahmebemessung; …

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …

    Ihnen kann von den Bürgern nicht das zur Wahrnehmung des öffentlichen Amtes berufserforderliche Vertrauen entgegengebracht werden (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 11 ff.).

    Die Entscheidung über die Disziplinarmaßnahme setzt eine Gesamtwürdigung voraus, die nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Schwere des Dienstvergehens, des Persönlichkeitsbildes des Beamten und der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit zu ergehen hat (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 35).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Rn. 11 Dieses Dienstvergehen hat der Beklagte innerdienstlich begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten in sein Amt und in seine dienstlichen Pflichten eingebunden war (…BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 9 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 10).

    Aus der Intensität der verhängten Strafe hat der Gesetzgeber unwiderleglich auf das Ausmaß der Vertrauensbeeinträchtigung geschlossen (vgl. zur Berücksichtigung der Höhe der gegen den Beamten verhängten Strafe auch BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 37).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (…BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22, - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 31).

    Weist ein Dienstvergehen indes, wie bei einem Lehrer oder einem Polizeibeamten, hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (…BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 33;… Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9 ff. …und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8).

    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren Anwendung finden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 sowie zuletzt vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 35).

    Bei der Ausübung des den Gerichten nach § 13 Abs. 1 LDG NW eröffneten Ermessens, bei dem sie nicht an die Wertungen des Dienstherrn gebunden sind (§ 59 Abs. 2 Satz 2 LDG NW), ist jede Schematisierung zu vermeiden (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 36).

    Ungeachtet der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht kann bei der disziplinarrechtlichen Ahndung eines Dienstvergehens indiziell auch an die von den Strafgerichten ausgesprochenen Sanktionen angeknüpft werden (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 38 f. m.w.N.).

    Rn. 37 e) § 13 Abs. 2 LDG NW sowie das im Disziplinarverfahren geltende Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangen, dass - über die in der Rechtsprechung entwickelten "anerkannten" Milderungsgründe hinaus - bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme sämtliche be- und entlastenden Gesichtspunkte ermittelt und vom Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt werden (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 Rn. 14 ff. und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 25).

  • VG Berlin, 12.12.2019 - 80 K 7.19

    Bei Arbeitszeit geschummelt: Ehemann von Familienministerin Franziska Giffey …

    Rn. 123 Die Ausschöpfung des maßgeblich in Anlehnung an die abstrakte Strafandrohung gebildeten Orientierungsrahmens kommt jedoch nur in Betracht, wenn dies auch dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 - juris Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20117
OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13 (https://dejure.org/2015,20117)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2015 - 9 B 18.13 (https://dejure.org/2015,20117)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 9 B 18.13 (https://dejure.org/2015,20117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 GUVG BB, § 2a GUVG BB, § 80 Abs 1 S 2 WasG BB 2012, § 82 WasG BB 2012, § 85 WasG BB 2012
    Heranziehung einer Gemeinde zu einem Gewässerunterhaltungsbeitrag nach dem Flächenmaßstab

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 GUVG BB, § 2a GUVG BB, § 80 WasG BB, § 82 WasG BB, § 85 WasG BB
    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; gesetzliche Nachgründung; Verbandsgebiet; Bestimmtheit; gemeindliche Gebietsänderungen; Änderung des Verbandsgebiets; Zusammenschau von Verbandssatzungen benachbarter Verbände; Verbandsbeirat; Schöpfwerksbetrieb; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2016, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (13)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13

    Heranziehung zu Gewässerunterhaltungsumlagen; Beeinflussung der Verbandsgebiete …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
    Hinsichtlich der gemarkungsweisen Arrondierung der Westgrenze zum Wasser- und Bodenverband "..., wie sie sich aus dessen Verbandssatzung vom 16. Juni 2003 ergibt, wird insoweit auf das Urteil des Senats vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, juris, Rdnr. 23, Bezug genommen.

