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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Saarland, 19.12.2019

Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18965
VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17 (https://dejure.org/2019,18965)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 05.07.2019 - Lv 7/17 (https://dejure.org/2019,18965)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 05. Juli 2019 - Lv 7/17 (https://dejure.org/2019,18965)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Traffistar S 350, Rohmessdaten, Überprüfbarkeit der Messung

  • Saarländischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Wirksame Verteidigung; Bußgeldverfahren; Ordnungswidrigkeitenverfahren; Plausibilitätskontrolle; Radar; Geschwindigkeitsüberschreitung

  • verkehrslexikon.de

    Unverwertbarkeit des Messverfahrens mit "Traffistar 350S" wegen einer verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 unverwertbar

  • rabüro.de

    Kein faires Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei fehlender Speicherung der Rohdaten

  • zimmer-gratz.de PDF
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    TraffiStar S 350-Messungen wegen gelöschter Rohmessdaten nicht verwertbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein anlassloser Anspruch auf Überlassung von Rohmessdaten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Traffistar S 350-Messungen nicht verwertbar

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Machtwort vom saarländischen Verfassungsgericht

  • lto.de (Pressebericht, 09.07.2019)

    Blitzer-Bußgeldbescheid rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die Entscheidungskompetenz der Landesverfassungsgerichte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blitzer - aber nur mit Rohmessdaten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bußgeldverfahren: Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung müssen zur Verfügung stehen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeitsmessung mit "Traffistar S 350" unverwertbar

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Einsicht in Blitzer-Rohdaten - Blitzer-Verurteilung aufgehoben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, aber Bußgeldverfahren eingestellt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessungen mit Blitzer-Typ Traffistar S 350 unverwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anhänger-Blitzer prüfen lassen: BAB 1, AD Vulkaneifel, Mehren, km 80,230 - Messungen unverwertbar?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung stattgegeben - Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    A3-Blitzer bei Neustadt/Wied (Richtung Köln, Km 48,050) - verfassungswidrig oder nicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blitzer mangelhaft: Sind jetzt alle Messungen mit Traffistar S 350 unzulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachprüfbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Rohmessdatenanspruch Geschwindigkeitsmessung - Zum Anspruch auf Übersendung der Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geblitzt: L 23, Abschnitt 60, km 5,8- 5,2 Spreenhagen, OT Latzwall- Bußgeld vermeiden!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 unverwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessungen verfassungswidrig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Messungen mit dem Messgerät Traffistar S 350 sind derzeit nicht verwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessungen mit TraffiStar S 350 kein taugliches Beweismittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    TraffiStar S350 - Blitzer unverwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    TraffiStar S350 - Messgeräte müssen Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung gewährleisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Messungen mit Traffistar S 350 nicht verwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    TraffiStar S 350 verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Blitzer kann nicht alle Messergebnisse speichern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuverlässige nachträgliche Kontrolle von Messergebnissen nicht möglich: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar - Verfassungsgerichtshof gibt Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung statt

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.05.2019)

    Tempokontrollen: Zweifel an Fairness von Bußgeldverfahren

Besprechungen u.ä. (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Traffistar S 350-Messungen nicht verwertbar

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsstaat sticht Software

  • Burhoff online Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kippen die nicht überprüfbaren Messverfahren?

Sonstiges (6)

  • heise.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 03.11.2019)

    Blitzerstreit - Gericht beschäftigt sich mit Rechten von Temposündern

  • zimmer-gratz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erfolg beim Verfassungsgerichtshof: Geschwindigkeitsmessungen müssen überprüfbar sein

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 13.07.2019)

    Nach Blitzer-Urteil: Bundesweite Umrüstung von Lasermessgeräten steht bevor

  • jenoptik.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 09.07.2019)

    Geschwindigkeitsmessung mit Laserscanner TraffiStar S350: Stellungnahme zum Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes

  • saaranwalt.de PDF, S. 14 (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Nachprüfung von Geschwindigkeitsmessungen anhand der Rohmessdaten

  • zimmer-gratz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nachprüfbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2456
  • NZV 2019, 414
 
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Wird zitiert von ... (144)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17
    Das Bundesverfassungsgerichts hat in seiner Entscheidung zur Verwendung von Stimmcomputern (BVerfGE 123, 39 ff.) den Einsatz elektronischer Wahlgeräte -ungeachtet ihrer vorherigen gründlichen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgenden Zulassungsprüfung durch die PTB und ihrer Zulassung durch das Bundesministerium des Innern - davon abhängig gemacht, dass eine bürgerschaftliche nachträgliche Richtigkeitskontrolle gewährleistet ist.

