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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,499
VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92 (https://dejure.org/1993,499)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.06.1993 - VerfGH 18/92 (https://dejure.org/1993,499)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 (https://dejure.org/1993,499)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsgerichtliche Klagemöglichkeit gegen ein Urteil eines Gerichts der ehemaligen DDR; Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 33a Strafprozessordnung (StPO); Einfachgesetzliche Ausprägungen und mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    VvB Art. 62; GG Art. 103 Abs. 1; VerfGHG § 49 Abs. 1 und 2 Satz 1; StPO § 147

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsgerichtliche Klagemöglichkeit gegen ein Urteil eines Gerichts der ehemaligen DDR; Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 33a Strafprozessordnung (StPO); Einfachgesetzliche Ausprägungen und mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 441 (Ls.)
  • JR 1993, 519
  • JR 1994, 436
  • LVerfGE 1, 81
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren und damit für eine Ausübung der Rechtspflege nach Maßgabe von Artikel 62 VvB ist aber das rechtliche Gehör konstituierend und grundsätzlich unabdingbar - vom Bundesverfassungsgericht als "das prozessuale Urrecht des Menschen " bezeichnet (vgl. BVerfGE 55, 1 )-.

    Mit der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs in Artikel 62 VvB entspricht die Verfassung von Berlin im übrigen neben dem Rechtsstaatsprinzip dem Grundrecht auf Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das seinerseits, wie der Verfassungsgerichtshof im Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55.92 - (… NJW 1993, S. 515 ) dargelegt hat, von der Verfassung von Berlin verbürgt wird (zu den Grundlagen des rechtlichen Gehörs im Rechtsstaatsprinzip und in der Gewährleistung der Menschenwürde vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ;… vgl. auch Rüping, Bonner Kommentar, Artikel 103 Abs. 1 Rdnr. 1 ff., 12).

    Dort wird Art. 103 Abs. 1 GG u.a. als ein "prozessuales Urrecht" bezeichnet, auch als "objektiv-rechtliches Verfassungsprinzip" (so jeweils BVerfGE 55, 1, 6 und E 70, 180, 188), doch geht es jeweils um die Auslegung des Art. 103 Abs. 1 GG bzw. seine Auswirkungen auf das einfache Gesetzesrecht.

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Rn. 39 Gewiß ist der Zusammenhang zwischen der Qualität gerichtlichen Rechtsschutzes, insbesondere "der aktiven Teilnahme des Bürgers an den ihm zukommenden Rechtsschutz", und dem Grundsatz, "daß über die Rechte des einzelnen nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt werden darf" (BVerfGE 38, 105, 114), offensichtlich (s. etwa auch Badura, JZ 1964, 337, 342).

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92;… Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271;… Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Das Rechtsstaatsprinzip, zu dem sich die Verfassung von Berlin sinngemäß schon im Vorspruch sowie nach ihrer Gesamtkonzeption bekennt (…vgl. Pfennig in Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin, 2. Aufl., 1987, Rdnr. 1 zum Vorspruch; zur Herleitung des Rechtsstaatsprinzips auf der Ebene des Grundgesetzes vgl. BVerfGE 2, 380 ; 52, 131 ), ist kein mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar rügefähiges individuelles Recht (ebenso die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum in der Verfassung des Freistaates Bayern enthaltenen Rechtsstaatsprinzips, vgl. z.B. Entscheidung vom 23. November 1980, BayVerfGH 43, 170 ), sondern entfaltet Rechtsansprüche des einzelnen nur im Zusammenhang mit anderen subjektiven Rechten.

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92;… Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271;… Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Mit der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs in Artikel 62 VvB entspricht die Verfassung von Berlin im übrigen neben dem Rechtsstaatsprinzip dem Grundrecht auf Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das seinerseits, wie der Verfassungsgerichtshof im Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55.92 - (… NJW 1993, S. 515 ) dargelegt hat, von der Verfassung von Berlin verbürgt wird (zu den Grundlagen des rechtlichen Gehörs im Rechtsstaatsprinzip und in der Gewährleistung der Menschenwürde vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ;… vgl. auch Rüping, Bonner Kommentar, Artikel 103 Abs. 1 Rdnr. 1 ff., 12).

    Dabei ist dieses Recht als solches von der Ausgestaltung des Verfahrens durch die verschiedenen Verfahrensordnungen unabhängig, gilt also auch in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz (BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ), während seine nähere Ausgestaltung den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen ist (BVerfGE 9, 89 ).