    Allerdings ist gerichtlich auch insoweit nur zu prüfen, ob der Verband die äußerste Vertretbarkeitsgrenze eingehalten hat (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 17. Juni 2015 - OVG 9 B 20.13 -, juris, Rdnr. 27.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 9 B 2.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Wasser- und Bodenverband; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
    Der Schöpfwerksbetrieb hat indessen nicht zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung gehört (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. Juni 2014 - OVG 9 B 2.13 -, juris, Rdnr. 64).

    Unbeschadet des Umstandes, dass "die Schöpfwerksproblematik" im Land immer wieder diskutiert worden ist und der Gesetzgeber insoweit "auf freiwillige Lösungen" gesetzt hat (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. Juni 2014 - OVG 9 B 2.13 -, juris, Rdnr. 64), erscheint es nicht als offenkundig fehlerhaft, wenn der Wasser- und Bodenverband "... den Betrieb und die Unterhaltung der drei Schöpfwerke an Gewässern II. Ordnung im Jahr 2009 als Teil der Unterhaltung dieser Gewässer angesehen hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14

    Gewässerunterhaltungsumlage; Rechtsfolgen bei verspäteter Einführung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
    Zudem verletzt eine insoweit nicht gerechtfertigte Abweichung von dem genannten Grundsatz nur dann die Rechte eines Grundstückseigentümers, wenn sich die Abweichung gerade zu dessen Lasten auswirkt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. April 2014 - OVG 9 N 12.14 -, juris, Rdnr. 8).

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. April 2014 - OVG 9 N 12.14 -, juris, Rdnr. 6).

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
    Rn. 25 c) Die Gewässerunterhaltungsumlage wird als nichtsteuerliche Abgabe sachlich dadurch gerechtfertigt, dass bei typisierender Betrachtung jedes Grundstück durch seine Lage im Einzugsgebiet eines Gewässers zu dessen Unterhaltungsbedarf beiträgt und die Grundstückseigentümer insoweit eine Lastengemeinschaft bilden (vgl. VerfGBbg…, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, juris, Rdnr. 41, 45; OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 -, juris, Rdnr. 16; BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u. a. -, juris, Rdnr. 34).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
    Rn. 25 c) Die Gewässerunterhaltungsumlage wird als nichtsteuerliche Abgabe sachlich dadurch gerechtfertigt, dass bei typisierender Betrachtung jedes Grundstück durch seine Lage im Einzugsgebiet eines Gewässers zu dessen Unterhaltungsbedarf beiträgt und die Grundstückseigentümer insoweit eine Lastengemeinschaft bilden (vgl. VerfGBbg, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, juris, Rdnr. 41, 45; OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 -, juris, Rdnr. 16; BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u. a. -, juris, Rdnr. 34).
  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
    Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg mit Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99.NE -, juris, Rdnr. 103, gebührenrechtlich nur eine Überschreitung des rechtmäßig kalkulierten Gebührensatzes im "unteren Grenzbereich der Gebührenbedarfsberechnung" für zulässig erachtet hat und damit einen Wert von unter 3 % gemeint haben sollte, erst recht soweit Kluge, in: Becker, u. a., KAG Bbg, Rdnr. 601 zu § 6 KAG, gebührenrechtlich nur eine Überhöhung von 0, 1 % bis 0, 5 % für hinnehmbar hält, folgt der erkennende Senat dem für die Gewässerunterhaltungsumlage jedenfalls nicht (vgl. zu einer Bagatellgrenze von 3 % allgemein auch: OVG NW…, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 A 1579/08 -, juris, Rdnr. 43 f., m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05

    Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
    Rn. 25 c) Die Gewässerunterhaltungsumlage wird als nichtsteuerliche Abgabe sachlich dadurch gerechtfertigt, dass bei typisierender Betrachtung jedes Grundstück durch seine Lage im Einzugsgebiet eines Gewässers zu dessen Unterhaltungsbedarf beiträgt und die Grundstückseigentümer insoweit eine Lastengemeinschaft bilden (vgl. VerfGBbg…, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, juris, Rdnr. 41, 45; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 -, juris, Rdnr. 16; BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u. a. -, juris, Rdnr. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - 9 A 1579/08