    Seine Grundlage ist indessen gleichermaßen das Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 123, 39 ff, juris-Rz. 107).

    Rechtsstaatlichkeit verlangt nämlich auch die Transparenz und Kontrollierbarkeit jeder staatlichen Machtausübung (BVerfGE 123, 39 ff. juris-Rz. 110).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17
    Bundesrechtlich vorgegeben und durch den Verfassungsgerichtshof nicht hinterfragbar - und im Übrigen auch ohne Weiteres verständlich - sind die Grundsätze der judikativen Verarbeitung der Ergebnisse standardisierter Messverfahren auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291, 297; 43, 277).

    Von einem standardisierten Messverfahren ist - bundesrechtlich - dann auszugehen, wenn die Voraussetzungen einer Messung und die Verarbeitung ihrer Ergebnisse derart gestaltet sind, dass die Messungen unter denselben oder gleichen Bedingungen nach wissenschaftlicher Erkenntnis reproduzierbar sind, sie also bei gleichen Geschehensabläufen zu gleichen Resultaten führen (BGHSt 39, 291, 297; 43, 277).

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit ausgeführt (BGHSt 39, 291, 300/301), der Anspruch, "nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten verurteilt zu werden", bleibe "auch dann gewahrt, wenn ihm (d.i. dem Betroffenen) die Möglichkeit eröffnet ist, den Tatrichter im Rahmen seiner Einlassung auf Zweifel aufmerksam zu machen und einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen".

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17
    Bundesrechtlich vorgegeben und durch den Verfassungsgerichtshof nicht hinterfragbar - und im Übrigen auch ohne Weiteres verständlich - sind die Grundsätze der judikativen Verarbeitung der Ergebnisse standardisierter Messverfahren auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291, 297; 43, 277).

    Von einem standardisierten Messverfahren ist - bundesrechtlich - dann auszugehen, wenn die Voraussetzungen einer Messung und die Verarbeitung ihrer Ergebnisse derart gestaltet sind, dass die Messungen unter denselben oder gleichen Bedingungen nach wissenschaftlicher Erkenntnis reproduzierbar sind, sie also bei gleichen Geschehensabläufen zu gleichen Resultaten führen (BGHSt 39, 291, 297; 43, 277).

  • AG Saarbrücken, 28.03.2017 - 22 OWi 859/16

    TraffiStar S 350 ist standardisiert

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17
    Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26.06.2017 (Ss RS 22/2017) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.3.2017 (22 OWI 859/16) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf.

    festzustellen, dass das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.03.2017 (22 OWi 859/16) ihn in seinem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 12 Abs. 1 SVerf verletzt,.

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Verfassungsbeschwerdefrist bei Geltendmachung eines Gehörsverstoßes

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17
    Denn in Fällen einer wie hier nicht offensichtlich unzulässigen Anhörungsrüge beginnt die Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde insgesamt erst mit der Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (BVerfG, Beschl. v. 14.05.2007, 1 BvR 730/07 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei …

    Dies gelte umso mehr, als dem Gericht die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (VerfGH Saarland, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris) bekannt gewesen sei, welche in der Nichteinholung des beantragten Sachverständigengutachtens einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren und eine unzulässige Einschränkung der Verteidigerrechte erkannt habe.

    Rn. 11 Zu diesem zutreffenden Ergebnis sei auch der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes in seinem Urteil vom 5. Juli 2019 (VerfGH Saarland, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris) in nachvollziehbarer und zutreffender Weise gekommen.