  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Rn. 15 b) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör vor Gericht verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 7, 275 ); 18, 339 ; 19, 32 ; 55, 95 .

    Dabei ist dieses Recht als solches von der Ausgestaltung des Verfahrens durch die verschiedenen Verfahrensordnungen unabhängig, gilt also auch in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz (BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ), während seine nähere Ausgestaltung den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen ist (BVerfGE 9, 89 ).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Der Menschenwürdeschutz ist konstituierendes Element moderner deutscher Staatlichkeit (…s. dazu Häberle, in : Isensee/Kirchhof, Hrsg., Handbuch des Staatsrechts, Bd. 1, 1987, 6 29 Rdn. 57), Einzelgrundrechte tragen zu ihrer Ausgestaltung bei (s. zur herausragenden Stellung des Menschenwürdeschutzes gegenüber allen anderen Grundrechten ferner etwa BVerfGE 45, 187, 227; Starck, JZ 1981, 457;… Kunig, in: v. Münch/Kunig, aaO., Art. 1 Rdn. 4 bis 6).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92;… Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271;… Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Das rührt auch daher, daß der allgemeine Gleichheitssatz einerseits als Verbot willkürlicher Differenzierung, andererseits und darüber hinaus als ein Anspruch gegenüber allen staatlichen Gewalten auf an materieller Gerechtigkeit orientiertes Handeln verstanden wird (vgl. nur BVerfGE 42, 64, 73; s. auch BayVerfGH, NJW 1985, 1096).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92;… Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271;… Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92;… Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271;… Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde - …

  • KG, 28.12.1992 - 4 Ws 217/92

    Erich Honecker

  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am …

  • BVerfG, 27.10.1988 - 1 BvR 1340/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Prozesskostenhilfe für das …

  • BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88

    Versagung von Beratungshilfe für das Asylverwaltungsverfahren

  • OLG Zweibrücken, 08.10.1976 - Ws 186/76
  • BVerfG, 15.12.1988 - 1 BvR 750/88
  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit …

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von …

  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren …

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 566/76

    Verletzung des Anspruchs auf rechtsliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • VerfGH Bayern, 23.11.1990 - 116-VI-89
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53

    Friedensgericht des ehemaligen Württemberg-Baden und Anspruch auf den …

  • BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvR 380/65

    Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Heilberufekammergesetzes

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvR 1029/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtbeachtung eines …

  • BVerfG, 11.06.1963 - 2 BvR 394/62

    Bestimmtheit der Verurteilungsgrundlage bei verfassungsrechtlich zweifelhafter …

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Rn. 26 c) Der Berliner Verfassungsgerichtshof sieht sich durch Art. 31 GG nicht gehindert, die Anwendung von Bundesrecht durch die Landesgerichte am Maßstab der mit Bundesverfassungsrecht inhaltsgleichen Gewährleistungen der Landesverfassung zu überprüfen (…BerlVerfGH, NJW 1993, S. 513 ; S. 515 ;… 1994, S. 436 ;… 1995, S. 1344 ff.; JR 1993, S. 519 ff.;… 1994, S. 300;… 1995, S. 497 ff.;… DVBl 1994, S. 1189 ff.).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines namentlich durch Art; 62 VvB gewährleisteten Rechts auf rechtliches Gehör (vgl. dazu Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 -) durch Landgericht und Kammergericht rügt.

    Er hat bereits früher entschieden, daß solche Individualrechte soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet, und daß sich hieraus die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung ergibt (vgl. z. B. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, NJW 1993, 513; Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, ebenda, 515; Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - Beschluß vom 8. September 1993, - VerfGH 54/93 - Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 - siehe auch Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - , Schrifttum ist diese Rechtsprechung einerseits auf Zustimmung (s. etwa Bartlsperger, DVBl. 1993, 333, 348; Sachs, ZfP 1393, 121, 131 ff.), andererseits auf Ablehnung gestoßen (s. z. B. Löwer, SächsVBl. 1993.73, 77 f.; Starck, JZ 1993, 231, 232; Wilke, NJW 1993, 887, 888).

  • VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99

    Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes, …

    Rn. 61 Das Rechtsstaatsprinzip, zu dem sich die Verfassung von Berlin im Vorspruch sowie nach ihrer Gesamtkonzeption bekennt (Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ), enthält als einen wesentlichen Bestandteil das Gebot hinreichender Bestimmtheit gesetzlicher Regelungen.
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