    Ausgleichspflicht bei Berechnung eines zu hohen Verbrennungsentgelts aufgrund der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
    Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg mit Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99.NE -, juris, Rdnr. 103, gebührenrechtlich nur eine Überschreitung des rechtmäßig kalkulierten Gebührensatzes im "unteren Grenzbereich der Gebührenbedarfsberechnung" für zulässig erachtet hat und damit einen Wert von unter 3 % gemeint haben sollte, erst recht soweit Kluge, in: Becker, u. a., KAG Bbg, Rdnr. 601 zu § 6 KAG, gebührenrechtlich nur eine Überhöhung von 0, 1 % bis 0, 5 % für hinnehmbar hält, folgt der erkennende Senat dem für die Gewässerunterhaltungsumlage jedenfalls nicht (vgl. zu einer Bagatellgrenze von 3 % allgemein auch: OVG NW, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 A 1579/08 -, juris, Rdnr. 43 f., m. w. N.).
  • BVerwG, 21.06.2012 - 9 B 15.12

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtmäßigkeit des Benutzens des Spieleinsatzes als …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
    Rn. 1 Das vorliegende Verfahren ist durch Abtrennung aus dem Verfahren OVG 9 B 15.12 hervorgegangen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2014 - 9 N 50.13

    Einbeziehung von EDV-Kosten in die Verwaltungskostenumlage als Bestandteil der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13
    Die gerichtliche Prüfung ist insoweit aus Gründen der Gewaltenteilung auf die Einhaltung der äußersten Vertretbarkeitsgrenze beschränkt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris, Rdnr. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - 9 N 2.12

    Bestimmung des Einzugsgebiets eines Wasser- und Bodenverbands - vom …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2014 - 9 N 182.12

    Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2013 - 9 N 103.13

    Gewässerunterhaltungsumlage; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Durchgriffsrüge; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 A 15.15

    Normenkontrollverfahren; Kita-Gebührensatzung; Wirksamkeit; Anwendbarkeit des § 6 …

    Denn der insoweit im Land Brandenburg im Kommunalabgabenrecht in Erwägung gezogene Überschreitungsrahmen von unter drei Prozent (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13 -, LKV 2016, S. 80 ff., Rn. 31 bei juris zu einem Gewässerunterhaltungsbeitrag; OVG Brandenburg, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99.NE -, S. 35 UA;… zitiert nach Kluge, in Becker u.a., KAG Brandenburg, § 6, Lieferung August 2017, Rn. 265) wäre hier jedenfalls hinsichtlich der Hortkosten deutlich, nämlich um rund sechs Prozent, überschritten, was auf das vom Satzungsgeber zu Grunde gelegte Kostengefüge insgesamt durchschlägt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12

    Abrechnung von Rettungsdienstgebühren gegenüber Krankenkasse - …

    Im Wissen, dass selbst eine fehlerfreie Kalkulation die Realität ohnehin nie genau, sondern bestenfalls ungefähr trifft, wird indessen auch der Bürger bereit sein, insoweit im Bereich einiger weniger Prozentpunkte Milde walten zu lassen; es ist müßig, sich über Geringfügiges zu streiten, wo sich das Große und Ganze ohnehin im Bereich des Ungefähren bewegt" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13 - juris Rn. 31).
  • VG Cottbus, 15.08.2024 - 6 K 787/21

    Erforderlichkeit von Kosten, erhebliche und gröbliche Kostenüberschreitung, …

    In der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg ist ferner geklärt, dass eine sich auf den Gebührensatz auswirkende Kostenüberschreitung beachtlich ist, wenn es sich um eine erhebliche oder gröbliche Verletzung des Kostenüberschreitungsverbots handelt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99 -, S. 35 ff. des E.a.; Urteil.

    Die auch im Benutzungsgebührenrecht regelmäßig für die Bedeutsamkeit von Kalkulationsfehlern unter dem Gesichtspunkt der Erheblichkeit anzunehmende Bagatellgrenze von 3 % (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris Rn. 56; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris Rn. 30) ist nach Berechnung durch die Kammer überschritten: Die seitens der Beklagten in der Kalkulation beim Anlagevermögen zugrunde gelegten Restbuchwerte wurden ursprünglich mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorauskalkulation multipliziert, was zu geringeren Werten bei den einschlägigen Kostenstellen führte;… zugleich wurde das Abzugskapital mit den aufgelösten Beiträgen (hypothetisch sowie festsetzungsverjährt) mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorkalkulation berücksichtigt.