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu einhellig abgelehnt, dass aus dem Recht auf gleichmäßigen Zugang zu vorhandenen Beweismitteln auch ein Recht auf Vorhaltung beziehungsweise Schaffung potentieller Beweismittel folge und wird das standardisierte Messverfahren nach den allgemeinen Grundsätzen auch bei nicht vorhandenen Rohmessdaten zur Anwendung gebracht (vgl. etwa KG…, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 3 Ws [B] 296/19, 3 Ws [B] 296/19 - 162 Ss 122/19 -, juris, Rn. 3 ff. m.w.N. und Beschluss vom 5. April 2020 - 3 Ws [B] 64/20, 3 Ws [B] 64/20 - 122 Ss 21/20 -, juris, Rn. 14 ff. m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 9. Dezember 2019 - 202 ObOWi 1955/19 -, juris, Rn. 5 ff. m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19 -, juris, Rn. 18 ff. m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2020 - IV-2 RBs 30/20 -, juris, Rn. 4 ff. und Rn. 17 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. November 2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20 -, juris, Rn. 22 ff. m.w.N.; hierzu nunmehr auch VerfGH RP, Beschluss vom 22. Juli 2022 - VGH B 30/21 -, Rn. 33 m.w.N.; abweichend hiervon kann nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes das Recht auf effektive Verteidigung es gebieten, "Rohmessdaten" als Grundlage eines standardisiert ermittelten Messergebnisses zu speichern unter der Voraussetzung, dass − und hiervon geht der Verfassungsgerichtshof im zu entscheidenden Fall aus − zuverlässige Verteidigungsmittel fehlen und eine Speicherung technisch möglich sowie zur Verifizierung des Messvorgangs geeignet ist, vgl. VerfGH Saarland, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris, Rn. 96 ff.).

    Hinzu kommen die offenkundigen tatsächlichen Unsicherheiten im Hinblick auf die Relevanz von "Rohmessdaten" für die Verteidigungsmöglichkeiten des Beschwerdeführers (vgl. zur kontroversen Diskussion über den Nutzen von Rohmessdaten für die nachträgliche Überprüfung des Messwertes aus technischer Sicht etwa OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 29. August 2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 68/19 -, juris, Rn. 6 m.w.N.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 6. November 2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19 -, juris, Rn. 8 …und Beschluss vom 8. Januar 2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19 -, juris, Rn. 14 f. m.w.N.; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 20. November 2019 - [1 Z] 53 Ss-OWi 661/19 [381/19] -, juris, Rn. 4 m.w.N.; VerfGH RP…, Beschluss vom 22. Juli 2022 - VGH B 30/21 -, Rn. 41 m.w.N.; der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes gelangte dagegen zu der Überzeugung, dass Rohmessdaten − entgegen der Annahme der PTB − nicht völlig ungeeignet seien, eine nachträgliche Plausibilisierung des Messergebnisses zu erlauben, vgl. VerfGH Saarland, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris, Rn. 115 ff.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren": …

    Allerdings erscheint die insoweit teilweise an den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 27. April 2018 (Lv 1/18) und 5. Juli 2019 (Lv 7/17) orientierte Argumentation des Beschwerdeführers keineswegs zwingend.

    In tatsächlicher Hinsicht dürfte bereits problematisch sein, inwieweit der Statistikdatei und Case-List überhaupt eine Bedeutung für die Nachprüfbarkeit des konkret in Rede stehenden Geschwindigkeitsverstoßes zukommt (vgl. dazu auch VerfGH Saarland, Beschluss vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 50, 53).

  • OLG Saarbrücken, 10.04.2025 - 1 Ss OWi 112/24

    Straßenverkehrs-OWi: BGH-Vorlage zu Beweisverwertungsverbot wegen fehlender …

    Rn. 4 Der Senat beabsichtigt, das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert vom 26. Januar 2024 auf die zugelassene Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin in Anlehnung an die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes aufzuheben, der zufolge es an einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren fehlt, wenn es im Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsmessung im standardisierten Messverfahren an sog. Rohmessdaten für den konkreten Messvorgang fehlt und andere, gleichermaßen zuverlässige Verteidigungsmittel zur Überprüfung des Messergebnisses nicht zur Verfügung stehen (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 80 ff., 125).

    Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes fehlt es an einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren, wenn sich eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes wie hier nur auf das dokumentierte Messergebnis und das Lichtbild des aufgenommenen Kraftfahrzeugs und seines Fahrers stützt, es aber an Rohmessdaten für den konkreten Messvorgang fehlt, andere gleichermaßen zuverlässige Möglichkeiten zur Überprüfung des Messergebnisses nicht vorhanden sind und der Betroffene sich deshalb - selbst ohne nähere Begründung - gegen das Messergebnis wendet und ein Fehlen von Rohmessdaten rügt (SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 80).

    Rn. 18 Diese Grundsätze erkennt der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes an (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 64 ff.).

    Gleichwohl nimmt er ausgehend davon, dass der Anspruch, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten verurteilt zu werden, nach den Grundsätzen des standardisierten Messverfahrens auch dann gewahrt bleibt, wenn dem Betroffenen die Möglichkeit eröffnet ist, das Tatgericht im Rahmen seiner Einlassung auf Zweifel aufmerksam zu machen und einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen (…Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 -, juris Rn. 27), an, dass die Gerichte des Saarlandes einen Betroffenen nicht verurteilen dürfen, ohne ihm eine effektive Verteidigung zu erlauben und ihm zu gestatten, die Validität der standardisierten Messung zu prüfen, weil Ergebnisse eines standardisierten Messverfahrens keine normativ bindende Kraft hätten (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 89 f.).

    Davon unberührt bleibe aber die Beachtung der verfahrensrechtlichen Grundrechte (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 70).

    Insoweit leitet er aus der Garantie eines fairen gerichtlichen Verfahrens, das ein Grundrecht auf wirksame Verteidigung einschließe (Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20, Art. 14 Abs. 3 Verf SL), das Recht ab, sich mit den von Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden aufgeführten Beweismitteln auseinandersetzen zu dürfen und "Waffengleichheit" zwischen Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden sowie Verteidigung einfordern zu dürfen (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 82 f.).

    Dieses Recht beziehe sich auch darauf, die tatsächlichen Grundlagen des erhobenen Vorwurfs auf ihr Vorliegen und ihre Validität prüfen zu dürfen, weshalb es in Fällen, in denen ein Gericht befugt sei, sich auf standardisierte Beweiserhebungen zu stützen, ohne sie anlasslos hinterfragen zu müssen, zu einer wirksamen Verteidigung gehöre, etwaige Anlässe, die Beweisführung in Zweifel zu ziehen, recherchieren zu dürfen und sich der Berechtigung der Beweiskraft der dem Gericht vorliegenden Umstände zu vergewissern (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 85).

    Daher gehörten auch die grundsätzliche Nachvollziehbarkeit technischer Prozesse, die zu belastenden Erkenntnissen über eine Bürgerin oder einen Bürger führten, und ihre staatsferne Prüfbarkeit zu den Grundvoraussetzungen eines freiheitlich-rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 92).

    Im Bußgeldverfahren gebiete das Recht auf effektive Verteidigung daher die Speicherung sog. Rohmessdaten als Grundlage eines standardisiert ermittelten Messergebnisses, wenn ansonsten gleichermaßen zuverlässige Verteidigungsmittel nicht vorhanden sind (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 96 ff.).

    Fehle es an Rohmessdaten für den konkreten Messvorgang, sei das Messergebnis wegen verfassungswidriger Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung unverwertbar (SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 125).

    Kann sich eine Verurteilung in einem solchen Fall nur auf das dokumentierte Messergebnis und das Lichtbild des aufgenommenen Kraftfahrzeugs und seines Fahrers stützen, darf der Betroffene nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs mangels fairen rechtsstaatlichen Verfahrens nicht verurteilt werden, wenn er sich - selbst ohne nähere Begründung - gegen das Messergebnis wendet und ein Fehlen von Rohmessdaten rügt (SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 80).

