Rechtsprechung
| LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
GG Art. 31; GG Art. 142; LSA-V... erf Art. 11 Abs 1; LSA-Verf Art. 29 Abs 1; LSA-Verf Art. 75 Nr 6; LSA-VerfGG § 2 Nr 7; LSA-VerfGG § 21 Abs 2 S 1; LSA-VerfGG § 31 Abs 1; LSA-VerfGG § 32 Abs 2; LSA-VerfGG § 47; LSA-SG § 4 Abs 1 S 4; LSA-SG § 36 Abs 3
Unzulässigkeit - Gesetz - Unmittelbarkeit - Vollzug -Anordnung, einstweilige - Hauptsache, künftige - Rechtsverletzung, mögliche - Schule - Öffnungszeiten, feste - Gesetzgeber - Ermessen - Gestaltungsspielraum - Abwägung - Folgen - Zwang - Freiwilligkeit - Hort - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag - …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
Die Anrufung eines Verfassungsgerichts darf nicht zu einem Mittel werden, mit dem im Gesetzgebungsverfahren unterlegene Beteiligte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern können (BVerfG, Urt. v. 11.07.2001, - 1 BvQ 23/01 -, Absatz-Nr. (1-36) http://www.bverfg.de).Schon wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgekonstellation einander in etwa gleichwertig gegenüberstehen, gebietet es die gegenüber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers notwendige Zurückhaltung des Gerichts, das Inkrafttreten des angegriffenen Gesetzes nicht zu verhindern, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (BVerfG, Urt. v. 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01 -, a.a.O.).
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
Trotz dieser Umsetzungsmaßnahmen ist das Gericht jedoch der Auffassung, dass die Antragsteller bereits durch die fünfeinhalbstündige Anwesenheitspflicht der §§ 4 Abs. 1 Satz 4, 36 Abs. 3 LSA-SG unmittelbar in ihren Rechten betroffen sind, denn diese Vorschriften vermitteln der Rechtsverordnung und den Einzelfallentscheidungen bereits Sinn und Inhalt, so dass die Rechtspositionen der Antragsteller unabhängig vom Vollzugsakt schon durch das Gesetz betroffen werden (so auch zur Einführung der obligatorischen Förderstufe in Hessen, BVerfG, Urt. v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 u. 95/71 -, BVerfGE 34, 165 [179]). - BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
Bebauungspläne Hamburg
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz gehört auch, dass die Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm, nicht erst nach entsprechendem Vollziehungsakt, in ihren Grundrechten verletzt sein können (BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 2 BvR 397, 398, 399/823 -, BVerfGE 70, 35 [50], m.w.N).
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. - BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89, [104]). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94
Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
Das Landesverfassungsgericht darf ohne Verstoß gegen Art. 31; 142 des Grundgesetzes (GG) über die Verletzung von (Landes-) Grundrechten (oder grundrechtsgleichen Rechten) auch dann befinden, wenn diese mit solchen des Grundgesetzes inhaltsgleich sind (ständige Rechtsprechung seit: LVerfG LSA, Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14, 17, 19/94 -, LVerfGE 2, 345 [357 f]). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94
Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
Das Landesverfassungsgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach welcher die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich "möglich" sein muss Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]). - BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
Es genügt, dass die Antragsteller für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten vom 24.11.2000 (LSA-GVBl. S. 656) zum 01.08.2001 (vgl. Art. 5 des Einführungsgesetzes) eine Verfassungsbeschwerde angekündigt haben (vgl. BVerfG, Urt. v. 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85 -, BVerfGE 71, 350 [352], m.w.N.). - BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem solchen Verfassungsrechtsstreit bedeutet einen Eingriff des Gerichts in die Funktionen der Legislative und Exekutive, bevor die mit dem Antrag zur Hauptsache anhängig gemachte Rechtsfrage entschieden ist (…vgl. BVerfG, Urt. v. 10.12.1953 - 2 BvQ 1, 2/53 -, BVerfGE 3, 52 [55] und vom 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54 -, BVerfGE 3, 267 [285]). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94
Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 10/01
Das Landesverfassungsgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach welcher die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich "möglich" sein muss Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]). - BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82
Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt …
- BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53
Weihnachtsgeld
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.07.1995 - LVG 8/95