    Nach dem Verständnis des OVG Brandenburg (vgl. Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A. und Urteil vom 22. Mai 2002, a. a. O., S. 238) bzw. des OVG Berlin- Brandenburg (vgl. Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.) ist eine Kostenüberschreitung in diesem Sinne gröblich, wenn in die Kalkulation - ungeachtet der Höhe der Überschreitung, allerdings gebührensatzrelevant - Kosten einbezogen worden sind, deren Ansatz sich als "willkürlich" erweist.

    In beiden Fällen wird die Kalkulation von sachfremden Erwägungen beeinflusst (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A.; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urt. vom 9. September 2015 - 9 B 17.12 -, S. 6 des E. A.;… Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris, Rn. 56 f.;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 A 4.17 -, juris, Rn. 55).

    Für die Beurteilung der Schwere und der Offenkundigkeit des Rechtsverstoßes ist dabei auf die zeitliche Perspektive der Kalkulation und das abzustellen, was von den damals Handelnden erwartet werden musste (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urteil vom 9. September 2015, a. a. O., S. 6 des E. A.).

  • VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 3231/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Jedenfalls aber liegt kein gröblicher Fehler, d.h. ein missbräuchlicher, also bewusst fehlerhafter Ansatz oder ein schwerer und offenkundiger Rechtsverstoß (vgl. zum Ausschluss der Bagatellgrenze in diesem Fall OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13, juris Rn. 31) vor.

    Sie ist u.a. nur dann fehlerhaft, wenn in einer für den Beitragssatz relevanten Weise Kosten einbezogen worden sind, deren Ansatz sich als "willkürlich" erweist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13, juris Rn. 31;… s. auch Kluge in: KAG Brandenburg, § 6 Rn. 596 m.w.N. zum Gebührenrecht).

    Dieser Fehler unterschreitet die bei mindestens 3 % anzusetzende Bagatellgrenze (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13, juris Rn. 31) bei weitem.

    Ein gröblicher Fehler, d.h. ein missbräuchlicher, also bewusst fehlerhafter Ansatz oder ein schwerer und offenkundiger Rechtsverstoß (vgl. zum Ausschluss der Bagatellgrenze in diesem Fall OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13, juris Rn. 31) liegt ebenfalls nicht vor.

    Allerdings ist gerichtlich auch insoweit nur zu prüfen, ob der Verband die äußerste Vertretbarkeitsgrenze eingehalten hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13, juris Rn. 34).

  • VG Cottbus, 11.09.2024 - 6 K 1009/22

    Erhebungszeitraum 2017, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

    In der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg ist ferner geklärt, dass eine sich auf den Gebührensatz auswirkende Kostenüberschreitung beachtlich ist, wenn es sich um eine erhebliche oder gröbliche Verletzung des Kostenüberschreitungsverbots handelt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99 -, S. 35 ff. des E.a.; Urteil.

    Die auch im Benutzungsgebührenrecht regelmäßig für die Bedeutsamkeit von Kalkulationsfehlern unter dem Gesichtspunkt der Erheblichkeit anzunehmende Bagatellgrenze von 3 % (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris Rn. 56; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris Rn. 30) ist nach Berechnung durch die Kammer überschritten: Die seitens der Beklagten in der Kalkulation beim Anlagevermögen zugrunde gelegten Restbuchwerte wurden ursprünglich mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorauskalkulation multipliziert, was zu geringeren Werten bei den einschlägigen Kostenstellen führte;… zugleich wurde das Abzugskapital mit den aufgelösten Beiträgen (hypothetisch sowie festsetzungsverjährt) mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorkalkulation berücksichtigt.