    Rn. 19 In dem konkreten, seiner Entscheidung zugrundeliegenden Verfahren hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes für ein Messgerät des Typs Traffistar 350S festgestellt, dass eine Speicherung von Rohmessdaten technisch möglich sei (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 100) und anhand ihrer entgegen den Verlautbarungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt auch eine Verifizierung des Messergebnisses und die Erkennung möglicher Irregularitäten einer konkreten Messung erfolgen könne (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 115 ff.), was durch eine nachträgliche Befundprüfung nicht gleichermaßen sichergestellt sei (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 113).

    Da zugleich im konkreten Fall gleichermaßen zuverlässige Verteidigungsmittel nicht vorhanden waren (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 96 ff.) und der Betroffene der Verwertung des Messergebnisses wirksam widersprochen hatte, nahm der Verfassungsgerichtshof an, dass das Messergebnis wegen verfassungswidriger Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung unverwertbar war (SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 125).

    Soweit in der Entscheidung hinsichtlich Art und Ausmaß der geforderten Überprüfbarkeit des Messergebnisses Begrifflichkeiten unterschiedlichen Bedeutungsgehalts verwendet werden (…Rn. 89: "Validität der standardisierten Messung", Rn. 92: "die grundsätzliche Nachvollziehbarkeit technischer Prozesse", Rn. 94: "Nachprüfbarkeit einer auf technischen Abläufen und Algorithmen beruhenden Beschuldigung" bzw. eine die Messung unabhängig nachvollziehende "Überprüfung", Rn. 112: "Nachprüfung", Überschrift e.: "Eignung (…) zur Verifizierung", Rn. 115, 121, 122: "Plausibilisierung" bzw. "Plausibilitätseinschätzungen", Rn. 124: "das Ergebnis eines Messvorgangs nachzuvollziehen"), besteht für den Senat nach der gebotenen Auslegung jedenfalls kein Zweifel daran, dass andere Überprüfungsmöglichkeiten nur ausreichen können sollen, wenn sie, anders als eine vom Verfassungsgerichtshof nicht als ausreichend erachtete Befundprüfung nach § 39 MessEG, zumindest eine Plausibilisierung des Messergebnisses einschließlich der Feststellung möglicher Irregularitäten bei der konkreten Messung gleichermaßen zuverlässig erlauben, wie eine sachverständige Modellbetrachtung anhand von Rohmessdaten (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 98).

    Entscheidungen eines Bundesgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts, die dem aus diesen grundgesetzlichen Garantien abzuleitenden Recht auf ein faires Verfahren einen Schutzumfang aberkennen, wie ihn der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2019 (Lv 7/17) angenommen hat, liegen bislang nicht vor.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verhält sich ausschließlich zu den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die tatgerichtliche Beweiswürdigung, nicht aber zur Frage der Beachtung davon unberührt bleibender verfahrensrechtlicher Grundrechte (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 70).

    Rn. 27 Vor diesem Hintergrund würde der Senat im Übrigen ungeachtet einer förmlichen Bindungswirkung identisch entscheiden, weil der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ausdrücklich angekündigt hat, unabhängig von einer über den Einzelfall hinausgehenden Bindungswirkung seiner Entscheidung in gleich gelagerten Streitfällen - vorbehaltlich einer abweichenden späteren Entscheidung eines Bundesgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts - abweichende Entscheidungen saarländischer Instanzgerichte zu korrigieren (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 62), und weder die seitdem ergangene Rechtsprechung die Annahme rechtfertigt, dass der Verfassungsgerichtshof an seiner Rechtsauffassung nicht länger festhält, noch tatsächliche Entwicklungen die vom Verfassungsgerichtshof seiner Entscheidung zugrunde gelegten Annahmen als überholt erscheinen lassen.

    Insbesondere hat ein vom Senat eingeholtes messtechnisches Sachverständigengutachten die Annahme des Verfassungsgerichtshofs (vgl. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 113) bestätigt, dass - ausgehend von einem rechtsstaatlich veranlassten Gebot der Möglichkeit zur nachträglichen Plausibilisierung eines Messergebnisses - eine nachträgliche Befundprüfung nach § 39 MessEG technisch ausschließlich die Feststellung ermöglicht, ob das Messgerät zum Zeitpunkt der Befundprüfung funktionsfähig ist und den Anforderungen der Eichung und Konformitätsprüfung genügt, aber weder vorübergehende, kurzfristige Störungen des Betriebes des Messgeräts in der Vergangenheit offenlegt, noch zuverlässig abbilden kann, ob die konkrete, in der Vergangenheit liegende Messung korrekt erfolgt ist oder von im Rahmen der Eichung und Konformitätsprüfung unvorhergesehenen Umständen beeinflusst wurde.

    Rn. 31 Unter Rohmessdaten, die gesetzlich nicht definiert sind, sind dabei in Übereinstimmung mit dem Verständnis, das erkennbar die vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hinzugezogenen Sachverständigen zugrunde gelegt haben (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 53), und unter Berücksichtigung des ihnen zugesprochenen Zwecks zur Überprüfung eines Messergebnisses die Daten zu verstehen, die die Sensorik des Messgerätes während des Messvorgangs erzeugt und die nach der technisch notwendigen Filterung und Analog-Digital-Wandlung ohne weitere Selektion, Filterung oder Veränderung die Grundlage für die weitere Verarbeitung im Messgerät darstellen (vgl. PTB-Stellungnahme vom 12. Januar 2017, abzurufen über: http://dx.doi.org/10.7795/520.20161209B; Stückmann/Gratz, DAR 2024, 378).

    Rn. 33 Technisch wäre eine Speicherung sämtlicher Rohmessdaten indes entsprechend der Annahme des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 100) dem Grunde nach möglich (S. 3 ff. des Gutachtens Dipl.-Ing. (FH) S. v. 25. Februar 2025 = Bl. 131, 176 ff. d.A.).

    Rn. 35 Soweit gleichwohl von Teilen der Rechtsprechung unter der Prämisse, dass eine Abspeicherung von Daten zum Zwecke einer späteren Überprüfung erst ab dem Stadium ihrer Digitalisierung möglich ist und die so verstandenen Rohmessdaten das digitalisierte Ergebnis des eigentlichen, aus zahlreichen (analogen) Einzelschritten bestehenden Messvorgangs darstellen, angenommen wird, dass mit Rohmessdaten in aller Regel nur die rechnerische Richtigkeit des Messergebnisses plausibilisiert werden könne, nicht aber die Richtigkeit des Zustandekommens der Daten, da ein Messfehler sich regelmäßig gleichermaßen auf die Rohmessdaten wie auf das Ergebnis auswirken wird (…vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 6. November 2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19 -, juris Rn. 8;… und 8. Januar 2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19 -, juris Rn. 14; vgl. bestätigend auch Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 22. Juli 2022 - VGH B 30/21 -, juris Rn. 41), ermächtigt dies den Senat nicht dazu, die abweichende Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes unberücksichtigt zu lassen, weil der Verfassungsgerichtshof diese Frage ausdrücklich abweichend entschieden hat (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 115 ff.) und das vom Senat eingeholte Sachverständigengutachten die Möglichkeit einer Plausibilisierung nicht nur der rechnerischen Richtigkeit des Messergebnisses (Messwertbildung), sondern auch dessen annähernder Übereinstimmung mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen im Sinne der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bestätigt hat (vgl. S. 7 ff., 21 f. und 52 ff. des Gutachtens Dipl.-Ing. (FH) S. v. 25. Februar 2025 = Bl. 131, 151 f., 182 ff. d.A.).

    Rn. 37 Andere, im Verhältnis zu einer Überprüfung anhand von Rohmessdaten gleichermaßen zuverlässige und über eine Befundprüfung nach § 39 MessEG hinausgehende Verteidigungsmittel, wie sie der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten verlangt (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 80 ff., 125), stehen zur Überprüfung des Messergebnisses im konkreten Fall nicht zur Verfügung.

    Diese Plausibilisierung ist aber deshalb nicht ebenso zuverlässig wie eine sachverständige Modellbetrachtung anhand von Rohmessdaten i.S.d. Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, weil sie jedenfalls nicht die Feststellung möglicher Irregularitäten bei der konkreten Messung (vgl. dazu SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 98) erlaubt (vgl. S. 55 und S. 59 des Gutachtens Dipl.-Ing. (FH) S. v. 25. Februar 2025 = Bl. 131, 185, 189 d.A.) ermöglicht und sie zudem auf die vom Messgerät gespeicherten Zusatzdaten und einen Bezugspunkt für die Auswertelinie (Kennzeichen als möglichen Reflektor) abstellt, deren Richtigkeit ohne weitere Rohmessdaten der Messung nicht überprüft werden kann (vgl. S. 45 f., S. 54 f. des Gutachtens Dipl.-Ing. (FH) S. v. 25. Februar 2025 = Bl. 131, 175 f., 184 f. d.A.).

    Das rechtfertige eine geringere Kontrollmöglichkeit im jeweiligen Einzelfall einer Messung, ohne dass die Betroffenen damit - wie es der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes annimmt (vgl. SVerfGH, Urteil vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, juris Rn. 110) - "auf Gedeih und Verderb der amtlichen Bestätigung der Zuverlässigkeit eines elektronischen Systems und der es steuernden Algorithmen ausgeliefert" wären.

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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 19.12.2019 - Lv 7/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46557
VerfGH Saarland, 19.12.2019 - Lv 7/17 (https://dejure.org/2019,46557)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19.12.2019 - Lv 7/17 (https://dejure.org/2019,46557)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - Lv 7/17 (https://dejure.org/2019,46557)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Gegenstandswert, verfassungsgerichtliches Verfahren, Rechtsmittel, Gegenvorstellung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gegenstandswert beim VerfGH Saarland, Rohmessdaten, Gebührenrecht

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 94-IV-10
    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.12.2019 - Lv 7/17
    Der von der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers als Gegenvorstellung eingelegte Rechtsbehelf, mit der dieser eine Erhöhung des festgesetzten Gegenstandswerts erstrebt, ist nicht statthaft und damit unzulässig, da ein Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts durch den Verfassungsgerichtshof gem. §§ 33 1, 37 II 2 RVG nicht gegeben ist (VerfGH Beschl. v. 27.12.2011 Lv 4/11; RhPfVerfGH, Beschl. v. 14.12.2018 - VGH A 19/18, BeckRS 2018, 33031; SächsVerfGH, Beschl. v. 29.09.2011 - Vf. 94-IV-10, BeckRS 2011, 142008;… Graßhof in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, Losebl., 28. EL April 2008, S 34a Rn. 116;… Schenk in Burkiczak/DoIlinger/Schorkopf [Hrsg.], BVerfGG, 2015, S 34 a Rn. 65.

    Vereinzelt wird die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes für zulässig gehalten, wenn sich die Festsetzung unter Missachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften als grob rechtswidrig erweist (vgl. Graßhoff § 34a Rn, 116; ablehnend demgegenüber SächsVerfGH, Beschl. v. 29.09.2011 - Vf. 94-IV-10, BeckRS 2011, 142008;… offengelassen von BVerfGE 137, 345 [349] - BeckRS 2014, 59296 = Rn. 18;… Beschl. v. vom 04.11.2013 - 1 BvR 1623/11, BeckRS 2013, 59933 Rn. 1 …und vom 04.12.2013- 1 BvR 1751/12, BeckRS 2013, 59935 Rn. 1.).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.12.2019 - Lv 7/17
    Der Gegenstandswert richtet sich vorrangig nach der Bedeutung, welche der Beschwerdeführer - also der Auftraggeber - der Sache beimisst; denn das Entgelt, das er bereit ist oder jedenfalls bereit sein sollte, seinem Verfahrensbevollmächtigten zu zahlen, richtet sich naturgemäß danach, was ihm selbst die Sache "wert" ist (vgl. BVerfGE 79, 365), Hinsichtlich des finanziellen Interesses des Auftraggebers ergibt sich lediglich die Höhe des Bußgeldes als Anhaltspunkt.
  • BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 2238/13