Herausgabe einer Finanzbröschüre durch eine Landesregierung als Eingriff in die …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01 Diese Kompetenz wird durch das Bundesverfassungsrecht weder formell (vgl. etwa die Subsidiaritätsklausel bei Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b. GG, die für § 93 Abs. 1 Nr. 4a. GG nicht festgelegt ist) noch materiell durch Art. 31 GG verdrängt (…st. Rspr. seit LVerfG-LSA, Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14, 17, 19/94 -, LVerfGE 2, 345 [357 f]; vgl. zuletzt: LVerfG-LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01, LVG 8/01, LVG 10/01 - vgl. zu "inhaltsgleichen" Grundrechten sowie zu Art. 142 GG auch: BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 -, NJW 1998, 1296 ff).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2004 - 2 R 240/04
Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen die Baugenehmigung und Antrag nach § 47 VI …
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Normenkontrolle aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrolle aber der Erfolg zu versagen wäre (LVerfG LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 10/01 -, zu einer vergleichbaren Rechtslage). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2004 - 2 R 31/04
Keine Veränderungssperre für nicht (mehr) beabsichtigte Planung
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Normenkontrolle aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrolle aber der Erfolg zu versagen wäre (LVerf LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 10/01 -, zu einer vergleichbaren Rechtslage).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2004 - 2 R 878/03
Zulässigkeit einer Straßenplanung durch Bebauungsplan in der Nähe einer …
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Normenkontrolle aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrolle aber der Erfolg zu versagen wäre (LVerf LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 10/01 -, zu einer vergleichbaren Rechtslage). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.12.2004 - 2 R 730/04
Nichtigkeit einer Verordnungsregelung wegen Verstoßes gegen das …
Stattdessen ist lediglich eine Interessenabwägung vorzunehmen, d. h. es sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Normenkontrolle aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrolle aber der Erfolg zu versagen wäre (LVfG LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 10/01 -, zu einer vergleichbaren Rechtslage). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2004 - 2 R 684/04
Eilanträge weiterer Gemeinden gegen die Zuordnung zu Verwaltungsgemeinschaften …
Stattdessen ist lediglich eine Interessenabwägung vorzunehmen, d. h. es sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Normenkontrolle aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrolle aber der Erfolg zu versagen wäre (LVfG LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 10/01 -, zu einer vergleichbaren Rechtslage). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 3 R 120/06
Schulabschlüsse an den Freien Waldorfschulen
Diejenigen Nachteile, die sich regelmäßig aus dem Vollzug der angefochtenen Rechtsnorm ergeben, falls sich der Normenkontrollantrag in der Hauptsache als begründet erweist, müssen dabei außer Betracht bleiben (vgl. Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 10/01 - OVG Greifwald, Beschl. v. 23.02.2006 - 4 M 136/05 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 47 Rn. 148). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2003 - 2 R 439/03
Strukturänderung der Hochschulleitung an der Hochschule Anhalt ausgesetzt
Wenn auch bei § 47 Abs. 6 VwGO die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags der Hauptsache in der Regel außer Betracht bleiben und lediglich eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist, ob die Folgen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung verweigert wird, die Rechtsvorschrift später in der Hauptsache aber für nichtig erklärt wird, schwerer wiegen als die Folgen, die eintreten, wenn der Vollzug der Rechtsvorschrift ausgesetzt wird, die Norm indessen später in der Hauptsache bestätigt wird (vgl. für die Normenkontrolle von Gesetzen: BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89 [104]; LVerfG LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 10/01 - vgl. i. Ü. zu Normenkontrollen: VGH BW, Beschl. v. 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, NVwZ 2001, 827 f.; SaarlOVG, Beschl. v. 03.11.2000 - 1 B 376/00 -, [juris]; OVG NW, Beschl. v. 19.09.1979 - Xa ND 8/79 -, NJW 1980, 1013; OVG LSA, Beschl. v. 24.04.2002 - 2 R 270/01 - Beschl. v. 29.01.2003 - 2 R 382/02 -, Beschl. v. 20.08.2003 - 2 R 390/03 -), sind wichtige Gründe für eine vorläufige Regelung jedenfalls dann anzunehmen, wenn - wie hier - der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und durch den Vollzug der Rechtsnorm vollendete, nach Lage der Dinge nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden (so zuletzt: OVG LSA, Beschl. v. 20.08.2003 - 2 R 390/03 -).
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