    Nach dem Verständnis des OVG Brandenburg (vgl. Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A. und Urteil vom 22. Mai 2002, a. a. O., S. 238) bzw. des OVG Berlin- Brandenburg (vgl. Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.) ist eine Kostenüberschreitung in diesem Sinne gröblich, wenn in die Kalkulation - ungeachtet der Höhe der Überschreitung, allerdings gebührensatzrelevant - Kosten einbezogen worden sind, deren Ansatz sich als "willkürlich" erweist.

    In beiden Fällen wird die Kalkulation von sachfremden Erwägungen beeinflusst (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A.; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urt. vom 9. September 2015 - 9 B 17.12 -, S. 6 des E. A.;… Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris, Rn. 56 f.;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 A 4.17 -, juris, Rn. 55).

    Für die Beurteilung der Schwere und der Offenkundigkeit des Rechtsverstoßes ist dabei auf die zeitliche Perspektive der Kalkulation und das abzustellen, was von den damals Handelnden erwartet werden musste (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urteil vom 9. September 2015, a. a. O., S. 6 des E. A.).

  • VG Cottbus, 11.09.2024 - 6 K 1050/23

    Erhebungszeitraum 2019, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

    In der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg ist ferner geklärt, dass eine sich auf den Gebührensatz auswirkende Kostenüberschreitung beachtlich ist, wenn es sich um eine erhebliche oder gröbliche Verletzung des Kostenüberschreitungsverbots handelt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99 -, S. 35 ff. des E.a.; Urteil.

    Die auch im Benutzungsgebührenrecht regelmäßig für die Bedeutsamkeit von Kalkulationsfehlern unter dem Gesichtspunkt der Erheblichkeit anzunehmende Bagatellgrenze von 3 % (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris Rn. 56; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris Rn. 30) ist nach Berechnung durch die Kammer überschritten: Die seitens der Beklagten in der Kalkulation beim Anlagevermögen zugrunde gelegten Restbuchwerte wurden ursprünglich mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorauskalkulation multipliziert, was zu geringeren Werten bei den einschlägigen Kostenstellen führte;… zugleich wurde das Abzugskapital mit den aufgelösten Beiträgen (hypothetisch sowie festsetzungsverjährt) mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorkalkulation berücksichtigt.

    Nach dem Verständnis des OVG Brandenburg (vgl. Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A. und Urteil vom 22. Mai 2002, a. a. O., S. 238) bzw. des OVG Berlin-Brandenburg (vgl. Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.) ist eine Kostenüberschreitung in diesem Sinne gröblich, wenn in die Kalkulation - ungeachtet der Höhe der Überschreitung, allerdings gebührensatzrelevant - Kosten einbezogen worden sind, deren Ansatz sich als "willkürlich" erweist.

    In beiden Fällen wird die Kalkulation von sachfremden Erwägungen beeinflusst (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A.; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urt. vom 9. September 2015 - 9 B 17.12 -, S. 6 des E. A.;… Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris, Rn. 56 f.;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 A 4.17 -, juris, Rn. 55).

    Für die Beurteilung der Schwere und der Offenkundigkeit des Rechtsverstoßes ist dabei auf die zeitliche Perspektive der Kalkulation und das abzustellen, was von den damals Handelnden erwartet werden musste (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urteil vom 9. September 2015, a. a. O., S. 6 des E. A.).

  • VG Cottbus, 05.09.2024 - 6 K 1006/22

    Im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - 6 K 787/21, KMS, Trink- …

    In der Rechtsprechung des OVG Berlin- Brandenburg ist ferner geklärt, dass eine sich auf den Gebührensatz auswirkende Kostenüberschreitung beachtlich ist, wenn es sich um eine erhebliche oder gröbliche Verletzung des Kostenüberschreitungsverbots handelt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99 -, S. 35 ff. des E.a.; Urteil.

    Die auch im Benutzungsgebührenrecht regelmäßig für die Bedeutsamkeit von Kalkulationsfehlern unter dem Gesichtspunkt der Erheblichkeit anzunehmende Bagatellgrenze von 3 % (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris Rn. 56; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris Rn. 30) ist nach Berechnung durch die Kammer überschritten: Die seitens der Beklagten in der Kalkulation beim Anlagevermögen zugrunde gelegten Restbuchwerte wurden ursprünglich mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorauskalkulation multipliziert, was zu geringeren Werten bei den einschlägigen Kostenstellen führte;… zugleich wurde das Abzugskapital mit den aufgelösten Beiträgen (hypothetisch sowie festsetzungsverjährt) mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorkalkulation berücksichtigt.