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.12.2019 - Lv 7/17
    Vereinzelt wird die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes für zulässig gehalten, wenn sich die Festsetzung unter Missachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften als grob rechtswidrig erweist (vgl. Graßhoff § 34a Rn, 116; ablehnend demgegenüber SächsVerfGH, Beschl. v. 29.09.2011 - Vf. 94-IV-10, BeckRS 2011, 142008; offengelassen von BVerfGE 137, 345 [349] - BeckRS 2014, 59296 = Rn. 18;… Beschl. v. vom 04.11.2013 - 1 BvR 1623/11, BeckRS 2013, 59933 Rn. 1 …und vom 04.12.2013- 1 BvR 1751/12, BeckRS 2013, 59935 Rn. 1.).
  • BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1751/12

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen Festsetzung des Gegenstandswertes im …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.12.2019 - Lv 7/17
    Vereinzelt wird die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes für zulässig gehalten, wenn sich die Festsetzung unter Missachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften als grob rechtswidrig erweist (vgl. Graßhoff § 34a Rn, 116; ablehnend demgegenüber SächsVerfGH, Beschl. v. 29.09.2011 - Vf. 94-IV-10, BeckRS 2011, 142008;… offengelassen von BVerfGE 137, 345 [349] - BeckRS 2014, 59296 = Rn. 18;… Beschl. v. vom 04.11.2013 - 1 BvR 1623/11, BeckRS 2013, 59933 Rn. 1 und vom 04.12.2013- 1 BvR 1751/12, BeckRS 2013, 59935 Rn. 1.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.12.2018 - VGH A 19/18

    Unanfechtbarkeit der Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.12.2019 - Lv 7/17
    Der von der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers als Gegenvorstellung eingelegte Rechtsbehelf, mit der dieser eine Erhöhung des festgesetzten Gegenstandswerts erstrebt, ist nicht statthaft und damit unzulässig, da ein Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts durch den Verfassungsgerichtshof gem. §§ 33 1, 37 II 2 RVG nicht gegeben ist (VerfGH Beschl. v. 27.12.2011 Lv 4/11; RhPfVerfGH, Beschl. v. 14.12.2018 - VGH A 19/18, BeckRS 2018, 33031; SächsVerfGH, Beschl. v. 29.09.2011 - Vf. 94-IV-10, BeckRS 2011, 142008; Graßhof in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, Losebl., 28. EL April 2008, S 34a Rn. 116; Schenk in Burkiczak/DoIlinger/Schorkopf [Hrsg.], BVerfGG, 2015, S 34 a Rn. 65.
  • BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 1623/11

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen eine Gegenstandswertfestsetzung im …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.12.2019 - Lv 7/17
    Vereinzelt wird die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes für zulässig gehalten, wenn sich die Festsetzung unter Missachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften als grob rechtswidrig erweist (vgl. Graßhoff § 34a Rn, 116; ablehnend demgegenüber SächsVerfGH, Beschl. v. 29.09.2011 - Vf. 94-IV-10, BeckRS 2011, 142008;… offengelassen von BVerfGE 137, 345 [349] - BeckRS 2014, 59296 = Rn. 18; Beschl. v. vom 04.11.2013 - 1 BvR 1623/11, BeckRS 2013, 59933 Rn. 1 …und vom 04.12.2013- 1 BvR 1751/12, BeckRS 2013, 59935 Rn. 1.).
  • VerfGH Saarland, 27.12.2011 - Lv 4/11

    Unstatthaftigkeit von Gegenvorstellungen gegen Urteile des …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.12.2019 - Lv 7/17
    Der von der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers als Gegenvorstellung eingelegte Rechtsbehelf, mit der dieser eine Erhöhung des festgesetzten Gegenstandswerts erstrebt, ist nicht statthaft und damit unzulässig, da ein Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts durch den Verfassungsgerichtshof gem. §§ 33 1, 37 II 2 RVG nicht gegeben ist (VerfGH Beschl. v. 27.12.2011 Lv 4/11; RhPfVerfGH, Beschl. v. 14.12.2018 - VGH A 19/18, BeckRS 2018, 33031; SächsVerfGH, Beschl. v. 29.09.2011 - Vf. 94-IV-10, BeckRS 2011, 142008; Graßhof in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, Losebl., 28. EL April 2008, S 34a Rn. 116; Schenk in Burkiczak/DoIlinger/Schorkopf [Hrsg.], BVerfGG, 2015, S 34 a Rn. 65.
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