    Nach dem Verständnis des OVG Brandenburg (vgl. Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A. und Urteil vom 22. Mai 2002, a. a. O., S. 238) bzw. des OVG Berlin- Brandenburg (vgl. Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.) ist eine Kostenüberschreitung in diesem Sinne gröblich, wenn in die Kalkulation - ungeachtet der Höhe der Überschreitung, allerdings gebührensatzrelevant - Kosten einbezogen worden sind, deren Ansatz sich als "willkürlich" erweist.

    In beiden Fällen wird die Kalkulation von sachfremden Erwägungen beeinflusst (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A.; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urt. vom 9. September 2015 - 9 B 17.12 -, S. 6 des E. A.;… Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris, Rn. 56 f.;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 A 4.17 -, juris, Rn. 55).

    Für die Beurteilung der Schwere und der Offenkundigkeit des Rechtsverstoßes ist dabei auf die zeitliche Perspektive der Kalkulation und das abzustellen, was von den damals Handelnden erwartet werden musste (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urteil vom 9. September 2015, a. a. O., S. 6 des E. A.).

  • VG Cottbus, 05.09.2024 - 6 K 184/24

    Erhebungszeitraum 2017, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

    In der Rechtsprechung des OVG Berlin- Brandenburg ist ferner geklärt, dass eine sich auf den Gebührensatz auswirkende Kostenüberschreitung beachtlich ist, wenn es sich um eine erhebliche oder gröbliche Verletzung des Kostenüberschreitungsverbots handelt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99 -, S. 35 ff. des E.a.; Urteil.

    Die auch im Benutzungsgebührenrecht regelmäßig für die Bedeutsamkeit von Kalkulationsfehlern unter dem Gesichtspunkt der Erheblichkeit anzunehmende Bagatellgrenze von 3 % (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris Rn. 56; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris Rn. 30) ist nach Berechnung durch die Kammer überschritten: Die seitens der Beklagten in der Kalkulation beim Anlagevermögen zugrunde gelegten Restbuchwerte wurden ursprünglich mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorauskalkulation multipliziert, was zu geringeren Werten bei den einschlägigen Kostenstellen führte;… zugleich wurde das Abzugskapital mit den aufgelösten Beiträgen (hypothetisch sowie festsetzungsverjährt) mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorkalkulation berücksichtigt.

    Nach dem Verständnis des OVG Brandenburg (vgl. Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A. und Urteil vom 22. Mai 2002, a. a. O., S. 238) bzw. des OVG Berlin- Brandenburg (vgl. Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.) ist eine Kostenüberschreitung in diesem Sinne gröblich, wenn in die Kalkulation - ungeachtet der Höhe der Überschreitung, allerdings gebührensatzrelevant - Kosten einbezogen worden sind, deren Ansatz sich als "willkürlich" erweist.

    In beiden Fällen wird die Kalkulation von sachfremden Erwägungen beeinflusst (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A.; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urt. vom 9. September 2015 - 9 B 17.12 -, S. 6 des E. A.;… Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris, Rn. 56 f.;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 A 4.17 -, juris, Rn. 55).

    Für die Beurteilung der Schwere und der Offenkundigkeit des Rechtsverstoßes ist dabei auf die zeitliche Perspektive der Kalkulation und das abzustellen, was von den damals Handelnden erwartet werden musste (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urteil vom 9. September 2015, a. a. O., S. 6 des E. A.).

  • VG Cottbus, 05.09.2024 - 6 K 788/21

    Erhebungszeitraum 2020, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

    In der Rechtsprechung des OVG Berlin- Brandenburg ist ferner geklärt, dass eine sich auf den Gebührensatz auswirkende Kostenüberschreitung beachtlich ist, wenn es sich um eine erhebliche oder gröbliche Verletzung des Kostenüberschreitungsverbots handelt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99 -, S. 35 ff. des E.a.; Urteil.

    Die auch im Benutzungsgebührenrecht regelmäßig für die Bedeutsamkeit von Kalkulationsfehlern unter dem Gesichtspunkt der Erheblichkeit anzunehmende Bagatellgrenze von 3 % (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris Rn. 56; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris Rn. 30) ist nach Berechnung durch die Kammer überschritten: Die seitens der Beklagten in der Kalkulation beim Anlagevermögen zugrunde gelegten Restbuchwerte wurden ursprünglich mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorauskalkulation multipliziert, was zu geringeren Werten bei den einschlägigen Kostenstellen führte;… zugleich wurde das Abzugskapital mit den aufgelösten Beiträgen (hypothetisch sowie festsetzungsverjährt) mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorkalkulation berücksichtigt.

    Nach dem Verständnis des OVG Brandenburg (vgl. Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A. und Urteil vom 22. Mai 2002, a. a. O., S. 238) bzw. des OVG Berlin- Brandenburg (vgl. Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.) ist eine Kostenüberschreitung in diesem Sinne gröblich, wenn in die Kalkulation - ungeachtet der Höhe der Überschreitung, allerdings gebührensatzrelevant - Kosten einbezogen worden sind, deren Ansatz sich als "willkürlich" erweist.

    In beiden Fällen wird die Kalkulation von sachfremden Erwägungen beeinflusst (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A.; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urt. vom 9. September 2015 - 9 B 17.12 -, S. 6 des E. A.;… Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris, Rn. 56 f.;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 A 4.17 -, juris, Rn. 55).

    Für die Beurteilung der Schwere und der Offenkundigkeit des Rechtsverstoßes ist dabei auf die zeitliche Perspektive der Kalkulation und das abzustellen, was von den damals Handelnden erwartet werden musste (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urteil vom 9. September 2015, a. a. O., S. 6 des E. A.).

  • VG Cottbus, 02.09.2024 - 6 K 1048/23

    Erhebungszeitraum 2019, Erhebungszeitraum 2019, im Anschluss an das Urteil d. …

    In der Rechtsprechung des OVG Berlin- Brandenburg ist ferner geklärt, dass eine sich auf den Gebührensatz auswirkende Kostenüberschreitung beachtlich ist, wenn es sich um eine erhebliche oder gröbliche Verletzung des Kostenüberschreitungsverbots handelt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99 -, S. 35 ff. des E.a.; Urteil.

    Die auch im Benutzungsgebührenrecht regelmäßig für die Bedeutsamkeit von Kalkulationsfehlern unter dem Gesichtspunkt der Erheblichkeit anzunehmende Bagatellgrenze von 3 % (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris Rn. 56; Urteil vom 7. Juli 2015 - 9 B 18.13 -, juris Rn. 30) ist nach Berechnung durch die Kammer überschritten: Die seitens der Beklagten in der Kalkulation beim Anlagevermögen zugrunde gelegten Restbuchwerte wurden ursprünglich mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorauskalkulation multipliziert, was zu geringeren Werten bei den einschlägigen Kostenstellen führte;… zugleich wurde das Abzugskapital mit den aufgelösten Beiträgen (hypothetisch sowie festsetzungsverjährt) mit dem geringeren Zinssatz aus der Vorkalkulation berücksichtigt.

    Nach dem Verständnis des OVG Brandenburg (vgl. Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A. und Urteil vom 22. Mai 2002, a. a. O., S. 238) bzw. des OVG Berlin- Brandenburg (vgl. Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.) ist eine Kostenüberschreitung in diesem Sinne gröblich, wenn in die Kalkulation - ungeachtet der Höhe der Überschreitung, allerdings gebührensatzrelevant - Kosten einbezogen worden sind, deren Ansatz sich als "willkürlich" erweist.

    In beiden Fällen wird die Kalkulation von sachfremden Erwägungen beeinflusst (vgl. OVG Brandenburg…, Urteil vom 27. März 2002, a. a. O., S. 35 f. des E. A.; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urt. vom 9. September 2015 - 9 B 17.12 -, S. 6 des E. A.;… Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris, Rn. 56 f.;… Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 A 4.17 -, juris, Rn. 55).

    Für die Beurteilung der Schwere und der Offenkundigkeit des Rechtsverstoßes ist dabei auf die zeitliche Perspektive der Kalkulation und das abzustellen, was von den damals Handelnden erwartet werden musste (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015, a. a. O.;… Urteil vom 9. September 2015, a. a. O., S. 6 des E. A.).

  • VG Cottbus, 15.08.2024 - 6 K 58/23

    Erhebungszeitraum 2017, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

  • VG Cottbus, 02.09.2024 - 6 K 1047/23

    Erhebungszeitraum 2018, im Anschluss an das Urteil d. Kammer v. 15. August 2024 - …

  • VG Cottbus, 15.08.2024 - 6 K 1046/23

    Erhebungszeitraum 2018, im Anschluss an das Urteil der Kammer vom 15. August 2024 …

  • VG Potsdam, 04.09.2017 - 1 K 4405/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 9 B 13.13

    Heranziehung zu einer Gewässerunterhaltungsumlage; Nichtigkeit der Satzung

  • VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 410/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - 12 B 5.18

    Erhebung eines Wasserverbandsbeitrags

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - 12 B 7.18

    Wasser- und Bodenverband; Verbandsbeitrag; Umlage auf Grundstückseigentümer; …

  • VG Cottbus, 15.12.2015 - 6 L 339/14

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Frankfurt/Oder, 20.06.2018 - 5 K 593/14

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 5 K 1088/15
  • VG Frankfurt/Oder, 08.07.2016 - 5 K 140/12

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2020 - 9 A 3.17

    Gebührenrecht: Normenkontrollverfahren gegen eine Gebührensatzung zur …

  • VG Potsdam, 02.07.2024 - 8 K 1186/23

    Ablehnung von Beweisanträgen, Abrechnungszeitraum 2022, Abzugskapital nach der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 12 B 1.18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Gewässerunterhaltungsumlage als …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2018 - 12 N 29.18

    Festsetzung der nach Einzugsgebieten zu bestimmenden Verbandsgebietsgrenzen; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 12 B 3.18

    Gewässerunterhaltung; Umlage; rückwirkende klarstellende Satzungsänderung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20

    Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Umlage des …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - 9 B 17.12

    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; Verbandsbeitrag; …

  • VG Potsdam, 20.01.2025 - 8 K 1243/22
  • VG Frankfurt/Oder, 24.05.2019 - 5 K 2522/17

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Frankfurt/Oder, 02.09.2015 - 5 K 159/12

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Potsdam, 02.07.2024 - 8 K 2798/22

    Abgabenrecht, Bindungswirkung rechtmäßiger Prognoseentscheidungen/ex ante …

  • VG Potsdam, 02.07.2024 - 8 K 715/22

    Abrechnungszeitraum 2021, Abzugskapital nach der Rechtsprechung des BVerwG nicht …

  • VG Frankfurt/Oder, 28.08.2018 - 5 L 568/18

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Cottbus, 24.10.2019 - 6 K 1847/16

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 339/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 74/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

  • VG Frankfurt/Oder, 16.12.2020 - 5 K 3761/17
  • VG Potsdam, 02.07.2024 - 8 K 2799/22

    Abgabenrecht, Bindungswirkung rechtmäßiger Prognoseentscheidungen/ex ante …

  • VG Frankfurt/Oder, 10.04.2019 - 5 K 1742/17

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Potsdam, 09.03.2017 - 1 K 1151/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 9 N 199.13

    Durchgriffsrüge bei Nichtigkeit einzelner Bodenverbandssatzungsbestimmungen

  • VG Frankfurt/Oder, 10.04.2019 - 5 K 7/17

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Frankfurt/Oder, 01.04.2019 - 5 K 1741/17

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Potsdam, 09.03.2017 - 1 K 997/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

  • VG Frankfurt/Oder, 01.04.2019 - K 2898/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht